Teilnahmebedingungen Gewinnspiel ÖH-Campusrallye 2025

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Registrierung/Teilnahme

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist das Vorzeigen eines originalen Stempelpasses erforderlich. Außerdem müssen alle notwendigen Felder des Stempelpasses von den zuständigen Stellen durch einen Stempel, Sticker, Unterschrifft oder ähnliches unterzeichnet worden sein. Der den Anforderungen entsprechende Stempelpass muss in der vorgegebenen Zeit am selben Tag der Veranstaltung an der dafür zuständigen Stelle vorgezeigt werden. Nach Prüfung durch Mitarbeiter*innen wird dem Stempelpass eine Losnummer zugewiesen. Die entsprechende Doppellosnummer wird anschließend für eine Teilnahme am Gewinnspiel in den Lostopf eingeworfen. Änderungen und Fehler bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Mehrfachteilnahmen sind nicht möglich.

2. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt zur Teilnahme am Gewinnspiel sind alle Personen, die die Anforderungen aus 1. erfüllen.

Der Veranstalter hält sich darüber hinaus jederzeit das Recht vor, bestimmte Personen aus sachlichen Gründen von der Teilnahme vom Gewinnspiel auszuschließen. Jedenfalls ausgeschlossen sind Mitarbeiter*innen, Bevollmächtigte sowie gesetzliche Vertreter*innen. Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Agenturen oder sonstige Dritte, die den/die Teilnehmer*in bei einer Vielzahl von Gewinnspielen anmelden, ist ausgeschlossen.

3. Sonstige Bedingungen der Teilnahme

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur nach Prüfung durch Mitarbeitende der ÖH Uni Graz möglich. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der/die Teilnehmer*in sein/ihr Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist ausschließlich während des offiziellen Veranstaltungszeitraums (ersichtlich auf dem Anmeldeformular und der Homepage) möglich. Spätestens mit offiziellem Beginn der Verlosung ist die Teilnahmefist zu Ende. Kurzfristige Änderungen sind vorbehalten. Bei Änderung des Zeitspunkts der Verlosung werden Teilnehmende vor Ort, über die Homepage oder Social Media informiert.

4. Gewinnermittlung & Teilnahmefrist

Aus allen Teilnehmer*innen, die bis zum in Z 3 angegebenen Zeitpunkt alle zur Teilnahme erforderlichen Kriterien erfüllen, werden für das Gewinnspiel per Zufallsprinzip nach der Veranstaltung die Gewinner*innen für die Preise gezogen.

5. Gewinn

Die Hauptgewinne bestehen aus einem Sachpreis,  einem 50 € Gutschein, sowie drei 10 € Gutscheine. Der Veranstalter behält sich die Wahl oder Änderung des Gutscheines vor.

Zudem sind Barablösen nicht möglich.

6. Benachrichtigung der Gewinner

Die für den jeweiligen Gewinn gezogene Losnummer wird mindestens 2 mal laut ausgerufen. Gibt sich die Person mit der entsprechenden Losnummer nicht eindeutig und offensichtlich für den/die Mitarbeiter*in, die die Ziehung durchführt, zu erkennen, wird erneut eine Losnummer gezogen und unter den gleichen Bedingungen ausgerufen.

7. Anwendbares Recht

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.

8. Übermittlung der Gewinne

Die Gewinne werden nur gegen Vorzeigen des vollständigen Stempelpasses in Verbindung mit dem zuvor zugewiesenen Los ausgegeben, wenn dieses Los dem zu diesem Zeitpunkt als Gewinnerlos ausgerufenem Los entspricht, .

9. Änderungs- und Beendigungsvorbehalt

Die ÖH Uni Graz behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abändern, abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat die ÖH Uni Graz zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.

10. Datenschutz sowie Einwilligung zur privaten und kommerziellen Nutzung von Bildrechten

Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Abwicklung des Gewinnspiels verwendet. Es gilt die Datenschutzerklärung der ÖH Uni Graz unter Beachtung der in Österreich gültigen Datenschutzbestimmungen.

11. Rechtsweg und Haftung

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne.

Die ÖH Uni Graz haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, – erfassung, – übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer*in und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Die ÖH Uni Graz haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer*in und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben per Flyer nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet die ÖH Uni Graz nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer*in oder Dritte. Die ÖH Uni Graz haftet zudem nicht im Falle eines Diebstahls der eingeworfenen Flyer und/oder der Einwurfboxen. Ebenso haftet die ÖH Uni Graz nicht, wenn die eingeworfenen Flyer und/oder die Einwurfboxen wegen höherer Gewalt untergehen. Im Übrigen haftet die ÖH Uni Graz nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die ÖH Uni Graz haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Teilnehmer*innen ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer*in sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.