Studieren mit Behinderung

Studierende, bei denen eine Behinderung von über 50 % vorliegt, sind für die gesamte Dauer des Studiums von der Bezahlung der Studiengebühren befreit.

In UniGrazOnline muss dafür ein Antrag auf Erlass des Studienbeitrags oder ein Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrags ausgefüllt und folgende Unterlagen im System hochgeladen werden:

Behindertenpass des Bundessozialamts bzw. des Sozialministeriumservice

Bei weiteren Fragen, wendet euch bitte auch an das Zentrum Integriert Studieren!

Um Studierende, die einer Risikogruppe angehören nicht zu gefährden muss ihnen Fernlehre angeboten werden. In Rücksprache mit den jeweiligen Lehrpersonen kann der/die Studierende entscheiden ob 100% virtuelle Lehre ermöglicht werden kann. Als Bestätigung ist ein Risikoattest an dendie Lehrveranstaltungsleiterin und Studiendekanin zu übermitteln.