Kulturpass

Auch Studierende in finanziell schwierigen Situationen haben ein Interesse an Kunst und Kultur. Deshalb ist das Sozialreferat eine Partnerschaft mit der Initiative „Hunger auf Kunst & Kultur“ eingegangen. Studierende die Unterstützung aus dem Sozialtopf der ÖH Uni Graz bekommen, haben auch Anspruch auf einen Kulturpass.

Was kann der Kulturpass?

Der Kulturpass der Aktion „Hunger auf Kunst & Kultur“ ermöglicht freien Eintritt in zahlreiche Kultureinrichtungen (z.B. Museen). In jenen Kultureinrichtungen, die über begrenzte Plätze verfügen (z.B. Sitzplätze im Theater), sind in der Regel Kontingente für KulturpassbesitzerInnen vorgesehen. Der/die KulturpassbesitzerIn kann bzw. muss diese rechtzeitig reservieren.

Wo gilt der Kulturpass?

Eine Übersicht über alle Einrichtungen in denen der Kulturpass gilt, findet ihr auf der Website der Aktion „Hunger auf Kunst & Kultur“

Wie lange gilt der Kulturpass?

Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellungsdatum.

Informationsblatt zum „Kulturpass“
Zur Homepage von „Hunger auf Kunst und Kultur“

Sprechstunden

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Antragsfristen zu den Zuschüssen

Sprachenzuschuss:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Studienbeitragszuschuss:

Mo 20.03.2023 – So 14.05.2023

Exkursionsförderung & Fahrtkostenzuschuss:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Bücherzuschuss:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Mensabeihilfe:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Mentale Gesundheit – Zuschuss zur Psychotherapie:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Sozialtopf: laufend

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