Zuschuss für Studentinnen in psychosozialen Notlagen

Die Uni Graz vergibt für Frauen in aktuellen psychosozialen Notlagen einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von EURO 380,-. Beantragt werden kann der Zuschuss von Studentinnen der Universität Graz unabhängig von Staatsbürgerschaft, Alter, Studienrichtung und aktueller Studienleistung.

Voraussetzungen

  • Studentinnen, die an der Uni Graz zugelassen sind
  • Nachweis einer aktuellen psychosozialen Notlage
  • Ordentliche Studierende der Universität Graz
  • Ordentlicher Wohnsitz in Österreich
  • Der Zuschuss kann nur einmal pro Person und Studium vergeben werden.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (unterschrieben)
  • Tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben)
  • Darstellung der psychosozialen Notlage (unterschrieben)
  • ggf. Beleg der beschriebenen Situation durch geeignete Nachweise
  • Studienerfolgsnachweis
  • Meldebestätigung

Einreichfrist für das Wintersemester 2022 ist der 04.12.2022

Achtung: Es werden ausnahmslos nur vollständige u. rechtzeitig eingelangte Anträge berücksichtigt!

Link zur entsprechenden Uni Graz Seite

Sprechstunden

Während der Sommerferien finden unsere Sprechstunden nur nach Vereinbarung statt.

Unsere Sprechstunden finden in unserem Büro in der Schubertstraße 6 statt.
Wir freuen uns auf euren Besuch ☺️

Kontaktiere uns auf soziales@oehunigraz.at!

Folge uns auf unseren Social Media Kanälen!

                       

Antragsfristen zu den Zuschüssen

Sprachenzuschuss:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Studienbeitragszuschuss:

Mo 20.03.2023 – So 14.05.2023

Exkursionsförderung & Fahrtkostenzuschuss:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Bücherzuschuss:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Mensabeihilfe:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Mentale Gesundheit – Zuschuss zur Psychotherapie:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Sozialtopf: laufend

Aktuelle Neuerungen

Mietrechtsberatung

Du hast Fragen zu deinem Mietvertrag? Du bist dir nicht sicher, was du als Mieter*in beachten muss?