Mentale Gesundheit

Mentale Gesundheit

Die ÖH unterstützt Studierende mit psychischen Erkrankungen und bei der Verbesserung der mentalen Gesundheit. Der Gedanke an Therapie mag zu Beginn vielleicht ungewöhnlich wirken. Es ist an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass es sich um eine sichere, vertrauliche und wissenschaftlich fundierte Behandlungsmethode handelt, die nachweislich effektiv ist. Sie kann dir dabei helfen Strategien zu erlernen, um mit seelisch bedingten Problemen einen guten Umgang zu finden. Du musst das nicht allein schaffen!

Studierenden wird unter gewissen Voraussetzungen ein finanzieller Zuschuss zu den Kosten für Psychotherapie/eine klinisch-psychologische Behandlung gewährt. Aber was genau unterscheidet die klinisch-psychologische Behandlung von der Psychotherapie?

Klinisch-psychologische Behandlung

Klinische Psycholog*innen haben ein Studium der Psychologie an einer Universität absolviert sowie eine zweijährige postgraduale theoretische und praktische Ausbildung, welche Supervision und Selbsterfahrung beinhaltet. Sie sind eingetragen in die Liste der klinischen Psycholog*innen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Klinische Psycholog*innen helfen psychische Probleme wie Depressionen, Ängste, persönliche Probleme, Schlafstörungen, Traumata, Essstörungen, Stress, Überforderung und viele mehr zu bewältigen. Sie unterstützen in persönlichen und auch psychischen Krisen und Notfällen und helfen auch bei der Bewältigung von körperlichen Erkrankungen (z.B. Diabetes, chronische Schmerzen wie Kopfschmerzen und Migräne, Krebs etc.). Auch bei Fragestellungen zur Studien- und Berufswahl kann die Psychologie Hilfe anbieten.

Die klinisch-psychologische Behandlung bietet kompetente und wissenschaftlich fundierte Hilfe und Unterstützung bei psychischen und sozialen Problemen. Sie kann im Einzelsetting oder in der Gruppe stattfinden. Eine Liste der eingetragenen klinischen Psycholog*innen findest du auf: psychnet.at

Weitere Informationen findest du auf der Homepage des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen (BÖP) und im.

Psychotherapie und ihre Formen

Psychotherapie kann dir helfen, schwierige Situationen zu bewältigen, deine Lebensqualität und deine Beziehungen zu verbessern und ein tieferes Verständnis von dir selbst zu erlangen. Wenn du dich gestresst, ängstlich, traurig oder überfordert fühlst, solltest du nicht zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Psychotherapeut*innen haben die Psychotherapieausbildung abgeschlossen. In dieser spezialisieren sie sich auf eine der vier gesetzlich anerkannten psychotherapeutischen Schulen: tiefenpsychologisch-psychodynamische, humanistisch-existentielle, systemische und verhaltenstherapeutische Orientierung. Innerhalb dieser kommen verschiedene Methoden zur Anwendung. Die Liste der 23 in Österreich anerkannten Psychotherapiemethoden enthält genauere Informationen.

Welche Therapieform für dich geeignet ist, hängt von deinen individuellen Voraussetzungen ab, von der Art der psychischen Problematik und deinem Leidensdruck. Auch deine Interessen und persönlichen Neigungen spielen dabei eine wichtige Rolle. Grundlegend kann gesagt werden, dass für den Behandlungserfolg die Gestaltung der vertraulichen, therapeutischen Beziehung wesentlich wichtiger als die Art und Richtung der Therapie ist.

Mental-Health Fördertopf – weil Therapie teuer ist

Wenn du bereits in Psychotherapie/klinisch-psychologischer Behandlung bist oder eine solche beginnen möchtest, kannst du bei uns einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Finanzierung der Therapie stellen. Eine Diagnose ist dafür nicht notwendig! Die genauen Richtlinien findest du hier.

        Was sind die Voraussetzungen für den Zuschuss?

  • Du bist Mitglied der ÖH Uni Graz (= du hast den ÖH-Beitrag eingezahlt).
  • Du bist zu einem ordentlichen Studium inskribiert.
  • Du hast einen günstigen Studienerfolg (mindestens 16 ECTS oder 8 Semesterstunden SWS innerhalb der beiden vorangegangenen Semester). Diese Anzahl kann in Ausnahmefällen, wie Krankheit, Mutterschutz, Berufstätigkeit oder ähnlichen Gründen halbiert werden. Auch negative Prüfungen und ernsthaft versuchte, rechtzeitig abgebrochene Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht zählen zum Studienerfolg.
  • Du bekommst von keiner anderen Stelle eine kostenfreie Psychotherapie/klinisch-psychologische Behandlung zur Verfügung gestellt.

Wichtig: Solltest du diesen Kriterien nicht entsprechen oder dir nicht sicher sein, dann bitte melde dich trotzdem bei uns und wir bemühen uns eine Lösung zu finden!

        Wie beantrage ich den Zuschuss?

Der Antrag auf Zuschuss  muss innerhalb der vorgegebenen Frist (18.03.24 – 12.05.2024) an mentale-gesundheit(at)oehunigraz.at gesendet werden.

Bei der Vergabe der Zuschüsse spielt die soziale Bedürftigkeit, der Zeitpunkt der Antragsstellung und der Ausbildungsstatus des*der Psychotherapeut*in/des*der klinische*n Psycholog*in eine Rolle. Grundsätzlich gilt das first come first serve Prinzip, somit ist die Person, die zuerst einen Antrag stellt, auch weiter vorne auf der Liste der Zuschüsse Allerdings ist beim Zuschuss zur Einzeltherapie zu beachten, dass jene Studierende, welche sozial bedürftig sind, vorgereiht werden. Insgesamt erfolgt die Vergabe des Zuschusses in dieser Reihenfolge:

  1. Sozial bedürftige Studierende, die Hilfe bei Psychotherapeut*innen in Supervision beanspruchen möchten
  2. Sozial bedürftige Studierende
  3. Studierende ohne soziale Bedürftigkeit, die Hilfe bei Psychotherapeut*innen in Supervision beanspruchen möchten
  4. Studierende, die keine der zwei Vorreihungsgründe erfüllen

Hier findest du weitere Details zu den Richtlinien: Mental-Health Richtlinien.pdf.

Psychotherapeut*innen in Supervision kosten weniger, da sie sich am Ende ihrer Ausbildung befinden und im Rahmen dieser therapeutisch tätig sein müssen. Da sie von bereits fertig Ausgebildeten supervisiert werden, kann eine qualitätsvolle Psychotherapie dennoch garantiert werden.

Sozial bedürftig bist du, wenn deine monatlichen Einnahmen die notwendigen monatlichen Ausgaben um weniger als 200 € übersteigen. Wenn du den Studienerfolg aus den genannten Gründen nicht erreichst und/oder sozial bedürftig bist, musst du dem Antrag die notwendigen Unterlagen beifügen, um dies nachzuweisen (Transaktionen der letzten 3 Monate aller Konten).

Bei Einzeltherapien werden jeweils 50 Euro für maximal 5 Therapiesitzungen zugeschossen. Gruppentherapieangebote werden für 6 Therapiesitzungen, bei einem Selbstbehalt von 10 Euro pro Einheit (insgesamt 60 Euro) finanziert. Das bezieht sich auf Gruppentherapieangebote bei klinischen Psycholog*innen bzw. Psychotherapeut*innen. Die ÖH Uni Graz bietet keine eigens organisierten Gruppentherapien an.

Achtung: der Zuschuss kann nicht auf Therapieeinheiten gewährt werden, die vor dem Tag der Zuschusszusage stattgefunden haben!

Wenn dein Antrag auf Zuschuss gewährt wird, musst du innerhalb von 3 Wochen eine*n Psychotherpeut*in/klinische*n Psycholgen*in auswählen und mit diesem*dieser einen Termin für das Erstgespräch vereinbaren (es sei denn du bist bereits in Behandlung). Andernfalls verfällt deine Zuschusszusage und wird an eine andere Person neu vergeben. Nach einem Kennenlerngespräch ist der Wechsel dem*der Psychotherpeut*in/klinischen Psycholgen*in möglich. In diesem Fall beginnt die 3-Wochen-Frist neu zu laufen.

Die geförderten Therapiestunden müssen spätestens 5 Monate nach Zuschusszusage in Anspruch genommen worden sein, ansonsten erlischt der Anspruch.

Wie finde ich einen Therapieplatz?

  • Für Fragen und Hilfestellung bei der Suche nach einem passenden Therapieplatz kann dir die Infostelle des STLP jeden Donnerstag von 17:00 bis 19:00 Uhr behilflich sein: STLP-Infostelle
  • Auch auf der Website des Steirischen Landesverbandes für Psychotherapie kannst du gezielt Psychotherapeut*innen suchen und finden:
  • Du hast außerdem die Möglichkeit, dich auf die Bedarfsliste des STLP Dies ist eine anonym geführte Liste, die darauf abzielt, den tatsächlichen Bedarf an Psychotherapie in der Steiermark zu ermitteln. Mit einer Eintragung unterstützt du uns dabei, Argumente für die verschiedenen Krankenkassen zu sammeln und trägst maßgeblich dazu bei, in Zukunft ein solides Verhandlungsmandat für kassenfinanzierte Psychotherapie aufzubauen:
  • Liste der eingetragenen Psycholog*innen des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen (BÖP): Liste PSYCHNET

Kann ich die Therapie von meiner Sozialversicherung bezahlen lassen?

Wenn du nicht selbstversichert bist, bist du als Student*in in der Regel bis zum 27. Lebensjahr bei deinen Eltern mitversichert. Die Rechnungen deines*deiner Therapeut*in/Psychologen*in kannst du über „meine SV“, dem online Portal der Sozialversicherung, einreichen. Unter den dort genannten Voraussetzungen bekommst du dann – die Höhe variiert je nach Versicherung – einen Teil der Kosten rückerstattet. Mehr Infos findest du hier.
Falls du eine Zusatzversicherung hast, werden eventuell sogar mehr oder die gesamten Kosten übernommen. Erkundige dich in diesem Fall bei deiner Zusatzversicherung.

Besondere Angebote für Studierende

Neben dem Mental Health Fördertopf gibt es noch weitere Angebote, die sich speziell an Studierende richte:

        Zentrum Integriert Studieren (ZIS)

Das ZIS will den gleichberechtigten und gleichwertigen Zugang zu allen Angeboten und Leistungen der Universität Graz für Menschen mit psychischen und chronischen Erkrankungen sowie Menschen mit Behinderung gewährleisten.
Wir beraten zu allen Fragen im Zusammenhang mit Behinderung oder psychischer und chronischer Erkrankung und Studium und unterstützen bei erkrankungs- oder behinderungsbedingt notwendigen Anpassungen – z.B. bei Prüfungen.

Kontaktaufnahme:
E-Mail: markus.pertschy@uni-graz.at, Tel.: +43 316 380 – 2223
E-Mail: barbara.levc@uni-graz.at, Tel.: +43 316 380 – 2225

        Die psychologische Beratungsstelle für Studierende (PSB)

Die PSB ist eine Einrichtung des Bildungsministeriums und ist für die Unterstützung von Studierenden und Studienwerber*innen durch klinisch-psychologische und psychotherapeutische Methoden zuständig.

Die PSB können Studierende oder Studienwerber*innen in Anspruch nehmen, wenn sie sich beispielsweise in ihrer Studienwahl oder Studienentscheidung unsicher sind oder als Studienanfänger*innen Orientierungs- und/oder Umstellungsprobleme haben.

Auch wenn Studienwechsel oder Studienabbruch oder Studienkrisen ein Thema sind, kann man sich an die PSB wenden, ebenso, wenn man sein Arbeitsverhalten verbessern möchte. Und auch für jene Studierenden, die persönliche Probleme haben oder sich in einer Lebens- oder Beziehungskrise befinden, bietet die PSB, Unterstützung.

Kontaktaufnahme

E-Mail: psych.ber@uni-graz.at
Telefon: 0316 814 748

Weitere Angebote der psychosozialen Versorgung in der Stmk

Manchmal ist Therapie nicht ausreichend oder einfach nicht das passende Mittel. Es gibt allerdings eine Reihe von anderen psychosozialen Angeboten, die ergänzend oder anstelle einer Therapie in Anspruch genommen werden können. Darunter fallen unter anderem spezielle Anlaufstellen für Frauen und Männer, Angebote für Wohnungs- oder Obdachlose Menschen, Angebote für seelische Notfälle usw. Eine vollständige Liste der Servicestellen gibt es hier: Servicestellen Steiermark.

Sprechstunden

Sozialtopf: Montag 11:30 bis 13:30 Uhr

Allgemeine Sozialreferatssprechstunde: Mittwoch 15:00 bis 17:00 Uhr

In der vorlesungsfreien Zeit sind wir für euch per Mail erreichbar!
Kontaktiere uns auf soziales@oehunigraz.at!Folge uns auf unseren Social Media Kanälen!

                       

Antragsfristen zu den Zuschüssen

Mental Health Zuschuss und Fahrtkosten & Exkursionszuschuss: 18. 03 24 bis 12. 05. 24

Bücherzuschuss und Mensabeihilfe: 18. 03. 24 bis 26. 04. 24

Sprachenzuschuss: 18.03.2024 bis 12.05.2024

Zuschuss zum Studienbeitrag: 01.03.2024 bis 26.05.2024 (Bearbeitung erfolgt durch das Referat für Bildungspolitik)

Aktuelle Neuerungen

Mietrechtsberatung

Du hast Fragen zu deinem Mietvertrag? Du bist dir nicht sicher, was du als Mieter*in beachten muss?

Hier sind die Sprechstundentage der Mietrechtsberatung, jeweils von 14:00 – 15:00 Uhr:

10. Jänner
14. Februar
13. März
10. April
08. Mai
12. Juni
10. Juli
14. August
11. September
09. Oktober
13. November
11. Dezember