Beihilfen und Stipendien
Hier sind die wichtigsten Anlaufstellen zum Thema „Beihilfen und Stipendien“ aufgelistet. Unter den Links findet ihr weiterführende Informationen:
- Stipendien & Studienbeihilfe
- Familienbeihilfe
- Leistungsstipendium und andere Förderungen der Uni Graz
Bei unvorhergesehenen, nicht selbst-verschuldeten Studienverzögerungen z.B. aufgrund von Laborwartezeiten, ist es außerdem möglich eine Verlängerung derStudienbeihilfe bzw. des Selbsterhalterstipendiums mittels der Finanzamt-Formulare Beih14 und Beih14a zu beantragen. Hierbei raten wir euch auch an vorab mit der Stipendienstelle Kontakt aufzunehmen, weil jeder Antrag individuell behandelt wird und vom eigenen Studienerfolg abhängt.
- Beih. 14a. – Bestätigung für eine fehlende Lehrveranstaltungsbeurteilung – Bei diesem Formular müsst ihr für jede LU bei der ihr angemeldet aber keinen Fixplatz bekommen habt eine Unterschrift von der/dem jeweiligen LehrveranstaltungsleiterIn für jedes Semester einholen (siehe Beispielbild). Danach müsst ihr noch die Formulare vom Studienrechtlichen Organ (Prof. Zimmer) stempeln und unterschreiben lassen. Zurzeit geht das ganz unkompliziert, indem ihr die erste Seite des Formulars vorab ausfüllt und als pdf in einer Email sendet, die zweite Seite in der Datei wird nicht benötigt.
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SB 2/2020/21 – Verlängerung der Anspruchsdauer (Zusatzsemester)/ Nachsicht von der Studienzeitüberschreitung. (Formular ist bei der Stipendienstelle zu beantragen)Beim SB 2 müsst ihr alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen anführen, die ihr noch nicht positiv absolviert habt.
- Weiters ist eine kurze Stellungnahme zu eurem derzeitigen Studienfortschritt von Nöten. Auch wenn ihr euch für manche Laborübungen nicht jedes Semester angemeldet habt oder gewisse Voraussetzungen noch fehlen, könnt ihr es in eurem Schreiben erläutern (siehe Musterbeispiel).
- Studienerfolgsnachweis inkl. negativer Prüfungsantritte über alle Prüfungen seit Studienbeginn.
Mit diesen Formularen wendet ihr auch bitte an die zuständige Stipendienstelle und stellt einen Antrag.
Die Angeführten Informationen beruhen allesamt auf Erfahrungswerten von KollegInnen, sowie persönlichen Erfahrungen. Demnach gibt es keine Garantie auf einen positiven Bescheid, da alle Anträge individuell behandelt werden.
Bei finanziellen Problemen und Fragen zu Beihilfen wie z.B. Familienbeihilfe verweisen wir auf das Sozialreferat unserer ÖH.
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