Zuschuss für Studentinnen in psychosozialen Notlagen
Die Uni Graz vergibt für Frauen in aktuellen psychosozialen Notlagen einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von EURO 380,-. Beantragt werden kann der Zuschuss von Studentinnen der Universität Graz unabhängig von Staatsbürgerschaft, Alter, Studienrichtung und aktueller Studienleistung.
Voraussetzungen
- Studentinnen, die an der Uni Graz zugelassen sind
- Nachweis einer aktuellen psychosozialen Notlage
- Ordentliche Studierende der Universität Graz
- Ordentlicher Wohnsitz in Österreich
- Der Zuschuss kann nur einmal pro Person und Studium vergeben werden.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (unterschrieben)
- Tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben)
- Darstellung der psychosozialen Notlage (unterschrieben)
- ggf. Beleg der beschriebenen Situation durch geeignete Nachweise
- Studienerfolgsnachweis
- Meldebestätigung
Einreichfrist für das Wintersemester 2022 ist der 04.12.2022
Achtung: Es werden ausnahmslos nur vollständige u. rechtzeitig eingelangte Anträge berücksichtigt!