Inskription in die Masterstudien

Die Inskription in einen unserer drei Masterstudiengänge – Erwachsenen- und Weiterbildung, Inclusive Education und Sozialpädagogik – ist möglich, wenn du entweder bereits das Bachelorstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft bzw. Pädagogik (wie es zuvor geheißen hat) an der Uni Graz absolviert hast oder einen äquivalenten (gleicher Wissenschaftszweig an einer anderen Hochschule) Bachelorabschluss erworben hast. Zudem hast du mit einem ähnlichen (benachbarte Wissenschaften, wie bspw. Psychologie, Soziale Arbeit, Soziologie etc.) Bachelorabschluss ebenfalls die Möglichkeit, eines unserer Masterstudien zu studieren – hierbei werden jedoch meist Zusatzauflagen erteilt. Da sich der Prozess je nach Abschluss des vorangehenden Bachelorstudiums unterscheidet, gehen wir getrennt auf die Varianten ein:

Du hast bereits das Bachelorstudium EBW oder Pädagogik an der Uni Graz absolviert:

Nach Abschluss deines Bachelorstudiums ist die Zulassung zu einem unserer drei – dann sogenannter konsekutiver – Masterstudien gleich bei der Abholung deines Bachelorbescheids in der Studienabteilung möglich (ganzjährig ohne Auflagen).

Solltest du dich nicht gleich im Anschluss deines Bachelorabschlusses für ein Masterstudium inskribieren wollen, gelten für deinen späteren Studienbeginn die gleichen Regelungen, wie allgemein bei der Inskription – du musst dich in der während der Zulassungsfristen einschreiben.

Du hast ein äquivalentes Bachelorstudium abgeschlossen:

Dein abgeschlossenes Studium ist äquivalent bzw. gleichwertig gegenüber unserem Bachelorstudium, wenn im Studium die gleichen Inhalte vermittelt wurden. Laut Beschluss unserer Curricula-Kommission müssen dazu mindestens 109 ECTS-Punkte aus sozialwissenschaftlichen Fächern absolviert worden sein, wovon mindestens 81 ECTS-Punkte unserem Fach, der Erziehungs- und Bildungswissenschaft, sowie mindestens 20 bzw. 24 ECTS-Punkte den Forschungsmethoden zurechenbar sein müssen. Eine genaue Aufschlüsselung der erforderlichen abgeleisteten Prüfungsleistungen je Masterstudium findest du hier:

Wenn du an einer anderen österreichischen Hochschule ein fachlich unserem Bachelorstudium gleichwertiges Studium absolviert hast (das sind die Bachelorstudien Bildungswissenschaft an der Uni Wien, Erziehungs- und Bildungswissenschaft an der Uni Klagenfurt, Erziehungswissenschaft an der Uni Innsbruck oder Pädagogik an der Uni Salzburg), kannst du dich während der Inskriptionsfristen in der Studienabteilung für ein Masterstudium einschreiben. Beachte jedoch, dass du zuvor online deine Daten erfassen musst (alle Infos hierzu findest du unter folgendem Link: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/datenerfassung/).

Wenn du an einer ausländischen Hochschule ein fachlich unserem Bachelorstudium gleichwertiges Studium abgeschlossen hast, musst du den Bewerbungsprozess für internationale Studierende durchlaufen. Alle Infos hierzu findest du im Zulassungsguide der Studienabteilung (Link: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/internationale-studierende/zulassungsguide/).

Du hast ein ähnliches Bachelorstudium angeschlossen:

Wenn du ein ähnliches Studium einer benachbarten Wissenschaftsdisziplin (Anthropologie, Frauen- und Geschlechterforschung, Psychologie, Soziale Arbeit, Soziologie o. ä.) absolviert hast und eines unserer Masterstudien studieren möchtest, musst du in der Studienabteilung einen Antrag auf Zulassung zum Masterstudium stellen (entweder persönlich vor Ort oder per Mail an zulassung.master@uni-graz.at). Die Antragstellung solltest du so früh als möglich erledigen, da der entsprechende Prozess einige Wochen bzw. leider sogar Monate in Anspruch nimmt (die Dauer hängt davon ab, wie viele Anträge aktuell bearbeitet werden müssen). Das Antragsformular findest du auf der Homepage der Studienabteilung (Link: https://static.uni-graz.at/fileadmin/Studienabteilung/Formulare/Antrag_zur_Masterzulassung_DE_NEU.pdf). Dem Antrag musst du einen Nachweis über dein bereits abgeschlossenes Studium (bzw. der abgeschlossenen Studien), eine (bzw. mehrere) Zusammenfassungen deiner Abschlussarbeit(en) sowie Nachweise über deine abgelegten Prüfungen – dazu gehören Studienerfolgsnachweis, Transkript of Records und eine Auflistung deiner abgelegten Prüfungen (bzw. Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter) inklusive deren Prüfungsinhalte – beilegen. Wenn du die Auflistung erstellst, kannst du deine abgelegten Leistungen gleich mit den Zulassungsvoraussetzungen für unsere Masterstudien abgleichen, damit du abschätzen kannst, ob du zugelassen wirst (die Voraussetzungen für die Zulassung zu unseren Masterstudien findest du in der Auflistung im voranstehenden Reiter). Wenn dir für die Gleichwertigkeit einige ECTS-Punkte fehlen, muss dies aber nicht gleich heißen, dass du nicht zugelassen wirst – eine Zulassung ist auch unter Auflagen möglich. Diese Auflagen wären die nachträgliche Absolvierung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie auch das Verfassen einer Bachelorarbeit mit einem Gesamtumfang von bis zu 30 ECTS-Punkten. Die als Auflagen deklarierten Leistungen musst du jedoch nicht vor dem Beginn deines Masterstudiums vorweisen, sondern erst bei der Antragstellung zum Studienabschluss des Masterstudiums – du hast somit mindestens vier Semester dafür Zeit.

Kommst du von einer anderen Hochschule an die Uni Graz, um hier deinen Master zu absolvieren, musst du – nachdem du eine positive Rückmeldung auf deinen Antrag erhalten hast – auch die Datenerfassung zur Inskription vorab online durchführen und die erforderlichen Dokumente zur persönlichen Inskription in der Studienabteilung mitnehmen (Genaueres hierzu kannst du unter nachstehendem Link nachlesen: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/datenerfassung/).

Wie bei jedem Studium musst du nach der Inskription in eines unserer Masterstudien den ÖH-Beitrag einzahlen, damit du auch wirklich gemeldet bist – also nicht vergessen 😉

Diese und weitere Infos findest du auch auf der Homepage der Studienabteilung: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/studieren/einschreibung-zulassung/masterstudium/

Kontakt:

Mail: ebw@oehunigraz.at

Hier kannst du uns natürlich gerne jederzeit eine Nachricht mit deinem Anliegen zukommen lassen.

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