Exkursionsförderung

Die Exkursionsförderung ist ein Zuschuss, welchen du beantragen kannst, wenn du im Rahmen einer Pflicht- oder Wahlpflicht-Lehrveranstaltung deines Studiums an einer Exkursion teilnehmen musst.

Im Fall einer Genehmigung werden dir nicht nur die Fahrtkosten, sondern alle notwendigen Ausgaben rückerstattet, sofern sie nicht die Richtsätze übersteigen.

Du bist antragsberechtigt, wenn eine Anreise über die Zone 101 hinaus notwendig ist und du im Sinne der Richtlinie sozial bedürftig bist. Genauere Informationen findest du in den Richtlinien.

Reiche deinen Antrag zwischen dem 03. Oktober 2022 und dem 13. November 2022 an soziales@oehunigraz.at ein!

Bitte beachte, dass du den Antrag erst im darauffolgenden Semester, nachdem deine Exkursion stattgefunden hat, einreichen kannst, da dieser Zuschuss immer erst ein Semester im Nachhinein gewährt wird.

Wichtig ist außerdem, dass du alle deine Nachweise für etwaige Ausgaben Rechnungen, Zahlungsnachweise etc.), die während der Exkursion angefallen sind, bis zum Zeitpunkt deiner Antragstellung aufbewahrst und uns dann gesammelt zukommen lässt. Danke!

Antrag für die Exkursionförderung

Richtlinien Exkursionszuschuss

Sprechstunden

Während der Sommerferien finden unsere Sprechstunden nur nach Vereinbarung statt.

Unsere Sprechstunden finden in unserem Büro in der Schubertstraße 6 statt.
Wir freuen uns auf euren Besuch ☺️

Kontaktiere uns auf soziales@oehunigraz.at!

Folge uns auf unseren Social Media Kanälen!

                       

Antragsfristen zu den Zuschüssen

Sprachenzuschuss:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Studienbeitragszuschuss:

Mo 20.03.2023 – So 14.05.2023

Exkursionsförderung & Fahrtkostenzuschuss:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Bücherzuschuss:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Mensabeihilfe:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Mentale Gesundheit – Zuschuss zur Psychotherapie:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Sozialtopf: laufend

Aktuelle Neuerungen

Mietrechtsberatung

Du hast Fragen zu deinem Mietvertrag? Du bist dir nicht sicher, was du als Mieter*in beachten muss?