Zugriffsberechtigungen gemeinsam genutzter Mailadressen ändern

So kannst du die Zugriffsberechtigungen auf deine Mailboxen einsehen und gegebenenfalls ändern.

Es ist möglich, die Zugriffsberechtigungen seiner eigenen Mailbox (bzw. einer gemeinsamen Mailbox, für die man das Recht „Verwalten“ besitzt, oder aber das Passwort dafür hat, um sich mit dem Mailbox-Benutzer selbst einzuloggen anstatt mit dem persönlichen Account) einzusehen und zu ändern. Gehe dazu so vor:

Klicke auf den Reiter „E-Mail“, und dann auf „Administration“ und „E-Mail Konten“.

Im folgenden Fenster siehst du alle Mailboxen, auf die du Zugriff hast. Mit einem Doppelklick auf die E-Mailadresse, für die du die Berechtigungen vergeben möchtest, öffnest du deren Eigenschaften-Fenster:

Klicke nun auf den Reiter „Berechtigungen“. Du siehst in der oberen Hälfte des Fensters die Gruppen und in der unteren Hälfte die Benutzer, die ebenfalls Zugriff auf diese Mailbox haben.

Um einen Benutzer oder eine Gruppe zu löschen klicke auf den betreffenden Eintrag und dann auf den Button „Löschen“. Um eine Gruppe oder einen Benutzer hinzuzufügen klicke im jeweiligen Bereich auf „Hinzufügen“. Es öffnet sich ein Fenster, in dem du nach Benutzern oder Gruppen suchen kannst. Gib den betreffenden Namen in die Suchleiste ein, markiere ihn und klicke dann auf OK.

Jetzt müssen noch die korrekten Berechtigungen gesetzt werden. Standardmäßig ist „Nur Lesen“ eingestellt. Der neue Benutzer kann damit die Mails zwar lesen, aber nicht beantworten. Doppelklicke daher auf den Eintrag „Nur Lesen“ und ändere ihn gegebenenfalls ab.

Nur Lesen: Der Benutzer darf E-Mails nur lesen
Verwende Account: Der Benutzer darf Mails lesen und schreiben/beantworten
Stellvertreter: Der Benutzer kann darf Mails lesen, kann sie aber nur mit seiner persönlichen E-Mailadresse beantworten
Verwalten: Der Benutzer hat Vollzugriff und darf damit u.A. weitere Personen hinzufügen und deren Zugriffsberechtigungen auf die Mailbox setzen, die Signatur ändern, Filterregeln und Weiterleitungen erstellen etc.

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