Knowledge Base

 

In unserer Knowledge Base findest du Infos zu unseren Studiengängen und viele Tipps rund ums Studium – sie ist in folgende Reiter unterteilt:

 

 

Die Reiter enthalten folgende Unterpunkte (zu den Inhalten gelangst du, wenn du auf die Überschriften klickst):

 

Allgemeines

 

 

Bachelorstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft

 

 

Masterstudien – allgemeine Informationen

 

 

Masterstudien – spezifische Informationen zu den Masterstudien

 

Masterstudium Elementarpädagogik

 

 

Masterstudium Erwachsenen- und Weiterbildung

 

 

Masterstudium Inclusive Education

 

 

Masterstudium Sozialpädagogik

 

 

Unterstützung im Studium

 

 

Tipps rund ums Studium

 

 

Anlaufstellen und relevante Kontakte

 

 

Die Knowledge Base wurde im Sommersemester 2021 erstellt – wir bemühen uns die Informationen immer aktuell zu halten, können aber leider nicht garantieren, dass wie alle Änderungen immer gleich adaptieren (sollte dir auffallen, dass eine Information nicht mehr aktuell ist oder ein Link nicht mehr funktioniert, gib uns bitte Bescheid 😊). Falls dir auffällt, dass eine Info fehlt, schreib uns gerne eine Nachricht – wir freuen uns sehr über Hinweise, welche Informationen wir euch Studierenden noch zusätzlich bereitstellen können 💚.

 

Hier kannst du unsere Knowledge Base auch als PDF-Datei herunterlagen.

 

Allgemeines

 

Inskription

 

Die Inskription meint das Einschreiben für ein Studium. Je nach Interesse kannst du dich für ein Studium oder auch für mehrere Studien inskribieren. Du musst nur beachten, dass du für das jeweilige Studium die Voraussetzung(en) erfüllst. Allgemein gilt, wie du sicherlich weißt, dass du deine Universitätsreife belegen musst. Dies erfolgt in der Regel durch die Matura – falls du diese nicht gemacht hast, kannst du die Hochschulreife auch durch eine Berufsreifeprüfung oder eine Studienberechtigungsprüfung erlangen. Zudem gibt es bei unserem Bachelorstudium eine Zugangsbeschränkung (siehe Inskription für das Bachelorstudium EBW) und für das Einschreiben eines der Masterstudien musst du zuvor einen qualifizierenden Bachelor abschließen (siehe Inskription in einen unserer Masterstudiengänge).

 

Grundsätzlich ist die Zulassung zu den Studien im Wintersemester (WS) bis zum 05.09. und im Sommersemester (SoSe) bis zum 05.02. möglich. Im Ausnahmefall, also bei außergewöhnlichen Umständen/mit triftigen Grund, ist auch eine Inskription in der Nachfrist möglich (im Bachelorstudium lediglich nach erfolgreichem Durchlaufen des Registrierungsprozesses). Diese dauert im WS bis 30.11. und im SoSe bis 30.04. (Achtung: durch die UG-Novelle 2021 wird die Nachfrist ab dem Studienjahr 2022/23 abgeschafft, eine Inskription ist dann nur noch in der allgemeinen Zulassungsfrist möglich).

 

Die Termine der Fristen, die bei der Inskription zu beachten sind, findest du auch auf der Homepage der Studienabteilung (Link: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/termine-fristen/).

 

Weitermeldung

 

Die Inskription, also deine Weitermeldung für die Studien, zu denen du zugelassen bist, erfolgt jedes Semester neu. Das geschieht im Normalfall aber automatisch, sofern du deinen ÖH-Beitrag und gegebenenfalls den Studienbeitrag in der allgemeinen Zulassungsfrist (WS: bis 05.09.; SoSe: bis 05.02.) oder der Nachfrist (WS: bis 30.11.; SoSe: bis 30.04.) bezahlst. (Achtung: durch die UG-Novelle 2021 wird die Nachfrist ab dem Studienjahr 2022/23 abgeschafft, danach muss deine Weitermeldung im WS längstens bis zum 31.10. und im Sommersemester bis zum 31.03. erfolgen).

 

Achte bitte darauf, dass du die Weitermeldung nicht übersiehst, sonst wirst du vom Studium exmatrikuliert (abgemeldet)! Eine Nachzahlung nach den Fristen sowie eine Aufhebung der Exmatrikulation ist leider nicht möglich – die Weitermeldung gehört also zu deinen wichtigsten Pflichten im Studium – vergiss bitte nicht darauf. Zur Erinnerung kannst du dich auch für den ÖH-Reminder anmelden.

 

Studienberechtigungsprüfung

 

Die Studienberechtigungsprüfung (SBP) vermittelt eine eingeschränkte Berechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen sowie Kollegs und richtet sich an Personen mit einem Mindestalter von 20 Jahren, die bereits eine einschlägige berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium erworben haben. Sie ermöglicht den Zugang zu jenen Studiengruppen bzw. Ausbildungsformen (Kollegs), für welche sie abgelegt wird. Gesamt sind gesetzlich (Universitätsgesetz 2002 § 64a) zehn Studienrichtungsgruppen festgelegt, für welche die SBP absolviert werden kann. An der Uni Graz kannst du die SBP für folgende sechs Studiengruppen ablegen: 1.) Geistes- und Kulturwissenschaftliche Studien, 2.) Naturwissenschaftliche Studien, 3.) Rechtswissenschaftliche Studien, 4.) Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Studien, 5.) Theologisches Studien und 6.) Lehramtsstudien. Für welche Studien dich die Absolvierung der SBP der einzelnen Studienrichtungsgruppen berechtigt, kannst du der entsprechenden Verordnung des Rektorats entnehmen (Link: https://static.uni-graz.at/fileadmin/Studienabteilung/Studienberechtigungspruefung/VO_SBP_240920_Mtbl_NEU.pdf). Die Zulassungsberechtigung für unser Bachelorstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft erhältst du durch das Ablegen der SBP für die Studiengruppe Geistes- und Kultur-wissenschaftliche Studien.

 

Die SBP umfasst fünf Prüfungen, die sich je nach Studienrichtungsgruppe unterscheiden. Allgemein sind dies: 1.) eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema (schriftliche Deutschprüfung), 2.) zwei bis drei Pflichtfächer (auf Maturaniveau) und 3.) ein bis zwei Wahlfächer aus dem Bereich des angestrebten Studiums. Für die SBP der Studienrichtungsgruppe Geistes- und Kulturwissenschaftliche Studien sind an der Uni Graz konkret folgende Prüfungen abzulegen (welche Kenntnisse du innerhalb dieser Prüfungen laut Verordnung des Rektorats nachweisen musst bzw. welche Regelungen gelten, haben wir hier ebenfalls vermerkt):

 

1.) schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema: Mit dem Aufsatz über ein allgemeines Thema hat der*die Kandidat*in nachzuweisen, dass er*sie sich zu einem vorgegebenen Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang schriftlich zu äußern vermag. Es sind drei Themen zur Wahl zu stellen; dem*der Kandidaten*in ist Gelegenheit zu geben, seine*ihre Vertrautheit mit den Grundzügen der Geschichte der Republik Österreich, mit den gegenwärtigen Strukturen Österreichs und seiner Stellung in der Welt nachzuweisen. Die Arbeitszeit beträgt 4 Stunden.

 

2.) Mathematik 1: Zahlenmengen; Gleichungen und Ungleichungen; lineare Gleichungs- und Ungleichungssysteme; Vektoren; Matrizen; Determinanten; elementare Funktionen; Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung; Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik (schriftliche und mündliche Prüfung)

 

3.) Geschichte 1: Grundzüge der allgemeinen Geschichte; wesentliche historische Fakten und Entwicklungen der europäischen Geschichte mit Schwerpunkt auf Österreich unter Berücksichtigung kultur-, wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Aspekte (mündliche Prüfung)

 

4.) Latein 2: Für die Arbeit mit einfachen historischen, philosophischen oder kirchlichen Quellentexten unter Heranziehung des Wörterbuches erforderliche Kenntnis der Formenlehre und Syntax sowie des grundlegenden Wortschatzes (schriftliche und mündliche Prüfung)

 

5.) Wahlfach: Für jedes Wahlfach ist eine Vorlesungsprüfung aus einem Studium der betreffenden Studienrichtungsgruppe zu wählen, die im Curriculum für das erste oder zweite Semester des Studiums empfohlen wird. Es wird empfohlen, eine Vorlesungsprüfung aus dem angestrebten Studium zu wählen. Das Wahlfach ist bei der Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung festzulegen. Eine nachträgliche Änderung ist auf Antrag des*der Prüfungskandidaten*in oder bei einer Änderung des Lehrangebotes möglich.

 

Für die Prüfungsvorbereitung auf die SBP an der Uni Graz wird ein zweisemestriger Studienberechtigungslehrgang von UniForLife angeboten. Die Kosten für diesen Lehrgang belaufen sich auf 890 €. Alle Informationen dazu findest du auf der Homepage der Weiterbildungsinstitution der Uni Graz (Link: https://www.uniforlife.at/de/weiterbildung/extras/studienberechtigungslehrgang/). Der Lehrgang ist jedoch nicht verpflichtend, du kannst die Vorbereitung auf die SBP auch im Selbststudium absolvieren. Zur Vorbereitung auf die Vorlesungsprüfung, die du als Wahlfach ablegen musst, empfiehlt sich der Besuch der Einheiten der Lehrveranstaltung.

 

Bereits angeschnitten haben wir die Kosten für die SBP. Neben dem potenziellen Kostenfaktor des vorbereitenden Lehrgangs musst du in jedem Fall die Pauschalgebühr in Höhe von 190 € im Zuge der Antragstellung begleichen. Da die SBP bereits als Teil des Studiums angesehen wird, kannst du für die Dauer der Vorbereitung und Absolvierung bereits um Studienbeihilfe ansuchen (alle Infos dazu findest du unter https://www.stipendium.at/). Des Weiteren sind Kurskostenförderungen möglich (eine Übersicht findest du unter https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/). Den Antrag auf Zulassung zur SBP musst du jeweils bei der Institution einbringen, an welcher du die SBP ablegen möchtest. Alle Informationen zum Antragsprozess an der Uni Graz findest du auf der Homepage der Studienabteilung (Link: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/studienberechtigung/antrag/).

 

Berufsreifeprüfung

 

Die Berufsreifeprüfung (BRP) richtet sich an Personen, die bereits bestimmte berufliche Ausbildungen bzw. Prüfungen absolviert haben (bspw. Lehrabschlussprüfung oder mind. dreijährige mittlere Schule). Sie wird allgemein als Matura (Reifeprüfung) anerkannt und berechtigt zum Studienzugang an Universitäten, Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Nach einem Abschluss der BRP stehen dir prinzipiell alle Studienrichtungen offen – du musst dich nicht, wie bei der Studienberechtigungsprüfung, im Vorhinein auf ein bestimmtes Fachgebiet festlegen.

 

Die BRP umfasst vier Teilprüfungen: Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache und einen beruflich orientierten Fachbereich (z. B. Betriebswirtschaft und Rechnungswesen, Gesundheit und Soziales, Informationsmanagement und -technologie). Vorbereitungskurse bieten diverse Erwachsenenbildungseinrichtungen an (bspw. BFI, WIFI, VHS). Die BRP ist jedoch an einen nicht unwesentlichen Kostenfaktor gebunden (pro Vorbereitungskurs ist mit etwa 900 bis 1.100 € zu rechnen), jedoch gibt es ein vielfältiges Förderangebot (du kannst damit rechnen etwa die Hälfte der entstehenden Kosten refundiert zu bekommen). Zudem gibt es die Initiative Lehre mit Matura, die sich an Lehrlinge während ihrer Ausbildungszeit richtet und kostenfrei ist.

 

Detaillierte Informationen zur BRP findest du auf der Homepage der Arbeiterkammer (Link: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/zweiterbildungsweg/Berufsreifepruefung.html).

 

An dieser Stelle möchten wir dich noch darauf hinweisen, dass du pro Prüfungsfach ein Einzelzeugnis erhältst, welche du an der Schule, an der du deine Externist*innen-Prüfung abgelegt hast, noch in ein Dokument zusammenführen musst – melde dich dazu einfach bei der Schule und gib bekannt, dass du nun das Gesamtzeugnis brauchst. Eine Inskription in ein Studium ist nach der BRP lediglich mit dem Gesamtzeugnis möglich. Nur mit den Teilzeugnissen wirst du in der Studienabteilung lediglich als “außerordentliche*r Student*in” eingeschrieben und noch nicht für dein gewähltes Studium.

 

Matrikelnummer

 

Deine Matrikelnummer ist deine “Kennnummer” an jeder österreichischen Hochschule, mit der du dich auch an jeder Hochschule inskribieren kannst. Dir wird in deinem Leben nur eine Matrikelnummer zugewiesen. Du erhältst sie bei deiner ersten Inskription an einer österreichischen Hochschule. Sie besteht aus acht Ziffern (vor dem Studienjahr 2017/18 hast du eine Matrikelnummer mit lediglich sieben Stellen erhalten, welcher du, wenn du sie heute angeben musst, eine 0 voranstellen musst (bspw. wird aus 1313131 die Matrikelnummer 01313131)).

 

Studierendenausweis (UNIGRAZCard)

 

Deine UNIGRAZCard ist dein offizieller Studierendenausweis, dein Bibliotheksausweis für die Universitätsbibliothek, dein Zugang zu den Multifunktionsgeräten an der Uni (siehe Drucken, Kopieren und Scannen am Campus) und, falls vorhanden, auch der Nachweis über deinen Mensastempel. Zudem wird damit bei Prüfungen zumeist deine Identität überprüft. Du solltest also gut darauf aufpassen 😉

 

Die erstmalige Ausstellung deiner UNIGRAZCard kannst du über UNIGRAZonline unter der Applikation “Beantragung Studierendenkarte” beantragen. Davor musst du jedoch noch unter der Applikation “Unicard Image Upload” ein Foto von dir im Passbildformat hochladen. Nach der Beantragung kannst du deinen Ausweis nach etwa vier Tagen in der Studienabteilung kostenlos abholen.

 

Falls dir deine UNIGRAZCard einmal verloren gehen sollte, kannst du sie in der Studienabteilung gegen einen Kostenersatz von 15 € nachbestellen. Vorweg musst du aber eine Verlustmeldung bzw. bei Diebstahl eine Anzeige machen und die Bestätigung mitbringen.

 

Deine UNIGRAZCard ist jeweils bis zum Ende der Nachfrist des kommenden Semesters befristet. Nachdem du den ÖH-Beitrag bzw. den Studienbeitrag zur Weitermeldung beglichen hast, kannst du sie an den Servicepoints verlängern lassen (zu finden im 24/7-Bereich bei der Uni-Bibliothek (Universitätsplatz 3a), vor dem Servicedesk der uniIT im ReSoWi-Gebäude (Universitätsstraße 15, Bauteil G), im ÖH-ServiceCenter, vor dem Computerräumen im WALL-Gebäude (Merangasse 70) und in der ÖH Uni Graz (Schubertstraße 6)). Auch der Vermerk für den Mensastempel wird durch diese Geräte aufgedruckt. Alle weiteren Infos zur UNIGRAZCard findest du auf der Homepage der Studienabteilung (Link: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/studieren/unigrazcard/).

 

Studienkennzahl

 

Die Studienkennzahl bzw. Studien-ID ist, wie der Name bereits impliziert, die Kennzahl deines Studiums. Ab und an benötigst du die Studienkennzahl für Dokumente. Da sie leider nicht ganz so einfach zu finden ist, wenn du nicht gezielt weißt, wo du nachsehen musst, haben wir hier die Kennzahlen unserer Studiengänge aufgelistet:

 

  • Bachelor Erziehungs- und Bildungswissenschaft – UB 033 645
  • Master Elementarpädagogik – UB 066 549
  • Master Erwachsenenbildung und Weiterbildung – UB 066 847
  • Master Inclusive Education – UB 066 546
  • Master Sozialpädagogik – UB 066 846

 

Studienplan (Curriculum)

 

Der Studienplan ist der Lehrplan für dein Studium, üblicherweise wird dieser als Curriculum bezeichnet. Dieses Dokument definiert den Gegenstand des Studiums, legt fest, welche Lernziele verfolgt werden, welche Kompetenzen erworben werden sollen, erläutert den Umfang und Aufbau des Studiums, bestimmt die Voraussetzungen für die Zulassung etc. Die Curricula für unsere Studien haben wir bei der Beschreibung der jeweiligen Studiengänge verlinkt.

 

Studienplanversion

 

Da die Studienpläne laufend überarbeitet werden, gibt es verschiedene Versionen. Die Studienplanversion gibt an, welche Fassung für dich gültig ist. Diese Information benötigst du gelegentlich für Formulare. Welche Studienplanversion für dich gilt, kannst du in UNIGRAZonline einsehen. Klicke dazu auf die Applikation “Mein Studium (Curriculum Support)” und wähle die Option “Meine Studien anzeigen”. In der sich öffnenden Auflistung steht in der fünften Spalte die Version deines Studienplans.

 

UNIGRAZonline (UGO)

 

UNIGRAZonline (kurz UGO) ist das Informationsmanagementsystem der Uni Graz und stellt somit die Basis für alle deine organisatorischen und bürokratischen Angelegenheiten im Studium dar. Nach deiner Inskription erledigst du nahezu alles rund um dein Studium online über UGO (von der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen bis zum Hochladen deiner Masterarbeit). Zur Startseite gelangst du über den Link https://online.uni-graz.at/.

 

Für die erstmalige Freischaltung deines Accounts benötigst du einen Pin-Code, den du bei deiner Inskription erhältst. Auf der UGO-Startseite wählst du auf der linken Seite unter Neu bei uns die zweite Option unter Studierende, bei der auf die Eingabe des Pins verwiesen ist. Auf der folgenden Seite musst du zur Bestätigung deiner Identität neben deinem Pin-Code deine Matrikelnummer sowie dein Geburtsdatum eintragen. Danach kannst du dein Passwort festlegen. Nach der Freischaltung kannst du dich auf der Startseite rechts mit deinen Benutzerdaten anmelden. Dein Benutzername setzt sich aus den ersten beiden Stellen deiner Matrikelnummer und deinem Nachnamen bzw. einer Kombination aus Nach- und Vornamen zusammen (z. B. 18mayer).

 

Nach deinem ersten Login solltest du dir die verschieden Applikationen am besten einmal durchsehen, damit du die verschiedenen Funktionen von UGO kennenlernst. Als Hilfestellung zur Erkundung des Systems gibt es einen Leitfaden des Referats für Bildungspolitik der ÖH Uni Graz (Link: https://bipol.oehunigraz.at/infomaterial/ugo-leitfaden/; dieser Leitfaden ist aber leider noch für das alte Design ausgelegt, das seit dem Wintersemester 2020/21 durch ein moderneres und vor allem für Mobilgeräte optimiertes Design abgelöst wurde). Im Rahmen der Welcome-Days für Studienanfänger*innen werden vor Beginn des neuen Studienjahres auch immer Schulungsworkshops für den Umgang mit UGO angeboten. Zudem kannst du dich bei Fragen natürlich auch gerne an uns bzw. die Erstsemestrigentutor*innen wenden. In unserer Knowledge Base erklären wir die Funktionen der meisten Applikationen aber natürlich auch unter den entsprechenden Reitern 😊. Des Weiteren gibt auch eine allgemeine Informationsseite zu UNIGRAZonline (Link: https://unigrazonline.uni-graz.at/).

 

Moodle

 

Moodle ist ein Kursmanagementsystem und eine Lernplattform. Ein Großteil der Lehrenden nutzt diese Plattform für die Bereitstellung von Lernmaterialien an die Studierenden sowie für die Leistungsüberprüfung (bspw. die Abgabe von Arbeitsaufträgen). Ob in deiner jeweiligen Lehrveranstaltung Moodle als Kommunikationsform eingesetzt wird, erfährst du in der ersten Einheit. Zur Startseite gelangst du über den Link https://moodle.uni-graz.at/. Für den Login benötigst du die gleichen Zugangsdaten, wie für UNIGRAZonline. Nach deiner Anmeldung gelangst du zum Dashboard, auf welchem dir eine Übersicht über alle Lehrveranstaltungen angezeigt wird.

 

Studierenden-E-Mail-Account

 

Nach deiner Inskription erhältst du automatisch eine E-Mail-Adresse der Uni Graz. Deine Adresse wird nach dem Schema vorname.nachname@edu.uni-graz.at erstellt (in Einzelfällen, wenn dein Name häufiger ist, wird der Vorname abgekürzt). Mit diesem Account soll gewährleistet werden, dass studienrelevante E-Mails auch tatsächlich zugestellt werden (unabhängig von Beschränkungen oder Filtereinstellungen von Providern). Diesen E-Mail-Account solltest du regelmäßig überprüfen, damit du keine wichtigen Informationen übersiehst.

 

Zu deinem Studierenden-E-Mail-Account gelangst du über UNIGRAZonline (UGO) über die Applikation “Webmailoder direkt über den Link https://email.uni-graz.at/. Die Anmeldung erfolgt mit deiner Studierenden-E-Mail-Adresse und deinem UGO-Passwort. Du kannst dir die E-Mails natürlich auch auf ein anderes Konto weiterleiten lassen – alle Informationen dazu findest du auf der Homepage der uniIT (Link: https://it.uni-graz.at/de/services/e-mail/zugang-zum-e-mail/).

 

ECTS-Punkte

 

ECTS (European Credit Transfer System) ist ein internationales System, mit dem der Arbeitsaufwand und der zeitliche Rahmen von Lehrveranstaltungen bewertet wird. Dieses System soll eine bessere Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit im europäischen und internationalen Hochschulraum als die bisherigen Methoden gewährleisten. Für jede Lehrveranstaltung, die du absolvierst, bekommst du ECTS-Punkte. Wie viele hängt davon ab, wie viel Zeit und Arbeitsaufwand du im Schnitt für die Lehrveranstaltung investieren musst. Ein ECTS-Punkt entspricht 25 realen Arbeitsstunden. Eingerechnet werden hierbei die Präsenzzeit der Lehrveranstaltung und das Selbststudium. Umgerechnet bedeutet eine Arbeitslast von 60 ECTS-Punkten, die für die Mindeststudienzeit pro Jahr erbracht werden müssen, 1500 Arbeitsstunden im Jahr.

 

Wenn du hörst, dass jemand von einer bestimmten Anzahl von ECTS redet, meint diese Person eigentlich die ECTS-Punkte, allgemein wird der Begriff aber zumeist abgekürzt.

 

Die Bachelorstudien umfassen in der Regel 180 ECTS-Punkte und entsprechend damit eine Mindeststudienzeit von drei Jahren. Die Masterstudien entsprechen zumeist einer Arbeitsleistung von 120 ECTS-Punkten und somit einer Mindeststudienzeit von zwei Jahren. Der Arbeitsaufwand und damit die zu erbringenden ECTS-Punkte gliedern sich in fast jedem Studium auf Pflichtfächer, Gebundene Wahlfächer und Freie Wahlfächer. Weitere Infos zum ECTS sowie einen Leitfaden findest du auf der Homepage der Lehr- und Studienservices (Link: https://lehr-studienservices.uni-graz.at/de/lehrservices/curriculaentwicklung/ects/).

 

Pflichtfächer

 

Die Pflichtfächer sind der Kern deines Studiums. In diesen Lehrveranstaltungen werden die studienspezifischen Inhalte gelehrt und gelernt. Die Pflichtfächer musst du in jedem Fall für deinen Abschluss absolvieren. Welche Lehrveranstaltungen zu den Pflichtfächern der Studien gehören, ist im jeweiligen Curriculum und Musterstudienplan ersichtlich (wo du diese Unterlagen findest, haben wir bei der Beschreibung des entsprechenden Studiengangs verlinkt).

 

Anmerken wollen wir an dieser Stelle auch noch, dass du bei der Absolvierung der Pflichtfächer deines Studiums die Voraussetzungsketten beachten musst.

 

Gebundene Wahlfächer

 

Die gebundenen Wahlfächer sind ein Wahlfachkatalog, aus dem du dir je nach Interesse Module bzw. Lehrveranstaltungen aussuchen kannst, die du dann absolvierst. Genauere Infos zu den studienspezifischen gebundenen Wahlfächern findest du hier jeweils bei den Inhalten zum entsprechenden Studium.

 

Freie Wahlfächer

 

Die freien Wahlfächer kannst du ganz nach deinen Interessen aus dem gesamten Lehrveranstaltungsangebot aller in- und ausländischen Hochschulen auswählen (falls du diese an einer anderen Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule absolvieren möchtest, musst du dich zuvor als Mitbeleger*in an dieser Hochschule einschreiben (wie das geht erfährst du auf der jeweiligen Homepage der Hochschule, an der du Lehrveranstaltungen ablegen möchtest) und dir diese nach erfolgreicher Absolvierung anrechnen lassen (siehe Anerkennung von erbrachten Prüfungsleistungen)).

 

Da das Angebot damit riesig ist, wollen wir dir einige Empfehlungen für deine Auswahl nahelegen:

 

  • das Universitätsweite Basismodul – umfasst Lehrveranstaltungen zu Themen, die dich vor allem am Anfang deiner akademischen Ausbildung an der Uni Graz sehr unterstützen können (alle Infos dazu findest du unter folgendem Link: https://lehr-studienservices.uni-graz.at/de/studienservices/basismodul/universitaetsweites-basismodul/)
  • Lehrveranstaltungen aus Studien mit einem Bezug zur Pädagogik – also bspw. aus den Nachbardisziplinen Psychologie, Soziologie, Philosophie, Gender Studies, Global Studies und Ethik (die Informationen zu den Lehrveranstaltungen dieser Studien kannst du dir in UNIGRAZonline durchsehen, indem du unter der Applikation “Studienangebot” das Studium auswählst – bei der sich öffnenden Ansicht werden dir alle Fächer des Studiengangs geordnet nach Modulen angezeigt; interessiert dich eine der Lehrveranstaltungen, kannst du sie dir vormerken – dafür gibt es ein Sternchen neben dem LV-Titel in der Lehrveranstaltungsbeschreibung – deine vorgemerkten Lehrveranstaltungen kannst du dann über die Applikation “Lehrveranstaltungen” unter dem Reiter “Meine vorgemerkten Lehrveranstaltungen” (oben auszuwählen) einsehen)
  • ein Praktikum in pädagogischen Einrichtungen im Ausmaß von maximal 300 Stunden (entspricht 12 ECTS-Punkte) – eine tolle Möglichkeit, um die Praxisfelder der EBW kennenzulernen (für Details zum Anerkennungsprozess siehe Anerkennung einer berufsorientierten Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer)
  • Lehrveranstaltungen des Zentrum für Soziale Kompetenz, von Treffpunkt Sprachen und Timegate
  • die Vorlesung Selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung – in der vor allem die Praxisberichte von Betroffenen spannend und lehrreich sind (LV-Nummer: 401.821)
  • Masterstudierende können ab dem Studienjahr 2021/22 überfakultäre Mastermodule absolvieren, die unter anderem im Rahmen der freien Wahlfächer angerechnet werden können

 

Anmerken wollen wir auch noch, dass es möglich ist, dass du bereits während des Bachelorstudiums mehr Lehrveranstaltungen als freie Wahlfächer absolvierst, als du für das Studium bräuchtest und dir diese “zu viel” absolvierten ECTS-Punkte im Masterstudium als freie Wahlfächer anerkennen lässt.

 

Zudem musst du aufpassen, dass du dir Lehrveranstaltungen lediglich einmal für das Bachelorstudium oder für ein Masterstudium anrechnen lassen kannst – das heißt, du musst darauf achten, dass du im Bachelorstudium keine Pflichtfächer oder gebundenen Wahlfächer des Masterstudiums absolvierst, das du eventuell später machen möchtest.

 

SPO-Knoten-Zuordnung

 

Die Studienplanverwaltung in UNIGRAZonline (UGO) erfolgt durch das SPO-Management. Dabei werden deine Lehrveranstaltungen und Prüfungen SPO-Knoten zugeordnet (diese Knoten entsprechen den Modulen deines Studienplans). Bei der Lehrveranstaltungs- und Prüfungsanmeldung kannst du jeweils das Studium auswählen, dem die Leistung angerechnet werden soll (falls du für mehrere Studien inskribiert bist) und den Studienplankontext, kurz SPO-Knoten. Im Normalfall ist hier bereits die korrekte Zuordnung voreingestellt, überprüfe diese jedoch in jedem Fall noch einmal (falls du bspw. eine Lehrveranstaltung/Prüfung als freies Wahlfach ablegen möchtest, diese aber im Studienplan als gebundenes Wahlfach hinterlegt ist, müsstest du den SPO-Knoten entsprechend umstellen).

 

Wenn deine Leistung noch keinem SPO-Knoten zugeordnet ist (da der Knoten nicht im Curriculum-Support aufscheint, kannst du die Zuordnung nachträglich selbst vornehmen – ein Anleitungsvideo hierfür findest du unter: https://unitube.uni-graz.at/paella/ui/watch.html?id=fd5bea6e-d0f6-46d4-97a7-7fb215a921dc.

 

Falls du deine Auswahl revidieren möchtest (weil du z. B. bei den gebundenen Wahlfächern ein anderes Modul absolvieren möchtest), muss die SPO-Zuordnung entsprechend geändert werden. Dies kannst du leider nicht selbst durchführen, sondern lediglich über das Dekanat veranlassen. Schreibe dazu eine E-Mail an die Zuständige im Prüfungsreferat des URBI-Dekanats, Frau Silvia Sackl (silvia.sackl@uni-graz.at).

 

Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen/Prüfungen, die du statt deiner vorherigen Auswahl absolvieren möchtest, kannst du aber bereits vor der Meldung ans Dekanat durchführen. Wähle dazu bei der Anmeldung den Studienplankontext Freie Anmeldung aus. Du kannst alle benötigten Leistungen für dein Studium auch absolvieren und erst gegen Ende deines Studiums die Änderung der SPO-Knoten-Zuordnung beantragen – achte in diesem Fall aber darauf, dass du auch wirklich alle Lehrveranstaltungen/Prüfungen absolvierst, die du für die einzelnen Module benötigst.

 

Zum Schluss noch ein Hinweis hierzu: wenn du bereits eine Auswahl bei einem SPO-Knoten getroffen hast, wird dir nur noch der ausgewählte Knoten (bzw. das entsprechende Modul) in UGO in der Applikation “Mein Studium (Curriculum-Support)” angezeigt (dies betrifft vor allem die gebundenen Wahlfächer). Um die weiteren Auswahlmöglichkeiten einzublenden, kannst du oben rechts bei “Anzeige” die Option “Inaktive Knoten anzeigen” auswählen, dann siehst du alle potenziellen Wahlmöglichkeiten. Zudem wollen wir dich noch auf die Anleitung für das SPO-Management aufmerksam machen, in der du weitere hilfreiche Tipps findest (Link: https://static.uni-graz.at/fileadmin/projekte/unigrazonline/Dokumente_UNIGRAZonline/Curriculum-Support_-_Anleitung-Studierende.pdf).

 

Lehrveranstaltungstypen

 

Es gibt verschiedene Arten von Lehrveranstaltungen (kurz LV) in deinem Studium. Grundsätzlich unterscheiden sich diese durch die Art der Leistungsüberprüfung (mit bzw. ohne immanentem Prüfungscharakter).

 

Die folgende Auflistung gibt dir einen groben Überblick über die Lehrveranstaltungstypen:

 

Vorlesung (VO) Bei Vorlesungen erfolgt die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden. Meist handelt es sich um Einführungsvorlesungen, in welchen Grundfragen eines Fachgebiets thematisiert und Basiskenntnisse vermittelt werden. Dein positiver Abschluss hängt bei diesem Lehrveranstaltungstyp einzig von deiner Note in der abschließenden Prüfung ab. Vorlesungen haben keinen immanenten Prüfungscharakter (es gibt keine Beschränkung der Teilnehmer*innenzahl und es besteht keine Anwesenheitspflicht).

 

Vorlesung mit Übung (VU) In einer Vorlesung mit Übung wird zusätzlich zum Vortrag (siehe VO) eine aktive Mitarbeit während des Semesters in Form von Zwischenprüfungen, Hausübungen etc. verlangt. Eine VU hat einen immanenten Prüfungscharakter (es dürfen max. 50 Studierende teilnehmen und es besteht Anwesenheitspflicht).

 

Tutorium (TU) Ein Tutorium ist eine lehrveranstaltungsbegleitende Lehrveranstaltung, bei welcher du die Inhalte einer VO oder VU vertiefend, unter Leitung einer*s qualifizierten Studierenden, bearbeitest. Im Curriculum verankerte Tutorien haben einen immanenten Prüfungscharakter (die Gruppengröße hat ein Maximum von 50 Personen und es besteht Anwesenheitspflicht). Die Benotung erfolgt bei diesem Lehrveranstaltungstyp durch ein Erfolgreich Teilgenommen oder ein Nicht erfolgreich Teilgenommen.

 

Proseminar (PS) Proseminare sind Vorstufen zu Seminaren, welche Grundkenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens vermitteln, in die wissenschaftliche Fachliteratur und Argumentation einführen, wie auch zur selbstständigen Wissensaneignung anleiten sollen. Die Benotung ergibt sich neben Referaten, Diskussionen oder analytischen Aufgaben zumeist aus einer schriftlichen Arbeit. Ein PS hat immanenten Prüfungscharakter (die Anzahl der Teilnehmer*innen ist auf 30 Personen beschränkt und es besteht Anwesenheitspflicht).

 

Seminar (SE) Seminare dienen der kritischen Diskussion und Reflexion spezifischer wissenschaftlicher Fragestellungen. Bei diesen Lehrveranstaltungen musst du selbstständige Beiträge durch Referate oder Diskussionsteilnahme sowie eine schriftliche Seminararbeit erbringen. Die Seminare haben immanenten Prüfungscharakter (die Gruppengröße hat ein Maximum von 25 Studierenden und es besteht Anwesenheitspflicht).

 

Exkursion mit Übung (XU) Eine Exkursion mit Übung ist im Grunde ein Seminar, welches außerhalb der Universität stattfindet. Dieser Lehrveranstaltungstyp soll der Veranschaulichung und Vertiefung der Wissensinhalte, zumeist durch eine Besichtigung der Praxis, dienen. Eine XU hat immanenten Prüfungscharakter (kann von maximal 25 Personen besucht werden und es besteht Anwesenheitspflicht).

 

Lehrveranstaltungsabhaltung

 

Die beiden Semester umfassen das gesamte Jahr – das Wintersemester dauert von Anfang Oktober bis Ende Februar und das Sommersemester von Anfang März bis Ende September. Der Zeitraum, in dem Lehrveranstaltungen abgehalten werden, umspannt jedoch nicht die gesamte Dauer der Semester. Es gibt die sogenannte lehrveranstaltungsfreie Zeit, in der du, wie der Name bereits sagt, keine Lehrveranstaltungen hast. Lehrveranstaltungsfrei sind folgende Zeitspannen bzw. Tage (zusätzlich zu allen gesetzlichen Feiertagen und Sonntagen):

 

  • Allerseelen (2. November)
  • Weihnachtsferien (jeweils Montag vor Heiligabend bis mindestens 06. Jänner (oftmals noch die gesamte Woche in die dieser Feiertag (Heilige Drei Könige) fällt)
  • Semesterferien (Beginn gegen Ende Jänner/Anfang Februar bis Ende Februar)
  • Osterferien (Woche vor und nach dem Osterwochenende)
  • Dienstag nach Pfingsten
  • Tag der*s Rektors*in (jeweils ein Freitag im Mai oder Juni)
  • Sommerferien (Beginn jeweils in der ersten oder zweiten Juliwoche bis Ende September)

 

Wann genau in der Lehrveranstaltungszeit die Einheiten deiner Lehrveranstaltungen abgehalten werden, kannst du in UNIGRAZonline (UGO) bei der jeweiligen Lehrveranstaltungsbeschreibung einsehen (wie du zu dieser kommst, ist im Reiter Lehrveranstaltungsanmeldung beschrieben). Zudem werden dir alle deine uni-internen Termine im Terminkalender im UGO unter der Applikation “Mein Terminkalender” angezeigt. Prüfungen können jedoch auch in der lehrveranstaltungsfreien Zeit angesetzt werden, am Ende des jeweiligen Semesters ist dies auch zumeist die Regel.

 

Lehrveranstaltungsanmeldung

 

Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen erfolgt über UNIGRAZonline (UGO). Die Anmeldung zu deinen Pflichtlehrveranstaltungen und gebundenen Wahlfächern erledigst du am besten über die UGO-Applikation “Mein Studium (Curriculum-Support)”. Auf dieser Seite kannst du ganz oben die Ansicht auf “Semesterplan” umstellen, dann werden dir die Lehrveranstaltungen gereiht nach der Abfolge im Musterstudienplan, der alle Voraussetzungen im Studium berücksichtigt, je Semester angezeigt (dafür musst du die Module und Knoten aufklappen). Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen kannst du dann gleich in dieser Ansicht durchführen, wenn du neben dem LV-Titel auf das grüne Kreissymbol klickst (das Symbol ist grün, wenn du dich für die LV anmelden kannst, jedoch rot, wenn die Anmeldefrist vorbei ist). Oder du öffnest die Lehrveranstaltung, indem du auf dessen Titel klickst, und wählst auf der sich öffnenden Seite in der linken Übersicht “Zur LV-Anmeldung”. Beide Wege führen dich dann auf eine Seite, auf der du aufgefordert wirst, die SPO-Knoten-Zuordnung sowie dein Studium (falls du für mehrere inskribiert bist) auszuwählen. In der Regel ist hier bereits der korrekte Knoten eingestellt. Wenn du hier dann auf “Weiter” gehst, musst du auf der nächsten Seite lediglich noch auf den blauen “Anmelden”-Button klicken. Dann bist du für die Lehrveranstaltung angemeldet, sie wird dir unter “Meine Lehrveranstaltungen” in der Applikation “Lehrveranstaltungen” angezeigt und die Termine der Einheiten scheinen in deinem Kalender unter der Applikation “Mein Terminkalender” auf.

 

Die Anmeldung kannst du aber auch über die Applikation “Lehrveranstaltungen” durchführen (v. a. für deine freien Wahlfächer relevant). Hierzu suchst du die entsprechende Lehrveranstaltung am besten über dessen Titel. Hast du die passende Lehrveranstaltung gefunden, öffnest du die Lehrveranstaltungsbeschreibung und meldest dich wie bereits beschrieben an.

 

Die Frist für die Lehrveranstaltungsanmeldung unterscheidet sich je nach Typ. Bei Vorlesungen kannst du dich üblicherweise mindestens bis zum Ende der Nachfrist (WS: 30.11., SoSe: 30.04.; wird jedoch ab dem Studienjahr 2022/23 abgeschafft) anmelden. Bei immanenten Lehrveranstaltungen endet die Anmeldung aber meist bereits nach etwa 10 Tagen. Der Beginn der Anmeldephase startet hingegen aber ziemlich zeitgleich, jeweils Mitte des Monats vor Beginn des Semesters (WS: September, SoSe: Februar). Bei der Anmeldung musst du zudem beachten, dass es teilweise beschränkte Teilnehmer*innenanzahlen gibt. Bei Vorlesungen gibt es keine Beschränkung, jedoch bei Lehrveranstaltungen mit immanenten Prüfungscharakter (siehe Lehrveranstaltungstypen). Bei letztgenannten Lehrveranstaltungen gibt es entsprechend fast immer mehrere Gruppen – es wird in jedem Fall jeder*m Studierenden der Besuch der Lehrveranstaltung ermöglicht, die*der die Anmeldevoraussetzungen erfüllt – entsprechend musst du dir in unseren Studiengängen keine Sorgen machen, im Studium zu stehen, wenn du dich nicht gleich zu Beginn der Anmeldephase anmeldest. Die Auswahl der Gruppe, die du besuchen möchtest, steht dir frei – vorausgesetzt es sind noch nicht alle Fixplätze vergeben (Fixplatz bedeutet, dass du in jedem Fall diese Gruppe besuchen kannst). Und hierbei ist es in unseren Studien leider trotzdem wichtig, dass du dich gleich nach Öffnung der Anmeldung anmeldest (sofern es dir nicht egal ist in welcher Gruppe du bist), da das Prinzip First-Come-First-Serve gilt (wer bei der Anmeldung schneller ist, bekommt den Fixplatz). Da die meisten Fixplätze durch diese Regelung innerhalb der ersten Minute(n) vergeben sind, kann es aber trotzdem passieren, dass du nicht in deine gewünschte Gruppe kommst. Du kannst dich dann natürlich für eine andere Gruppe anmelden, bei der noch Plätze frei sind, oder du meldest dich trotzdem bei dieser Gruppe an und erhältst dadurch einen Wartelistenplatz. Da jeden Tag um Mitternacht die Voraussetzungen für die Anmeldung von Lehrveranstaltungen überprüft werden, kann es sein, dass du Glück hast, jemand mit Fixplatz wegfällt und du nachrückst. Solltest du am Ende der Anmeldefrist immer noch einen Wartelistenplatz haben, wirst du, je nach Verteilung der Studierenden auf die Gruppen, wahrscheinlich von der Zuständigen (siehe Institutsmanagement EBW) umgemeldet. Da dabei keine Präferenzen berücksichtigt werden können (außer es würden sich Lehrveranstaltungen überschneiden), empfiehlt sich eher, dass du dich vielleicht selbst noch auf eine andere Gruppe ummeldest, falls eine Option besser für dich passen sollte.

 

Lehrveranstaltungsabmeldung

 

Die Abmeldung zu Lehrveranstaltungen erfolgt ebenfalls über UNIGRAZonline. Gehe dazu auf die Applikation “Lehrveranstaltungen” und klicke auf den Reiter “Meine Lehrveranstaltungen”. In der Spalte der Lehrveranstaltung, für welche du dich abmelden möchtest, klickst du dann rechts auf “LV-Anmeldung bearbeiten”. In dem sich öffnenden Fenster musst du dann lediglich noch auf den blauen “Abmelden”-Button klicken und deine Abmeldung in Folge bestätigen.

 

Ein Hinweis hierzu noch: Für Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanenten Charakter (siehe Lehrveranstaltungstypen) solltest du dich in jedem Fall abmelden, wenn du diese nicht besuchen kannst/möchtest, damit ein*e andere*r Student*in deinen Fixplatz erhalten kann. Bei Vorlesungen, an denen du nicht teilnehmen möchtest, kannst du deine Anmeldung aber aufrecht lassen, auch wenn du sie nicht besuchst. Dies hat für dich den Vorteil, dass du trotzdem auf die Lernunterlagen (auf Moodle) zugreifen kannst.

 

Voraussetzungsketten

 

In unseren Studiengängen ist der Besuch der meisten Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter an die vorangehende positive Beurteilung einer oder mehrerer Lehrveranstaltungen gebunden. Diese Voraussetzungsketten dienen dazu, dass du vorab Basiskenntnisse erwirbst, die du in den weiterführenden Lehrveranstaltungen benötigst. Ein Umgehen der Voraussetzungen ist leider nicht möglich, daher solltest du die Pflichtfächer entsprechend dem Musterstudienplan absolvieren und dich in den Prüfungsphasen vor allem auf diese Lehrveranstaltungen konzentrieren. Welche Voraussetzungsketten in den jeweiligen Studien gelten, haben wir für dich bei den Informationen zu den jeweiligen Studiengängen angeführt.

 

Beurteilungskriterien

 

Die Modalitäten der Leistungsüberprüfung müssen jeweils zu Beginn der Lehrveranstaltung (erste Einheit) von den Lehrenden bekannt gegeben werden. Bei Vorlesungsprüfungen musst du entsprechend erfahren, welche Inhalte geprüft werden und wie viele Prozent richtiger Antworten du für ein Bestehen benötigst. Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter muss dir mitgeteilt werden, welche Leistungen (Referate, Tests, Stellungnahmen etc.) du erbringen musst und wie sich der Beurteilungsschlüssel der Einzelleistungen zusammensetzt.

 

Prüfungen

 

Prüfungen in einem Prüfungsakt – also, wenn sonst keine Leistungen in die Lehrveranstaltungsbeurteilung einfließen – gibt es lediglich in Form von Vorlesungs-, Fach- und Gesamtprüfungen. In der Regel machst du, wenn du in einem unserer Studien inskribiert bist, nur Vorlesungsprüfungen und eventuell die Masterprüfung, die die Gesamt- und Abschlussprüfung deines Masterstudiums darstellt. Natürlich ist es zusätzlich möglich, dass du im Rahmen von Lehrveranstaltungen mit immanenten Prüfungscharakter (siehe Lehrveranstaltungstypen) Prüfungen absolvieren musst, diese werden aber rein rechtlich nicht so bezeichnet und du musst dich nicht zusätzlich anmelden, wie es bei den Vorlesungs- und Masterprüfungen der Fall ist (siehe Prüfungsan- und -abmeldung bzw. Kommissionelle Masterprüfung).

 

Prüfungen können schriftlich oder mündlich erfolgen sowie aus schriftlichen und mündlichen Teilen bestehen. Vorlesungsprüfungen sind in unseren Studien aber immer schriftlich zu absolvieren und auch die meisten weiteren Vorlesungsprüfungen, die du im Rahmen der gebunden und freien Wahlfächern ablegen wirst, werden in diesem Modus erfolgen. Die Masterprüfungen werden hingegen mündlich abgenommen.

 

Bei Vorlesungsprüfungen sind die Vortragenden verpflichtet, mindestens drei Prüfungstermine pro Semester festzulegen. Die Termine sollten am Beginn, in der Mitte und am Ende des Semesters angesetzt werden. Bei Lehrveranstaltungen, die zur Studieneingangs- und Orientierungsphase der Bachelorstudien gehören, müssen jedoch lediglich mindestens zwei Prüfungstermine pro Semester angeboten werden. Falls eine Vorlesung nicht mehr angeboten wird, müssen nach deren letztmaliger Abhaltung in den drei darauffolgenden Semestern weitere Prüfungstermine angeboten werden.

 

Die Beurteilung deiner Prüfung darf maximal vier Wochen in Anspruch nehmen. Nach dieser Frist muss deine Note in UNIGRAZonline eingetragen sein, du kannst sie unter der Applikation “Meine Leistungen” einsehen. Solltest du eine negative Benotung erhalten, hast du das Recht auf Einsichtnahme der Prüfungsunterlagen und mehrmalige Wiederholung der Prüfung.

 

Prüfungsan- und -abmeldung

 

Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt ebenfalls über UNIGRAZonline (UGO). Die Prüfungsanmeldung zu Lehrveranstaltungen, für welche du angemeldet bist, kannst du über die Applikation “Lehrveranstaltungen” unter dem Reiter “Meine Lehrveranstaltungen” durchführen. In den Spalten der einzelnen Veranstaltungen steht jeweils rechts unten eine Information zu den Prüfungsterminen – klickst du dort auf “Prüfungstermine”, gelangst du automatisch zu den Informationen und eingetragenen Terminen der Prüfungen in der Lehrveranstaltungsübersicht. Über den blauen Button “Zur Prüfungsanmeldung” gelangst du zur Seite, auf der du dich zur Prüfung anmelden kannst. Dort musst du gegebenenfalls noch die SPO-Zuordnung auswählen (“Studienplankontext wählen”; ist bei Pflichtfächern und gebundenen Wahlfächern jedoch meist schon korrekt voreingestellt) und, falls du bei mehreren Studien inskribiert bist, noch das Studium, bei welchem das Prüfungsergebnis eingetragen werden soll. Anschließend musst du deine Anmeldung noch mit dem Button “Anmelden” bestätigen. Nach der Abmeldung scheint der Prüfungstermin in der UGO-Applikation “Prüfungsan-/abmeldung – Prüfungstermine” unter dem Reiter “Meine Prüfungstermine” sowie in deinem Terminkalender (Applikation “Mein Terminkalender”) auf.

 

Die Anmeldung zu Prüfungen von Pflicht- und gebundenen Wahlfächern kannst du ebenfalls über die Applikation “Mein Studium (Curriculum-Support)” erledigen. Hast du die Module und Knoten aufgeklappt, kannst du in der Zeile neben dem Titel der Lehrveranstaltung auf das rechteckige Symbol klicken und gelangst dadurch auf eine Seite, auf der dir alle verfügbaren Prüfungstermine zu der entsprechenden Lehrveranstaltung angezeigt werden. Die Anmeldung selbst erfolgt dann, wie bereits im letzten Absatz beschrieben.

 

Des Weiteren kannst du über die Applikation “Prüfungsan-/abmeldung – Prüfungstermine” zu Prüfungen anmelden. Unter dem Reiter “Alle Prüfungstermine” werden dir allgemein alle verfügbaren Prüfungen zu allen Lehrveranstaltungen der Uni Graz angezeigt. Du kannst die Liste jedoch durch die Filterungsmöglichkeiten (Schlagwort, Name der Lehrenden, Zeitraum der Prüfungstermine) einschränken.

 

Allgemein muss die Anmeldung mindestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin möglich sein und die Anmeldephase darf frühestens eine Woche vor der Prüfung enden. Sollten keine Prüfungstermine in UGO eingetragen sein, kannst du dich zum einen danach richten, dass Prüfungen am Beginn, in der Mitte und am Ende des Semesters angeboten werden müssen. Zum anderen erfahren die Studierenden in der Regel in der ersten Lehrveranstaltungseinheit, wann Prüfungstermine geplant sind – entsprechend kannst du dich auch bei deinen Mitstudierenden informieren, ob sie etwas wissen. Oder du erkundigst dich direkt bei der*m Lehrenden bzw. dem Office-Management des Arbeitsbereichs oder der Studienassistenz.

 

Zudem ist bei der Prüfungsanmeldung gegebenenfalls noch relevant, dass oftmals eine begrenzte Kapazität an Plätzen je Termin freigeschalten wird (bedingt durch die Kapazitäten, v. a. bei Online-Prüfungen). Sollte bei deiner Anmeldung kein Fixplatz mehr verfügbar sein, kannst du dich für die Warteliste anmelden (welchen Platz du auf dieser Liste hast, kannst du nach der Abmeldung unter “Meine Prüfungstermine” einsehen). Je nachdem, ob und wie viele Studierende sich noch für die Prüfung abmelden, rutscht du nach und erhältst eventuell noch einen Fixplatz.

 

Bei Prüfungen in unseren Studien (v. a. in den ersten Semestern des Bachelors) wird in der Regel immer darauf geachtet, dass alle Studierenden die Prüfung absolvieren können, die dies wollen. Meistens wird noch ein zusätzlicher Prüfungstermin freigeschalten, sollten sehr viele Studierende auf der Warteliste stehen – entsprechend solltest du dich auf jeden Fall für die Prüfung anmelden, wenn du diese machen möchtest.

 

Zuletzt wollen wir dich noch darauf hinweisen, dass du dich zu Vorlesungsprüfungen in jedem Fall auch ohne die vorhergehende Anmeldung zur Lehrveranstaltung und deren Besuch anmelden kannst. Bei einigen Vorlesungen ist dies jedoch auf UGO anders hinterlegt, da die Lehrenden natürlich wollen, dass die Lehrveranstaltung vor der Prüfung besucht wird – was natürlich auch in jedem Fall sinnvoll für dich ist – aber rechtlich ist diese Voraussetzung nicht zulässig (ist im § 29 Abs. 2 der Studienrechtlichen Bestimmungen der KFU geregelt). Falls du Probleme bei der Anmeldung zu Vorlesungsprüfungen hast, melde dich bitte bei uns, dann klären wir die Angelegenheit gerne mit der*m entsprechenden Lehrenden.

 

Die Abmeldung von einer Prüfung führst du unter der Applikation “Prüfungsan-/abmeldung – Prüfungstermine” im Reiter “Meine Prüfungstermine” durch. Über einen Button ganz rechts bei der Prüfung, von der du dich abmelden möchtest, gelangst du “Zur Prüfungsabmeldung”, die du auf einer zweiten Seite nochmals bestätigen musst. Die Abmeldung kannst du mindestens bis 48 Stunden vor dem Prüfungstermin durchführen (gesetzlich geregelt). Solltest du ohne Abmeldung der Prüfung fernbleiben, wirst du weder negativ beurteilt noch hast du einen Prüfungsantritt verbraucht (wenn du bei der Prüfung erscheinst und die Aufgabenstellung bekommen hast, zählt dies jedoch als Prüfungsantritt und wird negativ gewertet, auch wenn du, ohne eine Frage zu beantworten, gleich wieder gehst). Häufig wirst du bei einem Fernbleiben aber für den nächsten Prüfungstermin gesperrt. Entsprechend solltest du dich auf jeden Fall fristgerecht abmelden, falls du denkst, dass du die Prüfung nicht absolvieren wirst. Eine Abmeldung innerhalb der letzten 48 Stunden kann lediglich durch die*den Prüfer*in bzw. die die*den Betreuer*in der Prüfung durchgeführt werden und dies nur im Krankheitsfall o. Ä., wenn eine entsprechende Bestätigung vorgelegt werden kann.

 

Einsichtnahme

 

Bis zu sechs Monate nach Bekanntgabe der Beurteilung einer Prüfung hast du das Recht Einsicht in die Prüfungs- und Beurteilungsunterlagen zu nehmen. Dies umfasst neben der Besichtigung der Unterlagen natürlich auch die Auskunft über Gründe für die Beurteilung. Die Prüfungsunterlagen darfst du, mit Ausnahme von Multiple-Choice-Prüfungen, kopieren.

 

Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter hast du natürlich ebenfalls das Recht zu erfahren, wie sich deine Benotung ergeben hat. Da es sich bei diesen Lehrveranstaltungen jedoch nicht um einen Prüfungsakt handelt, sondern mehrere Teilleistungen, spricht man nicht von Einsichtnahme. Falls du Fragen zu der Benotung deiner Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter hast, kontaktiere am besten deine*n Lehrende*n und vereinbare einen Termin für eine Besprechung bzw. besuche deren*dessen Sprechstunde.

 

Prüfungseinspruch

 

Falls du eine negative Beurteilung auf eine Prüfung erhältst und bei der Prüfung schwere Mängel (z. B. zu wenig Zeit, Lärmstörung etc.) aufgetreten sind, kannst du innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses einen Antrag auf Aufhebung der Prüfung beim Dekanat stellen. Die Entscheidung über die Aufhebung des Prüfungsergebnisses erfolgt durch die*den Studiendekan*in durch einen Bescheid.

 

Ein Einspruch bezüglich der inhaltlichen Beurteilung ist jedoch nicht vorgesehen. Falls du denkst, dass dies der Fall ist, wende dich am besten an die*den Prüfer*in und versuche Unklarheiten im Rahmen einer Einsichtnahme zu klären. In jedem Fall unterstützen dich das Referat für Bildungspolitik, die Rechtsberatung der ÖH Uni Graz und wir bei Problemen.

 

Prüfungswiederholung

 

Solltest du eine negative Beurteilung auf eine absolvierte Prüfung erhalten, bist du berechtigt, diese drei Mal zu wiederholen – du hast also gesamt vier potenzielle Prüfungsantritte. Ab der zweiten Wiederholung kannst du beantragen, dass die Prüfung kommissionell abgehalten wird. Die dritte und letzte Prüfungswiederholung muss in jedem Fall als kommissionelle Prüfung erfolgen.

 

Bei negativer Benotung einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung bist du ebenfalls zu drei Wiederholungen berechtigt. Ab der zweiten Wiederholung kannst du jedoch beantragen, dass die Beurteilung der Lehrveranstaltung in einem Prüfungsvorgang erfolgt und du nicht wieder alle Einheiten besuchen musst.

 

Sollten alle Prüfungswiederholungen negativ beurteilt werden, ist man leider lebenslang für das Studium und alle Studien, in welchen die nicht positiv absolvierte Lehrveranstaltung verpflichtend absolviert werden muss, gesperrt. Falls der Studienzweig dennoch sicherlich die richtige Perspektive ist, kann man sich in einem anderen Bundesland für ein äquivalentes Studium inskribieren (bereits abgelegte Leistungen kann man sich dort dann zumeist auch anrechnen lassen). Einzig bei negativer Beurteilung aller Prüfungsantritte von Lehrveranstaltungen, die der Studieneingangs- und Orientierungsphase angehören, gibt es eine Ausnahme. Man ist dann lediglich für zwei Semester gesperrt und hat danach wieder die vollen vier Prüfungsantritte, um die Lehrveranstaltung positiv zu absolvieren. Dieser Prozess darf zwei Mal durchlaufen werden.

 

Neben der Wiederholung negativ benoteter Lehrveranstaltungen ist auch die Wiederholung positiv beurteilter Lehrveranstaltungen möglich. Du bist zu einer einmaligen Wiederholung innerhalb von zwölf Monaten nach der erstmaligen Benotung berechtigt. Bedenke hierbei jedoch, dass in jedem Fall die Note des neuen Antritts gültig ist und die vormalige Beurteilung nichtig wird.

 

Kommissionelle Prüfung

 

Eine kommissionelle Prüfung ist eine Prüfung, die von einer Kommission abgenommen wird (im Gegenteil zu regulären Prüfungen, die lediglich von einer*m Lehrenden beurteilt werden). Das heißt entsprechend, dass die Benotung auf Grundlage der Beurteilungen von mindestens zwei für den Fachbereich bzw. Prüfungsinhalt qualifizierten Personen gebildet wird. Dies soll die Objektivität von Bewertungen erhöhen und dich vor Willkürakten schützen.

 

Beispiele für kommissionelle Prüfungen sind einerseits Abschluss- oder Fachprüfungen – in unseren Studien gibt es hierbei lediglich die Masterprüfung bzw. weiterführend das Rigorosum (die Abschlussprüfung des Doktoratsstudiums) – und andererseits Prüfungswiederholungen von Prüfungen, bei welchen du leider bereits mindestens zwei Mal eine negative Beurteilung erhalten hast. Bei deiner zweiten Prüfungswiederholung (3. Antritt) kannst du die Prüfung freiwillig kommissionell ablegen, die dritte und letzte Prüfungswiederholung (4. Antritt) ist in jedem Fall kommissionell.

 

Alle Informationen zur kommissionellen Masterprüfung findest du unter dem entsprechenden Reiter. Hier noch die wichtigsten Informationen zur kommissionellen Lehrveranstaltungsprüfung: Die Prüfung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, den geeignetsten Prüfungsmodus besprichst du am besten mit der*dem Lehrveranstaltungsleiter*in. Die Kommission für deine Beurteilung besteht bei diesen Prüfungen aus der*m regulären Prüfer*in der Lehrveranstaltung, einer*m zweiten Prüfer*in des Fachbereichs sowie einer*m Vorsitzende*n. Bei dem letzten Prüfungsantritt ist zudem die*der (Vize-)Studiendekan*in anwesend. Für die Anmeldung musst du dich mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin schriftlich bei Frau Seiser (elisabeth.seiser@uni-graz.at) melden und dann dass entsprechende Formular (Link: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi/Formulare/05_Anmeldung_zur_kommissionellen_LV-Pruefung.docx) abgeben. Die mündlichen kommissionellen Prüfungen finden in der Regel parallel mit den kommissionellen Masterprüfungen statt, also an den Tagen an denen auch Masterprüfungen abgenommen werden (die Termine für die Masterprüfungen findest du unter folgendem Link: https://erziehungs-bildungswissenschaft.uni-graz.at/de/studieren/infos-zu-masterarbeiten-und-zum-masterabschluss/10-kommissionelle-masterpruefungstermine/). Bei Fragen wende dich vorrangig an Frau Seiser oder an die Zuständigen im Prüfungsreferat des Dekanats bzw. an die*den Prüfer*in der Lehrveranstaltung, zu der du die Prüfung ablegen möchtest.

 

Immanenter Prüfungscharakter

 

Lehrveranstaltungen mit immanenten Prüfungscharakter (alle Lehrveranstaltungstypen außer Vorlesungen) weisen folgende Merkmale auf:

 

  • Die Beurteilung erfolgt nicht nur durch eine einzige Leistungserbringung (wie z. B. einer abschließenden Prüfung; eine Beurteilung in einem Prüfungsakt ist gesetzlich unzulässig), sondern durch eine begleitende Erfolgskontrolle während der gesamten Lehrveranstaltungsdauer (z. B. in Form von (Zwischen-)Tests, Referaten, Stellungnahmen etc.).
  • Der “Prüfungsvorgang”, im Sinne der Benotung deiner Leistung, beginnt mit der Übernahme des Auftrags zur Erbringung der ersten Teilleistung bzw. deiner Anwesenheit in der ersten Lehrveranstaltungseinheit. Ab diesem Zeitpunkt gilt deine Teilnahme an der Lehrveranstaltung als Prüfungsantritt und wird bewertet (muss bewertet werden). Falls du Teilleistungen ohne wichtigen Grund nicht erbringst (z. B. Krankheit mit ärztlichem Attest) bzw. die Anwesenheit nicht erfüllst, gilt das als Prüfungsabbruch und die Lehrveranstaltung wird negativ beurteilt (bei negativer Beurteilung muss die gesamte Lehrveranstaltung wiederholt werden). Deine Beurteilung muss, wie bei Prüfungen, spätestens vier Wochen nach dem Ende der Lehrveranstaltung erfolgen. Das Ende ist jedoch nicht unbedingt an die letzte Einheit gebunden, sondern an die letzte Erbringung deiner Teilleistungen. Wenn du bspw. bis Mitte Juli eine Seminararbeit abgeben musst, sollte deine Benotung spätestens Mitte August in UNIGRAZonline eingetragen sein. Die Note deiner absolvierten Lehrveranstaltung kannst du unter der Applikation “Meine Leistungen” einsehen.
  • Die Anzahl der Teilnehmer*innen ist beschränkt, um die individuelle Betreuung aller Studierenden zu gewährleisten (welche Beschränkung jeweils gilt, ist bei der Beschreibung der Lehrveranstaltungstypen ausgewiesen).
  • Es besteht Anwesenheitspflicht. Diese umfasst prinzipiell sämtliche Lehrveranstaltungseinheiten, jedoch gewähren fast alle Lehrenden einen gewissen “Spielraum”. Das heißt du kannst zumeist ein bis zwei Einheiten der Lehrveranstaltung fehlen, ohne dass sich dein Fehlen auf die Note auswirkt (wie viele Prozent Anwesenheitspflicht genau bei der jeweiligen Lehrveranstaltung erwartet werden, bestimmt die*der Lehrende, zumeist sind es 75 bis 80 %; eine konkrete Regelung zur Anwesenheitspflicht gibt es nicht; falls du durch einen bestätigten Krankenstand die Anwesenheitspflicht nicht erfüllen kannst, wende dich an deine*n Lehrenden, oftmals kannst du durch Kompensationsleistungen die fehlende Anwesenheit ausgleichen, wenn du nicht zu viele Fehlstunden hast – ob dies möglich ist, liegt aber in ihrem*seinem Ermessen).

 

Studiennachweise

 

Es gibt unterschiedliche Nachweise für dein Studium, die du bei diversen Vorgängen vorlegen musst (z. B. bei der Beantragung einer Studienbeihilfe, für die Einrichtung eines Studierenden-Bankkontos, Erlass des Kirchenbeitrags etc.). Die erste Gruppe sind die Studienbestätigungen, die zweite die Studienerfolgsnachweise.

 

Zu den Studienbestätigungen zählen das Studienblatt, die Studienbestätigung und die Studienzeitbestätigung. Das Studienblatt weist deinen universitären Werdegang aus. Es ist somit der Nachweis über die Studienrichtungen, die du belegt hast. Die Studienbestätigung gibt an, für welche Studien du aktuell gemeldet bist. Die Studienzeitbestätigung belegt den Zeitraum, in dem du für die jeweiligen Studiengänge inskribiert bist/warst. Diese drei Nachweise kannst du im UNIGRAZonline (UGO) unter der Applikation “Studienbestätigungen” im PDF-Format drucken.

 

Bei den Studienerfolgsnachweisen gibt es den Transcript of Records, den Studienerfolgsnachweis, den FLAG-Studienerfolgsnachweis sowie die Leistungsbestätigungen. Der Transcript of Records belegt deine Leistungen, also welche Lehrveranstaltungen du absolviert hast, spezifisch für ein Studium (du kannst bspw., wenn du bereits einen Master studierst und den Bachelor ebenfalls an der Uni Graz absolviert hast, jeweils sowohl eine Bestätigung für den Bachelor als auch für den Master herunterladen). Der Studienerfolgsnachweis ist eine Bestätigung deines Studienerfolgs in allen Studien, welche du an der Uni Graz studierst bzw. studiert hast. Der FLAG-Studienerfolgsnachweis dient in erster Linie der Vorlage beim Finanzamt (im Zuge der Bestätigung des weiteren Anspruchs auf Familienbeihilfe) und weist lediglich deine erbrachten Leistungen eines Studienjahres aus. Die Leistungsbestätigungen sind Lehrveranstaltungszeugnisse für einzelne absolvierte Lehrveranstaltungen (die Einzelnachweise kannst du ebenfalls unter der Applikation “Meine Leistungen” drucken). Die verschiedenen Studienerfolgsnachweise kannst du im UGO unter der Applikation “Studienerfolgsnachweis” erstellen. Dabei hast du bei den ersten drei Varianten neben der normalen Erzeugung eines PDF-Dokuments die Möglichkeit gültige Dokumente zu erstellen. Die vierte Variante der Einzelzeugnisse ist in jedem Fall amtlich gültig.

 

Anerkennung von erbrachten Prüfungsleistungen

 

Falls du an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studium der Uni Graz Leistungen (Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen) absolviert hast, kannst du dir diese in jedem Fall als freie Wahlfächer anrechnen lassen und bei inhaltlicher Ähnlichkeit eventuell auch als Pflichtfächer bzw. gebundene Wahlfächer. Bei Letzteren muss die Leistung neben der inhaltlichen Äquivalenz mindestens so viele ECTS-Punkte Wert sein, wie die Lehrveranstaltung in unseren Curricula, wobei auch zwei oder mehr Leistungen für ein Pflicht- oder gebundenes Wahlfach angerechnet werden können. Wenn du denkst, dass eine Anrechnung möglich sein sollte, wende dich zur Klärung am besten vorab an die Vorsitzende unserer Curricula-Kommission.

 

Den Antrag für eine Anerkennung musst du über UNIGRAZonline (UGO) stellen und er wird über das URBI-Dekanat abgewickelt. Wir beschreiben hier den Prozess der Erfassung nicht eigens, da es eine Videoanleitung dazu gibt – diese findest du unter: https://unitube.uni-graz.at/paella/ui/watch.html?id=a7aad031-bd77-4823-9b49-cba9b78b389f. Nach deiner Antragstellung auf UGO und der anschließenden Übermittlung deines Anerkennungsantrags an das Dekanat wird dieser kontrolliert und ein Bescheid erstellt, der anschließend von der Curricula-Kommissionsvorsitzenden signiert wird. Der Bescheid wird dir dann an deine Studierenden-E-Mailadresse zugesandt. Genauere Informationen zum fakultätsinternen Ablauf findest du auf der Homepage des Dekanats (Link: https://urbi.uni-graz.at/de/studieren/organisatorisches/anerkennungen-und-zeugnisnachtraege/).

 

Bei einzelnen Lehrveranstaltungen wissen wir, dass sie für Pflichtfächer unseres Bachelorstudiums anerkannt werden. Dies betrifft einerseits die Vorlesungen Entwicklungspsychologie 1 und Entwicklungspsychologie 2 (je 3 ECTS-Punkte) aus dem Bachelorstudium der Psychologie, die gemeinsam für unsere Vorlesung Entwicklungspsychologie über die Lebensspanne (4 ECTS-Punkte) angerechnet werden können. Andererseits ist es möglich die Statistik-Vorlesungen des Psychologie-Bachelors (je 4 ECTS-Punkte) für unsere entsprechenden Vorlesungen (je 4 ECTS-Punkte) anrechnen zu lassen (dabei wollen wir dich aber darauf hinweisen, dass die Prüfungen aus der Psychologie schwerer als unsere sind).

 

Zudem noch ein Hinweis zu Anrechnungen am Beginn des Bachelorstudiums: anerkannte Leistungen zählen zu den 22 ECTS-Punkten, die du vor Absolvierung der STEOP zusätzlich maximal absolvieren darfst (Näheres siehe Studieneingangs- und Orientierungsphase). Erledige Anerkennungen daher eher, nachdem du die STEOP-Lehrveranstaltungen positiv abgeschlossen hast – sonst kann es sein, dass du eventuell “stehst” (als keine weiteren Leistungen absolvieren kannst).

 

Anerkennung einer berufsorientierten Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer

 

Du kannst dir im Rahmen der freien Wahlfächer facheinschlägige Berufserfahrung (Praktika und Arbeitszeiten) anrechnen lassen. Das maximale Ausmaß für Anerkennungen sind 300 Stunden (entspricht 12 ECTS-Punkte). Hier können auch Leistungen berücksichtigt werden, die du bereits vor Beginn deines Studiums erbracht hast (entgegen den Pflichtpraktika).

 

Für die Anerkennung gibt es ein Formular, das im URBI-Dekanat zur Prüfung und Anrechnung abgeben wird (Link zum Formular: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi-institute/Erziehungs-Bildungswissenschaft/Praxis.pdf). Für dieses Formular gibt es auch eine Ausfüllhilfe (Link: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi-institute/Erziehungs-Bildungswissenschaft/Institut/Texte/Ausf%C3%BCllhilfe_Praxis_01.pdf).

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Die gesetzliche Basis für den universitären Bereich bildet das Universitätsgesetz 2002 (Link: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002128). Daneben gibt es weitere Verordnungen des Ministeriums, die spezifische Inhalte regeln (zu finden unter dem Link https://www.ris.bka.gv.at/):

 

  • Universitäts-Studienevidenzverordnung (UniStEV)
  • Studienbeitragsverordnung (StubeiV)
  • Personengruppenverordnung (PersGV)
  • Universitätsberechtigungsverordnung (UBVO)

 

Da Hochschulen aber ein hohes Maß an Autonomie besitzen und die genannten gesetzlichen Grundlagen lediglich einen Rahmen bilden, erlässt jede Universität darüber hinaus selbst Verordnungen (= Satzung), welche die erforderlichen Ordnungsvorschriften im Rahmen der Gesetze und Verordnungen des Staates spezifizieren. In der Satzung der Uni Graz finden sich entsprechend Informationen über die Aufgaben, Leistungen und den Aufbau einzelner Gremien und Verwaltungseinheiten an der Uni Graz sowie die Geschäftsordnungen und Links zu relevanten Rechtstexten und staatlichen Verordnungen.

 

Für dich als Student*in sind natürlich insbesondere die Rechtsquellen des Studienrechts interessant bzw. relevant. In folgenden Dokumenten findest du die gesetzlichen studienrechtlichen Bestimmungen (neben dem bereits erwähnten Universitätsgesetz 2002):

 

 

Des Weiteren regeln folgende Verordnungen die universitären Abläufe der Uni Graz:

 

 

Da die universitätsinternen Verordnungen laufend aktualisiert werden und wir leider nicht versprechen können, dass alle angeführten Links auf die aktuellsten Dokumente verweisen, findest du hier ebenfalls die entsprechenden Homepages der Uni Graz, auf welchen die gesetzlichen Grundlagen aufgelistet sind:

 

 

Auf die aktuelle Novelle des Universitätsgesetzes und die Veränderungen, die diese für dich als Student*in mit sich bringt, gehen wir im nachstehenden Reiter (siehe UG-Novelle 2021) genauer ein.

 

UG-Novelle 2021

 

Die UG-Novelle 2021 – die letzte Änderung des Universitätsgesetztes – ist grundsätzlich bereits mit dem Studienjahr 2021/22 wirksam, die studienrechtlichen Änderungen, also alles, was dich als Student*in betrifft, gelten aber erst ab dem Studienjahr 2022/23. Nachstehend gehen wir auf die relevantesten Punkte der Novelle für Studierende ein:

 

  • Die für Studierende wohl am präsenteste Änderung ist die Einführung einer Mindeststudienleistung. Diese Maßnahme soll erreichen, dass Studien möglichst in der Mindeststudienzeit absolviert werden. Studienanfänger*innen müssen künftig im Bachelorstudium (oder Diplomstudium) innerhalb der ersten vier Semester eine Mindestleistung von 16 ECTS-Punkten erbringen. Dies gilt erst für Student*innen, die ihr Studium ab dem WS 2022/23 beginnen oder in ein anderes Studium wechseln. Studierende im Master oder Doktorat betrifft die Regelung nicht. Die vorgeschriebene Mindeststudienleistung sollte dich aber nicht abschrecken – wenn du lediglich eines unserer Pflichtfächer (je 4 ECTS-Punkte) in jedem Semester absolvierst, hast du die Forderung bereits erfüllt (zum Vergleich: um die Familienbeihilfe beziehen zu können, musst du eine Mindestleistung von 8 ECTS-Punkte je Semester nachweisen, für die Studienbeihilfe sogar 15 ECTS-Punkte je Semester). Deine Studienleistungen müssen spätestens ein Monat nach Semesterende deines vierten Semesters eingetragen sein. Die Frist unterscheidet sich natürlich je nachdem, ob du im Winter- oder Sommersemester das Bachelorstudium begonnen hast. Hast du dich im Wintersemester inskribiert, müssen deine Leistungen bis spätestens 31. März vorliegen, bei einem Beginn im Sommersemester bis spätestens 31. Oktober. Falls du die Mindeststudienleistung jedoch nicht absolviert hast, erlischt deine Zulassung zum Studium. Darauf folgt eine Sperre von zwei Jahren, an der du das gleiche Studium an der gleichen Hochschule nicht wieder aufnehmen darfst. Danach kannst du dich wieder inskribieren. Während deiner Sperre kannst du dich aber ohne Weiteres an einer anderen Hochschule für die gleiche Studienrichtung einschreiben oder auch an deiner Hochschule für einen anderen Studiengang. Ausgenommen von dieser Regelung sind Studierende mit einer nicht nur vorübergehenden Behinderung.
  • Mit der UG-Novelle 2021 wird die Nachfrist abgeschafft. Diese Maßnahme vereinheitlicht den Ablauf des Studienjahres an allen Universitäten und pädagogischen Hochschulen. Für dich ändert sich dadurch Folgendes:
    • Die Inskription ist nur noch während der allgemeinen Zulassungsfrist möglich.
    • Die Weitermeldung deines Studium muss im Wintersemester spätestens bis zum 31.10. und im Sommersemester bis zum 31.03. erfolgen.
    • Die Fristen für die Einbringung eines Antrags auf Erlass oder Rückzahlung des Studienbeitrages werden sich ändern (Näheres dazu fügen wir ein, sobald wir die Informationen erhalten).
    • Die Frist für das Einbringen eines Antrags auf Beurlaubung werden sich ändern (Näheres dazu fügen wir ein, sobald wir die Informationen erhalten).
  • Ab dem Studienjahr 2022/23 müssen alle Lehrveranstaltungs- und Prüfungstermine bereits vor Beginn des Semesters feststehen und veröffentlicht werden. Durch diese Maßnahme soll eine bessere Planbarkeit des Studiums gewährleistet werden.
  • Durch die UG-Novelle 2021 ist eine zusätzliche Wiederholung einer Prüfung möglich, sofern es sich um die letzte Prüfungsleistung vor dem Studienabschluss handelt. Falls du von dieser Maßnahme Gebrauch machen musst, hast du bei dieser letzten Prüfung also gesamt fünf statt vier Prüfungsantritte.
  • Die Gründe und zum Teil die Fristen für eine Beurlaubung werden im Universitätsgesetz überarbeitet. Zusätzlich zu den bestehenden Gründen kann eine Beurlaubung ab dem Studienjahr 2022/23 auch durch “vorübergehende Beeinträchtigung aufgrund einer Behinderung” beantragt werden. Ansonsten ändert sich durch die neuen Maßnahmen an der Uni Graz nichts (weitere Änderungen im UG sind bereits aktuell gültig, da jede Hochschule durch ihre Autonomie zusätzliche Beurlaubungsgründe vorgeben kann). Wichtig ist für dich eventuell noch, dass eine Beurlaubung die Frist für die Erbringung der Mindeststudienleistung verlängert.
  • Mit der UG-Novelle 2021 ist es möglich, dass Vorqualifikationen bis zu einem Höchstmaß von 90 ECTS-Punkten im Studium angerechnet werden können. Dies gilt für Leistungen, die an einer BHS (bspw. BAfEP) erbracht wurden, wenn keine wesentlichen Unterschiede in den Lerninhalten bestehen, sowie für außerschulische, berufliche Qualifikationen. Ein Antrag für Anerkennung muss spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters eingebracht werden.
  • Auf weitere Änderungen, wie bspw. die Einführung von Learning Agreements (Studierende, die bereits mindestens 120 ECTS-Punkte absolviert haben und im vorangehenden Studienjahr prüfungsinaktiv waren, können mit der Universität eine Vereinbarung abschließen, die gezielt dabei unterstützen soll, das Studium erfolgreich zu beenden) sowie der Möglichkeit für die Einführung kombinierter Master- und Doktoratsstudien (ob es ein solches in unserem Wissenschaftszweig geben wird, werden kommende Beschlüsse der Curricula-Kommission zeigen), gehen wir an dieser Stelle nicht genauer ein. Alle Neuerungen, die die UG-Novelle 2021 für Studierende mit sich bringt, kannst du in einem FAQ des BMBWF nachlesen (Link: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem/Gesetzliche-Grundlagen/UG-Novelle-2021-faq/Fragen-und-Antworten-Studierende.html#anerkennung).

 

Rechte und Pflichten von Studierenden

 

Als Studierende*r hast du verschiedene Rechte wie auch Pflichten. Nachstehend haben wir die wichtigsten Rechte und Pflichten zusammengefasst. Sie sind ein Auszug aus dem § 59 des Universitätsgesetzes.

 

Deine wichtigsten Rechte im Studium sind:

 

  • Du hast das Recht Lehrveranstaltungen auch an anderen Hochschulen zu absolvieren. Dies kannst du vor allem im Zuge der Absolvierung der freien Wahlfächer nutzen. Dazu musst du dich aber an der Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule als Mitbeleger*in einschreiben (wie das geht erfährst du auf der jeweiligen Homepage der Hochschule, an der du Lehrveranstaltungen ablegen möchtest).
  • Du hast das Recht bei mehreren angebotenen Lehrveranstaltungsgruppen eine für dich passende auszuwählen. Dies ist aber an die Verfügbarkeit eines Fixplatzes bei der Anmeldung gebunden.
  • Du hast das Recht die Bibliotheken deiner Hochschule, also für uns die Universitätsbibliothek der Uni Graz, ohne Gebühren zu benutzen.
  • Du hast das Recht das Thema deiner Abschlussarbeiten (Bachelorarbeit & Masterarbeit) frei oder aus mehreren Vorschlägen deiner*s Betreuers*in zu wählen.
  • Du hast das Recht auf Anerkennung deiner gleichwertigen Vorleistungen (bereits abgelegte Prüfungen/Lehrveranstaltungen) von anderen Hochschulen.
  • Du hast das Recht auf Prüfungstermine von Vorlesungen am Beginn, in der Mitte und am Ende jedes Semesters.
  • Du hast das Recht am Beginn der Lehrveranstaltungen über die jeweiligen Prüfungsmodalitäten informiert zu werden.

 

Deine wichtigsten Pflichten im Studium sind:

 

  • Du hast die Pflicht deinen Studienfortschritt eigenverantwortlich im Sinne eines raschen Studienabschlusses zu gestalten.
  • Du hast die Pflicht Namens- und Adressänderungen unverzüglich bekannt zu geben (eine Namensänderung musst du in der Studienabteilung bekannt geben; eine Adressänderung kannst du selbst im UNIGRAZonline unter der Applikation “Studien-/Heimatadresse” vornehmen; weitere Details findest du unter: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/datenerfassung/aenderung-der-persoenlichen-daten/).
  • Du hast die Pflicht die Fortsetzung deines Studiums in der allgemeinen Zulassungsfrist oder der Nachfrist der Universität zu melden (siehe Weitermeldung; Achtung: ab dem Studienjahr 2022/23 wird die Nachfrist durch die UG-Novelle 2021 abgeschafft).
  • Du hast die Pflicht dich bei vorhersehbarer Studieninaktivität vom Studium abzumelden (siehe Beurlaubung, falls du lediglich ein oder wenige Semester nicht weiter studierst, bzw. Exmatrikulation, falls du das Studium nicht oder in absehbarer Zeit nicht mehr weiterstudieren möchtest).
  • Du hast die Pflicht dich von Prüfungen fristgerecht an- und abzumelden (siehe Prüfungsan- und abmeldung).
  • Du hast, wenn du dein Bachelorstudium ab dem Wintersemester 2022/23 beginnst, die Pflicht mindestens 16 ECTS-Punkte in den ersten vier Semestern zu absolvieren (gilt nicht für Master- und Doktoratsstudien; Neuerung durch UG-Novelle 2021).

 

ÖH-Beitrag

 

Der ÖH-Beitrag dient einerseits der Weitermeldung deiner Zulassung zum Studium und ermöglicht andererseits die unabhängige Vertretung der Studierenden durch die Österreichische Hochschüler*innenschaft (kurz ÖH) und deren umfangreiches Serviceangebot. Durch deine Bezahlung des ÖH-Beitrags bist du auch automatisch Mitglied der ÖH.

 

Der ÖH-Beitrag beträgt aktuell 20,70 € und setzt sich aus 20,00 € tatsächlichem ÖH-Beitrag und 0,70 € für deine ÖH-Versicherung zusammen (die Höhe des Beitrags erhöht sich jährlich entsprechend des Verbraucherpreisindex). Die Zahlung erfolgt über UNIGRAZonline unter der Applikation “Studienbeitragsstatus” (hier sind alle Zahlungsmodalitäten ersichtlich und du kannst auch ganz einfach kontrollieren, ob du den Beitrag bereits beglichen hast). Den ÖH-Beitrag überweist du damit zwar an die Uni Graz, er wird jedoch von der ÖH verwendet (wofür kannst du etwas weiter unten nachlesen). Die Frist für die Einzahlung endet in erster Instanz mit dem Ende der allgemeinen Zulassungsfrist (WS: 05.09.; SoSe: 05.02.). Du kannst den ÖH-Beitrag jedoch auch ohne Beitragserhöhung bis zum Ende der Nachfrist begleichen* (WS: 30.11.; SoSe: 30.04.).

 

* Durch die UG-Novelle 2021 wird die Nachfrist ab dem Studienjahr 2022/23 abgeschafft – entsprechend musst du dann den ÖH-Beitrag im Wintersemester längstens bis zum 31.10. bzw. im Sommersemester bis zum 31.03. einzahlen, um dein Studium weiterzumelden.

 

Weitere Informationen zu ÖH-Beitrag, wie bspw. die Zuteilung der verfügbaren Mittel an die verschiedenen Organe der Hochschüler*innenschaft oder die Informationen zur Rückzahlung, solltest du deinen Beitrag an mehreren Hochschulen beglichen haben, findest du auf der Homepage der ÖH-Bundesvertretung (Link: https://www.oeh.ac.at/service/oeh-beitrag).

 

Wie bereits angemerkt, ermöglichst du durch deine Zahlung des ÖH-Beitrags die Vertretungsarbeit und das Serviceangebot der ÖH. Hier möchten wir dir einen kurzen Überblick über die vielfältigen Leistungen deiner ÖH geben (Genaueres siehe Österreichische Hochschüler*innenschaft). Der ÖH-Beitrag ermöglicht:

 

  • die Herausgabe von Leitfäden und Broschüren, die dich in deinem Studium unterstützen wollen (studienspezifisch gibt es die jeweiligen Studienleitfäden (abrufbar jeweils auf der Homepage der Studienvertretung des Studienzweigs; unseren kannst du im Reiter „Unterstützende Dokumente“ auf dieser Homepage herunterladen) und zu vielen weiteren Themen findest du Infomaterial zum einen auf der Seite des Referats für Bildung und Politik der ÖH Uni Graz (Link: https://bipol.oehunigraz.at/infomaterial/) und zum anderen auf der Homepage der Bundesvertretung der ÖH (Link: https://www.oeh.ac.at/catalog/95))
  • die Beratung und Unterstützung bei Studienproblemen und im studentischen Alltag
  • die Herausgabe von ÖH-Zeitschriften (die Libelle – die Zeitschrift der ÖH Uni Graz – bekommst du an deine Studienadresse zugeschickt)
  • diverse Veranstaltungen und Workshops zu ganz unterschiedlichen Themen
  • einen Rechtsschutz für Studierende (an der ÖH Uni Graz bietet die Juristin MMag.a Petra Ehgartner drei Mal wöchentlich eine kostenlose Rechtsberatung an – alle Infos findest du unter dem Link: https://rechtsberatung.oehunigraz.at/)
  • die ÖH-Versicherung für alle Studierenden

 

ÖH-Versicherung

 

Alle Studierenden sind durch die ÖH-Versicherung, die durch den ÖH-Beitrag abgedeckt ist, bei der Generali Versicherungs-AG unfall- und haftpflichtversichert. Damit sind prinzipiell alle Schadensereignisse im Rahmen deines Studiums versichert. Dies schließt nicht nur Unfälle oder Schäden am Campus deiner Hochschule ein, sondern auch jene auf deinem Weg zur und von der Uni, in Studierendenwohnheimen, während USI-Kursen, bei ÖH-Veranstaltungen oder während Pflicht-Praktika.

 

Die genauen Informationen zur ÖH-Versicherung findest du auf der Homepage der ÖH Uni Graz (Link: https://soziales.oehunigraz.at/versicherung/oeh-versicherung/) sowie der ÖH-Bundesvertretung (Link: https://www.oeh.ac.at/service/oeh-versicherung).

 

Falls du für eine Praktikumsstelle, ein Auslandssemster etc. eine Bestätigung für deinen Versicherungsschutz durch die ÖH-Versicherung benötigst, kann dir die ÖH diese auf Deutsch oder Englisch ausstellen. Sende hierzu eine E-Mail mit dem Betreff “Bestätigung”, deinem Vor- und Nachnamen, deiner aktuellen Wohnanschrift und deiner Matrikelnummer sowie einer Inskriptionsbestätigung an studierendenversicherung@oeh.ac.at.

 

Studienbeitrag

 

Student*innen der öffentlichen Universitäten und der pädagogischen Hochschulen sind für die Dauer der Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester (das entspricht beim Bachelorstudium acht Semester und bei einem Masterstudium sechs Semester) von der Studienbeitragspflicht befreit. Schließt du im genannten Zeitraum dein Studium ab, musst du entsprechend keinen Studienbeitrag (Studiengebühr) bezahlen, sondern lediglich den ÖH-Beitrag. Nach dieser Zeitspanne ist der Studienbeitrag in Höhe von 363,36 € (aktueller Beitrag im Studienjahr 2021/22) zusätzlich zum ÖH-Beitrag für die Weitermeldung deines Studiums an die Universität zu übermitteln (wie lange du bereits für dein Studium inskribiert und wann du studienbeitragspflichtig bist, kannst du in UNIGRAZonline (UGO) unter der Applikation “Mein Studium (Curriculum Support)” einsehen – wähle dazu die Option “Meine Studien anzeigen”, dann siehst du in der sich öffnenden Auflistung in der dritten Spalte in welchem Semester du bist und rechts daneben, wie viele Semester du insgesamt von den Studiengebühren befreit bist).

 

Solltest du den Studienbeitrag zahlen müssen, wird dir das im UGO unter der Applikation “Studienbeitragsstatus” angezeigt. Hier siehst du ebenfalls, dass der genannte Betrag lediglich bei einer Begleichung innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist gilt (Ende WS: 05.09.; SoSe: 05.02.). Überweist du den Studienbeitrag erst in der Nachfrist* (Ende WS: 30.11.; SoSe: 30.04.) erhöht sich der Betrag um 10 % auf 399,70 €. Die Zahlung des Studienbeitrags erfolgt, wie beim ÖH-Beitrag, über diese UGO-Applikation.

 

* Durch die UG-Novelle 2021 wird die Nachfrist ab dem Studienjahr 2022/23 abgeschafft – entsprechend musst du den Studienbeitrag (und den ÖH-Beitrag) im Wintersemester längstens bis zum 31.10. bzw. im Sommersemester bis zum 31.03. einzahlen, um dein Studium weiterzumelden.

 

Bist du dir sicher, dass du dein Studium in einem beitragspflichtigen Semester bis zum Ende der Nachfrist abschließen kannst (inklusive Bearbeitungszeit für die Erstellung des Bescheides), musst du den Studienbeitrag jedoch nicht begleichen bzw. kannst ihn zurückfordern. Der Studienbeitrag und auch der ÖH-Beitrag sind für ein laufendes Semester nur zu begleichen, wenn du den Zeitraum der Nachfrist überschreitest. Wir würden dir aber sicherheitshalber empfehlen, dass du die offenen Beiträge übermittelst, damit du nicht eventuell Probleme bekommst (exmatrikuliert wirst), sollte sich dein Studienabschluss doch nicht in dieser Frist ausgehen.

 

Wie bereits angeschnitten, ist es möglich, dass du deinen Studienbeitrag rückerstatten lässt, wenn du das Studium vor Ende der Nachfrist beendest. Es gibt jedoch auch weitere Gründe, warum du eine Rückzahlung beantragen kannst bzw. vorweg einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags einreichen kannst. Diese Gründe sind:

 

  • Behinderung
  • Kinderbetreuung
  • Betreuungspflichten (Betreuung/Pflege naher Angehöriger)
  • Mobilitätsprogramme
  • Schwangerschaft
  • Krankheit
  • Bezug von Studienbeihilfe (im laufenden bzw. vorangehenden Semester)
  • Beurlaubung
  • Exmatrikulation vor Ende der Nachfrist

 

Die Antragstellung auf Erlass oder Rückzahlung des Studienbeitrags erfolgt über UGO unter der Applikation “Onlineanträge Studienabteilung”. Dabei musst du die entsprechenden Fristen beachten: Ein Antrag auf Erlass ist im Wintersemester bis zum 31.10. und im Sommersemester bis zum 31.03. zulässig. Ein Antrag auf Rückzahlung kann für das Wintersemester von 01.11. bis 31.03. des Folgejahres und für das Sommersemester von 01.04. bis 31.10. des gleichen Jahres eingebracht werden. Bei der Antragstellung musst du entsprechend der Begründung des Antrags einen bzw. mehrere Nachweis(e) vorweisen (also in UGO hochladen). Welche Nachweise erforderlich sind, kannst du auf der Homepage der Studienabteilung der Uni Graz nachlesen (Link für Erlass: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/studienbeitrag/erlass-des-studienbeitrages/ausnahmeregelungen-erlasstatbestaende/; Link für Rückzahlung: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/studienbeitrag/rueckzahlung-des-studienbeitrages/rueckzahlungsgruende/).

 

Zuletzt noch folgende Hinweise, wenn du für mehrere Studien inskribiert bist: Solltest du lediglich bei einem Studium, für welches du zugelassen bist, studienbeitragspflichtig sein, macht dies leider keinen Unterschied – du musst trotzdem den Studienbeitrag bezahlen. Bist du an mehreren Hochschulen eingeschrieben und bist bei beiden studienbeitragspflichtig, musst du den Studienbeitrag nur einmal entrichten. Weitere Informationen zum Studienbeitrag – vor allem auch für Studierende aus anderen Ländern – findest du auf der Homepage der Studienabteilung (Link: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/studienbeitrag/).

 

Auslandsaufenthalt

 

Ein Semester oder Praktikum im Ausland ist für dich eine wertvolle Möglichkeit die Welt, andere Zugänge zu unserem Wissenschaftszweig (durch verschiedene Schwerpunktlegungen von Hochschulen und Lehrenden) und die pädagogischen Handlungsfelder kennenzulernen. Die Möglichkeit zu einem Auslandssemester hast du im Bachelorstudium ab dem dritten Semester nach Regelstudienplan, in den Masterstudien kannst du während der gesamten Studiendauer ein Semester im Ausland absolvieren (es wird jedoch empfohlen im zweiten bzw. dritten Semester nach Regelstudienplan ein Auslandssemester zu machen). Wenn du im Rahmen deines Studiums einen Auslandsaufenthalt absolvieren willst, solltest du möglichst früh mit der Planung anfangen. Die frühe Planung ist deshalb so wichtig, weil die Anmeldungsphasen jeweils etwa ein Jahr vor dem Semester enden, in dem du einen Auslandsaufenthalt machen könntest. Zudem musst du im Vorfeld einiges organisieren, bspw. das Ansuchen um Stipendien sowie die Vereinbarung eines Learning Agreements (in dem geregelt wird, welche Leistungen an der auswärtigen Uni du dir für die Pflichtfächer anrechnen kannst; die Vereinbarung erfolgt mit der Curricula-Kommissionsvorsitzen). Informationen rund um die Themen Auslandsstudium und -praktikum sowie Unterstützung bei der Planung deines Auslandsaufenthalts erhältst du vom Büro für Internationale Beziehungen der Uni Graz (Link: https://international.uni-graz.at/de/auslandsaufenthalte/) und vom Referat für Internationales deiner ÖH Uni Graz (Link: https://international.oehunigraz.at/).

 

Beurlaubung (Studium unterbrechen)

 

Durch eine Beurlaubung unterbrichst du dein Studium für ein bzw. mehrere (max. 6) Semester, ohne die Zulassung zu verlieren. Entsprechend musst du für die Weitermeldung deines Studiums den ÖH-Beitrag begleichen (sonst erlischt deine Studienzulassung). Die beurlaubten Semester werden jedoch nicht für die Berechnung der studienbeitragsfreien Semester herangezogen (es werden also wirklich nur jene Semester gezählt, in denen du ordentlich als Student*in gemeldet bist; siehe Studienbeitrag). Während deiner Beurlaubung kannst du nicht an Lehrveranstaltungen teilnehmen und keine Prüfungen ablegen, Anerkennungen durchführen oder wissenschaftliche Arbeiten einreichen. Du hast in dieser Zeit aber weiterhin Zugriff auf UNIGRAZonline (UGO) und bist berechtigt die Universitätsbibliotheken zu nutzen. Anmerken wollen wir an dieser Stelle auch noch, dass die Beurlaubung personenspezifisch und nicht studienbezogen erfolgt – die Regelungen gelten somit für alle Studien, für die du inskribiert bist.

 

Um eine Beurlaubung beantragen zu können, muss jedoch ein triftiger Grund vorliegen. Eine Beantragung ist unter folgenden Anlässen möglich (in den Klammern sind nachstehend die erforderlichen Nachweise ausgewiesen):

 

  • Ableistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes (Bestätigung des Militärkommandos bzw. der Zivildienstserviceagentur)
  • länger dauernde Erkrankung (ärztliche Bestätigung)
  • Schwangerschaft (Bestätigung des errechneten Geburtstermins – z. B. Mutter-Kind-Pass)
  • Kinderbetreuungspflichten (Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes)
  • Betreuungspflichten von im selben Haushalt lebenden Personen (Meldezettel der*des Antragsteller*in und der*des Angehörigen, Bestätigung über die Pflegebedürftigkeit)
  • Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres (Bestätigung des jeweiligen Trägers des FSJ)
  • Sonstige Gründe: kurze Angabe des Grundes, wie bspw. berufliche Auslastung (da diese keine gesetzlich geregelten Beurlaubungsgründe sind, ist kein zusätzlicher Nachweis notwendig) * Ab dem Studienjahr 2022/23 wird durch die UG-Novelle zusätzlich der Grund “Vorübergehende Beeinträchtigung aufgrund einer Behinderung” eingeführt.

 

Deinen Antrag auf Beurlaubung stellst du über UGO unter der Applikation “Onlineanträge Studienabteilung”. Die Frist für die Antragstellung endet am Beginn des betreffenden Semesters (WS: vor 01.10.; SoSe: vor 01.03.), bei unvorhersehbaren Gründen kann der Antrag jedoch auch bis zum Ende der Nachfrist (WS: 30.11.; SoSe: 30.04.) eingereicht werden (beachte dabei jedoch, dass die Einzahlung des ÖH-Beitrags noch möglich sein muss und der Antrag daher spätestens eine Woche vor Ende der Nachfrist eingebracht werden muss; Achtung: durch die UG-Novelle wird die Nachfrist ab dem Studienjahr 2022/23 abgeschafft).

 

Weitere Informationen zur Beurlaubung findest du auf der Homepage der Studienabteilung (Link: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/studieren/beurlaubung-vom-studium/).

 

Exmatrikulation (Studium stilllegen)

 

Wenn du dein Studium bzw. eines deiner inskribierten Studien nicht mehr weiterstudieren möchtest, kannst du dich von diesem abmelden (exmatrikulieren). Die Exmatrikulation kannst du persönlich vor Ort in der Studienabteilung oder per Mail (an studienabteilung@uni-graz.at) erledigen. Konkretere Informationen findest du auf der Homepage der Studienabteilung (Link: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/studieren/abmeldung-vom-studium/).

 

Falls du das Studium später wieder aufnehmen möchtest (siehe Inskription), musst du beachten, dass eventuell ein neuer Studienplan gilt und somit vielleicht andere Lehrveranstaltungen zu absolvieren sind.

 

Sponsion

 

Eine Sponsion ist ein feierlicher akademischer Festakt, bei dem du für dein abgeschlossenes Bachelor- oder Masterstudium eine Urkunde in einer Sponsionsrolle erhältst (bei einem Doktoratsstudium wird der Festakt Promotion genannt). Die universitäre Zeremonie bietet dir die Möglichkeit deinen Studienabschluss mit Familie und Freunden zu feiern. Die Sponsion an der Uni Graz findet in der Aula im Hauptgebäude statt. Du bzw. dein Abschluss wird gefeiert, indem du vorgestellt wirst, deine wissenschaftliche Abschlussarbeit genannt und dir die Sponsionsrolle von Dekan*in und Studiendekan*in in der spezifischen Amtstracht (Talar) überreicht wird.

 

Die Anmeldung zur Sponsion ist möglich, sobald dein Studienabschluss offiziell (im UNIGRAZonline eingetragen) ist. Die Informationen zur Anmeldung sowie die Termine für die Festakte der Fakultäten findest du auf der Homepage der Studienabteilung (Link: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/studieren/studienabschnitt-studienabschluss/universitaerer-festakt-akademische-feier/).

 

Solltest du nicht an einem Festakt teilnehmen wollen, hast du trotzdem die Möglichkeit eine Urkunde (inkl. Rolle) zu erhalten. Die Beantragung erfolgt ebenfalls über die Studienabteilung und die Informationen findest du auf der bereits genannten Website.

 

Bachelorstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft

 

Vorweg: Was ist die Erziehungs- und Bildungswissenschaft?

 

Wenn du dich für eine pädagogische Ausbildung interessierst, wirst du schnell auf die Studiengänge der Erziehungs- und/oder Bildungswissenschaft aufmerksam werden. Und ziemlich sicher stellst du dir dabei die Frage: „Was ist Erziehungs- und Bildungswissenschaft?“ Für diese Frage gibt es die vielfältigsten Antworten, welche wir an dieser Stelle aber leider nicht ausführen können, da sie ganze Bücher füllen. Deshalb in aller Kürze:

 

Die Erziehungs- und Bildungswissenschaft (EBW) behandelt Erziehungs- und Bildungsprozesse in der gesamten Lebensspanne aus wissenschaftlicher Perspektive. Diese individuellen Prozesse werden dabei in einen Kontext zu gesellschaftlichen Veränderungen und institutionellen Anforderungen betrachtet. Grundlegend für das Studium der EBW sind Diskurse um Bildung, Erziehung, Sozialisation und Lernen.

 

Wenn du dir durch diese Erklärung noch nicht wirklich sicher bist, was das bedeutet und was die Inhalte des Studiums sind, lass dich nicht verunsichern – um zu verstehen, was die EBW zum Gegenstand hat, gibt es die Grundlagen-Vorlesungen in den ersten Semestern. Ob das Bachelorstudium das richtige für dich sein könnte, kannst du eventuell aus den allgemeinen Informationen zum Studium sowie auf unserer Homepage unter dem Reiter “Bachelorstudium EBW – ist das Studium das richtige für mich?” (Link: https://ebw.oehunigraz.at/ba-ebw-das-richtige-fuer-mich/) herauslesen und natürlich beraten wir – deine Studienvertretung und Institutsgruppe EBW – dich auch sehr gerne 😊.

 

Zudem wollen wir dir empfehlen, etwas in Grundlagenbücher unseres Wissenschaftszweiges hineinzulesen, da du damit in unsere Studieninhalte “hineinschnuppern” kannst. Ein Beispiel hierfür wäre das Buch “BA Erziehungswissenschaft. Ein Lehrbuch.” von Hannelore Faulstich-Wieland und Peter Faulstich, dessen Inhalt bei der Aufnahmeprüfung abgefragt wird und welches du dir kostenlos herunterladen kannst (Link: https://www.pedocs.de/volltexte/2014/9361/pdf/FaulstichWieland_Faulstich_2006_BA_Studium_Erziehungswissenschaft.pdf). Eine solches Einführungsbuch in unseren Wissenschaftszweig ist zwar sicherlich nicht die entspannendste Lektüre, bringt dir aber neben dem Überblick über unsere Studieninhalte auch einen Vorsprung für die ersten Vorlesungen unseres Bachelorstudiums 😉.

 

Allgemeine Informationen zum Bachelorstudium EBW

 

Das Bachelorstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft (EBW) vermittelt dir eine wissenschaftlich orientierte Grundausbildung für die pädagogischen Handlungsfelder. Die Berufsfelder für Absolvent*innen sind sehr umfangreich und divers, jedoch wird am Arbeitsmarkt häufig eine spezialisierte Fachausbildung gefordert, die du dir im Rahmen eines Masterstudiums, eines universitären Lehrgangs oder Ähnlichem aneignen kannst. Einen Überblick über die potenziellen Arbeitsfelder, die du mit dem Abschluss unseres Bachelorstudiums anstreben kannst, findest du im Curriculum des Studiums unter dem Punkt Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt auf Seite 3 (Link zum Curriculum: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.display?pNr=4492196). Eine Vorstellung über die Kompetenzen, die du im Studium erlernst, vermittelt dir die Auflistung unter dem Punkt Qualifikationsprofil und Kompetenzen im Curriculum auf Seite 2 und 3. Wie du diesen Erläuterungen entnehmen kannst, sind sowohl das Kompetenzportfolio, dass du im Studium erwirbst, wie auch die beruflichen Perspektiven sehr differenziert. Eine Auflistung der Berufe, die du später anstreben kannst, ist somit nahezu unmöglich. Daher möchten wir dir an dieser Stelle nicht einige wenige Beispiele nennen, sondern dir den Tipp geben, Stellenangebote im pädagogischen Bereich bzw. die Ausbildungen von bereits in Einrichtungen tätigen Personen zu recherchieren – damit erhältst du einen für dich und deine Interessen passenden ersten Eindruck (auf Beispiele für pädagogische Einrichtungen verweisen wir unter dem Reiter Pflichtpraktikum im Bachelor EBW). Zudem bieten wir mit unserer Veranstaltungsreihe Absolvent*innen_Talk – Wege nach dem Studium Einblick in die berufliche Entwicklung von Absolvent*innen unserer Studien. Die Termine der kommenden Veranstaltungen sowie ein “digitales Gästebuch”, in dem du die Beiträge der vergangenen Info-Abende nachsehen kannst, findest du auf unserer Homepage unter dem Reiter “Absolvent*innen_TALK”.

 

An dieser Stelle wollen wir dich aber noch auf die Tätigkeitsbereiche hinweisen, für welche dich die wissenschaftliche Ausbildung im Bachelorstudium nicht qualifiziert (um leider geläufige falsche Annahmen zu korrigieren). Du kannst mit unserem Abschluss nicht arbeiten als:

 

  • Sozialarbeiter*in (z. B. im Jugendamt; dazu musst du das Bachelor- oder Masterstudium Soziale Arbeit bspw. an der FH Joanneum absolvieren – der Bachelor EBW qualifiziert dich jedoch für die Aufnahmeprüfung für den berufsbegleitenden Master)
  • Elementarpädagog*in/Kindergartenpädagog*in (dazu berechtigt in erster Linie der Besuch einer BAfEP bzw. eines Kollegs für Elementarpädagogik; allerdings besteht für Studierende und Absolvent*innen des Masterstudiums Sozialpädagogik mit dem Spezialisierungsmodul Elementarpädagogik die Möglichkeit durch einen Universitätskurs die Berufsbefähigung zur Elementarpädagog*in zu erwerben (bezüglich näherer Informationen wende dich bitte an das Office-Management des Arbeitsbereichs Elementarpädagogik) sowie ab dem Studienjahr 2021/22 für Absolvent*innen des Bachelorstudiums der Besuch des Hochschullehrgangs Elementarpädagogik, der an den Pädagogischen Hochschulen angeboten wird (nähere Informationen zum Lehrgang an der PHSt findest du unter dem folgendem Link: https://www.phst.at/index.php?id=5388))
  • Hortpädagog*in/Freizeitpädagog*in (für die schulische Nachmittagsbetreuung berechtigt bspw. der Hochschullehrgang Freizeitpädagogik der PHSt – Link: https://www.phst.at/ausbildung/studienangebot/freizeitpaedagogik/)
  • Lehrer*in (dazu berechtigt ein Lehramtsstudium, das für die Primarstufe an den Pädagogischen Hochschulen und für die Sekundarstufe an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen angeboten wird)
  • Unterstützer*in bei der Basisversorgung (im Rahmen einiger inklusionspädagogischer Berufe (z. T. auch Schulassistenz, Freizeitassistenz) ist die Unterstützung der Klient*innen bei der Basisversorgung (Essen und Trinken, Ausscheidung etc.) Teil des Aufgabenbereichs; für diese Tätigkeiten sind wir als Pädagog*innen nicht ausgebildet, wodurch die Zusatzausbildung Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV) absolviert werden müsste)

 

Falls du dir unsicher bist, ob du nach deiner Ausbildung in dem Handlungsfeld tätig werden kannst, das dir als Berufswunsch vorschwebt, melde dich gerne bei uns und lass dich im Vorfeld des Studiums beraten – unser Studium berechtigt zwar für ganz viele pädagogische Richtungen, aber oftmals ist eine Zusatzausbildung unumgänglich und wir möchten nicht, dass du nach deinem Abschluss enttäuscht bist!

 

Inskription in das Bachelorstudium EBW

 

Seit dem Studienjahr 2019/20 gibt es für unser Bachelorstudium eine Aufnahmeprüfung. Entsprechend kannst du dich nur für den Studiengang einschreiben, wenn du diese bestanden hast. Es gibt jedoch die Ausnahme, dass die Prüfung entfällt, wenn die Anzahl der Personen, die sich für die Zulassung anmelden, maximal dem Kontingent der verfügbaren Studienplätze (430) entspricht (falls sich bis zum Ende der regulären Registrierungsfrist weniger Interessierte für unseren Bachelor anmelden, als das Kontingent von 430 Plätzen, kannst du dich auch danach (bis etwa Ende August) registrieren – dabei gilt jedoch das First-Come-First-Serve-Prinzip, wer sich also früher registriert, erhält eher einen Studienplatz).

 

Regulär musst du folgende Schritte durchlaufen, wenn du dich für unser Studium inskribieren möchtest:

 

  1. Zuallererst musst du deine Daten online im Bewerbungstool der Karl-Franzens-Universität Graz eingeben. Zur Registrierung gelangst du über den Link https://studienzugang.uni-graz.at/de/bewerbungstool/. Die Registrierungsfrist läuft in der Regel von Anfang März bis Mitte Juli.
  2. Nach dem Eintragen deiner Daten musst du den Kostenbeitrag für das Aufnahmeverfahren in Höhe von 50 € bezahlen.
  3. Nach deiner Registrierung und der Zahlung des Kostenbeitrags musst du das Online-Self-Assessment absolvieren (spätestens bis Ende Juli). Dieses Verfahren dient aber eher der eigenen Abschätzung deiner Eignung für unser Studium als einer objektiven Überprüfung deiner Qualifikation. Die Ergebnisse des Assessments fließen nicht in die Auswahl der Personen ein, die für unseren Studiengang aufgenommen werden.
  4. Der nächste Schritt ist die Aufnahmeprüfung (der Termin ist meist in der zweiten Augusthälfte). Der Prüfungsstoff umfasst 123 Seiten aus dem Buch “BA Erziehungswissenschaft. Ein Lehrbuch.” von Hannelore Faulstich-Wieland und Peter Faulstich (Kapitel 2. Studienmodule: Grundlagen der EBW (mit Ausnahme der Unterkapitel 2.3.4 bis 2.3.6; S. 29 – 97) und Kapitel 4. Studienmodule: Arbeitsfelder Erziehung und Bildung (S. 186 – 241)). Das Buch steht dir online kostenfrei unter dem Link https://www.pedocs.de/volltexte/2014/9361/pdf/FaulstichWieland_Faulstich_2006_BA_Studium_Erziehungswissenschaft.pdf zur Verfügung. Die genauen Infos zur Aufnahmeprüfung und ob diese stattfindet, erhältst du nach Ablauf der Registrierungsfrist (also Ende Juli oder im August). Das Ergebnis der Aufnahmeverfahrens und somit die Bewilligung oder Absage deiner Studienzulassung erhältst du etwa zwei Wochen nach dem Prüfungstermin.
  5. Nach positivem Abschluss der Aufnahmeprüfung musst du die Datenerfassung zur Inskription durchführen. Zur Datenerfassung gelangst du unter folgendem Link: https://online.uni-graz.at/kfu_online/studentenvoranmeldung.startseite. Nach der Dateneingabe erhältst du eine Bearbeitungs-/Identifikationsnummer, die du für den nächsten Schritt benötigst, und kannst einen Termin für die Inskription vor Ort festlegen.
  6. Danach erfolgt die eigentliche Inskription, die du persönlich in der Studienabteilung erledigst. Vergiss dabei nicht die benötigten Dokumente (Reifeprüfungszeugnis, Abschlusszeugnis der letzten Schulstufe, amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis), E-Card) im Original sowie deine Bearbeitungs-/Identifikationsnummer mitzunehmen. Beachte auch die Fristen für die Inskription. An dieser Stelle wollen wir dich auch noch darauf hinweisen, dass dir bei deiner Inskription deine Matrikelnummer zugewiesen wird und du neben weiteren Unterlagen deine Zugangsdaten für die erstmalige Anmeldung im universitätsinternen Informationsmanagementsystem UNIGRAZonline erhältst.
  7. Bei oder nach deiner Inskription musst du den ÖH-Beitrag bezahlen, durch dessen Begleichung du dich auch in den weiteren Semestern für dein Studium weitermeldest (vom Studienbeitrag bist du in der Regel für die Dauer der Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester befreit).

 

Wenn nicht alle verfügbaren Plätze während der allgemeinen Zulassungsfrist vergeben werden, kannst du dich, wie genannt, auch in der Nachfrist registrieren. Du musst dann ebenfalls deine Daten im Bewerbungstool erfassen (1.), den Kostenbeitrag von 50 € begleichen (2.), das Online-Self-Assessment absolvieren (3.), die Datenerfassung zur Inskription online durchführen (5.), dich in der Studienabteilung inskribieren (6.) und den ÖH-Beitrag bezahlen (7.).

 

Wenn du zum Studium zugelassen wirst, musst du dich aber nicht unbedingt im Wintersemester einschreiben. Dein Fixplatz bleibt auch für eine Inskription im folgenden Sommersemester aufrecht. Wenn du jedoch erst ein Jahr später unser Bachelorstudium beginnen möchtest, musst du die genannte Abfolge neu durchlaufen.

 

Alle detaillierten Informationen über und die genauen Fristen zum Aufnahmeverfahren findest du auf der Website zu Studien mit Aufnahmeverfahren der Uni Graz (Link: https://studienzugang.uni-graz.at/de/).

 

Dauer des Bachelorstudiums EBW

 

Das Bachelorstudium umfasst 180 ECTS-Punkte und sechs Semester bzw. drei Jahre Regelstudienzeit (entspricht gesamt 4.500 Stunden und je Semester 750 Stunden). Das Studium ist als Vollzeitstudium ausgelegt, worauf bereits das Stundenausmaß hindeutet (natürlich ist es möglich neben dem Studium zu arbeiten, jedoch ist die Vereinbarung von Job und Studium häufig nicht so einfach). Die Regelstudienzeit weist aus, dass du die angegebene Dauer benötigst, wenn du alle Lehrveranstaltung in der empfohlenen Abfolge laut Musterstudienplan absolvierst (Link zum Musterstudienplan: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/07/Musterstudienplan-BA-EBW.pdf).

 

Durch die Voraussetzungsketten ist es dir leider nicht möglich das Studium in weniger als den sechs Semestern abzuschließen (außer du bist bereits an der Uni Graz für ein anderes Studium inskribiert und absolvierst die meisten Vorlesungsprüfungen bereits vor dem Einschreiben in unser Bachelorstudium).

 

Gliederung des Bachelorstudiums EBW

 

Das Bachelorstudium ist modular aufgebaut und lässt sich grob in folgende Bereiche gliedern (die ausgewiesenen ECTS-Punkte ergeben in Summe die 180 ECTS-Punkte, die du für den Abschluss des Bachelorstudiums absolvieren musst):

 

  • Pflichtfächer (106 ECTS-Punkte)
  • Gebundene Wahlfächer (22 ECTS-Punkte)
  • Freie Wahlfächer (28 ECTS-Punkte)
  • Facheinschlägige Praxis (12 ECTS-Punkte)
  • Bachelorarbeit (12 ECTS-Punkte)

 

Die Pflichtfächer umfassen Modul A bis E, die gebundenen Wahlfächer enthalten die Module F und FB. Den weiteren Teilbereichen sind keine Module zugeordnet. Informationen zu den freien Wahlfächern, der facheinschlägigen Praxis und zur Bachelorarbeit findest du unter den entsprechenden Reitern in der Knowledge Base.

 

Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) im Bachelorstudium EBW

 

Die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) gibt es in allen Bachelor- und Diplomstudien. Sie soll dir im ersten Semester einen Überblick über deine Studienrichtung geben und dir vor allem dazu dienen, auszuloten, ob das gewählte Studium das richtige für dich ist. Die STEOP besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die je nach Curriculum mindestens acht und maximal 20 ECTS-Punkte umfassen. Der positive Abschluss der STEOP berechtigt dich zur Absolvierung aller weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen deines Studiums sowie zum Verfassen der Abschlussarbeit. Solange du noch nicht alle STEOP-Prüfungen positiv abgeschlossen hast, darfst du zusätzlich lediglich weitere 22 ECTS-Punkte absolvieren (dabei musst du beachten, dass auch die Anerkennungen von bereits vor deiner Inskription absolvierten Prüfungsleistungen unter diese Regelung fallen – erledige Anerkennungen daher, sofern sie nicht äquivalent zu STEOP-Lehrveranstaltungen sind, also besser erst nach deinem positiven Abschluss der STEOP).

 

Der STEOP des Bachelorstudiums Erziehungs- und Bildungswissenschaft sind folgende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von je vier ECTS-Punkten zugeordnet:

 

  • VO Theoriebildung 1
  • VO Entwicklungspsychologie über die Lebensspanne

 

Wir empfehlen dir, dich im ersten Semester auf diese Lehrveranstaltungen sowie die weiteren Pflichtfächer des ersten Semesters laut Musterstudienplan zu konzentrieren. Diese weiteren Lehrveranstaltungen sind:

 

  • TU Tutorium zu Theoriebildung 1
  • VO Wissenschaftstheorie und Methodologie päd. Forschung
  • VO Bildung und Gesellschaft 1

 

Diese Empfehlung basiert einerseits auf den Voraussetzungsketten (siehe Voraussetzungsketten sowie Voraussetzungsketten im Bachelorstudium EBW), da du ohne die Absolvierung aller Pflichtfächer des ersten Semesters das Proseminar im zweiten Semester nicht belegen kannst und entsprechend ein Jahr laut Mindeststudienzeit verlierst. Andererseits könnte es passieren, dass du im Studium “stehst” (also keine weiteren Leistungen absolvieren kannst), falls du die STEOP noch nicht positiv abgelegt hast, dafür aber bereits zusätzliche 22 ECTS-Punkte.

 

Zuletzt noch ein Tipp: mit der “Analyse des STEOP-Anmeldechecks” kannst du direkt auf UNIGRAZonline (UGO) einsehen, ob du die STEOP bereits absolviert und wie viele ECTS-Punkte der Vorziehregelung du bereits erbracht hast. Zu dieser Überprüfung auf UGO gelangst du über die Applikation “Mein Studium (Curriculum-Support)”. In der ersten grau hinterlegten Spalte (unterhalb der Auswahlreiter; beginnt mit “Studienergebnisse”) wird dir direkt angezeigt, ob du die STEOP bereits positiv absolviert hast oder nicht (ein grüner Kreis mit Häkchen bedeutet die STEOP ist abgeschlossen; ein roter Kreis mit einem X bedeutet, dass dir noch Lehrveranstaltungen fehlen). Zur genauen Aufstellung, wie viele ECTS-Punkte du bereits zusätzlich zu den STEOP-Leistungen erbracht hast, gelangst du, wenn du auf den roten bzw. grünen Kreis klickst. Eine detaillierte Beschreibung zu diesem Analysetool findest du unter dem Link https://static.uni-graz.at/fileadmin/projekte/unigrazonline/Dokumente_UNIGRAZonline/STEOP-status-in-unigrazonline-einsehen.pdf (die Anleitung ist jedoch leider noch für das alte UGO-Design, die Inhalte sind jedoch nach wie vor aktuell).

 

Pflichtfächer im Bachelorstudium EBW

 

Die Pflichtfächer im Bachelorstudium umfassen 106 ECTS-Punkte und folgende fünf Module (welche jeweils zumeist noch in Untermodule aufgeteilt sind; alle Lehrveranstaltungen der Pflichtfächer haben 4 ECTS-Punkte, bis auf das Tutorium zu Theoriebildung 1, das mit 2 ECTS-Punkten bewertet wird):

 

  • Modul A: Grundlagen der Erziehungs- und Bildungswissenschaft
    • Modul A.1: Theoretische Grundlagen der EBW
      • A.1.a VO Theoriebildung 1 (1. Sem.)
      • A.1.b TU Tutorium zu Theoriebildung 1 (1. Sem.)
      • A.1.c VO Theoriebildung 2 (2. Sem.)
    • Modul A.2: Disziplinäre Grundlagen
      • A.2.a VO Topographie der EBW 1 (3. Sem.)
      • A.2.b PS Theoretische Erkundungen im pädagogischen Feld (3. Sem.)
      • A.2.c VO Topographie der EBW 2 (4. Sem.)
      • A.2.d SE Didaktik und Methodik (4. Sem.)
  • Modul B: Forschungsmethoden
    • Modul B.1: Methodische Grundlagen
      • B.1.a VO Wissenschaftstheorie und Methodologie päd. Forschung (1. Sem.)
      • B.1.b PS Wissenschaftliches Arbeiten (2. Sem.)
    • Modul B.2: Qualitative Grundlagen
      • B.2.a VO Qualitative Forschungsmethoden (2. Sem.)
      • B.2.b SE Forschungswerkstatt 1: Qualitative Methoden (3. Sem.)
    • Modul B.3: Statistik
      • B.3.a VO Statistik 1 (3. Sem.)
      • B.3.b VO Statistik 2 (4. Sem.)
    • Modul B.4: Quantitative Grundlagen
      • B.4.a SE Forschungswerkstatt 2: Quantitative Methoden (5. Sem.)
  • Modul C: Analyse und Gestaltung von gesellschaftlichen Bedingungen
    • Modul C.1: Gesellschaftliche Grundlagen
      • C.1.a VO Bildung und Gesellschaft 1 (1. Sem.)
      • C.1.b VO Bildung und Gesellschaft 2 (2. Sem.)
    • Modul C.2: Anthropologische Grundlagen
      • C.2.a VU Mensch und Umwelt aus erziehungs- und bildungswissenschaftlicher Perspektive (3. Sem.)
    • Modul C.3: Gender & Diversity
      • C.3.a VU Frauen- und Geschlechterforschung (4. Sem.)
      • C.3.b VO Migration und Diversität (5. Sem.)
  • Modul D: Psychologische Zugänge
    • Modul D.1: Psychologische Grundlagen
      • D.1.a VO Entwicklungspsychologie über die Lebensspanne (1. Sem.)
      • D.1.b VO Pädagogische Psychologie (2. Sem.)
  • Modul E: Berufsfelder und Handlungskompetenzen
    • Modul E.1: Forschungs- und Berufsfelder
      • E.1.a VO Handlungsfelder der EBW (1. Sem.)
    • Modul E.2: Pädagogisches Denken und Handeln
      • E.2.a SE Pädagogische Handlungsfelder 1 (5. Sem.)
      • E.2.b SE Pädagogische Handlungsfelder 2 (6. Sem.)
      • E.2.c SE Anwendungsorientiertes pädagogisches Denken (6. Sem.)
    • Modul E.3: Pädagogische Organisationen
      • E.3.a SE Praxisreflexion und pädagogische Professionalisierung (5. Sem.)
      • E.3.b SE Management in päd. Institutionen und Organisationen (6. Sem.)

 

In der Übersicht sind neben den Modulen und Untermodulen die jeweils zugehörigen Lehrveranstaltungen ausgewiesen (vor dem Titel ist der jeweilige Lehrveranstaltungstyp vermerkt). Rechts neben den Lehrveranstaltungstiteln findest du die Semester, in welchem die Lehrveranstaltung laut Musterstudienplan absolviert werden sollten, um unter anderem keine Anmeldevoraussetzungen zu übersehen (Link zum Musterstudienplan: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/07/Musterstudienplan-BA-EBW.pdf). Die Pflichtfächer werden jeweils nur im Winter- oder Sommersemester angeboten.

 

Eine Beschreibung der Inhalte, der erwarteten Lernergebnisse und Kompetenzen sowie der Lehr- und Lernaktivitäten und -methoden der Module findest du im Curriculum auf den Seiten 16 bis 28 (Link zum Curriculum: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.display?pNr=4492196).

 

Voraussetzungsketten im Bachelorstudium EBW

 

Bei den Pflichtfächern im Bachelorstudium EBW gibt es zahlreiche Anmeldevoraussetzungen für weiterführende Lehrveranstaltungen. Es gibt folgende Voraussetzungsketten (im ersten Listenabsatz steht jeweils die Lehrveranstaltung, für deren Besuch die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung(en) im zweiten Listenabsatz Voraussetzung ist; rechts neben dem Lehrveranstaltungstitel ist jeweils das Semester vermerkt, in dem die Lehrveranstaltung laut Musterstudienplan absolviert werden sollte):

 

  • PS Wissenschaftliches Arbeiten (2. Sem.)
    • VO Theoriebildung 1 (1. Sem.)
    • VO Entwicklungspsychologie über die Lebensspanne (1. Sem.)
    • VO Wissenschaftstheorie und Methodologie päd. Forschung (1. Sem.)
    • VO Bildung und Gesellschaft 1 (1. Sem.)
  • PS Theoretische Erkundungen im pädagogischen Feld (3. Sem.)
    • VO Theoriebildung 1 (1. Sem.)
    • VO Entwicklungspsychologie über die Lebensspanne (1. Sem.)
    • VO Theoriebildung 2 (2. Sem.)
  • SE Forschungswerkstatt 1: Qualitative Methoden (3. Sem.)
    • VO Wissenschaftstheorie und Methodologie päd. Forschung (1. Sem.)
    • PS Wissenschaftliches Arbeiten (2. Sem.)
    • VO Qualitative Forschungsmethoden (2. Sem.)
  • VU Mensch und Umwelt aus erziehungs- und bildungswissenschaftlicher Perspektive (3. Sem.)
    • VO Bildung und Gesellschaft 1 (1. Sem.)
    • VO Bildung und Gesellschaft 2 (2. Sem.)
    • PS Wissenschaftliches Arbeiten (2. Sem.)
  • SE Didaktik und Methodik (4. Sem.)
    • PS Theoretische Erkundungen im pädagogischen Feld (3. Sem.)
  • VU Frauen- und Geschlechterforschung (4. Sem.)
    • VO  Bildung und Gesellschaft 1 (1. Sem.)
    • VO  Bildung und Gesellschaft 2 (2. Sem.)
    • PS Wissenschaftliches Arbeiten (2. Sem.)
  • SE Forschungswerkstatt 2: Quantitative Methoden (5. Sem.)
    • VO Wissenschaftstheorie und Methodologie päd. Forschung (1. Sem.)
    • PS Wissenschaftliches Arbeiten (2. Sem.)
    • VO Statistik 1 (3. Sem.)
    • VO Statistik 2 (4. Sem.)
  • SE Pädagogische Handlungsfelder 1 (5. Sem.)
    • VO Handlungsfelder der Erziehungs- und Bildungswissenschaft (1. Sem.)
    • PS Theoretische Erkundungen im pädagogischen Feld (3. Sem.)
  • SE Praxisreflexion und pädagogische Professionalisierung (5. Sem.)
    • VO Topographie der Erziehungs- und Bildungswissenschaft 1 (3. Sem.)
    • VO Topographie der Erziehungs- und Bildungswissenschaft 2 (4. Sem.)
    • Facheinschlägige Praxis (Beginn des 5. Semesters)
  • SE Pädagogische Handlungsfelder 2 (6. Sem.)
    • VO  Handlungsfelder der Erziehungs- und Bildungswissenschaft (1. Sem.)
    • PS Theoretische Erkundungen im pädagogischen Feld (3. Sem.)
  • SE Anwendungsorientiertes pädagogisches Denken (6. Sem.)
    • VO Topographie der Erziehungs- und Bildungswissenschaft 1 (3. Sem.)
    • PS Theoretische Erkundungen im pädagogischen Feld (3. Sem.)
    • VO Topographie der Erziehungs- und Bildungswissenschaft 2 (4. Sem.)
    • SE Didaktik und Methodik (4. Sem.)
  • SE Management in päd. Institutionen und Organisationen (6. Sem.)
    • SE Praxisreflexion und pädagogische Professionalisierung (5. Sem.)

 

Durch die Voraussetzungsketten solltest du dich in den Prüfungsphasen am Ende der Semester verstärkt auf die Pflichtfächer konzentrieren. Die gebundenen Wahlfächer und freien Wahlfächer kannst du, vorausgesetzt natürlich du machst Vorlesungsprüfungen, auch während dem Semester absolvieren. Durch deinen Fokus auf die Pflichtfächer vermeidest du (so wünschen wir es dir auf jeden Fall) negative Benotungen, durch welche sich dein Studium in den meisten Fällen um ein Studienjahr verzögern würde (da die Lehrveranstaltungen jeweils nur im Winter- oder Sommersemester angeboten werden).

 

Damit du einen guten Überblick über alle Voraussetzungen und deinen Studienfortschritt hast, haben wir eine Planungshilfe für das Studium erstellt. Auf dieser kannst du vermerken, welche Lehrveranstaltungen du bereits absolviert hast und siehst damit auf einen Blick, welche weiterführenden Lehrveranstaltungen du besuchen kannst (Link zur Planungshilfe: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/07/Planungshilfe-fuer-das-Bachelorstudium-EBW-Voraussetzungsketten.pdf).

 

Zuletzt wollen wir noch anmerken, dass du unser Bachelorstudium natürlich schneller abschließen kannst, falls du bereits im Rahmen eines anderen, vorangehenden Studiums die meisten/alle Vorlesungen absolvierst (also, wenn du bereits an der Uni Graz inskribiert warst/bist). Das Studium könntest du dann bereits nach vier Semestern abschließen. Den Musterablauf der Pflichtfächer (exkl. Vorlesungen) findest du unter diesem Link: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/09/Musterablauf-der-PF-im-BA-EBW-unter-Beruecksichtigung-der-Voraussetzungsketten-wenn-Vorlesungen-schon-absolviert-sind.pdf.

 

Gebundene Wahlfächer im Bachelorstudium EBW

 

Die gebundenen Wahlfächer im Bachelorstudium umfassen 22 ECTS-Punkte und folgende zwei Module:

 

  • Modul F: Wahlmöglichkeiten Du kannst dich im Rahmen der Wahlmöglichkeiten für eines der acht nachstehenden Module entscheiden und musst (ausschließlich) aus diesem 16 ECTS-Punkte erbringen (je Modul sind meist mehr Lehrveranstaltungen ausgewiesen, als du absolvieren musst – achte also darauf, wie viele ECTS-Punkte du bereits absolviert hast; du kannst deine Wahl natürlich auch nachträglich ändern – Näheres siehe SPO-Knoten-Zuordnung; die den Modulen jeweils zugehörigen Lehrveranstaltungen haben wir in dieser Übersicht nicht ausgewiesen, da sich deren Titel manchmal ändern – schaue am besten in UNIGRAZonline nach, welche Lehrveranstaltungen in dem Modul enthalten sind – Näheres siehe Lehrveranstaltungsanmeldung): Modul F.1: Gender-Studies
    • Modul F.2: Soziologie
    • Modul F.3: Philosophie
    • Modul F.4: Geschichte und Europäische Ethnologie
    • Modul F.5: Transkulturelle Kommunikation/Sprachwissenschaft
    • Modul F.6: Physiologische/psychologische Grundlagen
    • Modul F.7: Wirtschaftliche/rechtliche Grundlagen
    • Modul F.8: Umwelt und Nachhaltigkeit

 

  • Modul FB: Fakultätsweites Basismodul der URBI-Fakultät Im Rahmen des fakultätsweiten Basismoduls musst du zwei Lehrveranstaltungen mit je 3 ECTS-Punkten absolvieren. Verpflichtend ist die VO “Interdisziplinäre wissenschaftliche Zugänge an der URBI-Fakultät”. Die zweite Lehrveranstaltung kannst du dir aus folgendem Angebot aussuchen:
    • Wissenschaftszweig Geographie
      • VO Mensch-Umwelt-Beziehungen
    • Wissenschaftszweig Sportwissenschaft
      • VO Sportpädagogik I
      • VO Trainingslehre I
    • Wissenschaftszweig Umweltsystemwissenschaften
      • VO Mensch und Umwelt: Geosphäre
      • VO Mensch und Umwelt: Biosphäre und Ökosysteme
      • VO Mensch und Umwelt: Anthroposphäre

 

Die gebundenen Wahlfächer kannst du jederzeit im Laufe deines Studiums absolvieren, du hast also bis zum Ende deines Studiums Zeit dafür. Achte lediglich darauf, dass einige Lehrveranstaltungen nur im Winter- oder Sommersemester angeboten werden, und darauf, ob diese zugangsbeschränkt sind (siehe Lehrveranstaltungstypen).

 

Pflichtpraktikum im Bachelorstudium EBW

 

Zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung deiner erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten musst du im Bachelorstudium eine Praxis im Umfang von mindestens 290 Stunden absolvieren. Zusätzlich musst du einen Praktikumsbericht erstellen, der Arbeitsaufwand für die schriftliche Auseinandersetzung sollte laut Curriculum 10 Stunden umfassen. Für diese beiden Leistungen erhältst du 12 ECTS-Punkte.

 

Das Praktikum kannst du in einer Einrichtung oder Organisation deiner Wahl, welche entsprechend deinem Studium in den Fachbereichen der Erziehungs- und Bildungswissenschaft tätig ist, machen. Du kannst dein Praktikum aber auch auf zwei Einrichtungen aufteilen, wobei jeweils mindestens 120 Stunden zu absolvieren sind (für Betreuungstätigkeiten in Feriencamps und ähnlichen Praxiserfahrungen sowie für eine Tätigkeit im Rahmen des Mentoring-Projekts Nightingale der Kinderfreunde werden maximal diese 120 Stunden als Pflichtpraktikum angerechnet). Als Orientierungshilfe gibt es zwei Auflistungen empfohlener Praxiseinrichtungen (Links: 1.) https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi-institute/Erziehungs-Bildungswissenschaft/Institut/Texte/Praxisstellen_Pflichtpraktikum_Paedagogik_2021.pdf, 2.) https://erziehungs-bildungswissenschaft.uni-graz.at/de/studieren/informationen-zur-pflichtpraxis-sowie-praxisangebote-bachelorstudium/auflistung-von-einrichtungen-und-unternehmen-auswahl/) sowie ein Infoblatt mit den allgemeinen Kriterien, die das Praktikum bzw. die Praxiseinrichtung erfüllen muss (Link: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi-institute/Erziehungs-Bildungswissenschaft/Institut/Texte/Kriterien_zur_Praxis_2020.07.07_original.pdf). Falls du dir trotzdem nicht sicher bist, ob eine Praxisstelle für deine Pflichtpraxis in Frage kommt, kannst du dich an Herrn Sonnleitner, dem Zuständigen für Praktika am Institut für EBW (manfred.sonnleitner@uni-graz.at), oder an uns wenden. Zudem kannst du dir deine Auswahl vorab mit einem Formular bestätigen lassen (dies ist aber nicht verpflichtend und sollte auch lediglich in Ausnahmefällen, wenn große Unsicherheit besteht, gemacht werden). Das Formular sowie eine Ausfüllhilfe findest du auf der Homepage des Instituts für EBW (Link zum Formular: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi-institute/Erziehungs-Bildungswissenschaft/Antrag_auf_Genehmigung_der_Absolvierung_einer_Praxis_2019.pdf; Link zur Ausfüllhilfe: https://static.uni-graz.at/fileadmin/gewi/downloads/ba-ma/Praxis_Ausfuellhilfe.pdf).

 

Sicherlich nicht als Praktikum anerkannt werden Tätigkeiten in der Kinderbetreuung bzw. Kinderanimation in Hotels und in Einkaufszentren, Erfahrungen als Skilehrer*in, Schwimmlehrer*in, Fußballtrainer*in, Tanzlehrer*in etc. sowie Praktika bei Tagesmüttern. Weiters kannst du dir dem Studium vorangehende Praxis im pädagogischen Feld leider nicht als Pflichtpraktikum anrechnen lassen (da du zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit dem Hintergrund des relevanten theoretischen Wissens, das wir im Bachelorstudium erwerben, praktisch arbeiten konntest). Deine vorangehenden Erfahrungen kannst du dir aber im Rahmen der freien Wahlfächer anrechnen lassen (Näheres siehe Anerkennung einer berufsorientierten Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer).

 

Deine Praxis musst du bis zum fünften Semester nach Regelstudienzeit absolvieren, da die Praktika im Rahmen des SE Praxisreflexion und pädagogische Professionalisierung reflektiert werden. In der ersten Einheit dieses Seminars musst du ebenfalls deine Praktikumsbestätigung vorlegen und deinen Praktikumsbericht (in Print- und PDF-Format) abgeben.

 

Weitere Informationen rund um das Pflichtpraktikum in deinem Bachelorstudium sowie die Richtlinien für den Praktikumsbericht findest du in Informationsblättern des Instituts für EBW (Link: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi-institute/Erziehungs-Bildungswissenschaft/Institut/Texte/Informationen_zur_Praxis_2020.07.07_original.pdf sowie https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/06/Anrechnungskriterien-der-Pflichtpraxis-und-der-Praxis-im-Rahmen-der-freien-Wahlfaecher.pdf).

 

Zudem wollen wir dich darauf hinweisen, dass du während deiner Pflichtpraxis durch die ÖH-Versicherung unfallversichert bist. Nähere Informationen dazu sowie generell den rechtlichen Aspekten bei Praktika, die von unserer ÖH-Juristin MMag.a Petra Ehgartner zusammengestellt wurden, findest du auf unserer Homepage (Link: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/06/Rechtliches-zum-Praktikum.pdf).

 

Weiters möchten wir anmerken, dass ein Pflichtpraktikum, dass du während deines Studiums absolvierst, nicht seine Gültigkeit verliert – es also auch bei längerer Studienzeit in jedem Fall regulär gilt (einzig bei einer Änderung des Stundenausmaßes durch eine Curricula-Überarbeitung kann es sein, dass du zusätzlich noch Stunden nachweisen musst).

 

Abschließend wollen wir beim Thema Praktikum noch anmerken, dass diese in unserem Fachbereich leider meist nicht abgegolten werden (du also keine Bezahlung erhältst). Wir finden, wie so viele andere auch, dass dies unfair ist, gerade wenn man in andere Tätigkeitsbereiche schaut, in denen eine Entlohnung von Praktika Standard ist. Es ist durch den allgemeinen Ressourcenmangel im Sozialbereich schwierig, eine Änderung der Gegebenheiten einzufordern – ob nun als Studierendenorganisation oder als Privatperson – da dann leider damit zu rechnen wäre, dass viele Praktikumsplätze wegfallen, weil sich die Organisationen die Abgeltung schlichtweg nicht leisten können. Es ist auch für uns nicht einfach zu schreiben, dass du dich bei deinen Praktika auf die positiven Aspekte konzentrieren solltest – den Erfahrungsgewinn, das Netzwerken und die Möglichkeit, unverbindlich in unterschiedliche Handlungsfelder hineinzuschnuppern – da wir natürlich wissen, dass unentgeltlich geleistete Arbeitszeit deine finanzielle Absicherung gefährden kann. Je nach deiner Situation und deinen Interessen hast du aber die Möglichkeit, bereits während des Bachelorstudiums im pädagogischen Feld tätig zu werden – hier ist die Auswahl zwar geringer, da die Anforderungen für Pflichtpraktika berücksichtigt werden müssen, jedoch ist es in jedem Fall möglich in der Kindergarten- und Schulassistenz oder der Nachmittagsbetreuung an Schulen in Teilzeit zu arbeiten (dies sind natürlich nur Beispiele, mit etwas Glück findest du auch andere Stellen). Eine Anstellung in diesen Bereichen ist vielleicht nicht ganz die Richtung, die dir für deine berufliche Zukunft vorschwebt, jedoch hättest du alle Vorteile einer Anstellung und gewinnst Erfahrung in pädagogischen Tätigkeitsbereichen. Zuletzt nochmals zu der generellen Problemstellung: sie ist ein politisches Problem in Österreich und vielen anderen Staaten und muss auch von dieser Seite geändert werden. Es gibt aber natürlich Möglichkeiten, sich für ein Umdenken einzusetzen – der Verein Mehr für Care hat sich beispielsweise diesem Anliegen verschrieben – alle Infos und Termine der Organisation findest du auf unter folgendem Link: https://mehr-fuer-care.at/.

 

Bachelorarbeit – Abschlussarbeit im Bachelorstudium EBW

 

Bis zum Ende deines Bachelorstudiums musst du eine wissenschaftliche Abschlussarbeit – die Bachelorarbeit – im Ausmaß von ca. 40 Seiten (welche ungefähr der Angabe im Curriculum von ca. 100.000 Zeichen inkl. Leerzeichen entsprechen) verfassen (diese Angabe bezieht sich lediglich auf den Fließtext, also exkl. Deckblatt, Verzeichnisse und Anhang). Für diese Leistung erhältst du 12 ECTS-Punkte. Du kannst die Bachelorarbeit ab dem dritten Semester beginnen, musst jedoch im Vorfeld das PS Wissenschaftliches Arbeiten positiv absolviert haben. Die Abschlussarbeit ist an eine Lehrveranstaltung gebunden, du kannst sie im Rahmen folgender Lehrveranstaltungen schreiben:

 

  • VO Topographie der Erziehungs- und Bildungswissenschaft 1 (3. Semester)
  • SE Forschungswerkstatt 1: Qualitative Methoden (3. Semester)
  • VU Mensch und Umwelt aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive (3. Semester)
  • VO Topographie der Erziehungs- und Bildungswissenschaft 2 (4. Semester)
  • SE Didaktik und Methodik (4. Semester)
  • VU Frauen- und Geschlechterforschung (4. Semester)
  • SE Forschungswerkstatt 2: Quantitative Methoden (5. Semester)
  • VO Migration und Diversität (5. Semester)
  • SE Pädagogische Handlungsfelder 1 (5. Semester)
  • SE Praxisreflexion und pädagogische Professionalisierung (5. Semester)
  • SE Pädagogische Handlungsfelder 2 (6. Semester)
  • SE Anwendungsorientiertes pädagogisches Denken (6. Semester)
  • SE Management in pädagogischen Institutionen und Organisationen (6. Semester)

 

Dein Interesse am Verfassen der Bachelorarbeit in der jeweiligen Lehrveranstaltung musst du im ersten Drittel der Lehrveranstaltungseinheiten der*m Lehrveranstaltungsleiter*in mitteilen. Ob sie*er die Betreuung deiner Bachelorarbeit übernimmt, kommt darauf an, ob sie*er noch Kapazitäten hat (ein*e Lehrende*r darf pro Semester maximal 12 Arbeiten betreuen) und ob dein Wunschthema thematisch zu ihrem*seinem Forschungs- bzw. Arbeitsthemen passt. Welches Thema du in deiner Bachelorarbeit beleuchten möchtest, steht dir frei, jedoch muss es mit dem Inhalt der Lehrveranstaltung, in der du schreiben möchtest, in Zusammenhang stehen sowie, wie gerade genannt, mit dem Gebiet der*s Betreuers*in (viele der Lehrenden sind aber bei der Themeneingrenzung relativ offen, sprich sie*ihn daher, falls du Zweifel hast, ob ein Thema passen könnte, einfach an). Mache dir im Vorfeld des Gesprächs am besten schon konkrete Gedanken darüber, welche Fragestellung du beantworten möchtest und ob du deskriptiv/hermeneutisch (du generierst deine Antwort auf deine Forschungsfrage lediglich aus bereits vorhandener Literatur) oder empirisch (du beantwortest deine Forschungsfrage durch ein kleines qualitativ oder quantitativ ausgerichtetes Forschungsprojekt, also bspw. durch die Analyse von Interviews oder das Erheben von Fragebogendaten – Näheres siehe Empirische Sozialforschung) vorgehen möchtest. Im Idealfall verschriftlichst du diese Überlegungen gleich vor dem Erstgespräch in Form eines Exposés (Konzept mit folgenden Inhalten: Thema und (Arbeits-)Titel, Motiv/Arbeitsanlass (warum dieses Thema?), Problem-/Fragestellung (was untersuchst du?), Vorgangsweise (wie/mit welchen Methoden beantwortest du die Forschungsfrage?), Gliederung sowie Zeitplan) – einerseits da eine solche Zusammenfassung dich selbst im Arbeitsprozess unterstützt und andererseits da du ein solches Konzept allenfalls später im Betreuungsprozess abgeben musst. Hat dir ein*e Lehrende*r die Übernahme der Betreuung zugesichert, wird die Betreuungsvereinbarung durch ein Formular fixiert (dieses dient jedoch keinem offiziellen Zweck, wie jenes für die Masterarbeit, sondern eher als Absicherung für dich).

 

Falls du übersehen hast, rechtzeitig eine*n Lehrveranstaltungsleiter*in zu fragen, ob sie*er die Betreuung deiner Bachelorarbeit übernehmen kann, und bereits alle in Frage kommenden Lehrveranstaltungen abgeschlossen hast, kannst du nachträglich bei den entsprechenden Lehrenden anfragen, ob sie nachträglich die Betreuung übernehmen können. Wenn dies zu keinem Ergebnis führt, wende dich mit deiner Problematik an Frau Habersack oder Frau Bachmann – sie können dir mitteilen, wer für die Betreuung nachträglich in Frage kommt.

 

Hast du eine*n Betreuer*in für deine Bachelorarbeit gefunden, besprich mit ihr*ihm die Anforderungen und Kriterien, die du beim Verfassen beachten solltest (generell gelten natürlich die allgemeinen Richtlinien für wissenschaftliche Arbeiten). Zudem ist mittels eines Formulars der Titel deiner Bachelorarbeit sowie die Übernahme der Betreuung bekanntzugeben. Das Formular findest du unter folgendem Link: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi-institute/Erziehungs-Bildungswissenschaft/Integrationspaedagogik/Texte/bachelorarbeit_titelbekanntgabe_urbilogo_neu_2017.pdf. Die Ablage erfolgt dann über deine*n Betreuer*in (du musst hierzu also nichts mehr erledigen).

 

Während deines Schreibprozesses bist du relativ unabhängig, dein*e Betreuer*in unterstützt dich aber sicherlich bei offenen Fragen etc. und in den meisten Fällen begutachtet die*der Lehrende eine Schreibprobe (5 – 10 Seiten), um dir rückzumelden, ob und wo Verbesserungen möglich wären.

 

Als Hilfestellung für das Verfassen deiner Bachelorarbeit haben wir auch eine Dokumentvorlage für Abschlussarbeiten erstellt. In der Vorlage sind die benötigten Formatvorlagen hinterlegt sowie erklärt und auch einige Tipps zum formalen Aufbau ausgewiesen – wir hoffen, dir damit den Arbeitsprozess ein wenig zu erleichtern. Die Dokumentvorlage kannst du auf unserer Homepage abrufen (Link: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/10/Dokumentvorlage_Abschlussarbeiten-Stand-09.2021.docx). Des Weiteren findest du auf unserer Homepage einen Leitfaden für die Zitation nach Mikula/Felbinger (Link: ist gerade in der Überarbeitung und wird hochgeladen, sobald diese abgeschlossen ist) sowie nach APA (Link: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/07/Leitfaden-zur-Zitation-nach-APA-Zusammenfassung-aus-dem-APA-Manual-7th-Edition_Stand-07.2021.pdf).

 

Für die Fertigstellung deiner Bachelorarbeit hast du bis zum Ende des Semesters Zeit, dass auf die Abhaltung der Lehrveranstaltung folgt (beginnst du im Wintersemester, muss die Arbeit bis Ende September des Folgejahres abgeschlossen werden; beginnst du im Sommersemester, musst du die Arbeit Ende Februar des Folgejahres abgeben). Deine fertige Arbeit musst du dann zur Archivierung und Plagiatsprüfung (was das ist, beschreiben wir unter dem Reiter Plagiate – Plagiatsprüfung) in UGO hochladen. Um dies erledigen zu können, muss deine Abschlussarbeit von deiner*m Betreuer*in bzw. dem zuständigen Office-Management bereits als solche in UGO erfasst sein – dies kannst du in der Applikation “Meine Abschlussarbeiten” einsehen. Eine Anleitung für das Einreichen deiner Bachelorarbeit in UGO findest du unter folgendem Link: https://webadmin.uni-graz.at/fileadmin/projekte/unigrazonline/Dokumente_UNIGRAZonline/Bachelorarbeit_einreichen_in_UNIGRAZonline_-_Anleitung_fuer_Stud.pdf. Der Prozess ist in diesem Dokument sehr gut beschrieben, daher wollen wir dich an dieser Stelle lediglich auf zwei Dinge hinweisen: Zum einen solltest du den Titel in der Regel nicht selbst ändern – falls der in UGO ausgewiesene Titel nicht dem Letztstand deiner Bachelorarbeit entspricht, kläre die Adaptierung in jedem Fall zuerst mit deiner*m Betreuer*in. Zum anderen musst du auch ein Abstract (Kurzzusammenfassung deiner Arbeit) hochladen – welche Angaben du in dieser Zusammenfassung anführen solltest, haben wir in der etwas weiter oben bereits angesprochenen Dokumentvorlage zusammengefasst. Zudem ist wichtig, dass du darauf achtest, dass dein Abstract nicht mehr als 4.000 Zeichen inkl. Leerzeichen umfasst. Ob du deine Bachelorarbeit zusätzlich zur elektronischen Abgabe über UGO auch direkt bei deiner*m Betreuer*in abgeben sollst, besprichst du am besten im Vorfeld mit ihr*ihm. Sollst du deine Arbeit auch analog einreichen, ist dies in der Regel in gehefteter, spiralisierter oder einfach gebundener Form üblich (Tipp: deine Bachelorarbeit kannst du im ÖH-Servicecenter spiralisieren oder binden lassen).

 

Nach deiner Abgabe hat dein*e Betreuer*in vier Wochen Zeit für die Begutachtung deiner Bachelorarbeit. Die Kriterien für die Beurteilung ist einheitlich geregelt, die Beurteilungskriterien kannst du im Dokument Informationen zur Bachelorarbeit und zur Beurteilung einsehen. (Link: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi-institute/Erziehungs-Bildungswissenschaft/Institut/Texte/Informationen_zur_Bachelorarbeit_2016.pdf). Nachdem deine Bachelorarbeit benotet wurde, solltest du dir (zumindest, wenn du ein weiterführendes Masterstudium anstrebst) ein Feedback zu deiner Arbeit von deiner*m Betreuer*in einholen, damit du weißt, wie du dich potenziell noch beim wissenschaftlichen Schreiben verbessern kannst.

 

Studienabschluss des Bachelorstudiums EBW

 

Sobald du alle im Curriculum verankerten Leistungen absolviert hast, kannst du dein Bachelorzeugnis und deinen Bachelorbescheid beantragen (erledige dies so rasch als möglich nach der letzten Noteneintragung; leider gab es bereits den Fall, dass sich eine Kollegin nach Ende ihres Bachelorstudiums nicht gleich während des Semesters für ein konsekutives Masterstudium (siehe Inskription in einen unserer Masterstudiengänge) einschreiben konnte, da einige Wochen zwischen der letzter Noteneintragung und dem Antrag auf Studienabschluss lagen). Für die Beantragung deines Bachelorabschlusses musst du folgende Schritte durchlaufen:

 

  1. Als Erstes musst du das Protokollblatt ausfüllen. Das Formular findest du auf der Homepage des Instituts für EBW (Link: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi-institute/Erziehungs-Bildungswissenschaft/Protokoll_2018_BAKK.doc). Die Daten, die du je Lehrveranstaltung eintragen musst, kannst du im UNIGRAZonline (UGO) am übersichtlichsten über den Reiter “Meine Leistungen” einsehen (falls du mehrere Studien studierst, kannst du dir auch lediglich ein Studium anzeigen lassen, wenn du die Filter entsprechend einstellst; kontrolliere dabei auch, ob alle deine Leistungen korrekt im UGO zugewiesen sind – falls etwas nicht passen sollte, musst du Frau Sackl vom URBI-Dekanat (silvia.sackl@uni-graz.at) schreiben, dass sie deine Leistungen korrekt einträgt). Bei Prüfer*in sollst du im Protokollblatt lediglich den Nachnamen der*s Prüfer*in eintragen und das Datum im Format TT.MM.JJ. Nachdem du das Formular ausgefüllt hast, musst du die letzte Seite ausdrucken, unterschreiben und wieder scannen.
  2. Danach musst du auch noch das Datenblatt ausfüllen. Dieses kannst du auch auf der Homepage des Instituts für EBW herunterladen (Link: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi-institute/Erziehungs-Bildungswissenschaft/BAKK_Datenblatt.doc). Das ausgefüllte Datenblatt musst du ebenfalls ausdrucken, signieren und scannen.
  3. Zudem musst du dir auf UGO einen Transcript of Records und eine Studienzeitbestätigung herunterladen (siehe Studiennachweise). Ersteres findest du unter dem Reiter “Studienerfolgsnachweis” (hier darauf achten, dass du ein gültiges Dokument erstellst), zweiteres unter dem Reiter “Studienbestätigungen”.
  4. Damit hast du alle Unterlagen beisammen, die du per Mail an Frau Seiser (elisabeth.seiser@uni-graz.at) senden musst – lediglich, wenn du Anerkennungen durchgeführt hast, musst du noch die entsprechenden Bescheide hinzufügen (die Originalbestätigung für dein Pflichtpraktikum wird für den Studienabschluss ebenfalls benötigt, liegt aber bereits am Institut auf). Im Mail übermittelst du also 1.) das Protokollblatt als Word-Datei, 2.) dessen letzte, unterschriebene Seite im PDF-Format, 3.) das Datenblatt, 4.) Transcript of Records, 5.) Studienzeitbestätigung und falls vorhanden 6.) Bescheide.
  5. Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa vier bis fünf Wochen. Danach wirst du vom URBI-Prüfungsreferat verständigt, dass du dir dein Zeugnis sowie deine Original-Praktikumsbestätigung vor Ort mit einem gültigen Lichtbildausweis abholen kannst (aktuell ist der Prozess durch die Covid-19-Sicherheitsmaßnahmen verändert: du erhältst dein Abschlusszeugnis per Mail und die Praktikumsbestätigung per Post zugesendet; falls du deine Original-Praktikumsbestätigung im entsprechenden Seminar lediglich vorweisen und nicht abgeben musstest, erübrigt sich das Abholen bzw. die Zusendung natürlich).
  6. Sobald du dein Bachelorzeugnis hast, kannst du dir mit einem Lichtbildausweis sowie der Bestätigung der Erfassung deines Abschlusses auf Statistik Austria (nähere Informationen hierzu erhältst du per Mail) in der Studienabteilung deinen Bachelorbescheid abholen (und dich gegebenenfalls gleich für ein konsekutives Masterstudium inskribieren; falls du zu diesem Zeitpunkt für kein weiteres Studium gemeldet bist bzw. dich nicht für ein Masterstudium einschreibst, musst du vor der Abholung deines Bescheides alle Bibliotheksausleihen zurückgebracht und eventuelle offene Gebühren beglichen haben).

 

Diese sowie weitere Informationen zum Studienabschluss findest du auf der Homepage des Instituts für EBW (Link: https://erziehungs-bildungswissenschaft.uni-graz.at/de/studieren/infoblaetter-und-formulare-bachelorstudium/), der Website des URBI-Dekanats (Link: https://urbi.uni-graz.at/de/studieren/organisatorisches/studienabschluss/) sowie auf der Homepage der Studienabteilung (Link: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/studieren/studienabschnitt-studienabschluss/).

 

Anmerken wollen wir hier auch noch kurz, wie deine Beurteilung auf Bescheid und Zeugnis ausgewiesen wird: Auf dem Bachelorbescheid steht lediglich, dass du den Titel Bachelor of Arts nach positivem Abschluss aller Prüfungsleistungen verliehen bekommst. Auf dem Bachelorzeugnis wird der Notendurchschnitt der einzelnen Module ausgewiesen (die einzelnen Noten sind lediglich auf den Studienerfolgsnachweisen ersichtlich). Zusätzlich zur Beurteilung der Module wird im Zeugnis eine Gesamtbeurteilung angeführt – diese lautet “bestanden”, wenn du alle Leistungen positiv absolviert hast, und “mit Auszeichnung bestanden”, wenn du in keinem Modul und auch nicht bei der Bachelorarbeit eine schlechtere Beurteilung als “gut” hast sowie in mindestens der Hälfte der Module die Beurteilung “sehr gut” erteilt wurde (die freien Wahlfächer werden hier nicht berücksichtigt).

 

Zudem wollen wir dich natürlich auch gerne darauf aufmerksam machen, dass du deinen Studienabschluss im Rahmen eines akademischen Festakts, der Sponsion, feiern kannst.

 

Auslauf des alten Curriculums des Bachelorstudiums EBW

 

Studierende, die bereits vor dem Studienjahr 2018/19, in welchem das neue Curriculum wirksam wurde, das Bachelorstudium begonnen haben, sind noch im Studienplan 16W oder 17W. Falls dies für dich gilt, hast du noch bis 30.09.2021 (16W) bzw. 30.09.2022 (17W) Zeit dein Studium abzuschließen. Solltest du bis zum Ende dieser Frist dein Studium nicht abschließen können, musst du in das neue Curriculum 18W wechseln (beachte jedoch, dass du im Unterschied zum alten Curriculum 290 statt 240 Praxisstunden sowie drei Pflichtlehrveranstaltungen und das Modul F bei den gebundenen Wahlfächern zusätzlich absolvieren musst).

 

Da die Lehrveranstaltungen zu einem großen Teil im neuen Curriculum umbenannt wurden, findest du deine Pflichtfächer im UNIGRAZonline nicht mehr unter dem Titel, der im alten Curriculum angegeben ist. Es werden aber natürlich noch alle Lehrveranstaltungen angeboten – wie sie nun heißen, kannst du in den Äquivalenzlisten im neuen Curriculum (S. 32 & 33) nachlesen (Link zum neuen Curriculum: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbSPO.downloadStudienVerlaufsplanPub?pStpStpNr=9221&pVerlaufsplanDocNr=4496504).

 

Masterstudien – allgemeine Informationen

 

Potenzielle Masterstudien

 

Nach deinem Abschluss unseres Bachelorstudiums Erziehungs- und Bildungswissenschaft (vormals Pädagogik) kannst du dich an der Uni Graz für die konsekutiven Masterstudien Elementarpädagogik, Erwachsenen- und Weiterbildung, Inclusive Education und Sozialpädagogik inskribieren (Näheres siehe Inskription in einen unserer Masterstudiengänge; konsekutiv heißt, dass ein fachlicher Zusammenhang besteht und die Studien inhaltlich aufeinander aufbauen).

 

Zudem kannst du dich an der Uni Graz auch noch für die Masterstudien Angewandte Ethik, Digitale Geisteswissenschaften, Interdisziplinäre Geschlechterstudien (Gender Studies) und Global Studies Fachschwerpunkt Gesellschaft und Kultur einschreiben.

 

Weiters kannst du in Graz in jedem Fall auch noch das berufsbegleitende Masterstudium Soziale Arbeit an der FH Joanneum (nach erfolgreicher Aufnahmeprüfung) absolvieren. Daneben hast du an den weiteren in- und ausländischen Universitäten und Hochschulen viele weitere Optionen – recherchiere dazu am besten auf deren Websites, welche Anforderungen du für eine Inskription benötigst.

 

Inskription in einen unserer Masterstudiengänge

 

Wenn du bereits das Bachelorstudium EBW (oder Pädagogik) an der Uni Graz absolviert hast, ist die Zulassung zu einem unserer drei – dann sogenannter konsekutiver – Masterstudien (Elementarpädagogik, Erwachsenen- und Weiterbildung, Inclusive Education und Sozialpädagogik) gleich bei der Abholung deines Bachelorbescheids in der Studienabteilung möglich (ganzjährig ohne Auflagen). Solltest du dich nicht gleich im Anschluss deines Bachelorabschlusses für ein Masterstudium inskribieren wollen, gelten die gleichen Regelungen, wie allgemein bei der Inskription – du musst dich in der allgemeinen Zulassungsfrist einschreiben (Näheres siehe https://studienabteilung.uni-graz.at/de/termine-fristen/).

 

Möchtest du dich für eines unserer Masterstudien einschreiben und hast einen äquivalenten (gleicher Wissenschaftszweig an einer anderen Hochschule) oder ähnlichen (benachbarte Wissenschaften, wie bspw. Psychologie, Soziale Arbeit, Soziologie etc.) Bachelorabschluss erworben, musst du je nach Art deines Abschlusses Folgendes beachten:

 

 

Abschluss eines äquivalenten Bachelorstudiums:

 

Dein abgeschlossenes Studium ist äquivalent bzw. gleichwertig gegenüber unserem Bachelorstudium, wenn im Studium die gleichen Inhalte vermittelt wurden. Laut Beschluss unserer Curricula-Kommission müssen dazu mindestens 109 ECTS-Punkte aus sozialwissenschaftlichen Fächern absolviert worden sein, wovon mindestens 81 ECTS-Punkte unserem Fach, der Erziehungs- und Bildungswissenschaft, sowie mindestens 20 bzw. 24 ECTS-Punkte den Forschungsmethoden zurechenbar sein müssen. Eine genaue Aufschlüsselung der erforderlichen abgeleisteten Prüfungsleistungen je Masterstudium findest du hier:

 

 

Wenn du an einer anderen österreichischen Hochschule ein fachlich unserem Bachelorstudium gleichwertiges Studium absolviert hast (das sind die Bachelorstudien Bildungswissenschaft an der Uni Wien, Erziehungs- und Bildungswissenschaft an der Uni Klagenfurt, Erziehungswissenschaft an der Uni Innsbruck oder Pädagogik an der Uni Salzburg), kannst du dich während der Inskriptionsfristen in der Studienabteilung für ein Masterstudium einschreiben (die Fristen für die Inskription kannst du hier einsehen: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/termine-fristen/). Beachte jedoch, dass du zuvor online deine Daten erfassen musst (alle Infos hierzu findest du unter folgendem Link: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/datenerfassung/).

 

Wenn du an einer ausländischen Hochschule ein fachlich unserem Bachelorstudium gleichwertiges Studium abgeschlossen hast, musst du den Bewerbungsprozess für internationale Studierende durchlaufen. Alle Infos hierzu findest du im Zulassungsguide der Studienabteilung (Link: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/internationale-studierende/zulassungsguide/).

 

 

Abschluss eines ähnlichen Bachelorstudiums:

 

Wenn du ein ähnliches Studium einer benachbarten Wissenschaftsdisziplin (Anthropologie, Frauen- und Geschlechterforschung, Psychologie, Soziale Arbeit, Soziologie o. ä.) absolviert hast und eines unserer Masterstudien studieren möchtest, musst du in der Studienabteilung einen Antrag auf Zulassung zum Masterstudium stellen (entweder persönlich vor Ort oder per Mail an zulassung.master@uni-graz.at). Die Antragstellung solltest du so früh als möglich erledigen, da der entsprechende Prozess einige Wochen in Anspruch nimmt. Das Antragsformular findest du auf der Homepage der Studienabteilung (Link: https://static.uni-graz.at/fileadmin/Studienabteilung/Formulare/Antrag_zur_Masterzulassung_DE_NEU.pdf). Dem Antrag musst du einen Nachweis über dein bereits abgeschlossenes Studium (bzw. der abgeschlossenen Studien), eine (bzw. mehrere) Zusammenfassungen deiner Abschlussarbeit(en) sowie Nachweise über deine abgelegten Prüfungen – dazu gehören Studienerfolgsnachweis, Transkript of Records und eine Auflistung deiner abgelegten Prüfungen (bzw. Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter) inklusive deren Prüfungsinhalte – beilegen. Wenn du die Auflistung erstellst, kannst du deine abgelegten Leistungen gleich mit den Zulassungsvoraussetzungen für unsere Masterstudien abgleichen, damit du abschätzen kannst, ob du zugelassen wirst (die Voraussetzungen für die Zulassung zu unseren Masterstudien findest du in der Auflistung im voranstehenden Reiter). Wenn dir für die Gleichwertigkeit einige ECTS-Punkte fehlen, muss dies aber nicht gleich heißen, dass du nicht zugelassen wirst – eine Zulassung ist auch unter Auflagen möglich. Diese Auflagen wären die nachträgliche Absolvierung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie auch das Verfassen einer Bachelorarbeit mit einem Gesamtumfang von bis zu 30 ECTS-Punkten. Die als Auflagen deklarierten Leistungen musst du jedoch nicht vor dem Beginn deines Masterstudiums vorweisen, sondern erst bei der Antragstellung zum Studienabschluss des Masterstudiums – du hast somit mindestens vier Semester dafür Zeit.

 

Kommst du von einer anderen Hochschule an die Uni Graz, um hier deinen Master zu absolvieren, musst du – nachdem du eine positive Rückmeldung auf deinen Antrag erhalten hast – auch die Datenerfassung zur Inskription vorab online durchführen und die erforderlichen Dokumente zur persönlichen Inskription in der Studienabteilung mitnehmen (Genaueres hierzu kannst du unter nachstehendem Link nachlesen: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/datenerfassung/).

 

Vorziehregelung

 

Hast du bereits einen Großteil deines Bachelorstudiums abgeschlossen und möchtest nach deinem Bachelorabschluss ein Masterstudium machen, bist du berechtigt, einen kleinen Teil der Lehrveranstaltungen des Masterstudiengangs bereits vorab zu absolvieren. Konkret gilt eine 90-10-Regelung: es müssen bereits 90 % der verlangten Leistungen des Bachelorstudiums (Pflichtfächer, gebundene und freie Wahlfächer sowie Praktikum und Abschlussarbeit) absolviert sein, damit du maximal 10 % des Masterstudiums vorziehen kannst (es dürfen dir also nur noch 18 ECTS-Punkte des Bachelors fehlen, um 12 ECTS-Punkte des Masters vor der Inskription in den Masterstudiengang absolvieren zu können).

 

Da es in jedem der drei Masterstudiengänge verpflichtende Vorlesungen gibt, ist es eher schwierig vorab Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (Vorlesung mit Übung, Seminar etc. – siehe Lehrveranstaltungstypen) zu besuchen. Sollten nach der Anmeldefrist noch Plätze bei den Lehrveranstaltungen frei sein, kannst du aber bei den jeweiligen Office-Managerinnen des Arbeitsbereichs anfragen, ob sie dich für die Kurse einschreiben können.

 

Überfakultäre Mastermodule

 

Ab dem Studienjahr 2021/22 kannst du als Masterstudierende*r ein oder mehrere Überfakultäre Mastermodule (ÜFM) absolvieren. In diesen studien- und disziplinenübergreifenden Modulen erwirbst du professionelle Schlüsselkompetenzen für die Berufs- und Arbeitswelt und stärkst dadurch deine Arbeitsmarktbefähigung. ÜFM haben jeweils einen Umfang von 24 ECTS-Punkten. Auswählen kannst du aktuell aus drei ÜFM:

 

  • Entre- und Intrapreneurship: Dieses ÜFM ermöglicht dir einen praxisnahen und interaktiven Zugang zu den Themen der Unternehmensgründung und -führung. Ziel ist es, dein selbstständiges und wirtschaftliches Arbeiten und Handeln in Gesellschaft und Wirtschaft zu fördern. Weitere Informationen zu diesem ÜFM findest du unter: https://www.uni-graz.at/de/studium/rund-ums-studium/masterstudium-plus/entre-und-intrapreneurship/.
  • Klimawandel und Nachhaltige Transformation: Die Klimakrise, die die Lebensgrundlage der Menschheit massiv und irreversibel gefährdet, ist eine der größten Herausforderungen der Menschheit. In diesem ÜFM erhältst du ein grundlegendes Verständnis über die mit dem Klimawandel verbundenen Unsicherheiten, Risiken und Chancen und erarbeitest in einem kleinen Team gemeinsam mit Expert*innen mögliche Ansätze einer nachhaltigen Transformation zu einer nahezu emissionsfreien und klimarobusten Wirtschaft und Gesellschaft. Weitere Informationen zu diesem ÜFM findest du unter: https://www.uni-graz.at/de/studium/rund-ums-studium/masterstudium-plus/klimawandel-und-nachhaltige-transformation/.
  • Kommunizieren – Intervenieren – Kooperieren: Dieses ÜFM vermittelt dir sozial-kommunikative Kompetenzen, damit du dich dem gesellschaftlichen Wandel, der sich mit wachsendem Tempo vollzieht und erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitswelt hat, stellen kannst. Es braucht – mehr denn je – kommunikative, teamfähige und konfliktverständige Mitarbeiter*innen, die – Herausforderungen und Belastungen, aber auch ihre eigenen Möglichkeiten gut einschätzen können, – sich als Expert*innen vernetzen und produktiv zusammenarbeiten können, – in komplexen, interkulturellen Kontexten interagieren können – und Veränderungen mitgestalten können. Das ÜFM besteht aus Lehrveranstaltungen des Zentrum für Soziale Kompetenz, die wir Pädagog*innen stets gerne absolvieren, da sie unsere praxisrelevanten Fähigkeiten schulen. Es hat zum Ziel, das unterschiedliches Fachwissen in der Praxis an der richtigen Stelle wirksam werden kann. Weitere Informationen zu diesem ÜFM findest du unter: https://www.uni-graz.at/de/studium/rund-ums-studium/masterstudium-plus/kommunizieren-intervenieren-kooperieren/.

 

Die Kurzbeschreibungen der ÜFM geben dir einen kurzen Überblick über die Kenntnisse und Kompetenzen, die du in den Modulen erwerben wirst. Genauere Beschreibungen kannst du den jeweiligen Websites entnehmen. Welche Lehrveranstaltungen du im Rahmen der ÜFM absolvieren wirst, kannst du den Modulcurricula entnehmen (diese sind auf den Homepages verlinkt). Am 18.11.2021 wird es um 17 Uhr eine Online-Infoveranstaltung zu den ÜFM geben, zu der du dich unter dem ausgewiesenen Link auf den Homepages unter dem Reiter Bewerbung anmelden kannst. Die Anmeldung zu einem ÜFM kannst du ebenfalls dort vornehmen – spätestens Ende Jänner 2022 wirst du benachrichtigt, ob du aufgenommen bist.

 

Die ÜFM stehen allen Masterstudierenden offen – du kannst sie also jederzeit im Rahmen der freien Wahlfächer absolvieren. In den Masterstudien Inclusive Education und Sozialpädagogik wurden bzw. werden die ÜFM auch in den Curricula verankert. In diesen Studien kannst du ein ÜFM statt der Module für die Spezialisierung in den weiteren Fachbereichen sowie der freien Wahlfächer ablegen (Inclusive Education: ÜFM (24 ECTS) anstelle des Moduls F (Allgemeine Pädagogik, 12 ECTS) oder des Moduls G (Sozialpädagogik, 12 ECTS) und der freien Wahlfächer (12 ECTS); Sozialpädagogik: ÜFM (24 ECTS) anstelle des Moduls C (Allgemeine Pädagogik, 8 ECTS), des Moduls D (Inclusive Education, 4 ECTS) und der freien Wahlfächer (12 ECTS)).

 

Masterarbeit – Abschlussarbeit des Masterstudiums

 

Der Prozess rund um deine Masterarbeit beginnt, wenn du in Regelstudienzeit studierst, im zweiten Semester. Das Prozedere für die Anmeldung zur Betreuung deiner Masterarbeit und damit die Abgabe des entsprechenden Formulars und des Exposés variiert je nach Masterstudiengang, den du absolvierst – den Ablauf beschreiben wir jeweils unter den spezifischen Informationen zu den Masterstudien (siehe Anmeldung zur Betreuung der Masterarbeit im Master Elementarpädagogik, Anmeldung zur Betreuung der Masterarbeit im Master Erwachsenen- und Weiterbildung, Anmeldung zur Betreuung der Masterarbeit im Master Inclusive Education bzw. Anmeldung zur Betreuung der Masterarbeit im Master Sozialpädagogik).

 

Über das Thema deiner Masterarbeit kannst du frei entscheiden, solange es in sinnvollem Zusammenhang mit dem Fachbereich steht, in welchem du deine Abschlussarbeit schreiben möchtest. Die Entscheidung darüber, ob deine Thematik passend ist, obliegt jedoch den Masterarbeitsbetreuer*innen. Vereinbare zur Klärung deines Arbeitsthemas also am besten frühzeitig einen Besprechungstermin mit der*m Lehrenden, bei welcher*m du deine Masterarbeit schreiben möchtest. Deine*n Betreuer*in kannst du ebenfalls frei wählen, solange dein Thema in den Forschungsbereich von zwei oder mehr Personen fällt. Ob diese*r die Betreuung deiner Masterarbeit übernimmt, hängt aber von den Kapazitäten der*s Lehrenden und den Themenstellungen deiner Kolleg*innen ab (weitere Infos findest du unter den Reitern mit den Informationen zur Betreuung der Arbeiten in den jeweiligen Masterstudien).

 

Die Evaluation deiner Fragestellung (mit wenigen Ausnahmen ist die Masterarbeit empirisch ausgelegt) sowie das Verfassen deiner Masterarbeit erfolgt in der Regel in deinem dritten und vierten Semester. Bei deinem Forschungsprojekt wirst du im Rahmen von zwei Seminaren von deiner*m Betreuer*in und deinen Studienkolleg*innen unterstützt.

 

Die formalen Richtlinien für die Masterarbeit findest du für das Studium Erwachsenen- und Weiterbildung sowie Sozialpädagogik auf der Homepage des Instituts für EBW (Link: https://erziehungs-bildungswissenschaft.uni-graz.at/de/studieren/infos-zu-masterarbeiten-und-zum-masterabschluss/4-formale-richlinien-fuer-die-masterarbeit/), für das Studium Inclusive Education auf der Homepage des Arbeitsbereichs Inklusive Bildung und Heilpädagogische Psychologie (Link: https://bildungsforschung.uni-graz.at/de/institut/arbeitsbereiche-und-zentren/integrationspaedagogik-und-heilpaedagogische-psychologie/team/formale-richtlinien-fuer-die-masterarbeit/). Auf der Homepage des URBI-Dekanats ist weiters die Empfehlung ausgewiesen, dass du in deiner Masterarbeit keine eidesstattliche Erklärung einbinden sollst/musst, da du den entsprechenden Passus bereits im Formular für die Einreichung der Masterarbeit und auf UNIGRAZonline (siehe Studienabschluss der Masterstudien) bestätigst.

 

Als Hilfestellung für deinen Schreibprozess findest du auf unserer Homepage eine Dokumentvorlage für Abschlussarbeiten, in der auch einige Tipps rund ums wissenschaftliche Arbeiten ausgeführt sind (Link: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/10/Dokumentvorlage_Abschlussarbeiten-Stand-09.2021.docx), und einen Leitfaden für die Zitation nach Mikula/Felbinger (Link: ist gerade in der Überarbeitung und wird hochgeladen, sobald diese abgeschlossen ist) sowie für die Zitation nach APA (Link: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/07/Leitfaden-zur-Zitation-nach-APA-Zusammenfassung-aus-dem-APA-Manual-7th-Edition_Stand-07.2021.pdf).

 

Die zu beachtenden Fristen sowie der Prozess für die Abgabe deiner Masterarbeit sind im Reiter Studienabschluss der Masterstudien ausgewiesen. Die Kriterien, die für die Benotung deiner Masterarbeit herangezogen werden, findest du auf der Homepage des Instituts für EBW (Link: https://erziehungs-bildungswissenschaft.uni-graz.at/de/studieren/infos-zu-masterarbeiten-und-zum-masterabschluss/8-beurteilung/).

 

Zuletzt wollen wir dich noch darauf hinweisen, dass du deine Masterarbeit auch gerne mit einer*m Studienkolleg*in verfassen kannst. In der Abschlussarbeit müssen dabei aber deine Leistungen und jene deiner*s Kolleg*in gesondert beurteilbar bleiben (ihr solltet also die (Unter-)Kapitel untereinander aufteilen und jeweils vermerken, wer von euch die Passagen verfasst hat). Bedenke jedoch bitte bei deinen Überlegungen bezüglich des gemeinsamen Verfassens der Masterarbeit, ob du und dein*e Kollege*in euch im Arbeitsprozess ergänzt, ihr die gleichen Ansprüche habt und ihr das gleiche zeitliche Ziel verfolgt – wie du sicherlich bereits aus diversen Gruppenarbeiten im Rahmen deines Studiums weißt, gehen die Vorstellungen häufig auseinander und vor allem im Rahmen eines solch umfangreichen Forschungsprojekts, wie der Masterarbeit, können Differenzen den Arbeitsprozess sehr erschweren.

 

Kommissionelle Masterprüfung

 

Zur kommissionellen, mündlichen Masterprüfung kannst du dich anmelden, sobald deine Masterarbeit beurteilt wurde. Wer dein*e Zweitprüfer*in sein wird, kannst du aber bereits nach dem Einreichen deiner gebundenen Masterarbeit (siehe Studienabschluss der Masterstudien) vereinbaren. Die aktuellen Termine für die Masterprüfung findest du auf der Homepage des Instituts für EBW (Link: https://erziehungs-bildungswissenschaft.uni-graz.at/de/studieren/infos-zu-masterarbeiten-und-zum-masterabschluss/10-kommissionelle-masterpruefungstermine/). Bei Bedarf kannst du auch einen individuellen Prüfungstermin vereinbaren, dazu muss jedoch bereits die Beurteilung deiner Masterarbeit vorliegen.

 

Gegenstand deiner kommissionellen Masterprüfung ist immer deine Masterarbeit, das Fach, dem deine Masterarbeit zugeordnet ist, sowie ein weiteres Fach der Erziehungs- und Bildungswissenschaft. Das weitere Prüfungsfach ist jeweils der Fachbereich deiner*s Zweitprüfers*in. Als Zweitprüfer*in kommen grundsätzlich alle habilitierten Lehrenden in Frage (nur in Ausnahmefällen können bei Bedarf auch nicht habilitierte wissenschaftliche Mitarbeiter*innen oder sonstige qualifizierte Fachleute als Prüfer*innen herangezogen werden). Eine Übersicht findest du auf der Homepage des Instituts für EBW (Link: https://erziehungs-bildungswissenschaft.uni-graz.at/de/studieren/infos-zu-masterarbeiten-und-zum-masterabschluss/9-kommissionelle-masterpruefung/), jedoch ist diese Liste nicht mehr aktuell – wer genau für deine Masterprüfung als Zweitprüfer*in in Frage kommt, erfährst du bei Frau Seiser (mit der auch die Vereinbarung getroffen wird).

 

Der sogenannte Prüfungskommission setzt sich immer aus drei Personen zusammen: deiner*m Erstprüfer*in (Betreuer*in deiner Masterarbeit), deiner*m Zweitprüfer*in und einer*m Vorsitzenden. Die Masterprüfung dauert etwa 45 Minuten und wird in der Regel in einem Büro der Professor*innen durchgeführt. Wenn du damit einverstanden bist, dürfen auch zwei bis drei Studierende bei deiner Prüfung anwesend sein (viele wollen das Setting gerne im Vorhinein kennen lernen).

 

Der Prüfungsstoff umfasst, wie bereits angemerkt, immer die Präsentation und Verteidigung deiner Masterarbeit sowie die Literatur, die deine Prüfer*innen vorgeben. Deine Masterarbeit solltest du also im Vorfeld deiner Prüfung nochmals durchlesen und dich darauf vorbereiten, diese in einigen wenigen Sätzen zusammenzufassen. Relevant ist hierbei vor allem:

 

  • die Relevanz der Thematik (für die Pädagogik) – WARUM?
  • deine Fragestellungen – WAS?
  • dein Forschungsdesign – WIE?
  • deine Ergebnisse
  • deine Schlussfolgerungen (u. a. Limitationen der Evaluation)

 

Die Grundlage für die weiteren Fragen deiner Prüfer*innen bietet, wie bereits angemerkt, die vorgegebene Literatur. Oftmals werden die Fragen aber auch mit einem Bezug zu deiner Masterarbeit gestellt – überlege dir also im Vorfeld auch, wie die Prüfungsliteratur an die Relevanz, Ergebnisse und Schlussfolgerungen deiner Abschlussarbeit anknüpfen könnte.

 

Nach deiner Masterprüfung erfolgt die Besprechung der Prüfungskommission über deine Beurteilung. Du wirst also aufgefordert den Raum für einige Minuten zu verlassen und danach zur Verkündung deiner Benotung wieder hineingebeten.

 

Studienabschluss der Masterstudien

 

Der Prozess deines Studienabschlusses des Masterstudiums beginnt bereits vor dem Einreichen deiner Masterarbeit, jedoch nachdem du alle im Curriculum verankerten Leistungen (außer natürlich der Masterarbeit und der kommissionellen Masterprüfung) abgeschlossen hast. Für deinen Studienabschluss musst du folgende Schritte durchlaufen:

 

  1. Kontrolliere im Vorfeld nochmals, ob der Titel deiner Abschlussarbeit sich nicht geändert hat und er mit den Angaben im UNIGRAZonline (UGO) unter dem Reiter “Meine Abschlussarbeiten” übereinstimmt. Sollte sich dein Titel im Arbeitsprozess geändert haben, musst du nochmals das Formular für die Bekanntgabe des Titels und der Betreuung deiner Masterarbeit abgeben (Link: http://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi/Formulare/01a_Bekanntgabe_des_Themas_und_BetreuerIn_der_Magister-_Masterarbeit.docx; beachte hierbei bitte, dass das Formular mit dem korrekten Titel spätestens drei Monate vor Abgabe deiner Masterarbeit eingereicht werden muss).
  2. Du musst dein Abschlusszeugnis beantragen. Dazu sendest du folgende Dokumente per Mail an Frau Seiser (elisabeth.seiser@uni-graz.at):
    1. Protokollblatt: Das Formular für dein jeweiliges Masterstudium findest du auf der Homepage des Instituts für EBW (Link: https://erziehungs-bildungswissenschaft.uni-graz.at/de/studieren/masterstudien-infoblaetter-und-formulare/). Die Daten, die du je Lehrveranstaltung eintragen musst, kannst du im UGO am übersichtlichsten über den Reiter “Meine Leistungen” einsehen (falls du mehrere Studien studierst, kannst du dir auch lediglich ein Studium anzeigen lassen, wenn du die Filter entsprechend einstellst; kontrolliere dabei auch, ob alle deine Leistungen korrekt im UGO zugewiesen sind – falls etwas nicht passen sollte, musst du Frau Sackl vom URBI-Dekanat (silvia.sackl@uni-graz.at) schreiben, dass sie deine Leistungen korrekt einträgt). Bei Prüfer*in sollst du im Protokollblatt lediglich den Nachnamen der*s Prüfer*in eintragen und das Datum im Format TT.MM.JJ. Nachdem du das Formular ausgefüllt hast, musst du die letzte Seite ausdrucken, unterschreiben und wieder scannen. Du übermittelst dann im E-Mail das Protokollblatt als Word-Datei und die letzte Seite im PDF-Format.
    2. Datenblatt: Das Formular kannst du auf der Homepage des Instituts für EBW herunterladen (Link: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi-institute/Erziehungs-Bildungswissenschaft/Master_Datenblatt.doc). Das ausgefüllte Datenblatt musst du ebenfalls ausdrucken, signieren und als PDF-Datei an Frau Seiser senden.
    3. Bescheide: Sofern du Lehrveranstaltungen, eine berufsorientierte Praxis etc. für dein Studium anerkannt hast, musst du die Bescheide mitsenden, welche du vom URBI-Dekanat erhalten hast.
    4. Transcript of Records: Dieses Dokument musst du auf UGO unter dem Reiter “Studienerfolgsnachweis” herunterladen (achte darauf, dass du ein gültiges Dokument erstellst).
    5. Studienbuchblatt: Dieses Dokument ist die Studienzeitbestätigung, die du im UGO unter dem Reiter “Studienbestätigungen” herunterladen kannst.Die Unterlagen musst du mindestens zwei Wochen vor dem Einreichen deiner gebundenen Masterarbeit an Frau Seiser übermitteln. Nach Prüfung der Dokumente erhältst du eine Vollständigkeitsbestätigung, die du bei Abgabe deiner Masterarbeit im URBI-Dekanat vorlegen musst. Anmerkung: Wenn dein Pflichtpraktikum noch nicht in UGO erfasst ist, musst du dies in der E-Mail anführen – schreibe Frau Seiser, wann du die Bestätigung abgegeben hast und bei wem, damit sie die Leistung vor dem Abschluss deines Studiums noch erfassen kann und keine Fehlermeldungen bzw. Unklarheiten aufkommen.
  3. Reiche deine fertige Masterarbeit im UGO ein. Dabei musst du folgende Informationen/Dokumente erfassen:
    1. Sprache des Volltexts
    2. Kurzzusammenfassung in Deutsch und Englisch mit jeweils max. 2.000 Zeichen (Zusammenfassung und Abstract müssen mit den Versionen in der Masterarbeit übereinstimmen; bei diesem Schritt könnte der Titel auch geändert werden, dies darfst du aber in keinem Fall selbst tun)
    3. Zustimmung zur Eidesstattlichen Erklärung geben
    4. Abschlussarbeit im PDF-Format hochladen (muss exakt mit der gebunden Form übereinstimmen)
    5. Auswahl, ob die Arbeit frei oder nicht zugänglich sein sollEine detaillierte Beschreibung, wie du diese Punkte auf UGO erledigst, findest du in einer Anleitung (Link: https://webadmin.uni-graz.at/fileadmin/projekte/unigrazonline/Dokumente_UNIGRAZonline/Wissenschaftliche_Abschlussarbeit_einreichen_in_UNIGRAZonline_-_Anleitung_fuer_Stud.pdf). Sobald du deine Abschlussarbeit im UGO eingereicht hast, sende zur Sicherheit (neben der automatischen Systembenachrichtigung) selbst noch eine E-Mail an deine*n Betreuer*in, damit diese*r die Eingaben freigibt (da du erst dann deine gebundene Masterarbeit abgeben kannst).
  4. Reiche deine gebundene Masterarbeit im URBI-Dekanat ein (Tipp: deine Masterarbeit kannst du im ÖH-Servicecenter binden lassen). Folgendes musst du dabei mitnehmen:
    1. 2 Exemplare deiner gebundenen Masterarbeit (Einband muss die gleiche Farbe haben; die Printversion muss exakt mit der PDF-Version übereinstimmen, die du in UGO hochgeladen hast)
    2. Studienbuchblatt (Studienzeitbestätigung, die du im UGO unter dem Reiter “Studienbestätigungen” herunterladen kannst)
    3. Formular Einreichung der Masterarbeit (Link zum Formular: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi/Formulare/02a_Einreichung_der_Magister-_bzw._Masterarbeit_01.docx)
    4. je 3 Kurzzusammenfassungen in Deutsch und Englisch (mit jeweils max. 2.000 Zeichen; muss mit der Version in UGO übereinstimmen)
    5. Bestätigung über die Abgabe aller erforderlichen Dokumente am Institut (Vollständigkeitsbestätigung, die du von Frau Seiser erhältst)
  5. Du musst einen Datenträger mit den Daten bzw. Interview-Transkripten (inkl. Kodierpläne etc.) bei deiner*m Betreuer*in abgeben (im MA Inclusive Education ist dies verpflichtend; in den anderen Masterstudien erkundige dich bitte bei deiner*m Betreuer*in, ob dies erforderlich ist).
  6. Nach dem Einreichen deiner gebundenen Masterarbeit wird die elektronische Version zur Plagiatsprüfung weitergeleitet. Darüber wirst du per Mail informiert (da oftmals viel Unsicherheit bezüglich Plagiaten und Plagiatsprüfung herrscht, haben wir in unserer Knowledge Base hierzu die wichtigsten Informationen zusammengefasst – siehe Plagiate – Plagiatsprüfung).
  7. Dein*e Betreuer*in hat acht Wochen Zeit für die Beurteilung deiner Masterarbeit. Diese Frist beginnt mit der Abgabe deiner gebundenen Arbeit im URBI-Dekanat. Beachte entsprechend, dass du deine Arbeit mindestens zehn Wochen vor dem Termin deiner kommissionellen Masterprüfung einreichst (maximale Beurteilungsdauer plus Frist für die Anmeldung zur kommissionellen Masterprüfung; falls du mit deiner*m Betreuer*in eine raschere Benotungsdauer vereinbart hast (es ihr*ihm also zeitlich möglich ist), musst du trotzdem beachten, dass zwischen Einreichung der gebunden Arbeit und der Abschlussprüfung in jedem Fall mindestens vier Wochen liegen müssen).
  8. Nachdem du deine gebundene Masterarbeit eingereicht hast, kannst du mit Frau Seiser deine*n Zweitprüfer*in vereinbaren (erledige dies so bald als möglich, da die Professor*innen jeweils nur eine bestimmte Anzahl an Prüfungen je Termin übernehmen können). Mit der schriftlichen Bestätigung, die du nach der Vereinbarung von Frau Seiser erhältst, kannst du mit deiner*m Zweitprüfer*in die Literatur vereinbaren, welche Inhalt deiner Masterprüfung ist.
  9. Zur kommissionellen Masterprüfung kannst du dich anmelden, sobald das Gutachten für deine Masterarbeit vorliegt (die Benotung auf UGO eingetragen wurde). Für die Anmeldung musst du ein Formular bei Frau Seiser abgeben (Link zum Formular: http://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi/Formulare/03a_Anmeldung_zur_kommissionellen_Magister-_bzw_Masterpr%C3%BCfung.docx). Den Termin der Prüfung sowie den Vorsitz trägt Frau Seiser dann ein und sie holt auch die Unterschriften ein. Deine Anmeldung muss mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen.
  10. Durch die positive Absolvierung deiner kommissionellen Masterprüfung hast du alle im Curriculum verankerten Leistungen erbracht und dein Studium entsprechend abgeschlossen.
  11. Nach deiner kommissionellen Masterprüfung wirst du vom URBI-Prüfungsreferat verständigt, dass du dir dein Zeugnis vor Ort mit einem gültigen Lichtbildausweis abholen kannst (aktuell ist der Prozess durch die Covid-19-Sicherheitsmaßnahmen verändert: du erhältst dein Abschlusszeugnis per Mail).
  12. Sobald du dein Masterzeugnis hast, kannst du dir mit einem Lichtbildausweis sowie der Bestätigung der Erfassung deines Abschlusses auf Statistik Austria (nähere Informationen hierzu erhältst du per Mail) in der Studienabteilung deinen Masterbescheid abholen (falls du zu diesem Zeitpunkt für kein weiteres Studium gemeldet bist, musst du vor der Abholung deines Bescheides alle Bibliotheksausleihen zurückgebracht und eventuelle offene Gebühren beglichen haben).

 

Diese sowie weitere Informationen zum Studienabschluss findest du auf der Homepage des Instituts für EBW (Link: https://erziehungs-bildungswissenschaft.uni-graz.at/de/studieren/infos-zu-masterarbeiten-und-zum-masterabschluss/), der Website des URBI-Dekanats (Link: https://urbi.uni-graz.at/de/studieren/organisatorisches/studienabschluss/) sowie auf der Homepage der Studienabteilung (Link: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/studieren/studienabschnitt-studienabschluss/).

 

Anmerken wollen wir hier auch noch kurz, wie deine Beurteilung auf Bescheid und Zeugnis ausgewiesen wird: Auf dem Masterbescheid steht lediglich, dass du nach positivem Abschluss aller Prüfungsleistungen den Titel Master of Arts (MA Erwachsenen- und Weiterbildung und MA Sozialpädagogik) oder Master of Science (MA Elementarpädagogik und Inclusive Education) verliehen bekommst. Auf dem Masterzeugnis wird der Notendurchschnitt der einzelnen Module ausgewiesen (die einzelnen Noten sind lediglich auf den Studienerfolgsnachweisen ersichtlich). Zusätzlich zur Beurteilung der einzelnen Module wird im Zeugnis eine Gesamtbeurteilung angeführt – diese lautet “bestanden”, wenn du alle Leistungen positiv absolviert hast, und “mit Auszeichnung bestanden”, wenn du in keinem Modul und auch nicht bei der Masterarbeit und -prüfung eine schlechtere Beurteilung als “gut” hast sowie in mindestens der Hälfte der Module die Beurteilung “sehr gut” erteilt wurde (die freien Wahlfächer werden hier nicht berücksichtigt).

 

Zudem wollen wir dich natürlich auch gerne darauf aufmerksam machen, dass du deinen Studienabschluss im Rahmen eines akademischen Festakts, der Sponsion, feiern kannst.

 

Masterstudien – spezifische Informationen zu den Masterstudiengängen

 

Masterstudium Elementarpädagogik

 

Allgemeine Informationen zum Masterstudium Elementarpädagogik

 

Das Masterstudium Elementarpädagogik vermittelt dir eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung für das Tätigkeitsfeld der Elementarpädagogik. Einen allgemeinen Einblick in das Masterstudium liefert der im Curriculum ausgewiesenen Gegenstand des Studiums:

 

Das Masterstudium Elementarpädagogik ermöglicht eine interdisziplinär ausgerichtete wissenschaftliche Bildung und ist damit Grundlage für die Tätigkeit in elementarpädagogischen Forschungs- und Praxisfeldern, wobei drei Aspekte besonders betont werden: Theorieorientierung, Forschungsorientierung und Handlungsorientierung. Die theoretische Ausrichtung des Masterstudiums konzentriert sich auf die kritische Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Positionen und Konzepten der Elementarpädagogik. Diese fokussieren eine entwicklungsförderliche Begleitung individueller Lern- bzw. Bildungsprozesse in Familien sowie im institutionellen Kontext, welche für Kinder bis zum Schuleintritt Anregungen und Unterstützung bei der Gestaltung und Bewältigung des Lebensalltags darstellen. Die Wechselbeziehung von Individuen, Familie und Umweltfaktoren bietet den Rahmen, in dem die Elementarpädagogik eine qualitätsvolle und inklusive pädagogische Praxis etabliert. Gerahmt werden diese elementarpädagogischen Grundlagen durch zentrale Inhalte der Allgemeinen Pädagogik, Sozialpädagogik und Inklusiven Pädagogik. Die Handlungsbezüge der Elementarpädagogik ruhen auf den Säulen der Forschung und des theoretischen Wissens.

 

Das Masterstudium setzt folgende inhaltliche Schwerpunkte: • Entwicklungs- und Bildungsverläufe: entwicklungsangemessene Bildung und Erziehung von Kindern in familiären und elementarpädagogischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen • Qualität und Professionalität in elementarpädagogischen Institutionen • Kindheit und Medien: elementarpädagogische Forschung mit der Spezialisierung Digitalisierung • Kindheit als Lebensphase: soziale, kulturelle und historische Aspekte der frühen Kindheit • Soziale Lebenslagen von Familien unter besonderer Berücksichtigung der Diversität und Pluralität und mit Fokus auf die Chancengerechtigkeit [. . .]

Das Masterstudium Elementarpädagogik weist im Sinne des an der Universität Graz etablierten Bologna-Modells eine modulare Grundstruktur auf. Die Lehrveranstaltungen werden in einer Kombination aus geblockten Präsenzphasen und virtueller Lehre angeboten, was es berufstätigen Studierenden oder Studierenden, die in großer Distanz zum Studienort leben, ermöglicht, das Studium zu absolvieren. Das didaktische Konzept ist diesem programmatischen Ansatz entsprechend angepasst.

Die Berufsfelder für Absolvent*innen sind divers. Einen Überblick über die potenziellen Arbeitsfelder, die du mit dem Abschluss des Masterstudiums anstreben kannst, findest du im Curriculum des Studiums unter dem Punkt Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt auf Seite 3. (Link zum Curriculum: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/de/2021-22/32.d/pdf/). Eine Vorstellung über die Kompetenzen, die du dir im Studium aneignest, vermittelt dir die Auflistung unter dem Punkt Qualifikationsprofil und Kompetenzen im Curriculum auf Seite 2f.

Wie du diesen Erläuterungen entnehmen kannst, sind sowohl das Kompetenzportfolio, dass du im Studium erwirbst, wie auch die beruflichen Perspektiven sehr differenziert. Eine Auflistung der Berufe, die du später anstreben kannst, ist somit nur eingeschränkt möglich – wir ergänzen hier so bald wie möglich noch konkretere Beispiele, sobald wir dies mit der Studienleitung abklären konnten. Wichtig ist hierbei noch, dass du mit dem Abschluss in elementarpädagogischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen arbeiten bzw. eine Leitungsfunktion einnehmen kannst, das Masterstudium jedoch nicht für die Tätigkeit als Elementarpädagog*in (Kindergartenpädagog*in) qualifiziert – dazu berechtigt in erster Linie der Besuch einer BAfEP bzw. eines Kollegs für Elementarpädagogik. Allerdings besteht für Studierende und Absolvent*innen des Masterstudiums die Möglichkeit durch einen Universitätskurs die Berufsbefähigung zur Elementarpädagog*in zu erwerben (bezüglich näherer Informationen wende dich bitte an das Office-Management des Arbeitsbereichs Elementarpädagogik) sowie ab dem Studienjahr 2021/22 für Absolvent*innen des Bachelorstudiums der Besuch des Hochschullehrgangs Elementarpädagogik, der an den Pädagogischen Hochschulen angeboten wird (nähere Informationen zu diesem Lehrgang findest du unter dem folgendem Link: https://www.phst.at/index.php?id=5388).

Dauer des Masterstudiums Elementarpädagogik

Das Masterstudium Elementarpädagogik umfasst 120 ECTS-Punkte und vier Semester bzw. zwei Jahre Regelstudienzeit (entspricht gesamt 3.000 Stunden und je Semester 750 Stunden).

Das Studium ist als Vollzeitstudium ausgelegt, jedoch wird viel Wert auf die Vereinbarkeit mit einer Berufstätigkeit gelegt. Die Abhaltung der Lehrveranstaltungen findet zu einem großen Teil am Nachmittag/Abend bzw. an Wochenenden statt. Zudem wird ein großer Teil der Lehre online abgehalten und ist somit standortunabhängig.

Die Regelstudienzeit weist aus, dass du die angegebene Dauer benötigst, wenn du alle Lehrveranstaltung in der empfohlenen Abfolge laut Musterstudienplan absolvierst (Link zum Musterstudienplan: https://ebw.oehunigraz.at/files/2022/11/Musterstudienplan-MA-Elementarpaedagogik.pdf). Durch die Voraussetzungsketten ist es dir nicht möglich das Studium in weniger als den vier Semestern abzuschließen.

Gliederung des Masterstudiums Elementarpädagogik

Das Masterstudium Elementarpädagogik ist modular aufgebaut und lässt sich grob in folgende Bereiche gliedern (die ausgewiesenen ECTS-Punkte ergeben in Summe die 120 ECTS-Punkte, die du für den Abschluss des Masterstudiums absolvieren musst):

  • Pflichtfächer (48 ECTS-Punkte)
  • Gebundene Wahlfächer (12 ECTS-Punkte)
  • Freie Wahlfächer (12 ECTS-Punkte)
  • Facheinschlägige Praxis (8 ECTS-Punkte)
  • Masterarbeit (30 ECTS-Punkte)
  • Kommissionelle Masterprüfung (10 ECTS-Punkte)

Die Pflichtfächer enthalten die Module A bis C, die gebundenen Wahlfächer umfassen das Modul D bis F. Den weiteren Teilbereichen sind keine Module zugeordnet. Informationen zu den freien Wahlfächern, der facheinschlägigen Praxis, zur Masterarbeit und zur kommissionellen Masterprüfung findest du unter den entsprechenden Reitern in der Knowledge Base.

Pflichtfächer im Masterstudium Elementarpädagogik

Die Pflichtfächer im Masterstudium Elementarpädagogik umfassen 48 ECTS-Punkte und folgende drei Module (zwei Lehrveranstaltungen der Pflichtfächer werden mit 2 ECTS-Punkten bewertet – dies sind A.3 und B.2, alle weiteren Lehrveranstaltungen haben einen Umfang von 4 ECTS-Punkten):

  • Modul A: Theorienbezogene Analyse von pädagogischen Modellen, Konzeptionen und Institutionen
    • A.1: VO Theorien und Konzeptionen der Elementarpädagogik I (1. Sem.)
    • A.2: VO Entwicklung und Konzeptionen der Sozialpädagogik I (3. Sem.)
    • A.3: PS Umweltfaktoren und Sozialisationseffekte (2. Sem.)
    • A.4: VO Theorien und Konzepte der Inklusiven Pädagogik (3. Sem.)
    • A.5: PS Bildungssystem und Chancengerechtigkeit (1. Sem.)
    • A.6: SE Allgemeine Pädagogik (1. Sem.)
  • Modul B: Elementarpädagogik: Profession und Arbeitsfeld
    • B.1: SE Theorien und Konzeptionen der Elementarpädagogik II (2. Sem.)
    • B.2: SE Handlungskompetenzen in der Elementarpädagogik (2. Sem.)
    • B.3: PS Evidenzbasierte Planung des pädagogischen Alltags (3. Sem.)
  • Modul C: Forschung in elementarpädagogischen Handlungsfeldern
    • C.1: SE Forschungsmethoden in der Elementarpädagogik (1. Sem.)
    • C.2: SE Projektseminar zur Elementarpädagogik (2. Sem.)
    • C.3: SE Forschungsseminar zur Elementarpädagogik (3. Sem.)
    • C.4: SE Masterseminar zur Elementarpädagogik (4. Sem.)

In der Übersicht sind neben den Modulen die jeweils zugehörigen Lehrveranstaltungen ausgewiesen (vor dem Titel ist der jeweilige Lehrveranstaltungstyp vermerkt). Rechts neben den Lehrveranstaltungstiteln findest du die Semester, in welchem die Lehrveranstaltung laut Musterstudienplan absolviert werden sollten, um unter anderem keine Anmeldevoraussetzungen zu übersehen (Link zum Musterstudienplan: https://ebw.oehunigraz.at/files/2022/11/Musterstudienplan-MA-Elementarpaedagogik.pdf). Die Pflichtfächer werden jeweils nur im Winter- oder Sommersemester angeboten.

Eine Beschreibung der Inhalte, der erwarteten Lernergebnisse und Kompetenzen sowie der Lehr- und Lernaktivitäten und -methoden der Module findest du im Curriculum auf den Seiten 9 bis 13 (Link zum Curriculum: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/de/2021-22/32.d/pdf/).

Voraussetzungsketten im Masterstudium Elementarpädagogik

Bei den Pflichtfächern im Masterstudium Elementarpädagogik gibt es lediglich vier Anmeldevoraussetzungen für weiterführende Lehrveranstaltungen bzw. die Aufnahme der Bearbeitung der Masterarbeit (Näheres siehe Voraussetzungsketten). Es gibt folgende Voraussetzungsketten (im ersten Listenabsatz steht jeweils die Lehrveranstaltung, für deren Besuch die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung im zweiten Listenabsatz Voraussetzung ist; rechts neben den Lehrveranstaltungstiteln ist jeweils das Semester vermerkt, in dem die Lehrveranstaltungen laut Musterstudienplan abgeschlossen werden sollten):

  • SE Theorien und Konzeptionen der Elementarpädagogik II (2. Sem.)
    • VO Theorien und Konzeptionen der Elementarpädagogik I (1. Sem.)
  • SE Projektseminar zur Elementarpädagogik (2. Sem.)
    • SE Forschungsmethoden in der Elementarpädagogik (1. Sem.)
  • Masterarbeit
    • SE Projektseminar zur Elementarpädagogik (2. Sem)
  • SE Masterseminar zur Elementarpädagogik (4. Sem.)
    • SE Forschungsseminar zur Elementarpädagogik (3. Sem.)

Damit du einen guten Überblick über alle Anmeldevoraussetzungen und deinen Studienfortschritt hast, haben wir eine Planungshilfe für das Studium erstellt. Auf dieser kannst du vermerken, welche Lehrveranstaltungen du bereits absolviert hast und siehst damit auf einen Blick, welche weiterführenden Lehrveranstaltungen du besuchen kannst (Link zur Planungshilfe: https://ebw.oehunigraz.at/files/2022/11/Planungshilfe-fuer-das-Masterstudium-Elementarpaedagogik-Voraussetzungsketten.pdf).

Gebundene Wahlfächer im Masterstudium Elementarpädagogik

Die gebundenen Wahlfächer im Masterstudium Elementarpädagogik umfassen 12 ECTS-Punkte und du kannst eines der folgenden Module wählen (es muss lediglich ein Modul zur Gänze abgeschlossen werden; du kannst deine Wahl natürlich auch nachträglich ändern – Näheres siehe SPO-Knoten-Zuordnung; rechts neben den Lehrveranstaltungstiteln ist jeweils der Umfang an ECTS-Punkten der Lehrveranstaltungen ausgewiesen):

  • Modul D: Organisation der elementarpädagogischen Bildungs- und Betreuungsinstitutionen
    • PS Kollegiale Beratung und Teamarbeit (4 ECTS)
    • SE Organisationen und Management in elementarpädagogischen Handlungsfeldern (4 ECTS)
    • PS Rechtlicher Rahmen: Fokus Kinderrechte und Kindeswohlgefährdung (4 ECTS)
  • Modul E: Entwicklung und Lernen in ausgewählten Bildungsbereichen I
    • PS Handlungskompetenzen in den Bildungsbereichen Sprache(n), Literacy und Kommunikation (4 ECTS)
    • PS Handlungskompetenzen in den Bildungsbereichen sozial-emotionale Entwicklung (2 ECTS)
    • PS Handlungskompetenzen in den Bildungsbereichen ästhetische Bildung und Kreativität (4 ECTS)
    • PS Reflexionen zum Theorie-Praxis-Transfer I (2 ECTS)
  • Modul F: Entwicklung und Lernen in ausgewählten Bildungsbereichen II
    • PS Handlungskompetenzen in den Bildungsbereichen naturwissenschaftliches Denken, Mathematik und Digitalisierung (4 ECTS)
    • PS Handlungskompetenzen in den Bildungsbereichen Wahrnehmung, motorische Entwicklung und Bewegung (2 ECTS)
    • PS Handlungskompetenzen in den Bildungsbereichen rhythmische und musikalische Bildung (4 ECTS)
    • PS Reflexionen zum Theorie-Praxis-Transfer II (2 ECTS)

Die gebundene Wahlfächer kannst du jederzeit im Laufe deines Studiums absolvieren. Achte lediglich darauf, dass diese Lehrveranstaltungen nur einmal pro Studienjahr angeboten werden (WS oder SoSe).

Pflichtpraktikum im Masterstudium Elementarpädagogik

Zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung deiner erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten musst du im Masterstudium Elementarpädagogik eine Praxis im Umfang von mindestens 200 Stunden absolvieren (entspricht 8 ECTS-Punkten). Du kannst das Praktikum in einer Einrichtung bzw. Organisation deiner Wahl, welche entsprechend deinem Studium im Arbeitsfeld der Elementarpädagogik tätig ist, machen. Alternativ gilt auch die Mitarbeit in fachlich einschlägigen universitären Forschungsprojekten als Praxis. Zudem ist eine Anerkennung bereits geleisteter Berufstätigkeit im elementarpädagogischen Feld als Pflichtpraktikum möglich – deine beruflichen Erfahrungen müssen hierbei mindestens fünf Wochen (auf Basis einer 40-Stunden-Woche) umfassen.

Nähere Informationen zur Pflichtpraxis werden wir so bald wie möglich ergänzen (nach einer Absprache mit der Studienleitung).

Zudem wollen wir dich darauf hinweisen, dass du während deiner Pflichtpraxis durch die ÖH-Versicherung unfallversichert bist. Nähere Informationen dazu sowie generell den rechtlichen Aspekten bei Praktika, die von unserer ÖH-Juristin MMag.a Petra Ehgartner zusammengestellt wurden, findest du auf unserer Homepage (Link: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/06/Rechtliches-zum-Praktikum.pdf).

Anmeldung zur Betreuung der Masterarbeit im Masterstudium Elementarpädagogik

Wie bereits bei den allgemeinen Hinweisen zur Masterarbeit angemerkt, kannst du dein Thema frei wählen, solange es in den Fachbereich Elementarpädagogik oder Allgemeine Pädagogik fällt. Die Professor*innen der Arbeitsbereiche stellen dir häufig auch Vorschläge zur Verfügung – die Informationen dazu erfragst du bitte bei den Lehrenden.

Weitere Informationen zur Betreuung der Masterarbeit stellen wir dir hier so bald wie möglich zur Verfügung (nach einer Absprache mit der Studienleitung).

Masterstudium Erwachsenen- und Weiterbildung

Allgemeine Informationen zum Masterstudium Erwachsenen- und Weiterbildung

Das Masterstudium Erwachsenen- und Weiterbildung (EWB) vermittelt dir eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung für das Tätigkeitsfeld der Erwachsenen- und Weiterbildung. Einen allgemeinen Einblick in das Masterstudium liefert der im Curriculum ausgewiesenen Gegenstand des Studiums:

Gegenstand des Masterstudiums sind zentrale Handlungs- und Forschungsfelder der Erwachsenen- und Weiterbildung unter Einbeziehung gesellschaftlicher, ökonomischer und politischer Rahmenbedingungen. Das Studium bietet forschungsaktuelle Einblicke in historische Zusammenhänge, in aktuelle theoretische und praktische Konzepte, in Organisationsstrukturen und -formen, in gesellschaftliche Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Erwachsenen- und Weiterbildung, in Handlungsfelder, didaktische Konzeption und Umsetzung von Lehr-Lern-Prozessen für Erwachsene und in Projekt- und Managementstrukturen. Erwachsenen- und Weiterbildung steht in engem Kontext zu gesellschaftlichen Entwicklungen, die aus fachspezifischer Perspektive analysiert werden und auf deren Wechselwirkungen mit der Erwachsenen- und Weiterbildung befragt werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Bedingungen und Entwicklungen in der Migrationsgesellschaft, auf Veränderungen in der Arbeits- und Berufswelt, auf bildungspolitische Entwicklungen, auf Veränderungen von Lern- und Lebenswelten, auf Wechselwirkungen zwischen Subjekt und Gesellschaft im biographischen Kontext und auf transdisziplinäre Zugänge gelegt. Aus intersektionaler Perspektive werden Ungleichheitsbedingungen in den Blick genommen und Erwachsenen- und Weiterbildung dahingehend kritisch analysiert. [. . .] Das Masterstudium Erwachsenen- und Weiterbildung orientiert sich an Theoriekonzeptionen, Handlungskompetenzen und Forschungszugängen, stellt eine wissenschaftsbasierte und interdisziplinär ausgerichtete Berufsvorbildung für Forschungs- und Praxisfelder der Erwachsenen- und Weiterbildung dar und bereitet auf das Doktorat vor.

Die Berufsfelder für Absolvent*innen sind sehr umfangreich und divers. Einen Überblick über die potenziellen Arbeitsfelder, die du mit dem Abschluss des Masterstudiums anstreben kannst, findest du im Curriculum des Studiums unter dem Punkt Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt auf Seite 3f. (Link zum Curriculum: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.display?pNr=2900494). Eine Vorstellung über die Kompetenzen, die du dir im Studium aneignest, vermittelt dir die Auflistung unter dem Punkt Qualifikationsprofil und Kompetenzen im Curriculum auf Seite 3.

Wie du diesen Erläuterungen entnehmen kannst, sind sowohl das Kompetenzportfolio, dass du im Studium erwirbst, wie auch die beruflichen Perspektiven sehr differenziert. Eine Auflistung der Berufe, die du später anstreben kannst, ist somit nahezu unmöglich. Daher möchten wir dir an dieser Stelle nicht einige wenige Beispiele nennen, sondern dir den Tipp geben, Stellenangebote im Bereich der Erwachsenen- und Weiterbildung bzw. die Ausbildungen von bereits in Einrichtungen tätigen Personen zu recherchieren – damit erhältst du einen für dich und deine Interessen passenden ersten Eindruck. Zudem bieten wir mit unserer Veranstaltungsreihe Absolvent*innen_Talk Wege nach dem Studium Einblick in die berufliche Entwicklung von Absolvent*innen unserer Studien. Die Termine der kommenden Veranstaltungen sowie ein “digitales Gästebuch”, in dem du die Beiträge der vergangenen Info-Abende nachsehen kannst, findest du auf unserer Homepage unter dem Reiter “Absolvent*innen_TALK”.

Wenngleich die Berufe, in welchen du nach Abschluss des Masterstudiums Erwachsenen- und Weiterbildung tätig werden kannst, sehr vielfältig sind, möchten wir dich darauf hinweisen, dass in manchen Bereichen eine Zusatzausbildung bzw. eine andere Ausbildung notwendig ist. Bitte informiere dich daher vorab genau über die Anforderungen des Berufsfelds, in das du später möchtest, damit du nach dem Studienabschluss nicht eventuell enttäuscht wirst.

Dauer des Masterstudiums Erwachsenen- und Weiterbildung

Das Masterstudium Erwachsenen- und Weiterbildung umfasst 120 ECTS-Punkte und vier Semester bzw. zwei Jahre Regelstudienzeit (entspricht gesamt 3.000 Stunden und je Semester 750 Stunden). Das Studium ist als Vollzeitstudium ausgelegt, worauf bereits das Stundenausmaß hindeutet (natürlich ist es möglich neben dem Studium zu arbeiten, jedoch ist die Vereinbarung von Job und Studium häufig nicht so einfach). Die Regelstudienzeit weist aus, dass du die angegebene Dauer benötigst, wenn du alle Lehrveranstaltung in der empfohlenen Abfolge laut Musterstudienplan absolvierst (Link zum Musterstudienplan: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/07/Musterstudienplan-MA-Erwachsenen-und-Weiterbildung.pdf).

Grundsätzlich wäre es unter Berücksichtigung aller Voraussetzungsketten möglich, dass du das Masterstudium auch in drei Semestern abschließt, wenn du im Sommersemester beginnst. Dazu müsstest du im zweiten Semester (Wintersemester) aber sechs Seminare absolvieren, was doch sehr herausfordernd wäre (bitte bedenke bei deinen Überlegungen, dass im Masterstudium generell mehr von den Studierenden gefordert wird als im Bachelorstudium). Wir empfehlen dir entsprechend dein Studium nach dem Musterstudienplan auszurichten, da du ohnehin teilweise sehr unter Druck stehen wirst, um die Leistungen zu erbringen – schließlich sollst du deine Studienzeit auch genießen können 😊.

Gliederung des Masterstudiums Erwachsenen- und Weiterbildung

Das Masterstudium Erwachsenen- und Weiterbildung ist modular aufgebaut und lässt sich grob in folgende Bereiche gliedern (die ausgewiesenen ECTS-Punkte ergeben in Summe die 120 ECTS-Punkte, die du für den Abschluss des Masterstudiums absolvieren musst):

  • Pflichtfächer (56 ECTS-Punkte)
  • Gebundene Wahlfächer (12 ECTS-Punkte)
  • Freie Wahlfächer (8 ECTS-Punkte)
  • Facheinschlägige Praxis (8 ECTS-Punkte)
  • Masterarbeit (30 ECTS-Punkte)
  • Kommissionelle Masterprüfung (6 ECTS-Punkte)

Die Pflichtfächer enthalten die Module A bis F, die gebundenen Wahlfächer umfassen das Modul G. Den weiteren Teilbereichen sind keine Module zugeordnet. Informationen zu den freien Wahlfächern, der facheinschlägigen Praxis, zur Masterarbeit und zur kommissionellen Masterprüfung findest du unter den entsprechenden Reitern in der Knowledge Base.

Pflichtfächer im Masterstudium Erwachsenen- und Weiterbildung

Die Pflichtfächer im Masterstudium Erwachsenen- und Weiterbildung (EWB) umfassen 56 ECTS-Punkte und folgende sechs Module (alle Lehrveranstaltungen der Pflichtfächer werden mit 4 ECTS-Punkten bewertet):

  • Modul A: Grundlagen der Erwachsenen- und Weiterbildung
    • A.1: VO Einführung in die Erwachsenen- und Weiterbildung (1. Sem.)
    • A.2: SE Gesellschaftliche, ökonomische und politische Rahmenbedingungen (1. Sem.)
    • A.3: SE/XU Analyse von EWB Organisationen (2. Sem.)
  • Modul B: Lehren und Lernen Erwachsener
    • B.1: VO Sozialisation, Bildung und Lernen Erwachsener (1. Sem.)
    • B.2: SE/XU Handlungs- und Arbeitsfelder der EWB (1. Sem.)
    • B.3: SE/XU Didaktik, Planung, Organisation und Durchführung von EWB (2. Sem.)
  • Modul C: Theorien und Konzepte von Bildung und Gesellschaft
    • C.1: SE Gegenwärtige Theorien und Konzepte der EWB (2. Sem.)
    • C.2: SE Aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen: Migration, Transnationalisierung, Arbeitswelt (3. Sem.)
  • Modul D: Forschungsmethoden
    • D.1: SE Forschungswerkstatt 1 (2. Sem.)
    • D.2: SE Forschungswerkstatt 2 (3. Sem.)
  • Modul E: Profession und Management der Erwachsenen- und Weiterbildung
    • E.1: SE/XU Projekt- und Weiterbildungsmanagement (3. Sem.)
    • E.2: SE Theorien, Rahmenbedingungen und Entwicklungen professionellen Handelns (4. Sem.)
  • Modul F: Mastermodul
    • F.1: SE Forschungsseminar zur Masterarbeit (3. Sem.)
    • F.2: SE Seminar zur Masterarbeit (4. Sem.)

In der Übersicht sind neben den Modulen die jeweils zugehörigen Lehrveranstaltungen ausgewiesen (vor dem Titel ist der jeweilige Lehrveranstaltungstyp vermerkt). Rechts neben den Lehrveranstaltungstiteln findest du die Semester, in welchem die Lehrveranstaltung laut Musterstudienplan absolviert werden sollten, um unter anderem keine Anmeldevoraussetzungen zu übersehen (Link zum Musterstudienplan: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/07/Musterstudienplan-MA-Erwachsenen-und-Weiterbildung.pdf). Die Pflichtfächer werden jeweils nur im Winter- oder Sommersemester angeboten.

Eine Beschreibung der Inhalte, der erwarteten Lernergebnisse und Kompetenzen sowie der Lehr- und Lernaktivitäten und -methoden der Module findest du im Curriculum auf den Seiten 14 bis 19 (Link zum Curriculum: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.display?pNr=2900494).

Voraussetzungsketten im Masterstudium Erwachsenen- und Weiterbildung

Bei den Pflichtfächern im Masterstudium Erwachsenen- und Weiterbildung gibt es lediglich drei Anmeldevoraussetzungen für weiterführende Lehrveranstaltungen (Näheres siehe Voraussetzungsketten). Es gibt folgende Voraussetzungsketten (im ersten Listenabsatz steht jeweils die Lehrveranstaltung, für deren Besuch die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung im zweiten Listenabsatz Voraussetzung ist; rechts neben den Lehrveranstaltungstiteln ist jeweils das Semester vermerkt, in dem die Lehrveranstaltungen laut Musterstudienplan abgeschlossen werden sollten):

  • SE Forschungswerkstatt 2 (3. Sem.)
    • SE Forschungswerkstatt 1 (2. Sem.)
  • SE Forschungsseminar zur Masterarbeit (3. Sem.)
    • SE Forschungswerkstatt 1 (2. Sem.)
  • SE Seminar zur Masterarbeit (4. Sem.)
    • SE Forschungsseminar zur Masterarbeit (3. Sem.)

Damit du einen guten Überblick über alle Anmeldevoraussetzungen und deinen Studienfortschritt hast, haben wir eine Planungshilfe für das Studium erstellt. Auf dieser kannst du vermerken, welche Lehrveranstaltungen du bereits absolviert hast und siehst damit auf einen Blick, welche weiterführenden Lehrveranstaltungen du besuchen kannst (Link zur Planungshilfe: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/08/Planungshilfe-fuer-das-Masterstudium-Erwachsenen-und-Weiterbildung-Voraussetzungsketten.pdf).

Gebundene Wahlfächer im Masterstudium Erwachsenen- und Weiterbildung

Die gebundenen Wahlfächer im Masterstudium Erwachsenen- und Weiterbildung umfassen 12 ECTS-Punkte und du kannst eines der folgenden Module wählen (es muss lediglich ein Modul zur Gänze abgeschlossen werden; du kannst deine Wahl natürlich auch nachträglich ändern – Näheres siehe SPO-Knoten-Zuordnung; rechts neben den Lehrveranstaltungstiteln ist jeweils der Umfang an ECTS-Punkten der Lehrveranstaltungen ausgewiesen):

  • Modul G I: Allgemeine Pädagogik und Philosophie
    • VO Allgemeine Pädagogik (Geschlecht in Erziehung, Bildung und Beruf. Eine kritische Bilanz mit Perspektiven) (4 ECTS)
    • SE Seminar zur Allgemeinen Pädagogik (4 ECTS)
    • VO Einführung in die Philosophie des Geistes (4 ECTS)
  • Modul G II: Kultur und Ästhetik
    • VO Kultur und Geschichtlichkeit (4 ECTS)
    • VO Ethnographie und Feldforschung (Qualitative Methoden) (4 ECTS)
    • VO Allgemeine Museologie oder Denkmalpflege * (4 ECTS)
  • Modul G III: Nachhaltigkeit und Umwelt
    • VO Entwicklung der Globalisierung 1 (3 ECTS)
    • VO Mensch-Umwelt-Beziehung (3 ECTS)
    • VO Theorien, Methoden und Konzepte der Nachhaltigkeit – eine integrative Sichtweise (3 ECTS)
    • VO Globaler Klima- und Umweltwandel (3 ECTS)
  • Modul G IV: Soziale Kompetenzen **
    • VU Kommunikationstraining oder VU Communication (3 ECTS)
    • VU Gesprächsführung oder VU Professional Meeting Skills (3 ECTS)
    • VU Konfliktmanagement (3 ECTS)
    • VU Führen von Mitarbeiter*innen und Teams (3 ECTS)
  • Modul G V: Gender
    • VO Theorien und Methoden kulturwissenschaftlicher Geschlechterforschung (4 ECTS)
    • VO GeschlechterBilder: Hegemoniale und subversive Imaginationen bzw. Konzeptionen von Geschlecht (4 ECTS)
    • VO Grundprobleme der Geschlechtergeschichte (4 ECTS)
  • Modul G VI: Recht und Management
    • VO Arbeits- und Sozialrecht (4 ECTS)
    • VO Unternehmensrecht für die Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (4 ECTS)
    • LV (VU/KS) zum Thema Management aus dem Angebot des Timegate * (4 ECTS)
  • Modul G VII: Ethik und Politik
    • VO Einführung in Sozialphilosophie, Geschichtsphilosophie, Politische Philosophie, Ideologiekritik (4 ECTS)
    • Vorlesung aus dem Bereich der Politischen Philosophie * (4 ECTS)
    • VO Rechtsethik und Rechtspolitik (4 ECTS)*   Die Info, welche Lehrveranstaltung du hier genau absolvieren musst, findest du auf UNIGRAZonline (Näheres siehe Lehrveranstaltungsanmeldung). **  Falls du bereits im Bachelorstudium im Modul enthaltene Lehrveranstaltungen des Zentrum für Soziale Kompetenz absolviert hast, musst du dich für ein anderes Modul entscheiden. Zudem musst du bei diesem Modul darauf achten, dass du zumeist nur ein Fixplatz für eine Lehrveranstaltung pro Semester erhältst – du solltest dich also gleich im ersten Semester für eine oder mehrere Lehrveranstaltungen anmelden. +   Die Titel der ausgewiesenen Lehrveranstaltungen ändern sich häufig, auf UGO ist immer der jeweils aktuelle Lehrveranstaltungstitel ausgewiesen.

Die gebundene Wahlfächer kannst du jederzeit im Laufe deines Studiums absolvieren. Achte lediglich bei den Lehrveranstaltungen mit immanenten Prüfungscharakter (VU, KS) darauf, ob diese nur einmal pro Studienjahr angeboten werden (sowie **).

Pflichtpraktikum im Masterstudium Erwachsenen- und Weiterbildung

Zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung deiner erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten musst du im Masterstudium Erwachsenen- und Weiterbildung eine Praxis im Umfang von mindestens 160 Stunden absolvieren. Zusätzlich ist ein Praktikumsbericht zu erstellen, der Arbeitsaufwand für die schriftliche Auseinandersetzung sollte laut Curriculum 40 Stunden entsprechen. Für diese beiden Leistungen erhältst du 8 ECTS-Punkte.

Das Praktikum kannst du in einer Einrichtung bzw. Organisation deiner Wahl, welche entsprechend deinem Studium im Arbeitsfeld der Erwachsenen- und Weiterbildung tätig ist, machen. Alternativ gilt auch die Mitarbeit in fachlich einschlägigen universitären Forschungsprojekten als Praxis. Falls du dir nicht sicher bist, ob eine Praxisstelle für deine Pflichtpraxis in Frage kommt, kannst du dich an Frau Welles (petra.welles@uni-graz.at) wenden.

Das Praktikum kannst du während deiner gesamten Dauer des Studiums absolvieren. Den Praktikumsbericht und die Praktikumsbestätigung musst du spätestens mit der Einreichung deiner Masterarbeit deiner*m Masterarbeitsbetreuer*in abgeben. Diese*r bestätigt deine Abgabe dann durch ein Formular (Link zum Formular: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi-institute/Erziehungs-Bildungswissenschaft/Weiterbildung/Lehre/Vorlage_Praktikumsformular_aktualisiert.docx), das sie*er an Frau Seiser weitergibt, welche die erbrachte Leistung dann in UGO einträgt (Frau Seiser erledigt dies, sobald einige Pflichtpraktika zu erfassen sind, es kann also ein wenig dauern, bis das Praktikum als erbracht ausgewiesen wird).

Weitere Informationen zum Pflichtpraktikum in deinem Masterstudium sowie die Richtlinien für den Praktikumsbericht findest du in einem Informationsblatt (Link: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi-institute/Erziehungs-Bildungswissenschaft/Weiterbildung/Lehre/Leitfaden_Praktikum_eb_graz__11.2016.pdf).

Zudem wollen wir dich darauf hinweisen, dass du während deiner Pflichtpraxis durch die ÖH-Versicherung unfallversichert bist. Nähere Informationen dazu sowie generell den rechtlichen Aspekten bei Praktika, die von unserer ÖH-Juristin MMag.a Petra Ehgartner zusammengestellt wurden, findest du auf unserer Homepage (Link: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/06/Rechtliches-zum-Praktikum.pdf).

Anmeldung zur Betreuung der Masterarbeit im Masterstudium Erwachsenen- und Weiterbildung

Wie bereits bei den allgemeinen Hinweisen zur Masterarbeit angemerkt, kannst du dein Thema frei wählen, solange es in den Fachbereich Erwachsenen- und Weiterbildung oder Allgemeine Pädagogik fällt. Die Professor*innen der Arbeitsbereiche stellen dir häufig auch Vorschläge zur Verfügung – die Informationen dazu erfragst du bitte bei den Lehrenden.

Für die Übernahme der Betreuung deiner Masterarbeit musst du in einem Vorgespräch mit der*m potenziellen Betreuer*in klären, ob diese*r dein Thema übernehmen würde. Anschließend musst du ein Exposé, in dem du dein Thema und dein Forschungsvorhaben spezifizierst, erstellen und abgeben. Auf Basis deiner schriftlichen Erörterungen trifft die*der Lehrende die Entscheidung, ob sie*er die Betreuung übernimmt. Eine Zusage wird durch ein Formular bestätigt (Abgabe bei Frau Habersack; Link zum Formular: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi/Formulare/01a_Bekanntgabe_des_Themas_und_BetreuerIn_der_Magister-_Masterarbeit.docx). Für dieses Prozedere gibt es keine fixen Fristen, jedoch solltest du zeitnah um eine Betreuung anfragen, da du bis zur LV-Anmeldung im September die Betreuungszusage benötigst.

VO-Prüfung Einführung in die Erwachsenen-/Weiterbildung

Die Prüfung der VO Einführung in die Erwachsenen-/Weiterbildung von Frau Gruber (LV-Nr.: 401.530) umfasst zwei schriftliche Teile: zum einen die schriftliche Prüfung, in der die Kenntnisse über die Inhalte der Vorlesung abgeprüft werden, und zum anderen eine Rezension, die du bereits vor der Prüfung verfassen und zum Prüfungstermin mitbringen musst. Gegenstand der Rezension ist ein Buch von der Liste, welche Frau Gruber auf Moodle zur Verfügung stellt (hast du keinen Zugang zum Moodle-Kurs, frage am besten deine Kolleg*innen auf Facebook oder Studo, ob sie dir die Liste senden können). Die Rezension soll maximal zwei A4-Seiten umfassen.

Masterstudium Inclusive Education

Allgemeine Informationen zum Masterstudium Inclusive Education

Das Masterstudium Inclusive Education vermittelt dir eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung für das Tätigkeitsfeld der Inklusionspädagogik. Einen allgemeinen Einblick in das Masterstudium liefert der im Curriculum ausgewiesenen Gegenstand des Studiums:

Das Ziel von Inklusion besteht darin, mit dem heterogenen Bildungs- und Erziehungsbedarf von Menschen akzeptierend umzugehen, Partizipation in Bezug auf Bildung, Kultur, Arbeit und Gesellschaft zu fördern und der sozialen Marginalisierung und Ausgrenzung entgegenzuwirken. Inklusion benötigt daher eine veränderte Sichtweise auf die Heterogenität von Personen, insbesondere in Bezug auf ihren Erziehungs- und Bildungsbedarf. Im Masterstudium Inclusive Education wird die fachliche Grundlage für den Erwerb reflektierten wissenschaftlichen Denkens, für das Erkennen fachübergreifender Zusammenhänge sowie für die selbstständige wissenschaftliche Forschungsarbeit unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen gelegt. Darüber hinaus werden insbesondere die personalen, sozialen, medialen, sowie planerisch organisatorischen Kompetenzen der Studierenden gefördert. [. . .] Das Masterstudium Inclusive Education bietet eine wissenschaftsbezogene und interdisziplinär ausgerichtete Berufsvorbildung für die Tätigkeit in Forschungs- und Praxisfeldern des Faches und seiner Grenzgebiete, wobei drei Aspekte besonders betont werden: Theorieorientierung, Handlungsorientierung und Forschungsorientierung. In Bezug auf ihre Forschungskompetenzen werden die Studierenden befähigt, Forschungsarbeiten aus diesem Bereich und seinen Nachbardisziplinen methodenkritisch zu analysieren und adäquate wissenschaftliche Methoden zur selbstständigen Beantwortung von Forschungsfragen einzusetzen. Die empirische Orientierung des Studiums bereitet die Studierenden auch auf ein mögliches Doktorat vor.

Die Berufsfelder für Absolvent*innen sind sehr umfangreich und divers. Einen Überblick über die potenziellen Arbeitsfelder, die du mit dem Abschluss des Masterstudiums anstreben kannst, findest du im Curriculum des Studiums unter dem Punkt Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt auf Seite 2f. (Link zum Curriculum: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/de/2020-21/32.h/pdf/). Eine Vorstellung über die Kompetenzen, die du dir im Studium aneignest, vermittelt dir die Auflistung unter dem Punkt Qualifikationsprofil und Kompetenzen im Curriculum auf Seite 2.

Wie du diesen Erläuterungen entnehmen kannst, sind sowohl das Kompetenzportfolio, dass du im Studium erwirbst, wie auch die beruflichen Perspektiven sehr differenziert. Eine Auflistung der Berufe, die du später anstreben kannst, ist somit nahezu unmöglich. Daher möchten wir dir an dieser Stelle nicht einige wenige Beispiele nennen, sondern dir den Tipp geben, Stellenangebote im inklusionspädagogischen Bereich bzw. die Ausbildungen von bereits in Einrichtungen tätigen Personen zu recherchieren – damit erhältst du einen für dich und deine Interessen passenden ersten Eindruck (auf Beispiele für Einrichtungen, die in Feld der Inklusiven Pädagogik tätig sind, verweisen wir unter dem Reiter Pflichtpraktikum im Masterstudium Inclusive Education). Zudem bieten wir mit unserer Veranstaltungsreihe Absolvent*innen_Talk – Wege nach dem Studium Einblick in die berufliche Entwicklung von Absolvent*innen unserer Studien. Die Termine der kommenden Veranstaltungen sowie ein “digitales Gästebuch”, in dem du die Beiträge der vergangenen Info-Abende nachsehen kannst, findest du auf unserer Homepage unter dem Reiter “Absolvent*innen_TALK”.

Wenngleich die Berufe, in welchen du nach Abschluss des Masterstudiums Inclusive Education tätig werden kannst, sehr vielfältig sind, möchten wir dich noch darauf hinweisen, dass in manchen Bereichen eine Zusatzausbildung bzw. eine andere Ausbildung notwendig ist. Im Bereich der Inklusiven Pädagogik betrifft dies beispielsweise die Frühförderung: wie im Curriculum ausgewiesen, ist es dir zwar nach dem Studium möglich in der Organisation und dem Management tätig zu werden, jedoch nicht als Frühförder*in selbst – hierfür musst du den Diplomlehrgang zur interdisziplinären Frühförderung und Familienbegleitung absolvieren (wird bspw. am Postgraduate Center der Uni Wien angeboten). Weiters benötigst du in der Arbeit mit Menschen mit physischen Beeinträchtigungen oftmals die Ausbildung zur Unterstützung in der Basisversorgung. Dies sind lediglich zwei Beispiele, mit denen wir verdeutlichen möchten, dass es sehr wichtig ist, dass du dich genau über die Anforderungen des Berufsfelds informierst, in das du später möchtest, damit du nach dem Studienabschluss nicht eventuell enttäuscht wirst.

Dauer des Masterstudiums Inclusive Education

Das Masterstudium Inclusive Education umfasst 120 ECTS-Punkte und vier Semester bzw. zwei Jahre Regelstudienzeit (entspricht gesamt 3.000 Stunden und je Semester 750 Stunden). Das Studium ist als Vollzeitstudium ausgelegt, worauf bereits das Stundenausmaß hindeutet (natürlich ist es möglich neben dem Studium zu arbeiten, jedoch ist die Vereinbarung von Job und Studium häufig nicht so einfach). Die Regelstudienzeit weist aus, dass du die angegebene Dauer benötigst, wenn du alle Lehrveranstaltung in der empfohlenen Abfolge laut Musterstudienplan absolvierst (Link zum Musterstudienplan: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/07/Musterstudienplan-MA-Inclusive-Education.pdf). Durch die Voraussetzungsketten ist es dir nicht möglich das Studium in weniger als den vier Semestern abzuschließen.

Gliederung des Masterstudiums Inclusive Education

Das Masterstudium Inclusive Education ist modular aufgebaut und lässt sich grob in folgende Bereiche gliedern (die ausgewiesenen ECTS-Punkte ergeben in Summe die 120 ECTS-Punkte, die du für den Abschluss des Masterstudiums absolvieren musst):

  • Pflichtfächer (48 ECTS-Punkte)
  • Gebundene Wahlfächer (12 ECTS-Punkte)
  • Freie Wahlfächer (12 ECTS-Punkte)
  • Facheinschlägige Praxis (8 ECTS-Punkte)
  • Masterarbeit (30 ECTS-Punkte)
  • Kommissionelle Masterprüfung (10 ECTS-Punkte)

Die Pflichtfächer enthalten die Module A bis E, die gebundenen Wahlfächer umfassen das Modul F oder G. Den weiteren Teilbereichen sind keine Module zugeordnet. Informationen zu den freien Wahlfächern, der facheinschlägigen Praxis, zur Masterarbeit und zur kommissionellen Masterprüfung findest du unter den entsprechenden Reitern in der Knowledge Base.

Pflichtfächer im Masterstudium Inclusive Education

Die Pflichtfächer im Masterstudium Inclusive Education umfassen 48 ECTS-Punkte und folgende fünf Module (alle Lehrveranstaltungen der Pflichtfächer werden mit 4 ECTS-Punkten bewertet):

  • Modul A: Theoriebezogene Analyse von inklusionspädagogischen Modellen, Prozessen und Institutionen
    • A.1: VO Theorien und Konzepte der Inklusiven Pädagogik (1. Sem.)
    • A.2: VU Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit speziellem Erziehungs- und Bildungsbedarf (1. Sem.)
    • A.3: SE Seminar zur Inklusiven Pädagogik (1. Sem.)
  • Modul B: Diagnostik und Intervention bei speziellem Erziehungs- und Bildungsbedarf
    • B.1: SE Diagnostik bei speziellem Erziehungs- und Bildungsbedarf (2. Sem.)
    • B.2: SE Prävention und Intervention bei speziellem Erziehungs- und Bildungsbedarf (3. Sem.)
  • Modul C: Handlungskompetenzen in der Inklusiven Pädagogik
    • C.1: SE Kommunikation und Beratung in der Inklusiven Pädagogik (2. Sem.)
    • C.2: SE/XU Organisation und Management in inklusionspädagogischen Handlungsfeldern (2. Sem.)
    • C.3: SE/XU Professionalität im Kontext von Theorie und Praxis (3. Sem.)
    • C.4: Praxis Inklusive Pädagogik (2. Sem.)
  • Modul D: Forschungsmethoden und deren Anwendung in der Inkl. Pädagogik
    • D.1: SE Empirische Forschungsmethoden in der Inkl. Pädagogik (1. Sem.)
    • D.2: SE Projektseminar zur Inklusiven Pädagogik (2. Sem.)
  • Modul E: Empirische Forschung und Evaluation in der Inklusiven Pädagogik
    • E.1: SE Forschungsseminar zur Inklusiven Pädagogik (3. Sem.)
    • E.2: SE Masterseminar zur Inklusiven Pädagogik (4. Sem.)

In der Übersicht sind neben den Modulen die jeweils zugehörigen Lehrveranstaltungen ausgewiesen (vor dem Titel ist der jeweilige Lehrveranstaltungstyp vermerkt). Rechts neben den Lehrveranstaltungstiteln findest du die Semester, in welchem die Lehrveranstaltung laut Musterstudienplan absolviert werden sollten, um unter anderem keine Anmeldevoraussetzungen zu übersehen (Link zum Musterstudienplan: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/07/Musterstudienplan-MA-Inclusive-Education.pdf). Die Pflichtfächer werden jeweils nur im Winter- oder Sommersemester angeboten.

Eine Beschreibung der Inhalte, der erwarteten Lernergebnisse und Kompetenzen sowie der Lehr- und Lernaktivitäten und -methoden der Module findest du im Curriculum auf den Seiten 10 bis 12 (Link zum Curriculum: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/de/2020-21/32.h/pdf/).

Voraussetzungsketten im Masterstudium Inclusive Education

Bei den Pflichtfächern im Masterstudium Inclusive Education gibt es zahlreiche Anmeldevoraussetzungen für weiterführende Lehrveranstaltungen (Näheres siehe Voraussetzungsketten). Es gibt folgende Voraussetzungsketten (im ersten Listenabsatz steht jeweils die Lehrveranstaltung, für deren Besuch die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung(en) im zweiten Listenabsatz Voraussetzung ist; rechts neben den Lehrveranstaltungstiteln ist jeweils das Semester vermerkt, in dem die Lehrveranstaltungen laut Musterstudienplan abgeschlossen werden sollten):

  • SE Diagnostik bei speziellem Erziehungs- und Bildungsbedarf (2. Sem.)
    • VO Theorien und Konzepte der Inklusiven Pädagogik (1. Sem.)
    • VU Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit speziellem Erziehungs- und Bildungsbedarf (1. Sem.)
    • SE Seminar zur Inklusiven Pädagogik (1. Sem.)
    • SE Empirische Forschungsmethoden in der Inklusiven Pädagogik (1. Sem.)
  • SE Kommunikation und Beratung in der Inklusiven Pädagogik (2. Sem.)
    • VO Theorien und Konzepte der Inklusiven Pädagogik (1. Sem.)
    • VU Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit speziellem Erziehungs- und Bildungsbedarf (1. Sem.)
    • SE Seminar zur Inklusiven Pädagogik (1. Sem.)
    • SE Empirische Forschungsmethoden in der Inklusiven Pädagogik (1. Sem.)
  • SE/XU Organisation und Management in inklusionspädagogischen Handlungsfeldern (2. Sem.)
    • VO Theorien und Konzepte der Inklusiven Pädagogik (1. Sem.)
    • VU Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit speziellem Erziehungs- und Bildungsbedarf (1. Sem.)
  • SE Projektseminar zur Inklusiven Pädagogik (2. Sem.)
    • VO Theorien und Konzepte der Inklusiven Pädagogik (1. Sem.)
    • VU Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit speziellem Erziehungs- und Bildungsbedarf (1. Sem.)
    • SE Seminar zur Inklusiven Pädagogik (1. Sem.)
    • SE Empirische Forschungsmethoden in der Inklusiven Pädagogik (1. Sem.)
  • SE Prävention und Intervention bei speziellem Erziehungs- und Bildungsbedarf (3. Sem.)
    • SE Diagnostik bei speziellem Erziehungs- und Bildungsbedarf (2. Sem.)
  • SE/XU Professionalität im Kontext von Theorie und Praxis (4. Sem.)
    • SE/XU Organisation und Management in inklusionspädagogischen Handlungsfeldern (2. Sem.)
    • Nachweis über Praxis Inklusive Pädagogik (2. Sem.)
  • SE Forschungsseminar zur Inklusiven Pädagogik (3. Sem.)
    • SE Projektseminar zur Inklusiven Pädagogik (2. Sem.)
  • SE Masterseminar zur Inklusiven Pädagogik (4. Sem.)
    • SE Forschungsseminar zur Inklusiven Pädagogik (3. Sem.)

Damit du einen guten Überblick über alle Anmeldevoraussetzungen und deinen Studienfortschritt hast, haben wir eine Planungshilfe für das Studium erstellt. Auf dieser kannst du vermerken, welche Lehrveranstaltungen du bereits absolviert hast und siehst damit auf einen Blick, welche weiterführenden Lehrveranstaltungen du besuchen kannst (Link zur Planungshilfe: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/07/Planungshilfe-fuer-das-Masterstudium-Inclusive-Education-Voraussetzungsketten.pdf).

Gebundene Wahlfächer im Masterstudium Inclusive Education

Die gebundenen Wahlfächer im Masterstudium Inclusive Education umfassen 12 ECTS-Punkte und du kannst eines der beiden folgenden Module wählen (es muss lediglich ein Modul zur Gänze abgeschlossen werden; unterhalb der Modulbezeichnung sind die enthaltenen Lehrveranstaltungen ausgewiesen; alle Lehrveranstaltungen werden mit 4 ECTS-Punkten bewertet):

  • Modul F: Allgemeine Pädagogik
    • VO Allgemeine Pädagogik (Geschlecht in Erziehung, Bildung und Beruf. Eine kritische Bilanz mit Perspektiven)
    • VO Einführung in die Erwachsenen-/Weiterbildung
    • SE Allgemeine Pädagogik
  • Modul G: Sozialpädagogik
    • VO Entwicklung und Konzeptionen der Sozialpädagogik
    • VO Allgemeine Pädagogik (Geschlecht in Erziehung, Bildung und Beruf. Eine kritische Bilanz mit Perspektiven)
    • VO Sozialisation, Bildung und Lernen Erwachsener

Die gebundene Wahlfächer kannst du jederzeit im Laufe deines Studiums absolvieren. Achte lediglich darauf, falls du das Modul F wählst, dass in den Gruppen des SE Allgemeine Pädagogik im Winter- und Sommersemester unterschiedliche Themen behandelt werden (wovon dich eines vielleicht mehr als die anderen interessiert).

Ab dem Studienjahr 2021/22 hast du die Möglichkeit statt der gebundenen Wahlfächer (12 ECTS-Punkte) sowie der freien Wahlfächer (12 ECTS-Punkte) ein überfakultäres Mastermodul (ÜFM) im Umfang von 24 ECTS-Punkten zu absolvieren. Wenn du dich dafür entscheidest, ein ÜFM zu machen, musst du dir die Leistungen nach Besuch der Lehrveranstaltungen anerkennen lassen.

Pflichtpraktikum im Masterstudium Inclusive Education

Zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung deiner erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten musst du im Masterstudium Inclusive Education eine Praxis im Umfang von mindestens 200 Stunden absolvieren (entspricht 8 ECTS-Punkten). Du kannst das Praktikum in einer Einrichtung bzw. Organisation deiner Wahl, welche entsprechend deinem Studium im Arbeitsfeld der Inklusiven Pädagogik tätig ist, machen. Alternativ gilt auch die Mitarbeit in fachlich einschlägigen universitären Forschungsprojekten als Praxis. Du kannst dein Praktikum aber auch auf zwei Einrichtungen aufteilen, wobei jeweils 100 Stunden zu absolvieren sind. Als Orientierungshilfe gibt es eine Liste der bereits genehmigten Praxiseinrichtungen (Link: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi-institute/Paedagogisch-Professionalisierung/pdfs/Incluedu/Liste_bisheriger_Praktikumsstellen_11_2020.pdf). Wenn du dir nicht sicher bist, ob eine Praxisstelle für dein Pflichtpraktikum in Frage kommt, kannst du dich an Frau Reitegger (franziska.reitegger@uni-graz.at), die Zuständige für Praktika im Arbeitsbereich Inklusive Bildung und Heilpädagogische Psychologie, wenden.

Deine Praxis musst du bis zum dritten Semester nach Regelstudienzeit absolvieren, da die Praktika im Rahmen des SE Professionalität im Kontext von Theorie und Praxis reflektiert werden. In diesem Seminar musst du ebenfalls deine Praktikumsbestätigung vorlegen und deinen Praktikumsbericht abgeben. Vor dem Antritt deiner Praxis musst du jedoch mindestens eine Pflichtlehrveranstaltung des Masterstudiums absolvieren, um mit dem Hintergrund des relevanten theoretischen Wissens praktisch zu arbeiten. Nach Regelstudienplan könntest du also ab Ende des ersten Semesters deine Praxis beginnen – du kannst durch Vorziehen der Prüfung zur VO Theorien und Konzepte der Inklusiven Pädagogik aber auch schon früher starten.

Zudem musst du dir im Vorfeld deines Praktikumsantritts deine gewählte Praxiseinrichtung mithilfe eines Formulars bestätigen lassen (Link zum Formular: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi-institute/Paedagogisch-Professionalisierung/pdfs/Incluedu/Formular_Praktikumsbekanntgabe_Praktikumsfreigabe_IE_Stand_12_2020.pdf). Das Formular musst du bei Frau Hodab, der Office Managerin des Arbeitsbereichs Inklusive Bildung und Heilpädagogische Psychologie, abgeben. Erst nachdem deine Wahl freigegeben wurde, darfst du deine Praxis beginnen (bedenke hierbei bitte, dass der Bearbeitungszeitraum mindestens zwei Wochen dauert).

Nachdem du die Pflichtpraxis absolviert hast und die Bestätigung im entsprechenden Seminar abgegeben hast, wird dir die Leistung in UGO eingetragen (die*der LV-Leiter*in gibt Frau Seiser bekannt, dass du das Praktikum erbracht hast, welche die Leistung dann in UGO erfasst – du musst entsprechend nichts weiter tun, damit deine ECTS-Punkte aufscheinen; es kann nur ein wenig dauern, bis Frau Seiser die Leistungen eingetragen hat).

Weitere Informationen zum Pflichtpraktikum in deinem Masterstudium sowie die Richtlinien für den Praktikumsbericht findest du in einem Informationsblatt (Link: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi-institute/Erziehungs-Bildungswissenschaft/Integrationspaedagogik/Texte/Praxis_Incl.edu/Information_Praxisbericht_2016.pdf).

Zudem wollen wir dich darauf hinweisen, dass du während deiner Pflichtpraxis durch die ÖH-Versicherung unfallversichert bist. Nähere Informationen dazu sowie generell den rechtlichen Aspekten bei Praktika, die von unserer ÖH-Juristin MMag.a Petra Ehgartner zusammengestellt wurden, findest du auf unserer Homepage (Link: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/06/Rechtliches-zum-Praktikum.pdf).

Anmeldung zur Betreuung der Masterarbeit im Masterstudium Inclusive Education

Wie bereits bei den allgemeinen Hinweisen zur Masterarbeit angemerkt, kannst du dein Thema frei wählen, solange es in den Fachbereich Inklusive Pädagogik oder Allgemeine Pädagogik fällt (auch wenn du im Fach Allgemeine Pädagogik schreibst, musst du in jedem Fall einen Bezug zur Inklusionspädagogik herstellen). Der Arbeitsbereich Inklusive Bildung und Heilpädagogische Psychologie empfiehlt auch mögliche Themenstellungen für Masterarbeiten – diese werden auf der Homepage unter den Studieninformationen veröffentlicht (Link: https://bildungsforschung.uni-graz.at/de/institut/arbeitsbereiche-und-zentren/integrationspaedagogik-und-heilpaedagogische-psychologie/studieninformationendownloads-incledu/).

Deine Wahl bezüglich Thema und Betreuer*in gibst du mithilfe eines Formulars bekannt (ebenfalls unter den Studienmaterialien auf der Homepage zu finden). Die Frist für die Bekanntgabe ist jeweils bis etwa Mitte Juni, den genauen Termin entnimm bitte den jeweils aktuellen Daten der Homepage (bereits ausgewiesener Link; im Regelfall erhältst du die Infos auch von einer*m Lehrenden im zweiten Semester). Nach dieser Frist werden alle Anträge gesammelt von den potenziellen Betreuer*innen gesichtet und die jeweiligen Betreuer*innen zugewiesen (dein Wunsch wird dabei natürlich berücksichtigt, es kann aber sein, dass ein*e andere*r Lehrende*r deine Betreuung übernimmt, wenn dein Thema besser in deren*dessen Forschungsfeld passt oder die Kapazitäten für die Übernahme einer Betreuung sonst überschritten werden). Der nächste Schritt ist das Verfassen eines Exposés, in dem du dein Thema und dein Forschungsvorhaben spezifizierst – dieses musst du bis etwa Ende August abgeben (Richtlinien für das Verfassen eines Exposés findest du unter folgendem Link: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi-institute/Paedagogisch-Professionalisierung/pdfs/Incluedu/2021_Infos_Expose_MA_incledu.pdf). Danach musst du ebenfalls noch dein Thema und deine*n Betreuer*in mittels Formular bekannt geben (Link zum Formular: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi/Formulare/01a_Bekanntgabe_des_Themas_und_BetreuerIn_der_Magister-_Masterarbeit.docx). Das Formular gibst du bei Frau Hodab, der Office Managerin des Arbeitsbereichs Inklusive Bildung und Heilpädagogische Psychologie ab.

Masterstudium Sozialpädagogik

Allgemeine Informationen zum Masterstudium Sozialpädagogik

Das Masterstudium Sozialpädagogik vermittelt dir je nach gewählter Spezialisierung eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung für das Tätigkeitsfeld der Sozialpädagogik oder Elementarpädagogik (eine Tätigkeit als Elementarpädagog*in in Kindergärten oder -krippen ist lediglich mit dem Masterstudium nicht möglich – Näheres siehe Allgemeine Informationen zum Bachelorstudium EBW). Einen allgemeinen Einblick in das Masterstudium liefert der im Curriculum ausgewiesenen Gegenstand des Studiums:

Gegenstand des Masterstudiums Sozialpädagogik ist die Analyse einer Vielzahl von theoretischen Positionen, Interventionsformen und Einrichtungen. Diese beziehen sich auf ethisch fundierte Leistungen, welche für Menschen zusätzliche Anregungen, soziale Unterstützung und Hilfestellungen bei der Gestaltung und Bewältigung des Lebensalltags darstellen. Die Lebenslagen der Menschen resultieren aus verschränkten sozialen Konstellationen, die sich aus dem Zusammenleben von Individuen und Gruppen ergeben und die in sozialräumlichen und politischen Dimensionen und Strukturen platziert sind. Bei ihrer Arbeit setzt die Sozialpädagogik themen- oder problemorientiert ein Spektrum an praxisbezogenen und forschungsgeleiteten Methoden gendersensibel ein, welche im direkten Kontakt mit Adressatinnen und Adressaten, im Management von sozialpädagogischen Institutionen oder in der Sozialplanung erfolgen. Die Zielgruppen der Sozialpädagogik entstammen allen Altersgruppen (z. B. Kindheit, Jugend, [junge] Erwachsene, Alter) und diversen soziokulturellen, ökonomischen und ethnischen Herkunftshintergründen. [. . .] Das Masterstudium Sozialpädagogik orientiert sich an Theoriekonzeptionen, Handlungskompetenzen und Forschungszugängen, stellt eine wissenschaftsbasierte und interdisziplinär ausgerichtete Berufsvorbildung für Forschungs- und Praxisfelder der Sozialen Arbeit dar und bereitet auf das Doktorat vor.

Die Berufsfelder für Absolvent*innen sind sehr umfangreich und divers. Einen Überblick über die potenziellen Arbeitsfelder, die du mit dem Abschluss des Masterstudiums anstreben kannst, findest du im Curriculum des Studiums unter dem Punkt Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt auf Seite 5 (Link zum Curriculum: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.display?pNr=2119509). Eine Vorstellung über die Kompetenzen, die du dir im Studium aneignest, vermittelt dir die Auflistung unter dem Punkt Qualifikationsprofil und Kompetenzen im Curriculum auf Seite 4f.

Wie du diesen Erläuterungen entnehmen kannst, sind sowohl das Kompetenzportfolio, dass du im Studium erwirbst, wie auch die beruflichen Perspektiven sehr differenziert. Eine Auflistung der Berufe, die du später anstreben kannst, ist somit nahezu unmöglich. Daher möchten wir dir an dieser Stelle nicht einige wenige Beispiele nennen, sondern dir den Tipp geben, Stellenangebote im sozial- und/oder elementarpädagogischen Bereich bzw. die Ausbildungen von bereits in Einrichtungen tätigen Personen zu recherchieren – damit erhältst du einen für dich und deine Interessen passenden ersten Eindruck. Zudem bieten wir mit unserer Veranstaltungsreihe Absolvent*innen_Talk – Wege nach dem Studium Einblick in die berufliche Entwicklung von Absolvent*innen unserer Studien. Die Termine der kommenden Veranstaltungen sowie ein “digitales Gästebuch”, in dem du die Beiträge der vergangenen Info-Abende nachsehen kannst, findest du auf unserer Homepage unter dem Reiter “Absolvent*innen_TALK”.

Wenngleich die Berufe, in welchen du nach Abschluss des Masterstudiums Sozialpädagogik tätig werden kannst, sehr vielfältig sind, möchten wir dich noch darauf hinweisen, dass in manchen Bereichen eine Zusatzausbildung bzw. eine andere Ausbildung notwendig ist. In diesem Bereich betrifft dies beispielsweise die Tätigkeit im Jugendamt: hierfür benötigst du eine Ausbildung zur*m Sozialarbeiter*in, die als Bachelor- und Masterstudium an Fachhochschulen angeboten wird. Wenngleich du nach unserem Masterstudium ebenso in der Sozialen Arbeit tätig werden kannst, unterscheiden sich die Anforderungen der Berufssparten (falls du einen solchen Weg einschlagen möchtest, kannst du dich jedoch nach Abschluss unseres Bachelorstudiums für das Masterstudium Soziale Arbeit bewerben – unser Bachelor berechtigt zur Aufnahme dieses Studium). Dies ist lediglich ein Beispiel, mit dem wir verdeutlichen möchten, dass es sehr wichtig ist, dass du dich genau über die Anforderungen des Berufsfelds informierst, in das du später möchtest, damit du nach dem Studienabschluss nicht eventuell enttäuscht wirst.

Dauer des Masterstudiums Sozialpädagogik

Das Masterstudium Sozialpädagogik umfasst 120 ECTS-Punkte und vier Semester bzw. zwei Jahre Regelstudienzeit (entspricht gesamt 3.000 Stunden und je Semester 750 Stunden). Das Studium ist als Vollzeitstudium ausgelegt, worauf bereits das Stundenausmaß hindeutet (natürlich ist es möglich neben dem Studium zu arbeiten, jedoch ist die Vereinbarung von Job und Studium häufig nicht so einfach). Die Regelstudienzeit weist aus, dass du die angegebene Dauer benötigst, wenn du alle Lehrveranstaltung in der empfohlenen Abfolge laut Musterstudienplan absolvierst (Links zu Musterstudienplänen: Spezialisierung Elementarpädagogik: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/07/Musterstudienplan-MA-Sozialpaedagogik-Spezialisierung-Elementarpaedagogik.pdf; Spezialisierung Sozialpädagogik: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/07/Musterstudienplan-MA-Sozialpaedagogik-Spezialisierung-Sozialpaedagogik.pdf). Durch die Voraussetzungsketten ist es dir nicht möglich das Studium in weniger als den vier Semestern abzuschließen.

Gliederung des Masterstudiums Sozialpädagogik

Das Masterstudium Sozialpädagogik ist modular aufgebaut und lässt sich grob in folgende Bereiche gliedern (die ausgewiesenen ECTS-Punkte ergeben in Summe die 120 ECTS-Punkte, die du für den Abschluss des Masterstudiums absolvieren musst):

  • Pflichtfächer
    • Kernmodule Sozialpädagogik (32 ECTS-Punkte)
    • Spezialisierungsmodule Sozial-/Elementarpädagogik (16 ECTS-Punkte)
    • Module zu den nahestehenden Fachbereichen (12 ECTS-Punkte)
  • Freie Wahlfächer (12 ECTS-Punkte)
  • Facheinschlägige Praxis (8 ECTS-Punkte)
  • Masterarbeit (30 ECTS-Punkte)
  • Kommissionelle Masterprüfung (10 ECTS-Punkte)

Die Pflichtfächer enthalten die Module A bis D. Den weiteren Teilbereichen sind keine Module zugeordnet. Informationen zu den freien Wahlfächern, der facheinschlägigen Praxis, zur Masterarbeit und zur kommissionellen Masterprüfung findest du unter den entsprechenden Reitern in der Knowledge Base.

Pflichtfächer im Masterstudium Sozialpädagogik

Die Pflichtfächer im Masterstudium Sozialpädagogik umfassen 60 ECTS-Punkte und folgende vier Module (das erste Modul ist noch in Untermodule aufgeteilt; alle Lehrveranstaltungen der Pflichtfächer werden mit 4 ECTS-Punkten bewertet):

  • Modul A: Kernmodule
    • KM 1: Theoriebezogene Analyse von sozialpädagogischen Modellen, Prozessen und Institutionen
      • VO Entwicklung und Konzeptionen der Sozialpädagogik (1. Sem.)
      • SE Sozialisations- und Gesellschaftstheorien aus sozialpädagogischer Sicht (1. Sem.)
      • SE Theorien und Konzeptionen der Sozialpädagogik I (2. Sem.)
      • SE Theorien und Konzeptionen Elementarpädagogik I * (2. Sem.)
    • KM 2: Sozialpädagogische Handlungskompetenzen
      • SE Handlungskompetenzen in der Sozialpädagogik (1. Sem.)
      • SE/XU Organisation und Management in päd. Handlungsfeldern (2. Sem.)
    • KM 3: Erforschung und Entwicklung von sozialpädagogischen Projekten, Maßnahmen und Prozessen
      • SE Forschungsmethoden in der Sozialpädagogik (1. Sem.)
      • SE Projektseminar zur Sozialpädagogik (2. Sem.)
  • Modul B: Spezialisierungsmodul (Wahl eines Moduls **)
    • Modul B.1: Spezialisierungsmodul: Sozialpädagogik
      • SE Theorien und Konzeptionen der Sozialpädagogik II (3. Sem.)
      • SE Konzeptentwicklung in der Sozialpädagogik (3. Sem.)
      • SE Forschungsseminar zur Sozialpädagogik (3. Sem.)
      • SE Masterseminar zur Sozialpädagogik (4. Sem.)
    • Modul B.2: Spezialisierungsmodul Elementarpädagogik
      • SE Theorien und Konzeptionen der Elementarpädagogik II (3. Sem.)
      • SE Beobachten – Dokumentieren – Reflektieren – Handeln – Organisieren und Leiten (3. Sem.)
      • SE Forschungsseminar zur Elementarpädagogik (3. Sem.)
      • SE Masterseminar zur Elementarpädagogik (4. Sem.)
  • Modul C: Allgemeine Pädagogik
    • VO Allgemeine Pädagogik (Geschlecht in Erziehung, Bildung und Beruf. Eine kritische Bilanz mit Perspektiven) (1. Sem.)
    • SE Allgemeine Pädagogik (1. oder 2. Sem.)
  • Modul D: Inclusive Education
    • VO Theorien und Konzepte der Inklusiven Pädagogik (1. Sem.)*   Das Seminar wird aktuell als Vorlesung abgehalten. **  Beim Spezialisierungsmodul musst du dich für ein Modul entscheiden – die Lehrveranstaltungen des zweiten Moduls kannst du bei Interesse im Rahmen der freien Wahlfächer absolvieren. Es ist nicht möglich das Masterstudium Sozialpädagogik mit beiden Spezialisierungen abzulegen.

In der Übersicht sind neben den Modulen und Untermodulen die jeweils zugehörigen Lehrveranstaltungen ausgewiesen (vor dem Titel ist der jeweilige Lehrveranstaltungstyp vermerkt). Rechts neben den Lehrveranstaltungstiteln findest du die Semester, in welchem die Lehrveranstaltung laut Musterstudienplan absolviert werden sollten, um unter anderem keine Anmeldevoraussetzungen zu übersehen (Links zu Musterstudienplänen: Spezialisierung Elementarpädagogik: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/07/Musterstudienplan-MA-Sozialpaedagogik-Spezialisierung-Elementarpaedagogik.pdf; Spezialisierung Sozialpädagogik: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/07/Musterstudienplan-MA-Sozialpaedagogik-Spezialisierung-Sozialpaedagogik.pdf). Die Pflichtfächer werden jeweils nur im Sommer- oder Wintersemester angeboten.

Eine Beschreibung der Inhalte, der erwarteten Lernergebnisse und Kompetenzen sowie der Lehr- und Lernaktivitäten und -methoden der Module findest du im Curriculum auf den Seiten 18 bis 25 (Link zum Curriculum: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.display?pNr=2119509).

Ab dem Studienjahr 2021/22 hast du die Möglichkeit statt der Module C (Allgemeine Pädagogik; 8 ECTS-Punkte) und D (Inclusive Education; 4 ECTS-Punkte) sowie der freien Wahlfächer (12 ECTS-Punkte) ein überfakultäres Mastermodul (ÜFM) im Umfang von 24 ECTS-Punkten zu absolvieren. Wenn du dich dafür entscheidest, ein ÜFM zu machen, musst du dir die Leistungen nach Besuch der Lehrveranstaltungen anerkennen lassen.

Voraussetzungsketten im Masterstudium Sozialpädagogik

Bei den Pflichtfächern im Masterstudium Sozialpädagogik gibt es zahlreiche Anmeldevoraussetzungen für weiterführende Lehrveranstaltungen (Näheres siehe Voraussetzungsketten). Es gibt folgende Voraussetzungsketten (im ersten Listenabsatz steht jeweils die Lehrveranstaltung, für deren Besuch die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung(en) im zweiten Listenabsatz Voraussetzung ist; rechts neben den Lehrveranstaltungstiteln ist jeweils das Semester vermerkt, in dem die Lehrveranstaltungen laut Musterstudienplan abgeschlossen werden sollten):

  • SE Theorien und Konzeptionen der Sozialpädagogik I (2. Sem.)
    • VO Entwicklung und Konzeptionen der Sozialpädagogik (1. Sem.)
    • SE Sozialisations- und Gesellschaftstheorien aus sozialpäd. Sicht (1. Sem.)
  • SE (VO) Theorien und Konzeptionen Elementarpädagogik I (2. Sem.)
    • VO Entwicklung und Konzeptionen der Sozialpädagogik (1. Sem.)
    • SE Sozialisations- und Gesellschaftstheorien aus sozialpäd. Sicht (1. Sem.)
  • SE/XU Organisation und Management in pädagogischen Handlungsfeldern (2. Sem.)
    • SE Handlungskompetenzen in der Sozialpädagogik (1. Sem.)
  • SE Projektseminar zur Sozialpädagogik (2. Sem.)
    • SE Forschungsmethoden in der Sozialpädagogik (1. Sem.)

Spezialisierung Sozialpädagogik:

  • SE Theorien und Konzeptionen der Sozialpädagogik II (3. Sem.)
    • SE Theorien und Konzeptionen der Sozialpädagogik I (2. Sem.)
    • SE (VO) Theorien und Konzeptionen Elementarpädagogik I (2. Sem.)
    • SE/XU Organisation und Management in päd. Handlungsfeldern (2. Sem.)
    • SE Projektseminar zur Sozialpädagogik (2. Sem.)
  • SE Konzeptentwicklung in der Sozialpädagogik (3. Sem.)
    • SE Theorien und Konzeptionen der Sozialpädagogik I (2. Sem.)
    • SE (VO) Theorien und Konzeptionen Elementarpädagogik I (2. Sem.)
    • SE/XU Organisation und Management in päd. Handlungsfeldern (2. Sem.)
    • SE Projektseminar zur Sozialpädagogik (2. Sem.)
  • SE Forschungsseminar zur Sozialpädagogik (3. Sem.)
    • SE Projektseminar zur Sozialpädagogik (2. Sem.)
  • SE Masterseminar zur Sozialpädagogik (4. Sem.)
    • Forschungsseminar zur Sozialpädagogik (3. Sem.)

Spezialisierung Elementarpädagogik:

  • SE Theorien und Konzeptionen der Elementarpädagogik II (3. Sem.)
    • SE Theorien und Konzeptionen der Sozialpädagogik I (2. Sem.)
    • SE (VO) Theorien und Konzeptionen Elementarpädagogik I (2. Sem.)
    • SE/XU Organisation und Management in päd. Handlungsfeldern (2. Sem.)
    • SE Projektseminar zur Sozialpädagogik (2. Sem.)
  • SE Beobachten – Dokumentieren – Reflektieren – Handeln – Organisieren und Leiten (3. Sem.)
    • SE Theorien und Konzeptionen der Sozialpädagogik I (2. Sem.)
    • SE (VO) Theorien und Konzeptionen Elementarpädagogik I (2. Sem.)
    • SE/XU Organisation und Management in päd. Handlungsfeldern (2. Sem.)
    • SE Projektseminar zur Sozialpädagogik (2. Sem.)
  • SE Forschungsseminar zur Elementarpädagogik (3. Sem.)
    • SE Projektseminar zur Sozialpädagogik (2. Sem.)
  • SE Masterseminar zur Elementarpädagogik (4. Sem.)
    • Forschungsseminar zur Elementarpädagogik (3. Sem.)

Damit du einen guten Überblick über alle Anmeldevoraussetzungen und deinen Studienfortschritt hast, haben wir jeweils eine Planungshilfe für das Studium mit den beiden Spezialisierungen erstellt. Auf diesen kannst du vermerken, welche Lehrveranstaltungen du bereits absolviert hast und siehst damit auf einen Blick, welche weiterführenden Lehrveranstaltungen du besuchen kannst (Links zu den Planungshilfen: Spezialisierung Sozialpädagogik: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/07/Planungshilfe-fuer-das-Masterstudium-Sozialpaedagogik-Spezialisierung-Sozialpaedagogik-Voraussetzungsketten.pdf; Spezialisierung Elementarpädagogik: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/07/Planungshilfe-fuer-das-Masterstudium-Sozialpaedagogik-Spezialisierung-Elementarpaedagogik-Voraussetzungsketten.pdf).

Pflichtpraktikum im Masterstudium Sozialpädagogik

Zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung deiner erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten musst du im Masterstudium Sozialpädagogik eine Praxis im Umfang von mindestens 200 Stunden absolvieren. Zusätzlich musst du eine schriftliche Arbeit verfassen, in der du dich mit einer von dir gewählte Forschungsfrage auseinandersetzt, sowie eine Supervision mit deiner*m Praxisbegleiter*in (siehe weiter unten) durchführen. Für diese drei Leistungen erhältst du 8 ECTS-Punkte.

Du kannst das Praktikum in einer Einrichtung bzw. Organisation deiner Wahl, welche entsprechend deinem Studium im Arbeitsfeld der Sozialpädagogik oder Elementarpädagogik tätig ist, machen. Alternativ gilt auch die Mitarbeit in fachlich einschlägigen universitären Forschungsprojekten als Praxis. Falls du dir nicht sicher bist, ob eine Praxisstelle für dein Pflichtpraktikum in Frage kommt, kannst du dich an deine*n Praxis-Begleiter*in wenden (sie*er beantwortet dir natürlich auch deine Fragen zu der schriftlichen Auseinandersetzung).

Das Praktikum kannst du während deiner gesamten Dauer des Studiums absolvieren (es wird jedoch empfohlen, es bis zum Beginn des dritten Semesters zu machen). Vor dem Antritt deiner Praxis musst du dir jedoch eine*n Begleiter*in, die*der die Supervision mit dir durchführt und deine schriftliche Arbeit beurteilt, zuteilen lassen. An wen du dich für die Zuteilung wenden musst, hängt davon ab, in welchem Fachbereich du dich spezialisieren möchtest. Für den Fachbereich Sozialpädagogik musst du dich bei Frau Pirs, der Office-Managerin des Arbeitsbereichs Sozialpädagogik, melden. Im Arbeitsbereich Elementarpädagogik erfolgt die Zuteilung durch Herrn Eichen (lars.eichen@uni-graz.at) oder Frau Pölzl-Stefanec (eva.stefanec@uni-graz.at). Wenn du im Fachbereich Allgemeine Pädagogik deine Masterarbeit verfassen möchtest, ist Frau Hopfner (johanna.hopfner@uni-graz.at) deine Begleiter*in (sie übernimmt die Funktion lediglich, wenn sie auch die Masterarbeit betreut).

Nach Ende deiner Praxis verfasst du deinen Bericht, den du anschließend im Print- und PDF-Format deiner*m Begleiter*in abgeben musst. Danach kannst du die Supervision mit ihr*ihm durchführen. Bei diesem Termin musst du ebenfalls deine Praktikumsbestätigung vorlegen. Nach der Supervision bestätigt dein*e Begleiter*in durch ein Formular, dass du alle relevanten Leistungen erbracht hast (Link zum Formular: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi-institute/Erziehungs-Bildungswissenschaft/Sozialpaedagogik/Texte/Formular_Praktikum_Begleitung_aktuell.pdf) und reicht dieses für die Erfassung in UGO an Frau Seiser weiter (du musst entsprechend nichts weiter tun, damit dein Praktikum als erbracht aufscheint; es kann nur ein wenig dauern, bis Frau Seiser die Leistungen eingetragen hat, da sie jeweils wartet, bis einige Leistungen zu erfassen sind).

Weitere Informationen zum Pflichtpraktikum in deinem Masterstudium sowie die Richtlinien für den schriftlichen Bericht findest du in einem Informationsblatt (Link: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi-institute/Erziehungs-Bildungswissenschaft/Sozialpaedagogik/Texte/Information_Richtlinien_forschungsgeleitetesPraktikum_aktuell.pdf).

Zudem wollen wir dich darauf hinweisen, dass du während deiner Pflichtpraxis durch die ÖH-Versicherung unfallversichert bist. Nähere Informationen dazu sowie generell den rechtlichen Aspekten bei Praktika, die von unserer ÖH-Juristin MMag.a Petra Ehgartner zusammengestellt wurden, findest du auf unserer Homepage (Link: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/06/Rechtliches-zum-Praktikum.pdf).

Anmeldung zur Betreuung der Masterarbeit im Masterstudium Sozialpädagogik

Wie bereits bei den allgemeinen Hinweisen zur Masterarbeit angemerkt, kannst du dein Thema frei wählen, solange es in den Fachbereich Sozialpädagogik, Elementarpädagogik oder Allgemeine Pädagogik fällt. Die Professor*innen der Arbeitsbereiche empfehlen auch die Mitarbeit an Projekten bzw. die Aufarbeitung spezifischer Themenstellung. Dazu erhältst du Informationen bei einer Veranstaltung, welche speziell für die Infoweitergabe rund um die Masterarbeit organisiert wird (der Termin für diese Veranstaltung wird jeweils auf der Homepage des Arbeitsbereichs Sozialpädagogik bekannt gegeben – Link: https://erziehungs-bildungswissenschaft.uni-graz.at/de/institut/arbeitsbereich-sozialpaedagogik/).

Deine Wahl bezüglich Thema und Betreuer*in gibst du mithilfe eines Formulars bekannt (ebenfalls auf der Homepage des AB Sozialpädagogik zu finden). Dieses reichst du mit einem Exposé, in dem du dein Thema und dein Forschungsvorhaben spezifizierst, ein. Die Frist für die Abgabe ist jeweils etwa bis Mitte Juni, den genauen Termin entnimm bitte den jeweils aktuellen Daten der Homepage oder erfrage sie bei deinen Lehrenden. Nach dieser Frist werden alle Anträge gesammelt von den potenziellen Betreuer*innen gesichtet und die jeweiligen Betreuer*innen zugewiesen (dein Wunsch wird dabei natürlich berücksichtigt, es kann aber sein, dass ein*e andere*r Lehrende*r deine Betreuung übernimmt, wenn dein Thema besser in deren*dessen Forschungsfeld passt oder die Kapazitäten für die Übernahme einer Betreuung sonst überschritten werden). Danach musst du noch dein Thema und deine*n Betreuer*in mittels Formular bekannt geben (Abgabe bei Frau Habersack; Link zum Formular: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi/Formulare/01a_Bekanntgabe_des_Themas_und_BetreuerIn_der_Magister-_Masterarbeit.docx).

Unterstützung im Studium

Österreichische Hochschüler*innenschaft (ÖH)

Die Österreichische Hochschüler*innenschaft (kurz ÖH) ist die gesetzlich verankerte Studierenden-Interessenvertretung in Österreich. Sie unterstützt dich in allen Angelegenheiten rund um dein Studium und bei fast alle Problem-, Lebens- und Interessenlagen. Durch die Bezahlung des ÖH-Beitrags bist du (und alle anderen Studierenden der österreichischen Hochschulen) Mitglied der ÖH und kannst dich entsprechend jederzeit an die diversen Organe wenden (welche das sind erklären wir gleich noch).

Die ÖH setzt sich aus Studierenden zusammen, die sich ehrenamtlich für die Interessen und Rechte aller Student*innen einsetzen. Wir sind zum Teil gewählte Mandatar*innen, die du bei der ÖH-Wahl alle zwei Jahre wählen kannst, und zusätzlich weitere engagierte Unterstützer*innen. Die Vertretungsarbeit erfolgt dabei auf verschiedenen Ebenen (top-down): auf Bundesebene gibt es die Bundesvertretung, auf Hochschulebene die Hochschulvertretungen, auf Fakultätsebene die Fakultätsvertretungen und auf Ebene der Studienrichtungen die Studienvertretungen. Diese Verwaltungsebenen erbringen unterschiedliche Leistungen für dich als Studierende*n. Welche das sind wollen wir dir hier überblicksartig erklären:

Bundesvertretung

Die Bundesvertretung (BV) leistet die Interessenvertretung der Studierenden gegenüber dem Gesetzgeber – der Bundesregierung und deren zuständigen Ministerien. Die BV entscheidet über alle Angelegenheiten mit, welche mehr als eine Hochschule betreffen, dient als Koordinationsstelle der einzelnen Hochschüler*innenschaften in ganz Österreich und stellt Informationen und Broschüren rund um Studium und Studierendenleben bereit. Die BV hat ihren Sitz in Wien.

Alle Infos rund um die BV und die Informationsmaterialien findest du auf deren Homepage (Link: https://www.oeh.ac.at/).

Hochschulvertretung

Die Hochschulvertretung (HV) ist die höchste Ebene der Hochschüler*innenschaft an deiner Hochschule. Ihre Aufgabe besteht darin, die Interessen der Studierenden gegenüber der jeweiligen Hochschule zu vertreten. Darunter fällt die Arbeit in den universitären Gremien (z. B. Senat), genauso wie die Bereitstellung verschiedenster Beratungs- und Serviceleistungen (Näheres weiter unten). Die HV der Karl-Franzens-Universität Graz ist die ÖH Uni Graz.

Die Tätigkeiten der ÖH Uni Graz sind auf verschiedene Referate und einige zusätzliche Einheiten aufgeteilt, welche jeweils einen spezifischen Aufgabenbereich abdecken. Das Vorsitzteam ist für deren Koordination, die Zusammenarbeit mit Fakultäts- und Studienvertretungen, die Vertretung der Student*innen gegenüber Hochschule, Politik und Gesellschaft sowie gemeinsam mit der*m Wirtschaftsreferent*in für die wirtschaftlichen Angelegenheiten verantwortlich.

Einen Überblick über die verschiedenen Leistungen der ÖH Uni Graz wollen wir euch durch eine kurze Vorstellung der Referate und Einheiten geben:

Referat für Bildungspolitik

Zu den Aufgaben des Referats für Bildungspolitik (BiPol) gehört die Unterstützung und Beratung der Studierenden bei allgemeinen studienrechtlichen und bildungspolitischen Angelegenheiten (z. B. Studienwechsel, Studienbeitrag etc. – für studienspezifische Beratung wende dich aber am besten gleich an deine Studienvertretung, dazu stellt es dir auch verschiedene Infomaterialien zur Verfügung. Zudem begutachtet das BiPol Curricula-Entwürfe sowie studienrechtliche Gesetzesvorlagen und gibt zu diesen Stellungnahmen ab. Des Weiteren organisiert das BiPol bildungspolitische Aufklärungskampagnen und Protestaktionen sowie Informationsveranstaltungen zu studienrelevanten Themen und die ÖH-Lerntage (die regelmäßig in den Prüfungsphasen für Motivation und Durchhaltevermögen sorgen sollen 😉). Alle Infos zum BiPol findest du auf dessen Homepage (Link: https://bipol.oehunigraz.at/).

Referat für Soziales

Das Sozialreferat berät dich bei fast allen sozialen und auch vielen finanziellen Fragen. Das Team unterstützt dich in Bezug auf die diversen Beihilfen und Stipendien, die Themen Wohnen, Studieren mit Kind, mentale Gesundheit, Versicherung und die verschiedenen ÖH-Forderungen. Einen Überblick über die Unterstützungsformen kannst du dir auf der Homepage des Sozialreferats verschaffen (Link: https://soziales.oehunigraz.at/).

Referat für Barrierefreiheit

Das Referat für Barrierefreiheit unterstützt Studierende mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen bei allen Themen und Problemen und vertritt deren Interessen gegenüber der Uni Graz. Es bietet auch verschiedene Veranstaltungen, wie bspw. Sensibilisierungsrundgänge und Selbstverteidigungskurse, an. Alle Infos zum Referat für Barrierefreiheit und dessen Angebote findest du auf dessen Homepage (Link: https://barrierefrei.oehunigraz.at/).

Referat für Arbeit und First-Generation-Students

Das Arbeitsreferat berät dich bei allen Fragen rund um das Thema Studieren und Arbeiten (Beschäftigungsformen, Einkommensgrenzen, Versicherung, Praktika etc.). Auf der Homepage stehen dir neben diversen Informationen auch Formatvorlagen für deine Bewerbungsmappe zur Verfügung (Link: https://arbeit.oehunigraz.at/). Zudem unterstützt das Arbeitsreferat First-Generation-Students, also jene Student*innen, die als erste ihrer Familie ein Studium absolvieren und dadurch häufig mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind.

Kulturreferat

Das Kulturreferat organisiert kulturelle Veranstaltungen mit Bildungscharakter (UniKino, Workshops, historisch-kulturelle Stadtführungen, Vorträge, Konzerte etc.), betreut kulturelle Plattformen für Studierende (z. B. KulTisch) sowie das “blog4tickets”-Projekt und stellt Informationen zu den Bereichen Kultur, Kunst, Literatur und Musik sowie zum Grazer Kulturgeschehen bereit. Zudem unterstützt es dich gerne bei der Planung eigener kultureller Projekte. Alle Infos zum Kulturreferat findest du auf dessen Homepage (Link: https://kultur.oehunigraz.at/).

Referat für Menschenrechte, Gesellschaftspolitik und Ökologie (Alternativreferat)

Das Alternativreferat setzt sich die Stärkung von gruppen- und themenspezifischen Minderheiten, die Förderung von kritischen Diskursen, eine transparente ÖH und basisdemokratische Strukturen sowie die Solidarität mit anderen Gesellschaftsgruppen ein. Dazu setzt es verschiedene Projekte um und bietet diverse Veranstaltungen (Filmabende, Vorträge, Diskussionen, Workshops, Demonstrationen etc.) an. Alle Infos zum Alternativreferat und den Veranstaltungen findest du auf dessen Homepage (Link: https://alternativ.oehunigraz.at/).

Referat für Sport und Gesundheit

Das Referat für Sport und Gesundheit organisiert Veranstaltungen im Bereich Sport und Gesundheit und versucht das Sport- und Gesundheitsangebot der Uni Graz in Zusammenarbeit mit dem Universitäts-Sportinstitut insgesamt zu fördern und zu ergänzen. Alle Infos zum Referat für Sport und Gesundheit und dessen Angebote findest du auf der Homepage (Link: https://sport.oehunigraz.at/).

Queer-Referat

Das Queer-Referat vermittelt im Rahmen verschiedener Veranstaltungen und durch die Einrichtung einer Bibliothek und Mediathek Informationen über LGBTIQA*-Anliegen sowie alternative Beziehungsformen und vernetzt Menschen mit ähnlichen Interessen miteinander. Das Team setzt sich aktiv für die Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Personen ein, vor allem durch die Organisation der Demonstration für gleich Rechte (CSD-Parade). Zudem unterstützt dich das Queer-Referat bei persönlichen Anliegen und im Falle von diskriminierenden Erfahrungen durch Kommiliton*innen oder Universitätspersonal. Alle Infos zum Queer-Referat findest du auf dessen Homepage (Link: https://web.htugraz.at/queer/home).

Referat für feministische Politik

Das Referat für feministische Politik verfolgt folgende Ziele: Chancengerechtigkeit und Gleichstellung von Studentinnen*, die Stärkung deren Autonomie, Selbstbestimmung und Existenzsicherung, Entgegenwirken von Diskriminierungen und Stärkung einer gewaltfreien und demokratischen Universität. Um diese Ziele zu verwirklichen, bietet das Referat Veranstaltungen zu feministischen Themen an, sensibilisiert im Rahmen von verschiedenen Projekten, setzt sich für familienfreundliche Politik ein und unterstützt dich durch Beratung und Hilfeleistungen bei Diskriminierungen und sexueller Belästigung. Zudem dient es als Plattform des Kontakts und Austauschs von Frauen untereinander und arbeitet mit anderen frauenspezifischen Einrichtungen in Graz zusammen. Alle Infos zum Referat für feministische Politik findest du auf dessen Homepage (Link: https://frauen.oehunigraz.at/).

Referat für Generationenfragen

Das Referat für Generationenfragen berät “Seniorenstudierende” (40+) bedarfsorientiert bei allen Angelegenheiten rund ums Studium und organisiert Veranstaltungen zum Thema Generationenprobleme. Alle Infos zum Referat für Generationenfragen und dessen Veranstaltungen findest du auf der Homepage (Link: https://generationen.oehunigraz.at/).

Referat für Internationales

Das Referat für Internationales ist zum einen für die Unterstützung von Studierenden der Uni Graz, die ein Auslandssemester oder -praktikum absolvieren wollen, zuständig und zum anderen für die Betreuung von Studierenden, die an der Uni Graz ein Auslandssemester bzw. in Graz ein Auslandspraktikum machen. Für Outgoing-Student*innen kann das Referat durch die Fülle an Möglichkeiten jedoch nur eine begrenzte Auskunft anbieten, umfassende Informationen erhältst du beim Büro für Internationale Beziehungen. Für Incoming-Studierende organisiert das Referat für Internationales verschiedene Veranstaltungen, ein Buddy-Programm und einen Newsletter. Alle Infos zum Referat für Internationales sowie deren Angebot findest du auf der Homepage (Link: https://international.oehunigraz.at/).

Referat für ausländische Studierende

Das Referat für ausländische Studierende ist für die Beratung und Betreuung aller ausländischen Studierenden zuständig und bietet studierenden Flüchtlingen Hilfestellungen an. Alle Infos zum Referat für ausländische Studierende und dem Angebot findest du auf dessen Homepage (Link: https://foreignstudents.oehunigraz.at/).

Referat für Öffentlichkeitsarbeit

Das Pressereferat ist für die Öffentlichkeitsarbeit der ÖH Uni Graz zuständig. Es betreut die Social-Media-Kanäle und die Blogpage libelle.me, befüllt den ÖH-Newsletter und gibt die ÖH-Zeitschrift Libelle heraus. Die Libelle erscheint vier Mal im Jahr und du bekommst sie an deine Studienadresse zugesandt. Alle Infos zum Referat für Öffentlichkeitsarbeit findest du auf dessen Homepage (Link: https://libelle.me/).

Referat für wirtschaftliche Angelegenheiten

Das Finanzreferat kümmert sich um alle finanziellen Belange der ÖH Uni Graz und muss mit dem Vorsitzteam die Einhaltung der Grundsätze der ÖH (Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) sicherstellen. Für dich ist die Tätigkeit dieses Referats entsprechend nur im Hintergrund wichtig, falls du dich jedoch genauer mit der Finanzierung der ÖH Uni Graz auseinandersetzen möchtest, findest du die relevanten Informationen auf der Homepage (Link: https://finanz.oehunigraz.at/).

Referat für Organisation und Digitalisierung

Das Organisationsreferat ist in erster Linie für die interne Hilfestellung bei Veranstaltungen zuständig und somit auch nicht direkt von Bedeutung für dich. Relevant könnte für dich aber Folgendes sein: Du kannst dir von der ÖH Uni Graz ein Lastenrad und im Bedarfsfall ein Notebook ausleihen, die genauen Bestimmungen und die Formulare für den Entleih findest du auf der Homepage des Organisationsreferats (Link: https://organisation.oehunigraz.at/).

Maturant*innenberatung

Das Angebot der Maturant*innenberatung richtet sich an Studieninteressierte und umfasst Informationsveranstaltungen an der Uni Graz (Maturant*innenberatung im Februar), das Programm “Studieren probieren”, bei dem du in ein Studium “hineinschnuppern” kannst, sowie persönliche Beratung in Sprechstunden und Info-Veranstaltungen für (in) Schulklassen. Des Weiteren organisiert diese Einheit die Erstsemestrigen-Beratung, bei der du als Studienanfänger*in im August/September eine Woche lang alle offenen Fragen klären kannst. Alle Infos zu den Angeboten der Maturant*innenberatung findest du auf deren Homepage (Link: https://matbe.oehunigraz.at/).

Rechtsberatung

Die Rechtsberatung berät und unterstützt dich dreimal wöchentlich bei studienrechtlichen Angelegenheiten, arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Fragen sowie rund um die Themen Familienbeihilfe, Stipendien, Studienbeitrag, Unterhalt und Einreise sowie Aufenthaltsrecht von internationalen Studierenden. Die Kontaktdaten sowie die Sprechstundenzeiten unserer ÖH-Juristin MMag.a Petra Ehgartner findest du auf der Homepage (Link: https://rechtsberatung.oehunigraz.at/).

Sekretariat und Office

Im Sekretariat der ÖH Uni Graz kannst du dich für den Mensastempel eintragen, erhältst Informationsbroschüren und kannst dich für diverse Veranstaltungen der Referate und Studienvertretungen anmelden. Im Office kannst du Skripten sowie Merchandise-Artikel einiger Studienvertretungen erwerben und vergünstigte Blockkarten für die Kinderbetreuung M.A.M.A. kaufen (Nähere Informationen dazu erhältst du im Sozialreferat der ÖH Uni Graz; zur Homepage des Vereins M.A.M.A. gelangst du über diesen Link: https://www.mama.co.at/). Neben diesen Leistungen wickeln diese beiden Einheiten auch viele interne organisatorische Prozesse der ÖH Uni Graz ab. Alle Infos zum Sekretariat und Office der ÖH Uni Graz findest du auf den entsprechenden Homepages (Links: https://sekretariat.oehunigraz.at/ und https://office.oehunigraz.at/).

IT-Administration

Die IT-Administration regelt unseren internen reibungslosen digitalen Ablauf und spielt für dich daher nur im Hintergrund eine tragende Rolle.

Buchhaltung

Die Buchhaltung ist für die Abwicklung der wirtschaftlichen Angelegenheiten der ÖH Uni Graz zuständig und entsprechend ebenfalls nicht direkt für dich relevant.

Weitere Informationen zur ÖH Uni Graz findest du auf der Homepage (Link: https://oehunigraz.at/).

Fakultätsvertretung

Die Fakultätsvertretung (FV) ist die studentische Interessenvertretung auf Ebene der Fakultät (die Fakultäten sind die Organisationseinheiten der Universität, welche wiederum in Institute und Zentren unterteilt werden; die Uni Graz hat sechs Fakultäten). Die FV vertritt die Interessen und Rechte der Studierenden im Fakultätsgremium (alle Infos zum Fakultätsgremium sowie dessen Aufgaben findest du unter dem Link: https://urbi.uni-graz.at/de/fakultaet/fakultaetsleitung/fakultaetsgremium/) und dient der Vernetzung der Studienvertretungen, die an den einzelnen Fakultäten verankert sind.

Deine FV ist die Fakultätsvertretung für Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaften (FV URBI), in welcher Studierende aus den Wissenschaftszweigen Erziehungs- und Bildungswissenschaft, Geographie, Lehramt, Sportwissenschaften und Umweltsystemwissenschaften die Vertretungsarbeit leisten. Die Mitglieder werden aus den jeweiligen Studienvertretungen entsandt.

Alle Infos rund um die FV URBI findest du auf deren Homepage (Link: https://urbi.oehunigraz.at/). Die Homepages und Kontakte aller weiteren Fakultätsvertretungen an der Uni Graz kannst du auf der Homepage der ÖH Uni Graz einsehen (Link: https://oehunigraz.at/fakultaetsvertretungen/).

Studienvertretung

Die Studienvertretung (StV) ist deine Interessenvertretung auf Ebene der Institute. Es gibt für jeden Studienzweig eine Studienvertretung. Die Aufgaben der StV sind die Beratung zu all deinen Anliegen rund ums Studium (wir sind deine primäre Anlaufstelle und verweisen dich bei spezifischen Angelegenheiten, die unsere Kompetenzen leider übersteigen, an die weiteren Organe der ÖH bzw. der Uni), die Mitgestaltung von Studienplänen (in den Curricula-Kommissionen), die Mitarbeit in verschiedenen Kommissionen (Habilitations- und Berufungskommissionen), die Vermittlung zwischen Institutsleitung, Lehrenden, ÖH und Studierenden sowie die Organisation von diversen Veranstaltungen.

Deine StV sind wir – die Studienvertretung und Institutsgruppe Erziehungs- und Bildungswissenschaft (StV & IG EBW). Die Studienvertretung bezeichnet dabei die gewählten Mandatar*innen (in unserem Studiengang max. fünf Personen – die Anzahl variiert je nach Größe des Studienzweigs zwischen drei und sieben Personen) und die Institutsgruppe umfasst die weiteren Personen, die die StV bei ihren Aufgaben unterstützen. Weitere Infos zu unserer Tätigkeit findest du auf dieser Homepage unter dem Reiter “StV und IG”.

Die Homepages und Kontakte aller weiteren Studienvertretungen an der Uni Graz sind auf der Homepage der ÖH Uni Graz gelistet (Link: https://oehunigraz.at/studienvertretungen/).

ÖH-Wahl

Die offiziellen Mandatar*innen der ÖH kannst du alle zwei Jahre wählen (die Funktionsperiode dauert jeweils von Anfang Juli des Wahljahres bis Ende Juni des übernächsten Jahres). Die letzte ÖH-Wahl fand im Mai 2021 statt, entsprechend hast du im Sommersemester 2023 wieder die Möglichkeit deine Studierenden-Interessenvertretung zu wählen. Deine Stimme kannst du dabei auf drei Ebenen abgeben: die Bundesvertretung und die Hochschulvertretung wird über Listen gewählt (äquivalent zur Parteipolitik) und die Studienvertretung erfolgt über eine Personenwahl (du wählst Einzelpersonen).

Alle detaillierten Informationen zur ÖH-Wahl findest du auf der Homepage der Bundesvertretung (Link: https://wahl.oeh.ac.at/) und unserer Hochschulvertretung, der ÖH Uni Graz (Link: https://wahl.oehunigraz.at/).

Nimm die Möglichkeit deiner Mitbestimmung wahr! Mit jedem abgegebenen Stimmzettel wird die Position von uns Studierenden gegenüber der Politik und den Hochschulen gestärkt. Jede Stimme stärkt unsere Verhandlungsposition an der Universität und trägt dazu bei, unsere Studienbedingungen zu verbessern. Die ÖH steht zu dir, steh auch du zur ÖH!

Erstsemestrigen-Tutorium

Das Erstsemestrigen-Tutorium unterstützt dich zu Beginn deines Studiums und wird in jedem Wintersemester von deiner StV & IG organisiert. Gemeinsam mit anderen Erstsemestrigen und einigen höhersemestrigen Student*innen deiner Studienrichtung lernst du die Universität, das Studierendenleben und Graz kennen und kannst in gemütlicher Atmosphäre all deine Fragen stellen. Bei den wöchentlichen bzw. zweiwöchentlichen Treffen steht das Kennenlernen im Vordergrund – vor allem auch der Studienanfänger*innen untereinander. Zusammengefasst soll dir das “Ersti-Tut” den Start in dein Studium erleichtern.

In der Regel gibt es mehrere Tutorien-Gruppen zu unterschiedlichen Zeiten und an verschiedenen Wochentagen. Wann diese Tutorien abgehalten werden, erfährst du in einer deiner ersten Lehrveranstaltungen. Dort stellen sich die Studierenden kurz vor und du kannst danach je nach deinen Präferenzen eine Gruppe wählen, die du besuchen möchtest. Solltest du diese Vorstellung verpassen, findest du die entsprechenden Informationen aber natürlich auch auf unseren Kanälen.

Peer-Mentoring

Das Peer-Mentoring ist ein Service des 4students – Studien Info Service für die Ersten in der Familie, die studieren und/oder einen Migrationshintergrund haben. Die Peer-Mentor*innen begleiten und unterstützen dich vor und während deines Studiums und können deine Herausforderungen gut verstehen, denn auch sie sind alle sogenannte First Generation Students.

Alle Informationen rund um das Peer-Mentoring und die Kontaktdaten findest du auf der Homepage von 4students (Link: https://lehr-studienservices.uni-graz.at/de/studienservices/4students-studien-info-service/peer-mentoring/) und der Uni Graz (Link: https://www.uni-graz.at/de/studium/rund-ums-studium/peer-mentoring/).

Zentrum Integriert Studieren (ZIS)

Das Zentrum Integriert Studieren (ZIS) steht als Beratungs- und Servicestelle allen Studierenden und Bediensteten der Uni Graz zur Verfügung und will einen gleichberechtigten und gleichwertigen Zugang zu allen Angeboten und Leistungen der Uni für Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen gewährleisten. Das ZIS setzt sich aktiv für Selbstbestimmung, Gleichstellung und Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen ein. Das Angebot umfasst die Adaptierung von Studienliteratur, Assistenz im Studium, modifizierte Prüfungen, barrierefreies Web, barrierefreier Campus und eine Befreiung vom Studienbeitrag, sollte sich das Studium verzögern.

Alle Infos rund um die Angebote und die Beratungsstelle findest du auf der Homepage des ZIS (Link: https://integriert-studieren.uni-graz.at/).

Grazer Methodenkompetenzzentrum (GMZ)

Das Grazer Methodenkompetenzzentrum (GMZ) bietet Workshops zur empirischen Erforschung von sozial-, kultur- und bildungswissenschaftlich relevanten Phänomenen an. Das sind also Kurse, in denen du dein Wissen aus den Pflichtlehrveranstaltungen vor allem auf praktischer Ebene vertiefen kannst. Das bietet sich für dich an, wenn du deine Bachelorarbeit empirisch ausrichten willst (also einen Sachverhalt qualitativ oder quantitativ untersuchen möchtest) bzw. spätestens in deinem eventuell anschließendem Masterstudium (das Ziel deiner Masterarbeit ist fast immer eine Evaluation). Die Workshops sind zum Teil für Einsteiger*innen ohne Vorkenntnisse ausgelegt und zum Teil für Personen, die sich in der Materie bereits auskennen und die Methoden bereits anwenden wollen. Das Kursangebot findest du auf der Homepage des GMZ (Link: https://grazer-methodenkompetenzzentrum.uni-graz.at/de/workshops/). Das Tolle an dem Angebot des GMZ ist, dass es für Studierende kostenlos oder sehr günstig ist. Für deinen Kurs bezahlst du maximal 20€. Die Anmeldung erfolgt jeweils Mitte des Monats vor Semesterbeginn auf der Homepage des GMZ (Link zur Anmeldung: https://grazer-methodenkompetenzzentrum.uni-graz.at/de/workshops/programm-und-anmeldung/studierende-und-bedienstete-der-uni-graz/. Nach deiner Anmeldung musst du den Kostenbeitrag (falls vorhanden) überweisen, um deinen Fixplatz zu bestätigen. Ein Tipp, um keine Workshops zu verpassen: melde dich für den Newsletter an, per E-Mail bekommst du dann früh genug alle Informationen über die aktuellen bzw. bevorstehenden Kurse.

Ein weiteres sehr wertvolles Service des GMZ ist die Methodenberatung, die zu individuellen Terminen angeboten wird. Falls du bei einer empirischen Arbeit also einmal gar nicht weiter weißt, kannst du dort um Unterstützung fragen. Die genauen Infos zu diesem Angebot findest du unter folgendem Link: https://grazer-methodenkompetenzzentrum.uni-graz.at/de/methodenberatung/.

Alle weiteren Informationen zum GMZ findest du auf der Homepage des Zentrums (Link: https://grazer-methodenkompetenzzentrum.uni-graz.at/de/).

Schreibzentrum der Uni Graz

Das Schreibzentrum der Uni Graz bietet Workshops rund um das Thema wissenschaftliches Schreiben an. Von Thema eingrenzen und Literatur einbinden und zitieren bis zum Verfassen von Abschlussarbeiten findest du Kurse, die dich in deinem individuellen Schreibprozess unterstützen wollen. Die Aufstellung der aktuellen Workshops findest du unter: https://schreibzentrum.uni-graz.at/de/workshops/anmeldung/. Das Workshopangebot des Schreibzentrums wird für alle Studierende kostenlos angeboten. Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt auf der gleichen Homepage, auf der du die Workshops findest (mit deinen UNIGRAZonline-Benutzerdaten). Wenn du an keinem Workshop teilnehmen willst/kannst, hast du trotzdem die Möglichkeit dich mit den Inhalten mehrerer Workshops auseinanderzusetzen. Auf der Homepage des Schreibzentrums kannst du einige Skripten zu den Workshops frei herunterladen (Link: https://schreibzentrum.uni-graz.at/de/workshops/skripten-zu-den-workshops/).

Zusätzlich zum Workshop-Angebot, das sich direkt an dich als Student*in wendet, bietet das Schreibzentrum auch Unterstützung für Lehrende an. Diese ist natürlich nicht direkt für dich konzipiert, jedoch finden sich unter den Materialien und Angeboten auch kurze Lernvideos, die dich im Schreibprozess unterstützen können. Diese Digitalen Inputs des Schreibzentrums enthalten Erklärungen und Tipps rund ums Verfassen von akademischen Arbeiten. Die Kurzvideos sind auf folgender Website verlinkt: https://schreibzentrum.uni-graz.at/de/angebote-fuer-lehrende/angebote-fuer-lehrende-digitale-inputs-des-schreibzentrums/.

Alle weiteren Informationen rund ums Schreibzentrum findest du auf dessen Homepage (Link: https://schreibzentrum.uni-graz.at/de/schreibzentrum/).

Tipps rund ums Studium

Wissenschaftliches Arbeiten

Das wissenschaftliche Arbeiten birgt vielerlei Besonderheiten – einen guten Überblick, was wissenschaftliche Schreibkompetenz ist, welche Anforderungen du beim Verfassen wissenschaftlicher Texte erfüllen musst und wie sich der Arbeitsprozess beim wissenschaftlichen Schreiben gestaltet, erhältst du in einem digitalen Input des Schreibzentrums der Uni Graz (Link zum digitalen Input: https://schreibzentrum.uni-graz.at/de/online-ressource/besonderheiten-des-wissenschaftlichen-schreibens/). Einen detaillierteren Einblick in die Thematik bietet das Buch “Praxisbuch empirische Sozialforschung in den Erziehungs- und Bildungswissenschaften” das von Hubert Stiegler und Hannelore Reicher herausgegeben wurde (das Buch steht dir über die Universitätsbibliothek als E-Book zur Verfügung – Näheres siehe Universitätsbibliothek). Zudem gibt es weitere digitale Inputs des Schreibzentrums der Uni Graz, welche die Themen Forschungsfrage entwickeln, Umgang mit Literatur, Strukturieren der Arbeit, Textproduktion und Textüberarbeitung behandeln. Dabei stehen dir neben den Videos jeweils Selbstlerneinheiten zur Verfügung. Zugriff auf diese Online-Ressourcen erhältst du unter dem Link https://schreibzentrum.uni-graz.at/de/online-ressource/. Des Weiteren empfiehlt sich der Besuch eines Workshops des Schreibzentrums, die zu verschiedensten Themen angeboten werden und bei (fast) allen Stationen der wissenschaftlichen Ausbildung unterstützen (Link zu den Workshops: https://schreibzentrum.uni-graz.at/de/workshops/). Zudem kannst du dich mit einigen der Schwerpunkte der Workshops über deren Skripten auch selbst auseinandersetzen (Link zu den Skripten: https://schreibzentrum.uni-graz.at/de/workshops/skripten-zu-den-workshops/).

Was wissenschaftliches Arbeiten bedeutet und worauf du dabei achten musst, lernst du natürlich auch im Studium. Im PS Wissenschaftliches Arbeiten (siehe Pflichtfächer im Bachelorstudium EBW) werden dir die Grundlagen der “guten wissenschaftlichen Praxis” vermittelt. Ob du diese korrekt anwendest und deine schriftlichen Arbeiten den Standards entsprechen, erfährst du durch Feedback deiner Lehrenden. Grundsätzlich gelten für deine wissenschaftlichen Arbeiten die Richtlinien für (Pro-)Seminararbeiten, die du auf der Homepage des Instituts für EBW findest (Link: https://static.uni-graz.at/fileadmin/urbi-institute/Erziehungs-Bildungswissenschaft/Institut/Texte/Richtlinien_Seminararbeiten_2019.pdf) sowie die Richtlinien für Bachelorarbeiten und Masterarbeiten.

Einige grundlegende Tipps rund um das wissenschaftliche Arbeiten – die aber insbesondere die Formatierung und den formalen Aufbau betreffen – findest du auch in der Dokumentvorlage für Abschlussarbeiten, die wir erstellt haben und die du natürlich als Basis für deine Abschlussarbeiten heranziehen kannst (Link: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/10/Dokumentvorlage_Abschlussarbeiten-Stand-09.2021.docx). Zudem haben wir als Hilfestellung zwei Informationsblätter erstellt – im ersten sind die Arten von Quellen kurz beschrieben (Link: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/09/Arten-von-Quellen.pdf), mit den zweiten wollen wir dir einen Überblick über die Arten wissenschaftlicher Textsorten geben (Link: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/09/Arten-wissenschaftlicher-Textsorten.pdf). Des Weiteren findest du auf unserer Homepage einen Leitfaden für die Zitation nach Mikula/Felbinger (Link: ist gerade in der Überarbeitung und wird hochgeladen, sobald diese abgeschlossen ist) sowie nach APA (Link: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/07/Leitfaden-zur-Zitation-nach-APA-Zusammenfassung-aus-dem-APA-Manual-7th-Edition_Stand-07.2021.pdf).

Zuletzt wollen wir dir noch den Tipp geben, dich im Internet zum Thema wissenschaftliches Arbeiten schlau zu machen. Es gibt eine Fülle an Webseiten, die dir Informationen zu dieser Thematik vermitteln wollen – eine unserer Ansicht nach sehr übersichtliche Wissensdatenbank ist beispielsweise Scribbr (Link: https://www.scribbr.de/wissensdatenbank/).

Wissenschaftliches Arbeiten ist für viele Studierende eine Herausforderung, aber durch Kenntnis aller Anforderungen, Genauigkeit und Organisation bewältigst du diese sicherlich mit Leichtigkeit 😉. Lasse dich nicht abschrecken – solange du kein fremdes Gedankengut als dein eigenes darstellst (also bei einer Textstelle nicht durch ein Zitat (Beleg) auf die*den Autor*in verweist, von welcher*m du Informationen in deiner wissenschaftlichen Arbeit verwertest – wodurch du ein Plagiat begehst) – reicht meist ein wenig Übung für die “gute wissenschaftliche Praxis” 😊.

Plagiate – Plagiatsprüfung

Plagiate und die Plagiatsprüfung verunsichern Studierende meistens – viele haben Angst vor einer Überprüfung, da sie nicht genau wissen, ob sie vielleicht unabsichtlich plagiieren. Um dir hoffentlich die Angst zu nehmen, wollen wir hier kurz erklären, was allgemein unter einem Plagiat verstanden wird, wie du diese vermeiden kannst und was bei einer Plagiatsprüfung gemacht wird.

Zuerst zur Definition eines Plagiats: “Ein Plagiat liegt jedenfalls dann vor, wenn Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden. Dies umfasst insbesondere die Aneignung und Verwendung von Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnissen oder Daten durch direkte, paraphrasierte oder übersetzte Übernahme ohne entsprechende Kenntlichmachung und Zitierung der Quelle und der Urheberin oder des Urhebers.” (§ 51 Abs. 2 Z 31 UG, 2002)

Hätte ich die Definition aus dem Universitätsgesetz in einer wissenschaftlichen Arbeit ohne Beleg ausgewiesen, wäre das entsprechend schon ein Plagiat. Grundsätzlich gilt somit für dich: um Plagiate zu vermeiden, musst du darauf achten korrekt zu zitieren! Die Angabe von Quellen ist die Grundlage jeglicher Form wissenschaftlichen Schreibens. Aber nicht nur das “Abschreiben” von Textpassagen ohne ausgewiesenen Beleg zählt als Plagiat – es gibt verschiedene Arten:

  • Textplagiat bzw. wörtliches Plagiat: du übernimmst einen fremden Text wortwörtlich, ohne auf die Quelle zu verweisen (wie bereits genannt)
  • Strukturplagiat, Ideenplagiat und paraphrasierendes Plagiat: du übernimmst fremde Gedankengänge, gibst sie jedoch in deinen eigenen Worten wieder und verweist dabei nicht auf die Herkunft der gedanklichen Inhalte; dies umfasst das Abkupfern einer Gliederung, eines Argumentationsaufbaus, von Hypothesen, Erkenntnissen etc.
  • Übersetzungsplagiat: du übersetzt fremdsprachige Textpassagen oder Gedankengänge wiederum ohne die Angabe eines Belegs
  • Zitatsplagiat: du übernimmst ein direktes Zitat aus einem Werk (Sekundärzitat) und verweist lediglich auf die Quelle dem du das Zitat entnommen hast und nicht auf die*den ursprünglichen Autor*in
  • Imitationsplagiat: du gibst prägnante Formulierungen oder sprachliche Schöpfungen wie bspw. Metaphern ohne Beleg deren Ursprungs wieder

Wie durch die unterschiedlichen Arten von Plagiaten ersichtlich ist, sind manche Formen offensichtlicher als andere. Ein Text-, Übersetzungs-, Zitats- und paraphrasierendes Plagiat entsteht eher durch Unaufmerksamkeit im Schreibprozess bzw. falsche Zitation. Mit Unaufmerksamkeit ist dabei gemeint, dass du vielleicht Informationen heraus schreibst, die du später brauchen könntest, aber nicht gleich eine Quelle hinzufügst (also immer gleich den Beleg hinschreiben und auch den Verweis im Literaturverzeichnis ergänzen, damit du zum Schluss nichts übersehen kannst) oder du schreibst aus dem Gedächtnis Gelesenes zusammen und weißt dann nicht mehr genau, woher die Informationen stammen (hier bewährt es sich, dass du die Texte beim Lesen zumindest stichwortartig exzerpierst (was ein Exzerpt ist, beschreiben wir im Informationsblatt Arten wissenschaftlicher Textsorten – Link: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/09/Arten-wissenschaftlicher-Textsorten.pdf)).

Um die Belege immer korrekt anzuführen, ist es wichtig, dass du die formalen Zitationsrichtlinien gut kennst (denn bereits kleine Fehler, wie bspw. das Vergessen einer Jahreszahl, zählen als Plagiat). Sieh dir also am besten, bevor du mit dem Schreiben beginnst, noch einmal die Regeln genau durch und lege dir auch stets einen Leitfaden griffbereit zur Seite. In unseren Studien wird grundsätzlich im Harvard-Stil zitiert (Belege direkt im Text ohne Fußnoten – entweder nach Mikula/Felbinger oder im APA-Stil). Leitfäden für diese in unseren Studien gängigen Zitationsrichtlinien findest du auf unserer Homepage (Link zum Leitfaden zur Zitation nach Mikula/Felbinger: ist gerade in der Überarbeitung und wird hochgeladen, sobald diese abgeschlossen ist; Link zur Zitation nach APA: https://ebw.oehunigraz.at/files/2021/07/Leitfaden-zur-Zitation-nach-APA-Zusammenfassung-aus-dem-APA-Manual-7th-Edition_Stand-07.2021.pdf). Bei einer Paraphrase musst du zudem darauf aufpassen, dass du nicht nur einige wenige Wörter im Satz änderst, sondern den Sinn des Inhalts wirklich in eigenen Worten wiedergibst, damit kein Plagiat entsteht (lediglich zentrale Termini sollten natürlich übernommen werden, um dem fachlichen Kontext nicht zu verfälschen).

Struktur- und Ideenplagiate passieren hingegen unter anderem oftmals unbewusst. Die Struktur und den Aufbau von Argumentationslinien liest du eher unterschwellig bei der Suche relevanter Informationen für die eigene Arbeit mit und wenn du dabei bist deine Gliederung auszuarbeiten, kann es passieren, dass du unabsichtlich eine ähnliche Struktur wählst, wie bereits jemand anderes vor dir. Ähnliches kann bei der Genese von Hypothesen passieren oder bei der Darstellung von Erkenntnissen. Auch hier ist das beste Gegenmittel, dass du versuchst grundlegende Kennzeichen bereits gelesener Quellen übersichtlich zusammenzufassen. Wenngleich die Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte und Merkmale der Literatur vermutlich einen Großteil des Aufwands im Arbeitsprozess darstellt, lohnt es sich, da du damit vielerlei Plagiate vermeiden kannst (ein gutes Hilfsmittel für die übersichtlicher Strukturierung deiner Literatur sind Literaturverwaltungsprogramme).

Zum Teil entstehen Plagiate aber auch dadurch, dass ein Beleg nicht so wichtig erscheint. Dies ist eventuell eher bei Imitationsplagiaten denkbar. An dieser Stelle können wir lediglich nochmals darauf hinweisen, dass alle Inhalte, die aus Quellen – gleich welcher Art – in deiner wissenschaftlichen Arbeit wiedergegeben werden, ob wortwörtlich oder sinngemäß, mit einem Literaturbeleg versehen werden müssen.

Bei der Plagiatsprüfung wird dann kontrolliert, ob der Inhalt deiner wissenschaftlichen Arbeit, welchen du als dein eigenes Gedankengut ausgewiesen hast (keine Quellenverweise), auch wirklich von dir stammt, und ebenfalls, ob du korrekt belegt hast (die Inhalte auch wirklich aus dem angegebenen Werk stammen). Die Überprüfung erfolgt in einem ersten Schritt durch eine Plagiatssoftware. Die Software überprüft die Arbeit auf Textgleichheiten mit bereits veröffentlichten Werken und digitalen Texten (es wird das gesamte Internet nach Überschneidungen durchsucht). In einem Prüfbericht werden die Quellen ausgewiesen, die möglicherweise in die Arbeit eingeflossen sind. Dabei ist das Programm aber sprichwörtlich “dumm” – es erkennt nicht, ob Belege ausgewiesen sind und ob korrekt zitiert wurde. Entsprechend werden auch alle direkten Zitate und Literaturangaben als potenzielle Plagiate markiert. Bei einer Masterarbeit oder Dissertation, in welchen häufig sehr viel zitiert und natürlich auch belegt wird, kann es daher schnell vorkommen, dass im Prüfbericht ein hoher Plagiatsanteil (10 % und höher) angezeigt wird. Daher muss in einem zweiten Schritt der Plagiatsprüfung immer von einem Menschen mit entsprechender Qualifikation kontrolliert werden, ob die Zitation in der Arbeit korrekt durchgeführt wurde. Es kann durchaus sein – und ist natürlich unser Wunsch als Verfasser*in – , dass in einer Arbeit, deren Prüfung durch die Software eine Quote von 15 % an Plagiaten erbrachte, kein einziges tatsächliches Plagiat aufzufinden ist.

Lass dich deshalb nicht von dem Schreckensgespenst “Plagiat” verunsichern – achte bei deinem Schreibprozess darauf, dass du nicht die Übersicht über deine Quellen und Literaturangaben verlierst, dass du korrekt nach den Zitierrichtlinien vorgehst und versuche genügend Pausen während deiner Arbeit einzulegen, damit du dich gut konzentrieren kannst – dann sollte auch zum Schluss alles so weit passen! 😊

Feedback zu deinen wissenschaftlichen Arbeiten

Ob du die wissenschaftlichen Standards bei deinen Arbeiten korrekt erfüllst – also unter anderem auch die Zitation – können dir natürlich in erster Linie deine Lehrenden mitteilen. Einige tun dies in jedem Fall, aber leider ist es meistens so, dass du lediglich eine Benotung auf deine Arbeit bzw. generell auf die Lehrveranstaltung erhältst, ohne ein konkretes Feedback zu deinen Abgaben (dies ist leider unter anderem dem hohen Zeitaufwand der Erstellung einer schriftlichen Stellungnahme geschuldet und kann von unserer Seite leider auch nicht abverlangt werden, da bei jenen Lehrenden, die diesen Mehraufwand betreiben, oft nur ein Bruchteil der Rückmeldungen von den Studierenden abgeholt wird). Fordere daher aktiv eine Rückmeldung zu deinem wissenschaftlichen Output an! Werden die Lehrenden gefragt, teilen sie dir sicherlich gerne mit, wo eventuelle Schwachstellen liegen und bei welchen Aspekten du dich verbessern kannst.

Literaturrecherche

Die Stichwortsuche in diversen Suchmaschinen, auf welche wir gleich noch eingehen, stellt meist die Basis für die Recherche von Literatur dar. Es gibt jedoch noch viele Tricks, wie du deine Literaturrecherche effektiver und erfolgreicher gestalten kannst. Welche das sind, lernst du bspw. in der Lehrveranstaltung Erfolgreich suchen und finden in der Universitätsbibliothek (LV-Nr.: 731.022; Link: https://ub.uni-graz.at/de/services/kursangebote-der-ub/lehrveranstaltungen/). Zudem bietet die UB Graz verschiedenste Online-Tutorials zu Recherchestrategien und Datenbanken (Link: https://ub.uni-graz.at/de/recherche/online-tutorials/) sowie Kurse (zu welchen du über UNIGRAZonline unter der Applikation “Kursangebote der UB Graz” gelangst) an. Es gibt auch einen IMMOX-Kurs, in dem du die Universitätsbibliothek Graz sowie die wichtigsten Grundlagen zu den Themen Recherchieren, wissenschaftliches Arbeiten und Informationsbewertung kennen lernst (Link: https://imoox.at/course/ubmooc2016).

Deine Recherche für passende Literatur zu deinen wissenschaftlichen Arbeiten beginnst du zumeist über unikat, der Suchmaschine der Universitätsbibliothek Graz, bzw. über die Suchmaschinen im World Wide Web, die das “gesamte” Internet durchsuchen. Bei deiner Literaturrecherche unterstützen dich aber noch weitere Systeme:

Literaturverwaltung

Spätestens bei deinen Abschlussarbeiten stehst du vor der Herausforderung, dass du den Überblick über eine Vielzahl von Literaturquellen behalten musst. Bei der Organisation hilft natürlich die Erstellung von Listen und Ordner-Systemen, jedoch ist es auch hiermit oft schwierig nichts zu übersehen. Unterstützung bei dieser Herausforderung bieten Literaturverwaltungsprogramme, mit denen du in einem Programm übersichtlich Memos, Zusammenfassungen (Exzerpte), Belege etc. organisieren kannst und die deinen wissenschaftlichen Arbeitsprozess entsprechend wesentlich erleichtern können.

Es gibt verschiedenste Programme, wie bspw. EndNote, RefWorks und Mendeley. Einen Vergleich bieten bspw. die Publikationen der Universität Rostok (Link zum PDF: https://www.ub.uni-rostock.de/fileadmin/user_upload/redakteure/wissenschaftliche_services/open_access/2019_oa-woche/2019_10_ub_rostock_litverw_vergleich_oa-woche_tri.pdf) oder die Technische Universität München (Link zum PDF: https://mediatum.ub.tum.de/doc/1316333/1316333.pdf).

Die Uni Graz stellt allen Angehörigen kostenlos die Software Citavi zur Verfügung. Alle Informationen zu diesem Literaturverwaltungsprogramm und Tutorials findest du auf der Homepage der Universitätsbibliothek Graz (Link: https://ub.uni-graz.at/de/services/kursangebote-der-ub/literaturverwaltung/).

Universitätsbibliothek

Die Universitätsbibliothek der Uni Graz (UB Graz) stellt den Studierenden an ihren zehn Zweigstellen gesamt rund 4 Millionen Informationsträger zur Verfügung. Die Werke der UB Graz findest du an folgenden Bibliotheksstandorten:

  • Hauptbibliothek (Universitätsplatz 3a; im hinteren Teil des Hauptgebäudes)
  • Bibliothekszentrum Wall (Fachbibliotheken Erziehungswissenschaft, Romanistik, Slawistik & Translationswissenschaften, Institutsbibliothek Sprachwissenschaft; Merangasse 70)
  • Bibliothekszentrum Heinrichstraße (Fachbibliotheken Anglistik/Amerikanistik, Geographie, Mathematik; Heinrichstraße 36)
  • Fakultätsbibliothek Theologie (Heinrichstraße 78a)
  • Fakultätsbibliothek ReSoWi (Universitätsstraße 15)
  • Fachbibliothek Geschichte (Heinrichstraße 26)
  • Fachbibliothek Germanistik (Universitätsplatz 3)
  • Mediathek (DVDs, Mikrofilme, Audio-CDs, CD-ROMs, Medienkoffer; zugänglich über Fakultätsbibliothek ReSoWi)
  • Sondersammlung (Steirisches Dokumentenerbe; zugänglich über Hauptbibliothek)
  • Depotbibliothek (Außenstelle der Hauptbibliothek; Ausleihe in der Hauptbibliothek)
  • zudem gibt es auch noch eine Reihe von Institutsbibliotheken, die in den Instituten selbst zugänglich sind (Link: https://ub.uni-graz.at/de/bibliotheken/institutsbibliotheken/)(weiterführende Informationen zu den Zweigstellen findest du auf der Homepage der Universitätsbibliothek – Link: https://ub.uni-graz.at/de/bibliotheken/)

Von diesen Standorten werden für dich in unserem Wissenschaftszweig vor allem die beiden erstgenannten relevant sein. Um dich vor Ort an diesen Standorten gut zurecht zu finden, bietet die UB Graz Führungen an (Link: https://ub.uni-graz.at/de/services/fuehrungen/). Zusätzlich gibt es im Arbeitsbereich Elementarpädagogik sowie im Arbeitsbereich Inklusive Bildung und Heilpädagogische Psychologie noch Präsenzbibliotheken mit Literatur zu deren Themenbereichen (Informationen dazu findest du auf der Homepage des Instituts für Bildungsforschung und Pädagog*innenbildung – Link: https://bildungsforschung.uni-graz.at/de/institut/bibliotheken/; die hier zur Verfügung gestellten Ressourcen kannst du vor Ort kopieren oder scannen). Des Weiteren stellt die UB Graz natürlich auch Online-Ressourcen zur Verfügung.

Vor deiner ersten Nutzung der Medien der UB Graz musst du dich für diesen Dienst registrieren. Dies machst du auf UNIGRAZonline (UGO) über die Applikation “Bibliothek”). Bei deinem ersten Aufruf der Applikation wirst du aufgefordert die Bibliotheksordnung zu akzeptieren – hast du das erledigt, stehen dir am nächsten Tag alle Dienste der UB Graz zur Verfügung. Klickst du in Folge auf die Applikation, gelangst du zu unikat – was das ist erklären wir dir gleich:

Fast alle Medien, die von der Universitätsbibliothek angeboten werden (egal ob diese analog oder digital zur Verfügung gestellt werden), findest du über die Suchmaschine unikat (Link: https://unikat.uni-graz.at/; der Login erfolgt mit deinen UGO-Benutzerdaten). Lediglich der Altbestand (bis 1982) ist nur extern in einem Imagekatalog (Link: http://webapp.uibk.ac.at/alo/cat/collection.jsp?id=1004) einsehbar. Unikat ist damit zentral für deine Literaturrecherche – Tipps, wie du diese am effektivsten gestaltest, findest du unter dem Reiter Literaturrecherche.

Wenn du bei deiner Recherche auf unikat Literatur gefunden hast, die du verwenden möchtest, siehst du in der Übersicht gleich, ob diese analog oder digital zugänglich ist (bei analogen Ressourcen steht unter den Details “Verfügbar” bzw. “Zur Zeit nicht verfügbar”, bei digitalen Ressourcen “Online-Zugriff frei”). Die Entlehnung der Ressourcen erfolgt je nach Art und auch nach Standort anders:

  • Bei analogen Medien musst du in einem ersten Schritt auf den Titel klicken, um die Details zu öffnen. Unter Standorte wird dann angezeigt, in welcher Bibliothek die Ressource verfügbar ist. Der weitere Prozess unterscheidet sich dann je nach Standort:
    • Ist das Buch etc. über die Hauptbibliothek zugänglich, musst du es über unikat bestellen – dazu klickst bei den Optionen aus “Bestellen/Vormerken” und bestätigst die Auswahl in dem nächsten Fenster. Je nach Zeitpunkt deiner Bestellung kannst du die Ressource dann am gleichen oder am nächsten Tag in der Hauptbibliothek mit deiner UNIGRAZCard am Schalter abholen (du erhältst noch eine E-Mail auf deinen Studierenden-E-Mail-Account, sobald das Buch abholbereit ist). Die Reservierung bleibt dann in der Regel fünf Tage aufrecht.
    • Ist die Ressource an einem anderen Standort als der Hauptbibliothek verfügbar (z. B. FB Erziehungswissenschaft (im Bibliothekszentrum Wall) > Magazin), musst du das Buch vor Ort heraussuchen, um es auszuleihen. Dazu benötigst du die Signatur, die in der Zeile des Standorts angezeigt wird und welche angibt, wo genau die Ressource zu finden ist. Im Bibliothekszentrum Wall (wo du, wie bereits angemerkt, tendenziell eher entlehnen wirst) findest du die ausleihbaren Bücher dann im Kellergeschoss (im Erdgeschoss findet sich lediglich Präsenzbestand – Näheres dazu etwas weiter unten) – auf der Stirnseite der Regale sowie an den jeweiligen Regalböden ist vermerkt, welche Signaturen hier aufgestellt sind (falls du vor Ort im Magazin des Bibliothekszentrum Wall ohne vorherige Recherche im unikat Literatur zu bestimmten Themengebieten suchen möchtest, findest du direkt vor dir, wenn du das Kellergeschoss betrittst, eine Mappe, in der angegeben ist, welches Thema unter den einzelnen Signatur-Gruppen zu finden ist). Für die Entlehnung selbst brauchst du dann am Schalter auch wieder lediglich deine UNIGRAZCard.
    • Wenn im unikat aufscheint, dass die Ressource “Zur Zeit nicht verfügbar” ist, kannst du alle analogen Medien (gleich an welchem Standort sie zu finden wären) vormerken. Für eine Vormerkung gehst du wie bei der Bestellung von Ressourcen aus der Hauptbibliothek vor. Sobald das Buch etc. wieder am Standort ist, wird es für dich reserviert und du erhältst eine E-Mail-Benachrichtigung, dass du es dir abholen kannst (die Reservierung gilt auch hier wieder fünf Tage). Unter dem Reiter “Meine Bestellungen” (wenn du rechts oben auf deinen Namen klickst) werden dir die Ressourcen angezeigt, für welche du vorgemerkt bist. Solltest du diese Bücher etc. doch nicht mehr benötigen, kannst du deine Vormerkung hier auch stornieren.Solltest du selbst keine Zeit haben Medien in der Bibliothek abzuholen, kannst du auch eine Vollmacht ausstellen, damit diese ein*e Bekannte*r entlehnt. Dazu benötigt die ausleihende Person deine UNIGRAZCard und die entsprechende Vollmacht (Link: https://static.uni-graz.at/fileadmin/ub/doc/bhb-ausleihe/UB_Formular_Ausleihe_Vollmacht.pdf). Deine Entlehnung ist in der Regel auf 25 Werke und 30 Tage beschränkt – wie lange du die jeweiligen Ressourcen ausleihen kannst, wird dir im unikat unter den Details angezeigt bzw. die genauen Daten für deine Ausleihe unter dem Reiter “Mein Ausleihen”, zu dem du gelangst, wenn du im unikat rechts oben auf deinen Namen klickst. Du kannst deine Entlehnung(en) unter diesem Reiter auch bis einen Tag vor Ablauf der Entlehnfrist verlängern, sofern die Medien noch nicht von jemand anderem vorgemerkt wurden. Mit Verlängerungen beträgt die maximale Entlehnfrist 120 Tage, danach muss die Ressource in jedem Fall zur Bibliothek zurückgebracht werden. Wenn du eine wissenschaftliche Abschlussarbeit (Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit) verfasst, kannst du um einen Diplomand*innenstatus ansuchen. Durch diesen Status verlängert sich die Entlehnfrist von den regulären 30 Tagen auf 60 Tage und die Anzahl der maximal gleichzeitig ausleihbaren Werke erhöht sich von 25 auf 75. Den Antrag findest du auf der Homepage der UB Graz (Link: https://static.uni-graz.at/fileadmin/ub/doc/bhb-ausleihe/UB_Formular_Ausleihe_Diplomandenstatus.pdf). Die Rückgabe von analogen Medien kannst du während der Öffnungszeiten an den Schaltern der Bibliotheken erledigen oder die Ressourcen außerhalb der Öffnungszeiten in die Rückgabeboxen geben (für die Hauptbibliothek findest du Rückgabeboxen vor dem rechten Eingang zum ReSoWi-Gebäude, beim Bibliothekszentrum Wall findest du rechts neben dem Eingang eine Rückgabebox; achte bei der Rückgabe darauf, dass du die Medien bei der korrekten Bibliothek zurückbringst, also dort, wo du sie ausgeliehen hast). Solltest du die Rückgabe deiner ausgeliehenen Ressourcen nicht vor Ablauf der Entlehnfrist erledigen (zu welcher du aber auch per E-Mail noch einige Tage vor Ablauf erinnert wirst), erhebt die UB Graz Mahngebühren. Nach der 1. Mahnung sind für jedes Buch und jeden verspäteten Tag 0,20 € sowie pro Mahnschreiben 2 € zu bezahlen. Die Bezahlung der Gebühren erledigst du, nachdem du die Medien zurückgebracht hast, am Kassaautomaten in der Eingangshalle der Hauptbibliothek (egal bei welchem Standort du die Ressourcen entliehen hast). Zudem bist du, solange die Rückgabe von entliehenen Medien ausständig ist, nicht berechtigt weitere auszuborgen.
  • Die digitalen Medien, die von der UB Graz lizenziert sind, kannst du an den PC-Arbeitsplätzen am Campus direkt aufrufen, indem du auf “Online-Zugriff frei” klickst. In einem sich öffnenden Tab wirst du dann auf die Homepage des Verlags (hier musst du dann einfach noch auf den Download-Button klicken, um das Werk zu öffnen) bzw. direkt zur Ressource weitergeleitet. In vielen Fällen kannst du die Datei dann gesamt für deine weitere Bearbeitung abspeichern, bei einigen Verlagen (wie bspw. UTB) ist es nötig kapitel- bzw. seitenweise zu speichern. Um von Zuhause aus auf digitale Ressourcen der UB Graz zugreifen zu können, musst du im Vorhinein einen VPN-Client aktivieren und darfst im unikat nicht angemeldet sein. Der weitere Prozess für deinen Zugriff ist der Gleiche, wie über die PC-Arbeitsplätze am Campus. Neben den digitalen Publikationen, die von der UB Graz lizenziert sind, stellt die Uni Graz auf unipub, dem internen Open Access Publikationsserver, wie der Name schon sagt, Publikationen von Studierenden und Forschenden der Uni Graz frei zur Verfügung (Link: https://unipub.uni-graz.at/).
  • Wie bereits angemerkt, ist es nicht möglich alle Medien der UB Graz auszuleihen. Unter den Präsenzbestand fallen Nachschlagewerke, Zeitschriften und Literatur aus den Semesterhandapparaten (diese beinhalten Literatur, die von Vortragenden zu ihren Lehrveranstaltungen empfohlen werden; die Semesterhandapparate für die Lehrveranstaltungen unserer Studien findest du im Erdgeschoss des Bibliothekszentrum Wall). Diese Werke kannst du aber vor Ort an den Multifunktionsgeräten gegen Gebühr scannen oder kopieren oder kostenlos mit einem Buchscanner im PDF-Format auf einen USB-Stick abspeichern.

Zudem kannst du dir die Ressourcen im unikat auch vormerken, wenn du sie noch nicht gleich benötigst – klicke dazu in der Übersicht rechts neben dem Titel auf die Pinnnadel, dann wird das Buch etc. zu deiner Merkliste hinzugefügt. Deine Merkliste kannst du aufrufen, indem du ganz oben rechts auf deinen Namen klickst und dann den entsprechenden Reiter wählst.

Solltest du auf unikat keine bzw. nur wenig passende Literatur zu einem Thema finden, stehen dir weitere Rechercheoptionen zur Verfügung (siehe Literaturrecherche). Um analoge Medien anderer Bibliotheken nutzen zu können (die du über die Suchmaschine des österreichischen Bibliothekenverbundes einsehen kannst; Link: https://search.obvsg.at/), bietet die UB Graz das Service Fernleihe an. Eine Fernleihe kannst du direkt über unikat tätigen (Option ganz oben auf der Homepage). Alle detaillierten Informationen zur Fernleihe findest du auf der Homepage der UG Graz (Link: https://ub.uni-graz.at/de/services/fernleihe/).

Ist eine Ressource an der UB Graz nicht verfügbar und auch schwer über die anderen Optionen zugänglich (siehe Literaturrecherche und Weitere Bibliotheken sowie Fernleihe) kannst du einen Ankaufsvorschlag bei der UB Graz einbringen. Alle Informationen dazu findest du auf der Homepage der UB Graz (Link: https://ub.uni-graz.at/de/services/ankaufsvorschlaege/).

Diese und weitere Informationen rund ums Universitätsbibliothek findest du auf deren Homepage (Link: https://ub.uni-graz.at/).

Weitere Bibliotheken

Um Literatur für deine wissenschaftlichen Arbeiten zu finden, ist es, wie bereits unter dem Reiter Literaturrecherche angemerkt, hilfreich, auch das Angebot der weiteren Bibliotheken zu nutzen. Da für dich als Student*in der Uni Graz höchstwahrscheinlich eher die weiteren Grazer Bibliotheken interessant sind, wollen wir hier noch auf die Optionen zur Nutzung der Einrichtungen in diesem Gebiet eingehen (über die Fernleihe (siehe Universitätsbibliothek) und die Suchmaschine des österreichischen Bibliothekenverbundes sowie je nach deiner Mobilität stehen dir aber natürlich auch die Ressourcen weiterer Bibliotheksstandorte für eine Nutzung zur Verfügung):

Viele weitere Bibliotheken und Büchereien, bspw. von Einrichtungen, findest du über die Suchfunktion des Büchereiverband Österreichs (Link: https://www.bvoe.at/).

Erwerb von Büchern

Neben der Literatur, welche du “nur” spezifisch für eine wissenschaftliche Arbeit benötigst und daher tendenziell eher ausleihen wirst, ist der Kauf einiger Fachbücher eventuell für dich nicht unrelevant (bspw. die Anschaffung der Basisliteratur für Vorlesungen in analoger Form hilft oftmals beim Lernen und häufig greifst du im weiteren Verlauf deines Studiums nochmals auf diese Grundlagenwerke zurück). Die Pflicht- und Grundlagenliteratur ist im UNI-Buchladen in der Zinzendorfgasse 29 fast immer vorrätig (solltest du ein Werk benötigen, dass gerade nicht auf Lager ist, geht aber auch die Bestellung recht schnell – in der Regel kannst du Bestellungen bereits nach 24 Stunden abholen). Zudem lohnt es sich dort die Regale deiner Studienrichtung und der Nachbarwissenschaften zu durchstöbern – oft fallen einem hierbei viele Ideen für wissenschaftliche Arbeiten ein. Alle Infos zum UNI-Buchladen findest du auf dessen Homepage (Link: https://www.uni-buchladen.at/).

Des Weiteren wollen wir dich gerne auf den karitativen Second-Hand Buchladen Books4Life Graz in der Leechgasse 24 aufmerksam machen. Hier findest du Bücher aus jedem Genre und tust mit deinem Kauf etwas Gutes. Alle Infos dazu findest du auf der Homepage (Link: http://books4life.at/). Lohnenswert ist auf jeden Fall auch der Besuch des alle paar Monate stattfindenden Flohmarkts von Books4Life – bei Preisen ab 0,50 € findet sich für jede*n etwas.

Empirische Sozialforschung

Die empirische Sozialforschung ist in unseren Studien zentral, da wir, wie im Curriculum des Bachelorstudiums ausgewiesen, nach dem Abschluss dazu fähig sein sollen, wissenschaftliche Fragestellungen zu entwerfen und mit angemessenen Forschungsmethoden zu untersuchen. Entsprechend beschäftigst du dich im Studium in vielen Lehrveranstaltungen mit der empirischen Sozialforschung (im Bachelorstudium umfasst das Modul B der Pflichtfächer die Forschungsmethoden). Um dir vorweg einen Überblick über die Inhalte empirischer Sozialforschung zu geben, folgt eine kurze Zusammenfassung:

Starten wir zunächst mit eine Definition: “Unter Empirischer Sozialforschung wird allgemein eine Gesamtheit von Methoden, Techniken und Instrumenten zur wissenschaftlich korrekten Durchführung von Untersuchungen des menschlichen Verhaltens und weiterer sozialer Phänomene verstanden. [. . .] Die Empirische Sozialforschung [wird] im Kontext einer ganzen Reihe unterschiedlicher Wissensgebiete betrieben. Damit handelt es sich bei der Empirischen Sozialforschung um eine Querschnittsdisziplin. Dies leuchtet schnell ein, wenn man sich beispielsweise vorstellt, dass bestimmte Grundregeln, nach denen eine Inhaltsanalyse betrieben wird, für alle Untersuchungsobjekte die gleichen sind, unabhängig davon, ob es sich um mittelalterliche Kirchenbücher, um Parteiprogramme aus der Weimarer Republik oder um die Ebay-Angebote im Internet des 21. Jahrhunderts handelt. Gemeinsames Anliegen der Empirischen Sozialforschung ist die Sammlung von Erkenntnissen über die soziale Realität” (Häder, 2010, S. 20).

Die empirische Sozialforschung beschäftigt sich also mit der Methodik der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit sozialen Sachverhalten. Es gibt verschiedene Zugänge, wie du Untersuchungen durchführen kannst – ganz grob lassen sich der deskriptive/hermeneutische Zugang, der qualitative Zugang und der quantitative Zugang unterteilen. Auf diese möchten wir noch kurz genauer eingehen:

  • Deskriptive/hermeneutische Untersuchung: Das Wort deskriptiv bedeutet “beschreibend”, “sachlich darstellen” etc. Eine deskriptive Untersuchung meint entsprechend die Aufarbeitung einer Fragestellung mit bereits vorhandener Literatur. Die Forschungsfrage wird hermeneutisch beantwortet – unter Hermeneutik als Methode versteht man das systematische Aufarbeiten von Inhalten, um diese auf reflektierte Weise verstehen und aufarbeiten zu können – das heißt beispielsweise, dass du ein Konzept aus Sicht einer theoretischen Position heraus beleuchtest und deine zusammengeführten Erkenntnisse die Antwort auf die Fragestellung darstellen.
  • Qualitative Untersuchung: Eine qualitative Untersuchung dient der induktiven Erschließung eines Forschungsgegenstandes. Sie wird für die Beschreibung und das Verstehen komplexer Zusammenhänge (Phänomene) herangezogen, über welche wenig Vorwissen vorliegt bzw. um detailliertere Einblicke zu gewinnen (bspw. Ursachenforschung). Die qualitative Forschung zeichnet sich entsprechend durch offenes Vorgehen und eine weniger starke Strukturierung aus (u. a. hermeneutisches Vorgehen). Sie beschäftigt sich nicht mit “harten” Fakten, sondern mit subjektiven Einstellungen, Meinungen, Denkweisen, Motivationen und Erfahrungen von Befragten. Eine qualitative Untersuchung bedarf daher keiner umfassenden theoretischen Grundlagen, da erst die Erkenntnisse theoretisch untermauert werden (dies heißt aber natürlich nicht, dass du dich vor einer Erhebung weniger genau mit der Literatur auseinandersetzen musst – deine Recherche bezieht sich aber eher darauf, welche Informationen zum Gegenstand bereits vorliegen und welche Aspekte in jedem Fall bei der Untersuchung berücksichtigt werden müssen). Als Forschungsmethoden dienen folglich offene Vorgehensweisen, die detaillierte Einblicke zulassen – Beispiele sind: (qualitative) Interviews (Expert*inneninterview etc.), Gruppendiskussionen, (teilnehmende) Beobachtung, (qualitative) Inhaltsanalyse (Analyse von Dokumenten, Bilder, Videos, Artikeln etc.), qualitatives Experiment, Einzelfallstudie. Aus den erhobenen (Einzelfall-)Daten sollen Schlussfolgerungen für die Allgemeinheit – Hypothesen und Theorien – abgeleitet werden (die Hypothesen bzw. Theorien sollten in Folge durch eine quantitative Untersuchung auf ihre Repräsentativität für die Gesamtheit überprüft werden). Die Stichprobengröße ist beim qualitativen Zugang folglich geringer als bei quantitativen Erhebungen.
  • Quantitative Untersuchung: Eine quantitative Untersuchung dient der deduktiven Überprüfung von Hypothesen und Theorien. Ein quantitativer Zugang setzt entsprechend eine fundierte Auseinandersetzung mit der vorhandenen Literatur voraus, um daraus Hypothesen abzuleiten, die durch eine statistische Analyse angenommen (bestätigt/verifiziert) oder verworfen (abgelehnt/falsifiziert) werden. Die quantitative Forschung bedient sich standardisierter Forschungsmethoden, um Häufigkeiten, Mengen und statistische Zusammenhänge zu ermitteln. Es geht darum Ausschnitte aus der Realität zu messen und zu quantifizieren, also in Zahlenwerte zu übersetzen, welche folglich statistisch ausgewertet werden können. Als Datenerhebungsverfahren dienen bei quantitativen Untersuchungen standardisierte Befragungen (mit geschlossenen oder Multiple-Choice-Fragen – mündlich oder schriftlich), standardisierte Experimente, standardisierte Tests, standardisierte Beobachtungen, quantitative Inhaltsanalysen etc. Die Stichprobe sollte bei quantitativen Untersuchungen so groß als möglich und repräsentativ für die Population (Berücksichtigung von Parametern wie Geschlecht, Nationalität, ethnischer Hintergrund etc. – je nach Forschungsgegenstand) sein. Durch die größere Stichprobe erhöhen sich Objektivität und Reliabilität (Zuverlässigkeit) der Studie. Abschließend möchte ich dir noch einen Tipp geben, wenn du eine quantitative Forschung durchführst: Auf der Website “Methodenberatung” der Universität Zürich findest du einen Entscheidungsbaum für die Auswahl statistischer Datenanalyseverfahren (du kannst damit also abwägen, welche Verfahren du für welche Daten heranziehen musst) und ebenfalls Beschreibungen der Testverfahren sowie Anleitungen für die Durchführung der Verfahren im SPSS (statistische Software mit der auch bei uns im Studium gearbeitet wird; Link zur Homepage: https://www.methodenberatung.uzh.ch/de.html).

Nach welchen Zugang du arbeiten musst, hängt von deiner Fragestellung ab. Bei Bachelorarbeiten wird zumeist – wie bei den meisten Seminararbeiten – der deskriptiv/hermeneutische Zugang gewählt. Bei Masterarbeiten wird in der Regel hingegen ein Forschungsprojekt – also eine quantitative oder qualitative Erhebung und anschließende Auswertung – durchgeführt.

Einen detaillierteren Einblick in die empirische Sozialforschung erhältst du beispielsweise in dem Buch “Empirische Sozialforschung. Eine Einführung” von Michael Häder, welches dir im unikat als E-Book frei zugänglich ist.

Beihilfen und Stipendien

Es gibt für Student*innen in Österreich verschiedenste finanzielle Förderungen, die jeweils an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind. Da eine Beschreibung aller Fördermöglichkeiten für uns leider nicht möglich ist, möchten wir euch an dieser Stelle lediglich auf die “wichtigsten” (also nach unserem Wissen am häufigsten in Anspruch genommenen) Beihilfen und Stipendien hinweisen:

  • Die Studienbeihilfe ist an die soziale Förderwürdigkeit deiner Familie gebunden. Ob du die Studienbeihilfe bekommen würdest, kannst du mit dem Stipendienrechner vorab herausfinden (Link: http://stipendienrechner.at/). Eine Antragstellung ist aber auch bei einem negativen Ergebnis ratsam, auch wenn du ein paar Dokumente zusammensuchen musst – vielleicht bekommst du ja doch einen kleinen finanziellen Zuschuss. Deinen Antrag auf Studienbeihilfe stellst du online unter https://www.stipendium.at/antrag-stellen/online-antrag. Beachte dabei die Einhaltung der Fristen (WS: 20.09. – 15.12., SoSe: 20.02. – 15.05.). Die Anspruchsdauer beträgt die Mindeststudienzeit plus ein Toleranzsemester (Bachelor: 7 Semester, Master: 5 Semester). Des Weiteren ist dein Anspruch an einen bestimmten Studienerfolg gebunden, das heißt du musst ein gewisses Maß an ECTS-Punkten absolviert haben, um die Beihilfe weiter zu bekommen und auch keine Rückzahlung leisten zu müssen (Bachelor: nach dem 2. Semester 30 ECTS-Punkte und nach dem 6. Semester 90 ECTS-Punkte, Master: nach dem zweiten Semester 20 ECTS-Punkte und nach dem 6. Semester (sofern durch Verlängerung noch Anspruch besteht) 90 ECTS-Punkte; der Nachweis wird automatisch von der Uni an die Stipendienstelle übermittelt, du musst also selbst keine Unterlagen übermitteln). Zudem musst du beachten, dass du dein Studium nicht öfter als zweimal und nicht später als nach dem zweiten Semester wechseln darfst, um Anspruch auf Studienbeihilfe zu haben. Ein wichtiger Hinweis ist zudem, dass du neben dem Bezug der Studienbeihilfe im Jahr maximal 15.000 € dazuverdienen darfst. Beziehst du neben dem Studium ein höheres Einkommen, verringert sich deine Beihilfe um den Betrag, um den die Zuverdienstgrenze überschritten wurde. Alle weiteren Informationen zur Studienbeihilfe findest du auf der Homepage der Studienbeihilfenbehörde (Link: https://www.stipendium.at/stipendien/studienbeihilfe).
  • Das Selbsterhalter*innen-Stipendium erhalten Studierende unter 30, welche sich bis zum Beginn des Studiums mindestens vier Jahr selbst erhalten haben (Mindesteinkommen pro Jahr: 8.580€; die Altersgrenze erhöht sich um jedes weitere Jahr des Selbsterhalts, jedoch um max. fünf Jahre). Deinen Antrag für ein Selbsterhalter*innen-Stipendium stellst du online über die Homepage der Studienbeihilfebehörde (Link: https://www.stipendium.at/antrag-stellen/online-antrag). Für die Antragstellung gelten die gleichen Fristen, wie bei der Studienbeihilfe. Bezüglich der Anspruchsdauer, des Studienerfolgs, des Studienwechsels und der Zuverdienstgrenze gelten ebenfalls dieselben Regelungen, wie bei der Studienbeihilfe. Alle weiteren Informationen zum Selbsterhalter*innen-Stipendium findest du auf der Homepage der Studienbeihilfenbehörde (Link: https://www.stipendium.at/stipendien/studium-beruf).
  • Das Studienabschluss-Stipendium erhalten Studierende, welche kurz vor Abschluss ihres Bachelors oder Masters stehen (es sind nur noch wenige Prüfungsleistungen zu erbringen und die Abschlussarbeit wurde bereits begonnen), in den letzten 48 Monaten vor Zuerkennung mindestens 36 Monate zumindest halbtags erwerbstätig waren und ihre Beschäftigung während der Dauer der Zuerkennung aufgeben. Zudem darf in den letzten 48 Monaten vor Antragstellung keine Studienbeihilfe bzw. kein Selbsterhalter*innen-Stipendium bezogen worden sein und das Studienabschluss-Stipendium kann nur einmal, also entweder im Bachelor- oder Masterstudium, gewährt werden. Alle weiteren Informationen zur Antragstellung, dem Leistungsnachweis und zur Höhe des Stipendiums findest du auf der Homepage der Studienbeihilfenbehörde (Link: https://www.stipendium.at/stipendien/studium-beruf).Neben dem Studienabschluss-Stipendium der Studienbeihilfenbehörde hat auch die Uni Graz ein solches Stipendium eingerichtet, um welches aktuell bis zum Sommersemester 2022 angesucht werden kann. Alle Informationen zu diesem Studienabschluss-Stipendium findest du auf der Homepage der Studienabteilung (Link: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/studienbeitrag/studienabschluss-stipendium-fuer-erwerbstaetige-studierende/).
  • Der Anspruch auf Familienbeihilfe verlängert sich bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres, wenn das Kind studiert. Die Anspruchsdauer ist grundsätzlich die Mindeststudienzeit plus ein Toleranzsemester. Für das erste Studienjahr muss ein Studienerfolg über mindestens 16 ECTS-Punkte erbracht werden (die Übermittlung des Nachweises erfolgt dabei in der Regel automatisch, du musst (bzw. deine Eltern müssen) dem Finanzamt also keine Bestätigung senden – außer ihr werdet explizit dazu aufgefordert). Die Auszahlung erfolgt in der Regel immer an deine Eltern, eine Auszahlung an dich selbst ist nur in Sonderfällen möglich. Alle weiteren Informationen zur Familienbeihilfe während des Studiums findest du auf der Homepage des Bundeskanzleramts (Link: http://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/familienbeihilfe0/familienbeihilfe-fuer-studierende.html).
  • Ein Leistungsstipendium an der Uni Graz kannst du beantragen, wenn du im vorangehenden Studienjahr (01.10. – 30.09.) einen Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,0 hattest und der Beurteilungszeitraum innerhalb der Anspruchsdauer (Mindeststudienzeit plus ein Semester) lag. Die Stipendien werden von deinem jeweiligen Dekanat vergeben, bei uns also vom URBI-Dekanat. Die Bewerbungsfrist für das Leistungsstipendium ist jeweils Ende September bis Anfang November. Genauere Informationen zur Vergabe, den Modalitäten und der Antragstellung des Leistungsstipendiums findest du auf der Homepage des URBI-Dekanats (Link: https://urbi.uni-graz.at/de/studieren/stipendien/leistungsstipendien/).

Neben den gelisteten Beihilfen und Stipendien gibt es, wie bereits genannt, noch viele weitere Fördermöglichkeiten. Eine Übersicht über alle potenziellen Möglichkeiten deiner finanziellen Förderung gibt dir die österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung GRANTS.AT (Link: https://grants.at/). Bei Fragen und Unklarheiten zu dieser Thematik kannst du dich gerne an das Sozialreferat der ÖH Uni Graz wenden (Link: https://soziales.oehunigraz.at/).

Solltest du in eine finanzielle Notlage geraten, kannst du um finanzielle Unterstützung bei deiner ÖH ansuchen. Für sozial bedürftige Studierende gibt es an der ÖH Uni Graz den Sozialtopf (Link: https://soziales.oehunigraz.at/oeh-foerderungen/sozialtopf/) und von der ÖH-Bundesvertretung den Sozialfond (Link: https://soziales.oehunigraz.at/oeh-foerderungen/sozialfonds/).

Zuletzt wollen wir dich noch darauf hinweisen, dass du durch eine Mitarbeit bei deiner ÖH in verschiedenen Funktionen deinen Anspruch auf Studienbeihilfe, das Selbsterhalter*innen-Stipendium und die Familienbeihilfe verlängern kannst, ECTS-Punkte erhältst und von weiteren Benefits profitierst. Bei Interesse an dieser Möglichkeit kannst du dich gerne an uns wenden – wir erklären dir gerne, welche Optionen deines Engagements denkbar wären und freuen uns jederzeit gerne über Unterstützung! Zudem erhältst du ebenfalls Benefits, wenn du dich in deiner Heimvertretung als Vorsitz oder Sprecher*in engagierst – falls du dies tust, können wir dich gerne auch bezüglich Formularen etc. unterstützen.

Mensastempel

Der sogenannte Mensastempel ist eine Ermäßigung in Höhe von 0,90 € auf jedes Menü in den Mensa-Lokalen. Den Stempel bekommst du, sofern du ein Vorjahreseinkommen unter 10.000 € hattest. Trifft diese Voraussetzung auf dich zu, kannst du dich im Sekretariat der ÖH Uni Graz in die entsprechende Liste eintragen. Danach musst du nur noch den Vermerk auf deine UNIGRAZCard aufdrucken lassen und diese beim Bezahlen vorzeigen, um zu sparen.

Detailliertere Infos und die teilnehmenden Lokale findest du auf der Homepage der ÖH Uni Graz (Link: https://oehunigraz.at/mensastempel/).

Mobilität(sförderung)

Am einfachsten, günstigsten und oftmals auch schnellsten bist du in Graz mit dem Fahrrad unterwegs. Eine Übersicht über die Radwege findest du auf der Homepage der Stadt Graz (Link: https://www.graz.at/cms/beitrag/10295921/8115447/Online_Karte_Radkarte.html). Da das Radfahren  aber nicht für alle Personen optimal und möglich sowie wetterabhängig ist, ist der öffentliche Verkehr natürlich eine gute Alternative. Wir haben dir hier nicht nur die Vorteile für Studierende – im Sinne einer Förderung – zusammengefasst, sondern generell die wichtigsten Angebote für dich gegenübergestellt. Je nachdem, wo du wohnst und welche Strecken du fährst, ist eine der Optionen, die für dich passendere (leider gibt es bei den Studierendenvorteilen Altersbeschränkungen, wodurch ältere Studierende leider, wie so oft, mehr zahlen müssen):

  • Das Top-Ticket für Studierende ist die beste Option, wenn du steiermarkweit nach Graz pendelst. Für aktuell 156 € (Stand: September 2021) bekommst du eine 6-Monats-Fahrkarte für alle öffentlichen Verkehrsmittel in der Steiermark (das Ticket für das Wintersemester ist von Anfang September bis Ende Februar gültig, für das Sommersemester von Anfang März bis Ende August). Leider gilt dieses Angebot nur, wenn du dein 26. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Alle Infos zum Top-Ticket für Studierende findest du auf der Homepage des Verkehrsverbund Steiermark (Link: https://verbundlinie.at/tickets/verbundfahrkarten/top-ticket-studierende).
  • Studierende über 26 Jahren können für die steiermarkweite Mobilität ab 1. Jänner 2022 das KlimaTicket Steiermark nutzen. Mit diesem Ticket sind alle öffentlichen Verkehrsmittel des Verkehrsverbunds Steiermark ein Jahr lang kostenfrei nutzbar. Das KlimaTicket Steiermark Classic kostet als reguläres Personenticket 588 € – es gibt jedoch auch eine übertragbare Variante zum Preis von 688 €. Alle Infos zum Klimaticket Steiermark findest du auf der Homepage des Verkehrsverbunds Steiermark (Link: https://www.verbundlinie.at/service/service/neuigkeiten-steiermark/977-ab-1-jaenner-2022-das-neue-klimaticket-steiermark-startet).
  • Der Mobilitätsscheck der Stadt Graz gewährt Studierenden eine Vergünstigung von 30 € auf die 4-Monats-Studienkarte für die Tarifzone 101 in Graz. Damit kostet das Studienticket statt aktuell 133,10 € nur 103,10 € (Stand: September 2021). Dieses Ticket gilt jeweils in der Lehrveranstaltungszeit der Hochschulen (WS: Anfang Oktober bis Ende Jänner; SoSe: Anfang März bis Ende Juni). Den Mobilitätsscheck erhältst du, wenn du einen Hauptwohnsitz in Graz hast und das 26. Lebensjahr am ersten Geltungstag noch nicht vollendet hast. Alle Infos zum Mobilitätsscheck findest du auf der Homepage der Stadt Graz (Link: https://www.graz.at/cms/ziel/7749743/DE/) und zum Studienticket auf der Homepage der Holding Graz (Link: https://www.holding-graz.at/de/ticket/4-monate-ticket/).
  • Falls du das ganze Jahr über in Graz unterwegs bist, empfiehlt sich die Anschaffung der Jahreskarte Graz. Dies gilt natürlich im Vergleich zum Studienticket insbesondere für Studierende über 26, da es bei diesem Ticket keine Altersbeschränkung gibt. Die Jahreskarte für Grazer*innen kostet aktuell 315 € (Stand: September 2021) und gilt entsprechend 12 Monate. Die Infos rund um dieses Ticket findest du auf der Homepage der Holding Graz (Link: https://www.holding-graz.at/jahreskartegraz.html).
  • Wenn du eine Studienförderung der Stipendienstellen erhältst, bekommst du auch Fahrtkostenzuschüsse. Genaueres hierzu findest du auf der Homepage der Studienbeihilfenbehörde (Link: https://www.stipendium.at/stipendien/weitere-foerderungen).
  • Für deine österreichweite Mobilität mit den öffentlichen Verkehrsmitteln lohnt sich die Anschaffung einer ÖBB Vorteilscard, mit der du ein Jahr lang bei jedem Ticket 50 % sparst. Für alle unter 26 gibt es die Vorteilscard Jugend um 19 € (Kauf bis zum Tag vor deinem 26. Geburtstag möglich). Ohne Altersbeschränkung kannst du die Vorteilscard 66 um 66 € (nur online erhältlich) oder die Vorteilscard Classic um 99 € erwerben. Alle Infos zur ÖBB Vorteilscard findest du auf der Homepage der ÖBB (Link: https://www.oebb.at/de/tickets-kundenkarten/kundenkarten/vorteilscard).
  • Je nachdem, wie oft du bundesweit mit den Öffis unterwegs bist, rentiert sich eventuell auch die Anschaffung des neuen Klimaticket Ö. Mit dem Klimaticket kannst du 12 Monate lang (fast) alle öffentlichen Verkehrsmittel in Österreich kostenlos nutzen. Für Personen unter 26 Jahren kostet das ermäßigte Klimaticket 821 €, ab einem Alter von 26 Jahren kostet das Ticket 1.095 €. Alle Infos zum Klimaticket findest du auf der Homepage https://www.klimaticket.at/.

Weitere Unterstützungen und Befreiungen

Durch diverse Zuschüsse und Befreiungen kannst du als Student*in finanziell an einigen Ecken sparen – im Folgenden haben wir einige Optionen gelistet (von denen wir wissen – falls dir noch etwas einfällt, lass es uns also gerne wissen):

  • Wohnunterstützung: Du kannst beim Land Steiermark um einen Zuschuss zur Miete bzw. zu den Betriebskosten ansuchen. Alle Infos dazu findest du auf der Homepage des Land Steiermark (Link: https://www.soziales.steiermark.at/cms/ziel/108507273/DE/).
  • Befreiung von den Rundfunkgebühren, Zuschuss zum Fernsprechentgelt und Befreiung von der Ökostrompauschale: Als Studienbeihilfebezieher*in kannst du um diese finanziellen Erleichterungen ansuchen, sofern dein Haushaltsnettoeinkommen nicht die Beitragsgrenzen übersteigt. Alle Infos dazu findest du auf der Homepage der GIS (Link: https://www.gis.at/befreien).
  • Befreiung vom Kirchenbeitrag: Falls du der katholischen Kirche angehörst, bist du ab Volljährigkeit beitragspflichtig. Als Student*in kannst du dich je nach Einkommenslage jedoch befreien lassen. Alle Infos dazu findest du auf der Homepage deiner Diözese.

Zweitstudium

Um deine beruflichen Perspektiven auszuweiten oder deinen Interessen zu vertiefen, kannst du dich für ein oder mehrere weitere Studien inskribieren (du kannst natürlich auch im Rahmen der freien Wahlfächer bzw. darüber hinaus Lehrveranstaltungen absolvieren, jedoch musst du für die Anmeldung vieler Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter für das/ein Studium zugelassen sein, in dem die Lehrveranstaltung Teil des Curriculums ist. Um dich für ein zusätzliches Studium einzuschreiben, musst du dies lediglich mit deiner UNIGRAZCard oder einem amtlichen Lichtbildausweis während der allgemeinen Zulassungsfrist in der Studienabteilung melden.

Weitere Informationen zum Zweitstudium bzw. auch zu einer Ummeldung findest du auf der Homepage der Studienabteilung (Link: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/studieren/einschreibung-zulassung/zusaetzliches-studium-ummeldung/).

Studium und Berufstätigkeit

Die Vereinbarung von Studium und Arbeit ist oftmals nicht einfach. Viele Student*innen sind jedoch aus finanzieller Sicht auf diese Doppelbelastung angewiesen und natürlich ist eine Beschäftigung während deines Studiums im pädagogischen Handlungsfeld eine wertvolle Erfahrung. Informationen rund um das Thema Arbeit und Studium (bspw. zur Bildungskarenz, -teilzeit und zu Einkommensgrenzen) erhältst du vom Arbeitsreferat der ÖH Uni Graz (Link: https://arbeit.oehunigraz.at/). Informationen zu Beihilfen und Stipendien für Berufstätige bzw. vor dem Studium erwerbstätige Personen (Selbsterhalter*innen-Stipendium und Studienabschluss-Stipendium) findest du unter dem Reiter Beihilfen und Stipendien.

Zudem wollen wir dich darauf aufmerksam machen, dass du laut Universitätsgesetz (§ 59 Abs. 3) als berufstätige*r Studierende*r dazu berechtigt bist, zu melden, zu welchen Tageszeiten du einen besonderen Bedarf nach Lehr- und Prüfungsangeboten hast. Wende dich dazu am besten für das Bachelorstudium an die Institutsmanagerin und für die Masterstudien an die jeweilige Office-Managerin des Arbeitsbereichs, der die Lehrveranstaltungen betreut, die du besuchen willst/musst. Ob und wieweit deine Meldung berücksichtigt werden kann, ist jedoch leider von den räumlichen und personellen Ressourcen abhängig – im Gesetz ist lediglich ausgewiesen, dass die Universitäten “diesen besonderen Bedarf auf Grund der Meldeergebnisse bei der Gestaltung ihres Lehr- und Prüfungsangebotes nach Möglichkeit zu berücksichtigen” haben.

Bei der Lehrveranstaltungsanmeldung, die nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip erfolgt, ist es in unseren Studien aber leider trotzdem so, dass Ummeldungen aufgrund einer zeitlichen Überschneidung mit deiner beruflichen Tätigkeit durch das Instituts- bzw. Office-Management zumeist leider nicht möglich sind, da die Studiengänge als Vollzeitstudien geführt werden. Wenn für eine Gruppe alle Fixplätze vergeben sind, musst du dich entsprechend leider mit deiner*m Arbeitgeber*in arrangieren. Du kannst sonst lediglich bei deinen Studienkolleg*innen anfragen, ob jemand bereit ist, mit dir ihren*seinen Fixplatz zu tauschen.

Studium und Krankenversicherung

Während deines Studiums bist du nicht automatisch krankenversichert (die ÖH-Versicherung ist lediglich eine Unfallversicherung). Je nach Alter, Familienstand und Berufstätigkeit gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie du dich krankenversichern kannst (wenn du ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze beziehst, bist du aber natürlich durch deine Beschäftigung versichert). Einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten bietet das Sozialreferat deiner ÖH Uni Graz (Link: https://soziales.oehunigraz.at/versicherung/krankenversicherung/).

Studieren mit Kind

Die Vereinbarung deines Studiums mit Kinderbetreuungspflichten birgt viele Herausforderungen, oftmals insbesondere finanzieller Natur. Das Sozialreferat deiner ÖH Uni Graz berät dich als Studierende*r mit Kind/ern in allgemeinen und finanziellen Angelegenheiten. Alle Details zur Beratung findest du auf der Homepage des Sozialreferats (Link: https://soziales.oehunigraz.at/studierende-mit-kind/). Weiters gibt es ein Factsheet der Uni Graz zu diesem Thema (Link: https://static.uni-graz.at/fileadmin/Unikid-Unicare/Factsheets/Factsheet_Studium_mit_Kind.pdf).

Zudem wollen wir dich darauf aufmerksam machen, dass du laut Universitätsgesetz (§ 59 Abs. 3) als Studierende*r mit Kinderbetreuungspflichten dazu berechtigt bist, zu melden, zu welchen Tageszeiten du einen besonderen Bedarf nach Lehr- und Prüfungsangeboten hast. Wende dich dazu am besten für das Bachelorstudium an die Institutsmanagerin und für die Masterstudien an die jeweilige Office-Managerin des Arbeitsbereichs, der die Lehrveranstaltungen betreut, die du besuchen willst/musst. Ob und wieweit deine Meldung berücksichtigt werden kann, ist jedoch leider von den räumlichen und personellen Ressourcen abhängig, im Gesetz ist lediglich ausgewiesen, dass die Universitäten “diesen besonderen Bedarf auf Grund der Meldeergebnisse bei der Gestaltung ihres Lehr- und Prüfungsangebotes nach Möglichkeit zu berücksichtigen” haben.

Studieren mit Beeinträchtigung

Mit einer Behinderung oder chronische Erkrankung stellen sich dir im Studium oftmals Herausforderungen. Menschen mit Beeinträchtigungen werden in ihrem Studium vom Zentrum Integriert Studieren sowie vom Referat für Barrierefreiheit der ÖH Uni Graz unterstützt. Zudem stellt dir der Verein UNIABILITY einen Ratgeber zur Verfügung (Link: https://www.uniability.org/studium/) und setzt sich für Chancengerechtigkeit und Barrierefreiheit an Hochschulen ein. Näheres zu dem Verein findest du auf dessen Homepage (Link: https://www.uniability.org/).

Campusplan

Einen Campusplan der Uni Graz kannst du unter https://campusplan.uni-graz.at/ aufrufen. Die wichtigsten Orte für dich als Student*in unserer Studien haben wir in folgender Karte grün hervorgehoben:

Neben den Pfeilen sind jeweils Zahlen vermerkt – welche Räumlichkeiten damit gemeint sind wollen wir hier noch erklären:

  1. HS 06.01 (Willi Gaisch): in diesem Hörsaal im ABC-Hörsaaltrakt (Universitätsplatz 6) – auch “Vorklinik” genannt, weil sich diese „hinter“ diesem Gebäude befindet – hast du in den ersten Semestern viele Vorlesungen
  2. HS 12.11: in diesem Hörsaal im “Heizhaus” (Universitätsstraße 2 – 4) hast du in den ersten Semestern ebenfalls einige Vorlesungen
  3. Wall-Zentrum: im “Wall” (Merangasse 70) hast du bis auf die Vorlesungen in den ersten Semestern fast alle Lehrveranstaltungen; im zweiten Stock des “Wall” finden sich fast alle Arbeitsbereiche der Institute, die unsere Studiengänge verwalten (das heißt die Büros der Lehrenden und der Office-Managerinnen sind hier – mit Ausnahme des Arbeitsbereich Elementarpädagogik, der sich in der Strassoldogasse 10 befindet), und ebenfalls unser “Büro” das “Aquarium”; im Erdgeschoss findest du weiters die Fachbibliothek für unseren Wissenschaftszweig
  4. Universitätsbibliothek und Studienabteilung: im hinteren Bereich des Hauptgebäudes (Universitätsplatz 3a) findest du die Hauptbibliothek (den „Hauptstandort“ der Uni-Bibliothek) und die Studienabteilung
  5. ÖH Uni Graz und ÖH-Servicecenter: in der Schubertstraße 6 (1. Stock und Untergeschoss) sowie im Gebäude 6a (2. Untergeschoss) findest du die Büros der ÖH Uni Graz und im Erdgeschoss des Gebäudes Schubertstraße 6 das ÖH-Servicecenter

Raumbezeichnung (Raumnummer)

Neben dem Campusplan hilft dir auch die Kenntnis über die Zusammensetzung der Raumbezeichnung bei der Orientierung am Campus. Diese setzten sich jeweils aus Raumtyp (HS = Hörsaal, SR = Seminarraum, UR = Unterrichtsraum, LS = Lehrsaal etc.), der Gebäudenummer, dem Stockwerk und der Raumnummer selbst zusammen. Um das ein wenig verständlicher zu machen, fügen wir hier ein paar Beispiele an:

  • HS 06.01: HS steht für Hörsaal, 06 ist die Gebäudenummer – 06 steht für Universitätsplatz 6 (Hörsaaltrakt ABC), 0 steht für Erdgeschoss und 1 ist die Raumnummer
  • HS 12.11: HS steht für Hörsaal, 12 ist die Gebäudenummer – 12 steht für Universitätsstraße 2 – 4 („Heizhaus“), 1 steht für 1. Stock und die zweite 1 für die Raumnummer
  • MR 33.0.010: MR steht für Mehrzwecksaal, 33 ist die Gebäudenummer – 33 steht für Merangasse 70 („Wall“), 0 steht für Erdgeschoss und 010 ist die Raumnummer
  • UR 33.1.010: UR steht für Unterrichtsraum, 33 ist die Gebäudenummer – 33 steht für Merangasse 70 („Wall“), 1 steht für 1. Stock und 010 ist die Raumnummer
  • SR 33.2.016: SR steht für Seminarraum, 33 ist die Gebäudenummer – 33 steht für Merangasse 70 („Wall“), 2 steht für 2. Stock und 016 ist die Raumnummer
  • SR 35.K2: SR steht für Seminarraum, 35 ist die Gebäudenummer – 35 steht für Merangasse 18 (wo auch das URBI-Dekanat angesiedelt ist), K steht für Kellergeschoss und 2 ist die Raumnummer

In deinem Terminkalender (die Applikation „Mein Terminkalender“ auf UNIGRAZonline) ist jeweils ausgewiesen, in welchem Raum deine Lehrveranstaltungen abgehalten werden. Wenn du hier auf den Raum klickst, wirst du auf eine Seite weitergeleitet, auf welcher oben steht, in welchem Gebäude sich der Raum befindet, und auf der dir ein Grundrissplan des Gebäudes angezeigt wird. Der Grundrissplan ist in den meisten Fällen intuitiv verständlich, jedoch ist dies leider gerade beim „Wall“ (in dem unsere Institute angesiedelt sind und wir einen Großteil der Lehre haben) leider nicht der Fall – auf dem Plan ist die obere Seite des Gebäudes jene, die an die Merangasse angrenzt (wo sich auch der Haupteingang befindet) und die untere Seite, jene die an den Hof/Parkplatz angrenzt.

Falls du einen Raum suchst, der nicht in deinem Terminkalender aufscheint, kannst du den Grundrissplan über die Raumsuche aufrufen (Link: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbsuche.durchfuehren?pSuchTyp=9). Gib hier bei Suchbegriff die Bezeichnung des Raums an und klicke dann in der Trefferliste in der Zeile mit den korrekten Raum in der Spalte „Adresse, Stockwerk“ auf die ausgewiesene Adresse – dann öffnet sich die Seite mit dem Grundrissplan.

Zudem wird als Raum aktuell häufig „URBI-Online“ angezeigt – dies bedeutet, dass die Lehrveranstaltungseinheit online abgehalten wird (über welche Plattform wird dir in der Regel auf Moodle bzw. per Mail kommuniziert; im Regelfall werden alle Lehrveranstaltungen in Präsenz – also vor Ort am Campus – abgehalten, die Online-Abhaltung ist der Covid-19-Pandemie geschuldet).

eduroam (WLAN der Uni Graz)

Am gesamten Campus der Uni Graz steht dir das kostenfreie WLAN eduroam zur Verfügung. Es sollte auf deinem Gerät unter Drahtlosnetzwerke angezeigt werden, sobald du dich am Campus befindest. Für den Login benötigst du lediglich deine Studierenden-E-Mail-Adresse und dein UNIGRAZonline-Passwort. Für den Einstieg stehen dir auch verschiedene Anleitungen als Hilfestellung zur Verfügung (Link: https://it.uni-graz.at/de/anleitungen/?tx_news_pi1%5BoverwriteDemand%5D%5Bcategories%5D%5B%5D=422,w,l,a,n).

Eduroam ist zudem auch an vielen weiteren Hochschulen und diversen öffentlichen Plätzen zugänglich. Alle Informationen dazu findest du unter den weiterführenden Links, die in der gelben Infobox am Seitenende der Homepage der uniIT angeführt sind (Link: https://it.uni-graz.at/de/services/zugang-zum-uninetz/wlan-eduroam/).

Drucken, Kopieren und Scannen am Campus

Du kannst fast überall an der Uni Graz mit deiner UNIGRAZCard an Multifunktionsgeräten drucken, scannen und kopieren (alle Aufstellungsorte der Geräte kannst du unter folgendem Link abrufen: https://public.sharepoint.uni-graz.at/sites/it/Lists/Multifunktionsdrucker/; die Anmeldung an den Geräten erfolgt, indem du deine UNIGRAZCard auf das vorgesehene Feld legst). Für die Benutzung musst du deine UNIGRAZCard nur zuerst im ÖH-Servicecenter oder online (Link: https://guthaben.uni-graz.at/) mit Guthaben aufladen. Bei der Aufbuchung gibt es jeweils einen Mindestbetrag – im Servicecenter beträgt dieser 10 € und online 20 €. Solltest du nach Abschluss deines Studiums noch Guthaben auf der Karte haben, kannst du dir dieses im ÖH-Servicecenter auszahlen lassen (wieviel Guthaben du auf deiner Karte hast, ist auf den Multifunktionsgeräten oder online unter dem oben genannten Link ersichtlich).

Einen Druckauftrag kannst du entweder über USB direkt am Gerät auswählen, über einen der Computer-Arbeitsplätze der Uni an die Drucker schicken oder ebenfalls von deinem Laptop senden (bei den beiden letztgenannten Optionen greift das Gerät über das uniFLOW-System auf deine Daten zu, wenn du dich mit deiner UNIGRAZCard anmeldest). Anleitungen für die Multifunktionsgeräte selbst, wie auch für die Installation der Drucker auf deinem privaten Endgerät findest du auf der Homepage der uniIT (Link: https://it.uni-graz.at/de/anleitungen/?tx_news_pi1%5BoverwriteDemand%5D%5Bcategories%5D%5B%5D=421).

Das Drucken und Kopieren an der Uni Graz ist vergleichsweise günstig, solltest du also einmal mehr als ein paar wenige Seiten zu drucken haben, ist es trotz Drucker Zuhause eine Überlegung wert, die Unterlagen auf der Uni auszudrucken.

Arbeitsplätze an der Uni Graz

Am Campus der Uni Graz stehen dir natürlich fast überall Arbeitsplätze zur Verfügung. Im Wall-Zentrum (Merangasse 70), in dem vor allem ab dem dritten Semester fast alle unsere Lehrveranstaltungen abgehalten werden, findest du im Erdgeschoss (Zugang im Hof) sowie im zweiten Stock eine Lernzone. Zudem gibt es einen größeren Lernbereich in der Humboldtstraße 48 – die „ZMB-Lounge“ – sowie eine 24/7-Lernzone der Universitätsbibliothek, die dir, wie der Name bereits sagt, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 52 Wochen im Jahr zur Verfü-gung steht (Infos hierzu findest du unter https://ub.uni-graz.at/de/neuigkeiten/detail/article/247-lernzone/).

PC-Arbeitsplätze findest du im Wall-Zentrum, im ReSoWi-Zentrum (Universitätsstraße 15) sowie in fast allen Zweigstellen der Universitätsbibliothek. Eine genaue Aufstellung der IT-Räume für Studierende findest du auf der Homepage der uniIT (Link: https://it.uni-graz.at/de/services/arbeitsplaetze/it-raeume-und-oeffentliche-geraete/).

Zur Benutzung der PCs am Campus musst du dich mit deinen UNIGRAZonline-Benutzerdaten anmelden (es kann sein, dass du beim Benutzernamen vorweg das Kürzel “bzedvz\” eingeben musst, das angibt, dass du ein*e Studierende*r bist). Nach deiner Anmeldung steht dir auf den PCs standortunabhängig ein persönlicher Speicherplatz zur Verfügung – das heißt, du kannst deine gespeicherten Daten auf jedem Endgerät abrufen. Auf diese Daten kannst du auch von Zuhause über dein eigenes Gerät zugreifen. Anleitungen, wie das funktioniert findest du auf der Homepage der uniIT (Link: https://it.uni-graz.at/de/anleitungen/?tx_news_pi1%5BoverwriteDemand%5D%5Bcategories%5D%5B%5D=431). Des Weiteren kannst du auf den PC-Arbeitsplätzen im Wall und im ReSoWi die Programme nutzen, die du für die empirische Datenanalyse benötigst (für uns vor allem für die quantitative Forschung SPSS und für die qualitative Forschung MAXQDA – du hast aber natürlich auch die Möglichkeit die Programme von Zuhause aus zu nutzen – siehe Software für private Endgeräte).

Schließfächer

Am Campus stehen dir in der Hauptbibliothek der UB Graz und im Wall-Zentrum, in dem wir in unserem Studienzweig ab dem dritten Semester des Bachelorstudiums fast ausschließlich Lehrveranstaltungen haben, Schließfächer zur Verfügung. Die Benutzung ist jeweils auf die Dauer des Aufenthalts am Campus beschränkt, also jeweils maximal bis zur Schließung des Gebäudes. Die Schließfächer in der Hauptbibliothek findest du im Eingangsbereich, einen Schlüssel erhältst du gegen Vorlage deiner UNIGRAZCard und einer Unterschrift bei der Bibliotheksaufsicht (am Schalter). Im Wall sind die Schließfächer ebenfalls im Eingangsbereich zu finden (beim Haupteingang links vor dem Durchgang zum Mehrzwecksaal), den Schlüssel erhältst du mit Unterschrift und UNIGRAZCard beim Portier.

VPN – Zugriff auf das Uni-Netzwerk von Zuhause aus

Um von Zuhause aus diverse Ressourcen der Uni Graz zu nutzen (Zugriff auf E-Books der Universitätsbibliothek sowie deinen persönlichen Speicherplatz an den PC-Arbeitsplätzen der Uni), gibt es die sogenannten VPN-Tunnel (schaffen eine gesicherte Verbindung zwischen zwei Netzwerken über das Internet). Es gibt zwei verschiedene VPN-Clients an der Uni Graz, den Cisco Anyconnect Client und den Forticlient (ersterer hat eine limitierte Anzahl gleichzeitiger Zugriffe, daher empfehlen wir dir den zweiten Client zu nutzen). Die Clients musst du zuerst installieren, um über VPN auf das Uni-Netzwerk zugreifen zu können (empfehlen wir dir, da du mit Sicherheit während deines Studiums öfter auf Ressourcen zugreifen musst). Daneben gibt es auch die Option eine VPN-Verbindung über den Browser herzustellen, damit kannst du jedoch nur auf Webseiten und nicht auf die Programme/deinen Speicherplatz zugreifen. Anleitungen für alle VPN-Varianten stehen dir über den “digitalen Assistenten” zur Verfügung (Link: https://it.uni-graz.at/de/vpn/).

Software für private Endgeräte

Die Uni Graz stellt Studierenden ausgewählte Software-Programme kostenlos bzw. zu sehr günstigen Preisen zur Verfügung. In unserem Studienzweig sind davon für dich höchstwahrscheinlich die beiden Programme SPSS und MAXQDA (die du für die empirische Datenanalyse benötigst) sowie das Microsoft Office 365 Pro Plus-Paket interessant. Für SPSS kannst du eine Jahreslizenz um 30 € erwerben, die anderen genannte Softwares sind kostenlos downloadbar. Alle Details hierzu und den Link zum Software-Portal findest du auf der Homepage der uniIT (Link: https://it.uni-graz.at/de/services/software/software-fuer-private-geraete/).

Zudem hast du die Möglichkeit Software-Programme über eine Remote-Verbindung virtuell zu nutzen. Die verfügbaren Programme sind MAXQDA, SPSS, AMOS und MATLAB (wie bereits angemerkt, wirst du eher die beiden erstgenannten Programme im Studium brauchen – da die Remote-Verbindung jedoch ab und zu vor allem bei größeren Datensätzen ausgelastet sein kann, empfehlen wir dir MAXQDA eher auf deinem Gerät zu installieren; bei SPSS ist ein Kauf der Lizenz zu empfehlen, wenn du mit einem großen Datensatz arbeitest). Zum virtuellen Software-Portal gelangst du über folgenden Link: https://it013047.pers.ad.uni-graz.at/RDWeb/Pages/de-AT/login.aspx?ReturnUrl=/RDWeb/Pages/de-AT/Default.aspx. Alle weiteren Informationen zur virtuellen Software kannst du der Homepage der uniIT entnehmen (Link: https://it.uni-graz.at/de/services/software/virtuelle-software/).

ÖH-Reminder

Der ÖH-Reminder erinnert dich rechtzeitig per SMS an alle wichtigen studienrelevanten Fristen (natürlich kostenfrei). Die Erinnerungen umfassen hochschulspezifische Fristen, wie bspw. die Inskriptionsfristen und die Einzahlung von ÖH-Beitrag und Studienbeitrag, und allgemeine Fristen, wie unter anderem jene der Studienbeihilfe. Die An- und Abmeldung funktioniert ganz unkompliziert auf https://reminder.oeh.ac.at/.

Vernetzung und Unterlagen (Facebook & Studo)

Zur Vernetzung und zum Austausch von Unterlagen gibt es verschiedene Facebook-Gruppen (findest du über die Suchfunktion, wenn du den Namen deines Studiums und Graz, Uni Graz oder KFU eingibst) und vermehrt wird auch die Studo-App genutzt (in der App gibt es jeweils Chats für ganze Studiengänge und Lehrveranstaltungen – in der Regel wirst du automatisch zu einem Chat hinzugefügt, wenn du für eine Lehrveranstaltung angemeldet bzw. zu einem Studium inskribiert bist). Alle Infos zu Studo findest du auf der Homepage der Studo GmbH (Link: https://studo.com/). Durch eine Kooperation der ÖH Uni Graz mit Studo gibt es für alle Studierenden der Uni Graz einen kostenlosen Zugang zur Pro-Version der App (Code: OEHUNIGRAZ4U).

Psychologische Studierendenberatung

Die Psychologische Studierendenberatung (PSB) ist eine kostenlose Beratungsstelle für alle Student*innen und Studieninteressierte. Die PSB hilft dir bei der Wahl und am Beginn deines Studiums, unterstützt dich bei der Persönlichkeitsentfaltung und berät bei studienbezogen und persönlichen Problemen. Das Angebot umfasst Einzel- und Gruppenberatungen. Einen Überblick über die Leistungen kannst du dir auf der Homepage der PSB verschaffen (Link: https://www.studierendenberatung.at/standorte/graz/ueberblick/).

Die psychische Gesundheit von Studierenden steht jedoch nicht nur bei dieser konkreten Einrichtung im Fokus. Durch die hohe Relevanz (etwa ein Viertel aller Student*innen hat psychische Probleme) hat die Österreichische Hochschüler*innenschaft 2021 eine Mental Health-Kampagne gestartet, um für das leider viel zu häufig stigmatisierte Thema zu sensibilisieren. Auf der Homepage der ÖH-Bundesvertretung findest du eine Broschüre und österreichweite Anlaufstellen (Link: https://mentalhealth.oeh.ac.at/). Die ÖH Uni Graz hat auf ihrer Homepage die spezifischen Einrichtungen in Graz gelistet und gibt dir einen kurzen Überblick über die Therapieformen und deren Förderungen (Link: https://oehunigraz.at/mentale-gesundheit/).

Zentrum für Soziale Kompetenz (ZSK)

Das Zentrum für Soziale Kompetenz (ZSK) bietet dir ein umfangreiches, für Studierende kostenloses Lehrveranstaltungsangebot, dass vor allem für uns als angehende Pädagog*innen eine wertvolle und sinnvolle Ergänzung zu den eher theoretisch ausgelegten Pflichtlehrveranstaltungen bietet. Das Lehrveranstaltungsangebot umfasst die Themenbereiche Kommunikation und Selbstwahrnehmung, Eigensteuerung, Kooperation und Gesellschaftliche Verantwortung. Das gesamte Lehrveranstaltungsangebot mit genauen Informationen und Kurzvideos zur Erläuterung der Inhalte findest du auf der Homepage des ZSK (Link: https://soziale-kompetenz.uni-graz.at/de/studieren/lehrveranstaltungen/). Die Lehrveranstaltungen des ZSK kannst du im Rahmen der freien Wahlfächer bzw. im Masterstudium Erwachsenen- und Weiterbildung im Rahmen der gebundenen Wahlfächer absolvieren. Des Weiteren ist es ab dem Wintersemester 2021/22 für alle Masterstudierenden möglich, das überfakultäre Mastermodul Kommunizieren – Intervenieren – Kooperieren abzulegen, das Lehrveranstaltungen des ZSK umfasst. Die meisten Lehrveranstaltungen des ZSK werden mit 3 ECTS-Punkten bewertet, die Spanne liegt zwischen 1,5 und 4,5 ECTS-Punkten. Für die Kurse kannst du dich in UNIGRAZonline (UGO) anmelden (wenn du auf der Homepage des ZSK auf den Titel der Lehrveranstaltung klickst, wirst du automatisch auf UGO weitergeleitet; näheres zur Anmeldung findest du unter Lehrveranstaltungsanmeldung). Die Anmeldephase für das Wintersemester ist im September, für das Sommersemester im Februar. Bei deiner ersten Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen kann es oftmals sein, dass du für keinen bzw. nur für einen deiner gewünschten Kurse einen Fixplatz bekommst. Das liegt an der großen Nachfrage. Das ZSK ist bei der Platzvergabe aber bemüht, dass jede*r Studierende zumindest einen Fixplatz erhält (die Vergaberegelung findest du unter folgendem Link: https://soziale-kompetenz.uni-graz.at/de/ studieren/anmeldung-zuteilung/). Wichtig ist für dich, dass du nach einer Absage nicht aufgibst – wenn du dich öfter für den gleichen Kurs anmeldest, wird dies bei der Zuteilung berücksichtigt. Bei deiner zweiten oder dritten Anmeldung solltest du dann sicherlich mal Glück haben! Zudem ist auch wichtig, dass du einer Lehrveranstaltung, bei der du einen Fixplatz erhalten hast, nicht unentschuldigt fernbleibst, dann rutscht du nämlich für die nächste Anmeldephase ganz nach unten auf die Liste der Anmeldungen.

Alle weiteren Infos zum Zentrum für Soziale Kompetenz findest du auf dessen Homepage (Link: https://soziale-kompetenz.uni-graz.at/).

Treffpunkt Sprachen

Treffpunkt Sprachen – das Zentrum für Sprache, Plurilingualismus und Fachdidaktik – bietet dir die Möglichkeit deine Sprachkenntnisse zu verbessern und auf weitere Sprachen auszuweiten. Das Angebot umfasst Sprachkurse, Aussprachetrainings und Grammatikschulungen. Das gesamte Lehrveranstaltungsangebot findest du auf der Homepage des Zentrums (Link: https://treffpunktsprachen.uni-graz.at/de/lehre/fremdsprachenkurse/). Die Sprachkurse gliedern sich in Kursstufen, welche dem Europäischen Referenzrahmen des Europarats entsprechen (A1 – C2). Für die Einstufung deiner Vorkenntnisse und deine richtige Wahl der Kursstufe gibt es auf der Homepage von Treffpunkt Sprachen Selbsteinstufungsformulare (Link: https://treffpunktsprachen.uni-graz.at/de/lehre/niveaus-kursstufen/). Deine absolvierten Sprachkurse kannst du dir als freie Wahlfächer anrechnen lassen. Für die Lehrveranstaltungen mit 2 Semesterstunden erhältst du 3 ECTS-Punkte. Die Anmeldung für die Kurse erfolgt über UNIGRAZonline (UGO). Du findest die Kurse am einfachsten, wenn du bei der Lehrveranstaltungssuche unter der Applikation “Lehrveranstaltungen” rechts bei Organisation “Treffpunkt Sprachen” eingibst (Näheres siehe Lehrveranstaltungsanmeldung). Die Anmeldephase für das Wintersemester ist im September, für das Sommersemester im Februar. Deine Anmeldung ist jedoch erst gültig, wenn du nach deiner Fixplatzzuteilung auf UGO den Kursbeitrag überweist und eine Zahlungsbestätigung per Mail an Treffpunkt Sprachen (kursbeitrag.trsp@uni-graz.at) sendest. Die Kursgebühren belaufen sich bei Lehrveranstaltungen mit 2 Semesterstunden auf 70 €/mit 1 Semesterstunde auf 35 €.

Bei Treffpunkt Sprachen kannst du ebenfalls Sprachzertifikate erwerben und Oral Assessments (mündlicher Sprachnachweis für Studierende, welche ein Auslandssemester machen wollen) absolvieren. Alle Infos zu den Zertifikaten findest du unter: https://treffpunktsprachen.uni-graz.at/de/lehre/internationale-zertifikate/; zu den Oral Assessments unter: https://treffpunktsprachen.uni-graz.at/de/lehre/oral-assessments/.

Alle weiteren Infos rund um Treffpunkt Sprachen findest du auf der Homepage des Zentrums (Link: https://treffpunktsprachen.uni-graz.at/de/).

Timegate

Timegate ist ein Lehrveranstaltungsangebot des Institut für Unternehmensführung und Entrepreneurship. Die Seminare sind in die Themenbereiche Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Persönlichkeit und Perspektive und Praxistransfer unterteilt. Das gesamte Angebot kannst du dir unter dem Link https://unternehmensfuehrung.uni-graz.at/de/timegate/lehrveranstaltungen/ ansehen. Diese Lehrveranstaltungen kannst du dir auch als freie Wahlfächer anrechnen lassen. Für die Kurse bekommst du je zwischen 1 und 2,5 ECTS-Punkte. Die Anmeldung erfolgt über UNIGRAZonline. Der Anmeldezeitraum ist rund um den Beginn der Semester angelegt. Am einfachsten kommst du zur Anmeldung, wenn du auf der oben genannten Homepage auf den hinterlegten Link der Lehrveranstaltungsnummer klickst.

Alle weiteren Informationen zu Timegate findest du auf der eingerichteten Homepage (Link: https://unternehmensfuehrung.uni-graz.at/de/timegate/).

IMMOX

IMOOX ist eine MOOC (Massive Open Online Courses)-Plattform. Auf der Plattform stehen dir sehr viele Kurse auf Hochschulniveau zu ganz unterschiedlichen Thematiken kostenlos, zeit- und ortsunabhängig zur Verfügung. Das umfangreiche Angebot der Online-Kurse findest du unter dem Link https://imoox.at/courses. Die IMMOX-Kurse kannst du dir im Rahmen deines Studiums leider nicht anrechnen lassen, aber du kannst dich ganz nach deinem Interesse mit Themen auseinandersetzen, die gut nachvollziehbar und gebündelt für dich aufbereitet wurden. Und da du ein Zertifikat für die Teilnahme an den Kursen bekommst, bringt dir deine Zeitinvestition eventuell einmal bei der Jobsuche einen Vorteil.

Die Homepage der Lernplattform IMOOX, wo du alle weiteren Infos erhältst, kannst du unter https://imoox.at/mooc/ aufrufen.

Weiterbildungslehrgänge und -kurse (UNI for LIFE etc.)

UNI for LIFE ist die Weiterbildungsinstitution der Uni Graz und bietet Masterlehrgänge, Universitätslehrgänge Universitätskurse und Seminare zu den Themenbereichen Wirtschaft, Recht, Sprache & Kommunikation, Gesundheit & Naturwissenschaften, Weltanschauung & Gesellschaft sowie – für dich wahrscheinlich am interessantesten – Bildung & Soziales an. Mit diesen Weiterbildungsangeboten kannst du dich spezialisieren und dein Portfolio für deine Arbeitssuche erweitern. Die Kurse und Lehrgänge sind jedoch an einen nicht unwesentlichen Kostenfaktor gebunden und haben jeweils spezifische Aufnahmevoraussetzungen. Einen Überblick über das Weiterbildungsangebot findest du auf der Homepage von UNI for LIFE (Link: https://www.uniforlife.at/).

Neben dem Weiterbildungsangebot der UNI for LIFE gibt es natürlich noch zahlreiche andere Möglichkeiten dich in den unterschiedlichen pädagogischen Handlungsfeldern zu spezialisieren. Einen Überblick über potenzielle Weiterbildungen findest du unter folgendem Link https://www.fachhochschulen.at/soziales_paedagogik, jedoch sind dies natürlich nur Beispiele – es gibt noch viele weitere Optionen (recherchiere dazu einfach im Internet und bei den diversen Weiterbildungsträgern). Was in der Trefferliste bspw. fehlt, ist der Bereich Frühförderung – dazu gibt es u. a. an der Postgraduate-School der Med-Uni Graz einen Universitätslehrgang (Link: https://postgraduate-school.medunigraz.at/diagnostik-pflege-therapie/interdisziplinaere-fruehfoerderung-und-familienbegleitung).

Universitäts-Sportinstitut (USI)

Das Universitäts-Sportinstitut (USI) bietet sehr kostengünstige Sportkurse für alle Studierenden und Mitarbeiter*innen der Uni Graz an. Das Angebot umfasst mehr oder weniger alle Sportarten, weswegen wir hier keine Beispiele nennen – klick dich am besten einfach durch die Auswahl (Link: https://sportinstitut.uni-graz.at/de/usi-kurssuche/).

Die Anmeldung zu den USI-Kursen kann, wie gleich bei der Kurssuche auffällt, online auf der Homepage durchgeführt werden oder vor Ort im Hauptgebäude der Uni Graz. Bei beiden Varianten musst du schnell bzw. früh dran sein. Die Onlineanmeldung wird an einem Tag im September (WS) bzw. Februar (SoSe) gestaffelt geöffnet und die beliebten Sportarten sind meist nach wenigen Minuten ausgebucht. Bei der Anmeldung vor Ort (findet in der Regel an einem Montag und Dienstag im September (WS) bzw. Februar (SoSe) statt) musst du bei der Ticketvergabe für die spätere Anmeldung früh dran sein. Die Vergabe beginnt gegen 6:30 Uhr, jedoch campieren die Studis meistens von Sonntag auf Montag im Hauptgebäude, um sich die besten Plätze zu sichern (die Ersten reservieren sich den vordersten Bereich meistens schon am Sonntagvormittag). Früh dran sein bekommt hier eine neue Dimension – dem Spektakel einmal beizuwohnen, können wir nur empfehlen 😊.

Um dich für die USI-Kurse anmelden zu können, musst du im Vorhinein jedoch die Zustimmung zur Übermittlung deiner Daten erteilen. Dies machst du auf UNIGRAZonline über die Applikation “Universitäts-Sportinstitut (USI)”. Erledige dies früh genug, wenn du dich für Kurse einschreiben möchtest, da die Übermittlung einige Tage in Anspruch nehmen kann.

ÖH-Servicecenter

Im ÖH-Servicecenter (Schubertstraße 6) erhältst du diverse Skripten zu Lehrveranstaltungen (ob ein*e Lehrende Skripten über das ÖH-Servicecenter zur Verfügung stellt, erfährst du in der ersten Vorlesung), einige Fachbücher (aktuell keine Literatur für unsere Studienrichtungen) sowie Büromaterial und es steht dir ein Druckservice für unterschiedlichste Drucksorten zur Verfügung (dort kannst du bspw. deine Abschlussarbeiten drucken, binden sowie spiralisieren lassen). Zudem stehen dir im ÖH-Servicecenter weitere Multifunktionsgeräte zum Drucken, Kopieren und Scannen mit deiner UNIGRAZCard zur Verfügung. Alle Infos zum ÖH-Servicecenter findest du auf dessen Homepage (Link: https://www.oeh-servicecenter.at/).

Merchandise der Uni Graz

Kleine oder größere Geschenke zur Erinnerung an die Uni Graz kannst du im ÖH-Servicecenter oder im UNI-Shop (Hauptgebäude, Universitätsplatz 3, 1. Stock) erwerben. Eine Übersicht über die Produktpalette findest du auf der Homepage des UNI-Stores (Link: https://unistore.uni-graz.at/de/).

Anlaufstellen und relevante Kontakte

Studienvertretung und Institutsgruppe EBW

Wir – die StV & IG EBW – setzen uns für dich und deine Probleme am Institut ein – du kannst dich gerne bei allen Fragen, Problemen und Anmerkungen an uns wenden.

“Büro”: Aquarium, Merangasse 70, 8010 Graz (2. Stock, gegenüber des Lifts im vorderen Bereich des Gebäudes) E-Mail: ebw@oehunigraz.at Homepage: https://ebw.oehunigraz.at/ Facebook: https://www.facebook.com/stv.ebw Instagram: https://www.instagram.com/stv_ig_ebw_graz/ Discord: https://discord.gg/hhCYS3N

ÖH Uni Graz

Deine Studierendeninteressensvertretung an der Uni Graz und Anlaufstelle für alle Fragen und Probleme rund ums Studium.

Adresse: Schubertstraße 6, 8010 Graz E-Mail: office@oehunigraz.at oder vorsitz@oehunigraz.at Homepage: https://oehunigraz.at/

Kontakte zu den Referaten und Einheiten der ÖH Uni Graz entnimm bitte der Homepage.

Studienabteilung

Zuständig für Inskription, Ausstellen des Studierendenausweises, Ausstellung von Bescheiden etc.

Adresse: Universitätsplatz 3a, 8010 Graz Tel.: 0316 / 380 – 9105 E-Mail: studienabteilung@uni-graz.at Homepage: studienabteilung.uni-graz.at

URBI-Dekanat

Zuständig für Anerkennungen, Studienabschluss etc.

Adresse: Merangasse 18, 8010 Graz Tel.: 0316 / 380 – 8015 E-Mail: urbi.dekan@uni-graz.at (allgemein – je Anliegen musst du dich an verschiedene Kontakte wenden – bei den jeweiligen Reitern ausgewiesen) Homepage: https://urbi.uni-graz.at/de/fakultaet/

Institut für Erziehungs- und Bildungswissenschaft

Institutsleitung: Univ.-Prof.in Dr.in Elke Gruber (elke.gruber@uni-graz.at) Stv. Institutsleitung: Univ.-Prof. Dr.  Arno Heimgartner (arno.heimgartner@uni-graz.at)

Adresse: Merangasse 70/II, 8010 Graz Homepage: https://erziehungs-bildungswissenschaft.uni-graz.at/

Institut für Bildungsforschung und Pädagog*innenbildung

Institutsleitung: Univ.-Prof.in Dr.in Barbara Gasteiger-Klicpera (barbara.gasteiger@uni-graz.at) Stv. Institutsleitung: Univ.-Prof.in Dr.in Heike Wendt (heike.wendt@uni-graz.at)

Adresse: Merangasse 70/II, 8010 Graz (und Elisabethstraße 41/I sowie Strassoldogasse 10/I) Homepage: https://bildungsforschung.uni-graz.at/de/

Institutsmanagement EBW

Frau Amtsdirektorin Sabine Habersack, MSc Zuständig für Annahme von Formularen, Anmeldung zu Lehrveranstaltungen etc. Adresse: Merangasse 70/II, 8010 Graz (Raum: 33.2.0314) Tel.: 0316 / 380 – 2535 E-Mail: sabine.habersack@uni-graz.at

Frau Elisabeth Seiser Zuständig für Studienabschluss, Anmeldung kommissionelle Masterprüfung etc. Adresse: Merangasse 70/II, 8010 Graz (Raum: 33.2.0316) Tel.: 0316 / 380 – 2546 E-Mail: elisabeth.seiser@uni-graz.at

Das Institutsmanagement des Institut für Bildungsforschung und Pädagog*innenbildung ist an der für uns Studierende relevanten Organisation unserer Studien nicht beteiligt, weshalb die Kontaktdaten nicht ausgewiesen werden (Kontakt für Lehre des Masterstudiums Inclusive Education: Renate Hodab; Kontakt für Anfragen an den Arbeitsbereich Elementarpädagogik: Sarah Feierabend (siehe Office-Management der Arbeitsbereiche).

Office-Management der Arbeitsbereiche

AB Allgemeine Pädagogik des Institut für Erziehungs- und Bildungswissenschaft: (Leitung: Univ.-Prof.in Dr.in Johanna Hopfner; Homepage: https://erziehungs-bildungswissenschaft.uni-graz.at/de/institut/arbeitsbereich-allgemeine-paedagogik/)

Frau Petra Welles, BA Adresse: Merangasse 70/II, 8010 Graz (Raum: 33.2.0102) Tel.: 0316 / 380 – 8029 E-Mail: petra.welles@uni-graz.at

AB Elementarpädagogik des Institut für Bildungsforschung und Pädagog*innenbildung: (Leitung: Univ.-Prof.in Dr.in Catherine Walter-Laager & Univ.-Prof. Dr. Lars Eichen; Homepage: https://bildungsforschung.uni-graz.at/de/institut/arbeitsbereiche-und-zentren/arbeitsbereich-elementarpaedagogik/)

Frau Sarah Feierabend, BA MA Adresse: Strassoldogasse 10/I, 8010 Graz Tel.: 0316 / 380 – 3658 E-Mail: sarah.feierabend@uni-graz.at

AB Empirische Lernweltforschung und Hochschuldidaktik des Institut für Erziehungs- und Bildungswissenschaft: (Leitung: Univ.-Prof. Dr. Rudolf Egger; Homepage: https://erziehungs-bildungswissenschaft.uni-graz.at/de/institut/arbeitsbereich-empirische-lernweltforschung-und-hochschuldidaktik/)

Frau Anneliese Pirs Adresse: Merangasse 70/II, 8010 Graz (Raum: 33.2.0066) Tel.: 0316 / 380 – 2541 E-Mail: anneliese.pirs@uni-graz.at

AB Erwachsenen- und Weiterbildung des Institut für Erziehungs- und Bildungswissenschaft: (Leitung: Univ.-Prof.in Dr.in Elke Gruber; Homepage: https://erziehungs-bildungswissenschaft.uni-graz.at/de/institut/arbeitsbereich-erwachsenen-und-weiterbildung/)

Frau Petra Welles, BA Adresse: Merangasse 70/II, 8010 Graz (Raum: 33.2.0102) Tel.: 0316 / 380 – 8029 E-Mail: petra.welles@uni-graz.at

AB Inklusive Bildung und Heilpädagogische Psychologie des Institut für Bildungsforschung und Pädagog*innenbildung: (Leitung: Univ.-Prof.in Dr.in Barbara Gasteiger-Klicpera; Homepage: https://bildungsforschung.uni-graz.at/de/institut/arbeitsbereiche-und-zentren/arbeitsbereich-integrationspaedagogik-und-heilpaedagogische-psychologie/)

Frau Mag.a Renate Hodab Adresse: Merangasse 70/II, 8010 Graz (Raum: 33.2.0050) Tel.: 0316 / 380 – 2550 E-Mail: renate.hodab@uni-graz.at

AB Migration – Diversität – Bildung des Institut für Erziehungs- und Bildungswissenschaft: (Leitung: Univ.-Prof.in Dr.in Annette Sprung; Homepage: https://erziehungs-bildungswissenschaft.uni-graz.at/de/institut/arbeitsbereich-migration-diversitaet-bildung/)

Frau Petra Enzi Adresse: Merangasse 70/II, 8010 Graz Tel.: 0316 / 380 – 8036 E-Mail: petra.enzi@uni-graz.at

AB Sozialpädagogik des Institut für Erziehungs- und Bildungswissenschaft: (Leitung: Univ.-Prof. Dr. Arno Heimgartner; Homepage: https://erziehungs-bildungswissenschaft.uni-graz.at/de/institut/arbeitsbereich-sozialpaedagogik/)

Frau Anneliese Pirs Adresse: Merangasse 70/II, 8010 Graz (Raum: 33.2.0066) Tel.: 0316 / 380 – 2541 E-Mail: anneliese.pirs@uni-graz.at

Curricula-Kommissionsvorsitzende

Frau Ass.-Prof.in MMag.a Dr.in Gerhild Bachmann Zuständig für Anerkennungen, Learning-Agreements bei Auslandssemestern etc.

Adresse: Merangasse 70/II, 8010 Graz (Raum: 33.2.0036) Tel.: 0316 / 380 – 2536 E-Mail: gerhild.bachmann@uni-graz.at Homepage: https://homepage.uni-graz.at/de/gerhild.bachmann/

Sprechstunden der Lehrenden

Die Informationen zu den Sprechstunden der Lehrenden findest du auf UNIGRAZonline. Du gelangst am einfachsten zu deren Visitenkarte, wenn du die Suchfunktion im oberen Bereich nutzt (Suchparameter auf Bedienstete umstellen).

Büro für Internationale Beziehungen

Zuständig für alle Angelegenheiten rund um Auslandsaufenthalte

Adresse: Universitätsplatz 3/EG, 8010 Graz Tel.: 0316 / 380 – 1249E-Mail: international@uni-graz.at Homepage: https://international.uni-graz.at/

uniIT und Infopoints

Zuständig für alle Fragen rund um die IT an der Uni Graz und die bereitgestellte Software für Studierende

Standorte: • Universitätsstraße 15/EG, 8010 Graz (ReSoWi-Zentrum – beim Eingang Schubertstraße) • Merangasse 70/EG, 8010 Graz (bei Computerräumen – nach dem Haupteingang rechts halten) Tel.: 0316 / 380 – 2240 E-Mail: servicedesk@uni-graz.at Homepage: https://it.uni-graz.at/de/

Stipendienstelle Graz

Zuständig für Studienbeihilfe, Selbsterhalter*innen-Stipendium, Fahrtkostenzuschüsse etc.

Adresse: Metahofgasse 30, 8020 Graz Tel.: 0316 / 81 33 88 – 0 Kontaktformular: https://www.stipendium.at/kontakt/kontaktformular Homepage: https://www.stipendium.at/

Weiterführende Informationen

Falls dir in unser Knowledge Base Informationen fehlen, hilft dir vielleicht auch die Sammlung von FAQs und Anleitungen der Uni Graz selbst weiter. Diese findest du unter folgendem Link: https://www.uni-graz.at/de/studium/faqs-und-anleitungen/.

Gerne freuen wir uns aber auch, wenn du uns mitteilst, was deiner Meinung nach an Infos fehlt 😊

Abschließend wollen wir noch anmerken, dass du dich mit allen Problemen, Fragen und Anliegen jederzeit an deine ÖH und Studienvertretung wenden kannst 🤗 Die Uni Graz hat zudem einen “Kummerkasten”, über welchen du anonym auf Verbesserungsmöglichkeiten hinweisen und Ärgernisse und andere Probleme aufzeigen kannst (Link: https://studiendirektorin.uni-graz.at/de/studieren/kummerkasten/). Weiters hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung eine Ombudsstelle für Studierende, an welche du dich wenden kannst (Link: https://hochschulombudsmann.at/).

(Inhalte erstellt von Stefanie Dayer)

 

Kontakt:

Mail: ebw@oehunigraz.at

Hier kannst du uns natürlich gerne jederzeit eine Nachricht mit deinem Anliegen zukommen lassen.

Anonymer Briefkasten:

Du hast ein Problem oder Anliegen, das du lieber anonym weitergeben möchtest?

 

Dann schreib uns gerne jederzeit auf Tellonym 🤗

Beratung:

Wir stehen dir jederzeit
mit Rat und Tat zur Seite und
setzen uns für dich ein!

 

 

Sprechstunden:

jeden Montag von 17 – 18 Uhr
über Discord
oder
auf Anfrage zu anderen Zeiten und auch gerne vor Ort

(Achtung: in der vorlesungsfreien Zeit finden unsere Sprechstunden nur auf Anfrage statt!)

Wo:

Online über unseren Discord Server: https://discord.gg/hhCYS3N

Vor Ort im Aquarium (Wallgebäude – Merangasse 70, 2. Stock)