Studienbeitragszuschuss bei Studienbehinderung im Studien- und Lehrbetrieb

Das Referat für Bildungspolitik ist hierfür zuständig, bitte bei Fragen an das Bipol wenden und auch die Anträge ans Bipol (mailto:bipol@oehunigraz.at) schicken.

Was ist der Studienbeitragszuschuss bei Studienbehinderung im Studien- und Lehrbetrieb?

Der Zuschuss wurde von der ÖH Uni Graz in Zusammenarbeit mit der Karl-Franzens-Universität Graz für Studierende der Karl-Franzens-Universität Graz geschaffen, deren Studienfortschritt durch Behinderungen im Studien- und Lehrbetrieb verzögert wurde und die im laufenden Semester studienbeitragspflichtig sind. Für die unverschuldete und unvermeidbare Verzögerung soll eine finanzielle Unterstützung geschaffen werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich daher nach der Höhe des jeweils eingezahlten Studienbeitrags (iHv 363,36 bzw. 726,72€). Die genauen Richtlinien findest du hier.

Was sind die Voraussetzungen für den Zuschuss?

Die Kriterien dafür sind:

  • Du bist Mitglied der ÖH Uni Graz (=den ÖH-Beitrag eingezahlt).
  • Du bist zu einem ordentlichen Studium an der Karl-Franzens-Universität Graz inskribiert (keine Beurlaubung)
  • Du hast einen günstigen Studienerfolg (mindestens 16 ECTS oder 8 Semesterstunden SWS innerhalb der beiden vorangegangenen Semester). Die Anzahl der ECTS halbiert sich bei Vorliegen bestimmter Umstände, z.B. Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.
  • Du hast noch kein Master- oder Diplomstudium abgeschlossen.
  • Es dürfen keine sonstigen Rückerstattungsgründe für den Studienbeitrag nach § 92 UG oder iS der diesbezüglichen Verordnungen des Rektorates der KF Uni Graz vorliegen (zB Auslandssemester, Bezug von Studienbeihilfe, längere Krankheit, Schwangerschaft, Behinderung von mehr als 50%).
  • Studienbeitragspflicht im laufenden Semester
  • Studienverzögerung im letzten/ vorletzten Semester

Was bedeutet Behinderung im Studien- und Lehrbetrieb?

Eine Behinderung im Studien- und Lehrbetrieb muss ursächlich sein für die Studienverzögerung, um den Zuschuss beantragen zu können. Eine solche Studienbehinderung ist vor allem dann gegeben, wenn Räume oder Lehrpersonen nicht zur Verfügung standen oder durch Planungs- und Organisationsschwierigkeiten der ordentliche Studien- und Lehrbetrieb nicht aufrechterhalten werden konnte.

Eine Studienbehinderung stellen insbesondere folgende Fälle dar:

  • Zulassung zu einer Lehrveranstaltung, für die eine Anmeldung bestand, ist aus Platzmangel nicht erfolgt und eine Möglichkeit zur An- oder Ummeldung zu einer im Curriculum als äquivalent gewerteten Lehrveranstaltung war nicht gegeben.
  • Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung war nicht möglich aufgrund von fehlender Zulassungsvoraussetzung, welche wiederum aus Platzmangel bzw. organisatorischer Gegebenheiten (Überschneidung mit anderer Pflichtlehrveranstaltung udgl.) nicht erfüllt werden kann und eine An- oder Ummeldung zu einer im Curriculum äquivalent gewerteten Lehrveranstaltung war nicht möglich.
  • Zulassung zu einer Prüfung, für die eine Anmeldung bestand, ist aus Kapazitätsgründen nicht erfolgt. Die Anmeldung/Ablegung der Prüfung bei einer anderen Lehrperson wäre nicht möglich gewesen.
  • Ersatzloser Entfall einer im Curriculum vorgesehenen oder auf UniGrazOnline (UGO) angekündigten Pflichtlehrveranstaltung im geltend gemachten Semester.
  • Die Nichtabhaltung zumindest eines Prüfungstermins für Pflichtvorlesungen bzw. Fachprüfungen im geltend gemachten Semester.

Achtung: Der angegebene Grund muss mithilfe des Formulars nachgewiesen werden und vom jeweils zuständigen studienrechtlichen Organ oder von der Lehrperson unterschrieben werden.

Wenn keiner der oben angegeben Gründe (kein Prüfungsantritt möglich, kein Platz in einer Lehrveranstaltung trotz Anmeldung, etc.) zutrifft, kann ein sonstiger Nachweis über eine Behinderung im Studien- und Lehrbetrieb, die zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Studienfortganges bzw. Studienabschlusses geführt hat, erbracht werden. Über die Eignung dieses Nachweises entscheidet der/die Referent*in für Bildungspolitik in Abstimmung mit den Vorsitzenden.

Was bedeutet Studienverzögerung?

Wichtig ist, dass eine für den Zuschuss relevante Studienverzögerung nur bei Studienbeitragspflicht vorliegt. Eine Verzögerung im Fortgang oder Abschluss des Studiums ist dann gegeben, wenn der Studienfortschritt unverschuldet unterbrochen wird wegen Behinderungen im Studien- und Lehrbetrieb (siehe oben „Was bedeutet Behinderung im Studien- und Lehrbetrieb“). Diese Unterbrechung muss entweder aufgrund der Dauer oder Heftigkeit dazu geführt haben, dass die Studienbeitragspflicht entstanden ist oder das Studium, für das die Studienbeitragspflicht bereits besteht, nicht abgeschlossen werden kann.

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Der Antrag muss innerhalb der vorgegebenen Frist an zuschuss@oehunigraz.at gesendet oder beim Sekretariat der ÖH Uni Graz eingereicht werden. Bitte lege dafür folgende Unterlagen bei:

  • Nachweis der Studienbehinderung (siehe „Was bedeutet Behinderung im Studien- und Lehrbetrieb?“)
  • Nachweis des Mindeststudienerfolgs oder freiwilliger Nachweis über Unterschreiten des Mindeststudienerfolgs (siehe „Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?“)
  • Fortsetzungsbestätigung aus dem laufenden Semester
  • Nachweis der sozialen Bedürftigkeit

Achtung: Hierbei ist auf Vollständigkeit zu achten. Unvollständige Anträge können innerhalb von zwei Wochen vervollständigt werden (es erfolgt eine Benachrichtigung über die Unvollständigkeit), ansonsten wird der Antrag abgewiesen.

Wie funktioniert die Auszahlung?

Das Budget für den Zuschuss ist beschränkt. Die Vergabe erfolgt daher zum einen nach Reihung bezüglich sozialer Bedürftigkeit und zum anderen nach dem first-come-first-serve-Prinzips. Studierende, die im Antrag den Nachweis der sozialen Bedürftigkeit erbringen, werden somit bevorzugt berücksichtigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vergabe des Zuschusses.

Downloads

Richtlinien: Studienbeitragszuschuss_Studienbehinderung_Richtlinien.pdf

Antragsformular: Studienbeitragszuschuss_Studienbehinderung_Antrag.pdf

Hast du noch Fragen?

Wenn du genauere Informationen haben willst, melde dich gerne bei uns per Mail zuschuss@oehunigraz.at oder telefonisch, oder du schaust persönlich bei uns im BiPol vorbei.

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Antragsfristen zu den Zuschüssen

Mental Health Zuschuss und Fahrtkosten & Exkursionszuschuss: 18. 03 24 bis 12. 05. 24

Bücherzuschuss und Mensabeihilfe: 18. 03. 24 bis 26. 04. 24

Sprachenzuschuss: 18.03.2024 bis 12.05.2024

Zuschuss zum Studienbeitrag: 01.03.2024 bis 26.05.2024 (Bearbeitung erfolgt durch das Referat für Bildungspolitik)

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