Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Infomesse für Erstsemestrige 2024

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Registrierung/Teilnahme

Für die Teilnahme am Gewinnspiel sind mindestens Vor- und Nachname sowie eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Abgabe des originalen und aktuellen Werbeflyers zur „Infomesse für Erstsemestrige“-Veranstaltung während des Veranstaltungszeitraumes notwendig. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse, liegt bei der/dem Teilnehmer*in. Mehrfachteilnahmen sind nicht möglich.

2. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt zur Teilnahme am Gewinnspiel sind alle Personen, die alle auf dem Flyer geforderten Daten richtig und leserlich ausgefüllt haben. Zudem muss der Flyer während des Veranstaltungszeitraums in die dafür vorgesehenen Einwurfboxen eingeworfen werden.

Der Veranstalter hält sich darüber hinaus jederzeit das Recht vor, bestimmte Personen aus sachlichen Gründen von der Teilnahme vom Gewinnspiel auszuschließen. Jedenfalls ausgeschlossen sind Mitarbeiter*innen, Bevollmächtigte sowie gesetzliche Vertreter*innen. Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Agenturen oder sonstige Dritte, die den/die Teilnehmer*in bei einer Vielzahl von Gewinnspielen anmelden, ist ausgeschlossen.

3. Sonstige Bedingungen der Teilnahme

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur per Einwurf des Flyers in die dafür vorgesehene Einwurfbox auf der Veranstaltung möglich. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der/die Teilnehmer*in sein/ihr Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist ausschließlich während des offiziellen Veranstaltungszeitraums (ersichtlich auf dem Flyer und der Homepage) möglich.

4. Gewinnermittlung & Teilnahmefrist

Aus allen Teilnehmer*innen, die bis zum in Z 3 angegebenen Zeitpunkt alle zur Teilnahme erforderlichen Kriterien erfüllen, werden für das Gewinnspiel per Zufallsprinzip nach der Veranstaltung drei Gewinner*innen gezogen. Daraufhin werden die Gewinner*innen per E-Mail verständigt.

5. Gewinn

Der Gewinn des Gewinnspiels besteht jeweils aus einem Gutschein im Wert von 20 Euro. Der Veranstalter behält sich die Wahl oder Änderung des Gutscheines vor.

Zudem sind Barablösen nicht möglich.

6. Benachrichtigung der Gewinner

Die Gewinner*innen werden per E-Mail bis zum 20.09.2024 benachrichtigt.

7. Anwendbares Recht

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.

8. Übermittlung der Gewinne

Die Gewinne werden nur persönlich gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises übergeben. Wenn sich der/die Gewinner*in nicht innerhalb von einer Woche nach der Benachrichtigung zurückmeldet oder den Gewinn abholt, verliert er jeglichen Gewinnanspruch.

9. Änderungs- und Beendigungsvorbehalt

Die ÖH Uni Graz behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abändern, abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat die ÖH Uni Graz zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.

10. Datenschutz sowie Einwilligung zur privaten und kommerziellen Nutzung von Bildrechten

Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Abwicklung des Gewinnspiels verwendet. Es gilt die Datenschutzerklärung der ÖH Uni Graz unter Beachtung der in Österreich gültigen Datenschutzbestimmungen.

11. Rechtsweg und Haftung

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne.

Die ÖH Uni Graz haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, – erfassung, – übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer*in und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Die ÖH Uni Graz haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer*in und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben per Flyer nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet die ÖH Uni Graz nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer*in oder Dritte. Die ÖH Uni Graz haftet zudem nicht im Falle eines Diebstahls der eingeworfenen Flyer und/oder der Einwurfboxen. Ebenso haftet die ÖH Uni Graz nicht, wenn die eingeworfenen Flyer und/oder die Einwurfboxen wegen höherer Gewalt untergehen. Im Übrigen haftet die ÖH Uni Graz nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die ÖH Uni Graz haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Teilnehmer*innen ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer*in sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.