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Studienberechtigungsprüfung (SBP)

Die Studienberechtigungsprüfung bietet eine Möglichkeit, auch ohne abgeschlossene Reifeprüfung eine Studium beginnen. Infos dazu haben wir in unserer SBP-Broschüre für euch zusammengestellt.

Weitere Infos zur Studienberechtigungsprüfung an der Uni Graz: Zusätzlich zu den allgemein gültigen, gesetzlichen Regelungen für die Studienberechtigungsprüfung gelten an der Uni Graz spezielle Bestimmungen. Diese findet ihr zusammengefasst auf der entsprechenden Seite der Uni Graz.

Verordnung des Rektorats zur Durchführung der SBP

Infos der Uni Graz zur SBP

Kontakt

Referat für Bildungspolitik
Schubertstraße 6/ 1. Stock
8010 Graz

Tel.: +43 316 380 2906
Allgemeine Anfragen:
bipol@oehunigraz.at
Studienrechtliche Beratung:
beratung@oehunigraz.at

Sprechstunde:
Nach Vereinbarung

Fristen zur Antragsstellung des Studienbeitragszuschusses:
Wintersemester: 01.10. bis 15.11.
Sommersemester: 01.03. bis 15.05.

Antragsstellung an: zuschuss@oehunigraz.at