Unsere Aufgaben
Das BiPol ist ein sogenanntes „HSG-Referat“, also ein Referat, dass es laut Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 (HSG 2014) an jeder lokalen Hochschulvertretung geben muss.
Rechtlich ist unser Auftrag außer durch das Wort „bildungspolitisch“ nicht näher definiert. Der Konsens besteht darin, Studierende in studienrechtlichen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen, sei es Informationen über Rechte und Pflichten zu geben oder Hilfestellungen bei Problemen mit Lehrenden, der Universität oder ähnlichem anzubieten. Alles Weitere, wie die allgemeine Studienberatung, Vernetzung innerhalb der ÖHs, Erstellung von Broschüren und Abhaltung von Workshops, Seminaren und Veranstaltungen wird standortspezifisch gehandhabt.
Innerhalb der ÖH Uni Graz übernimmt das BiPol konkret folgende Aufgaben: Die studienrechtliche und bildungspolitische Beratung, Aufklärung und Vertretung von Studierenden an der Uni Graz, die Unterstützung und Schulung von StudierendenvertreterInnen an der Uni Graz. Das beinhaltet das Abhalten allgemeiner Studierendenberatung; das Begutachten von Curricula, Satzungsteilen und Gesetzesvorlagen im Sinne der Studierenden; das Erstellen von Flyern, Broschüren und Leitfäden zur Bewältigung des Studienalltages; die Durchführung von Aufklärungs- und Informationskampagnen sowie Protestaktionen betreffend studienrechtlicher und bildungspolitischer Entwicklungen. Dabei stehen wir in engem Kontakt mit Studienvertretungen, dem Vorsitz der ÖH Uni Graz und der Studierendenkurie des Senats der Universität Graz.
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