Studienabschlussstipendium der Uni Graz für erwerbstätige Studierende

Die Universität Graz vergibt zur Förderung und Unterstützung des Studienabschlusses ein Studienabschluss-Stipendium an erwerbstätige Studierende nach Eintreten der Studienbeitragspflicht.

Alle Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktoratsstudierenden der Universität Graz, die selbständig oder unselbständig erwerbstätig sind und die Voraussetzungen laut der Verordnung erfüllen, können ab Wintersemester 2018/19 um ein Stipendium in der Höhe von 500 Euro pro Semester ansuchen.

Kriterien für ein Stipendium

  • Eintritt der Studienbeitragspflicht (Überschreitung der Toleranzsemester),
  • aufrechte Meldung zum Studium durch Bezahlung des Semesterbeitrages (Studierendenbeitrag/ÖH-Beitrag + Studienbeitrag),
  • Erwerbstätigkeit (Nachweis des Einkommens),
  • Studienfortschritt von zwei Drittel des Studiums und
  • Studienaktivität im der Antragstellung vorangehenden Semester.

Außerordentliche Studierende und MitbelegerInnen von anderen Bildungseinrichtungen sind nicht antragsberechtigt.

Einkommensgrenze und Einkommensnachweise

Einkommensgrenze

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die/der Studierende ein steuerpflichtiges Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze bis zur doppelten Höhe der Geringfügigkeitsgrenze im Kalenderjahr, das der Antragstellung vorangeht, nachweisen.

  • Für das Wintersemester 2018/19 ist somit das Einkommen des Jahres 2017 zwischen EUR 5.959,80 und EUR 11.919,60 zu berücksichtigen.
  • Für das Sommersemester 2019 ist somit das Einkommen des Jahres 2018 zwischen EUR 6.132,70 und EUR 12.265,40 nachzuweisen.

Die Berechnung des Einkommens der/des Studierenden bezieht sich auf das Kalenderjahr vor der Antragstellung (Einkommensnachweis des dem Zeitpunkt der Antragstellung vorangegangenen Kalenderjahres).

Einkommensnachweise

Erforderliche Einkommensnachweise sind

  • der Einkommensteuerbescheid über jenes Kalenderjahr, das dem jeweiligen Semesterbeginn vorangeht oder
  • die Eidesstattliche Erklärung der Steuerberaterin/des Steuerberaters der/des Studierenden im Falle der Selbstständigkeit der/des Studierenden oder
  • die Datenübermittlung an die Finanzverwaltung aus FinanzOnline (Punkt Abfragen, Punkt Datenübermittlung) oder
  • der Jahreslohnzettel aus FinanzOnline oder
  • der Einheitswertbescheid bei LandwirtInnen.

Bezugsdauer

Die maximale Bezugsdauer beträgt

  • bei einem Diplomstudium 4 Semester
  • bei einem sechs- bzw. achtsemestrigen Bachelorstudium 4 Semester
  • bei einem vier- bzw. fünfsemestrigen Masterstudium 2 Semester
  • bei einem sechssemestrigen Doktoratsstudium 4 Semester

Es erfolgt eine semesterweise Antragstellung. 


Die Antragsfrist läuft im

  • Wintersemester ab 1. Oktober bis zum 10. Dezember und
  • im Sommersemester ab 4. März bis zum 10. Mai.

Nachzuweisen ist der Studienfortschritt im der Antragstellung vorangehenden Semester.

Pro Semester kann pro Studierender/Studierendem nur ein Antrag auf Ausbezahlung des Stipendiums für ein Studium gestellt werden.

Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt im laufenden Semester, vorausgesetzt die/der Studierende ist zum Studium durch Bezahlung des Studien- sowie des Studierendenbeitrages korrekt gemeldet und erfüllt die sonstigen genannten Voraussetzungen.

Studienfortschritt

  1. Beim Zeitpunkt der Antragstellung müssen mindestens zwei Drittel der ECTS-Anrechnungspunkte des Studiums absolviert worden sein, das heißt bei einem Bachelorstudium mindestens 120 ECTS, bei einem Diplomstudium mindestens 160 ECTS, bei einem Masterstudium mindestens 80 ECTS. Bei einem Doktoratsstudium müssen sämtliche im Curriculum vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen nachgewiesen werden.
  2. Bei der Antragstellung muss eine Studienaktivität von mindestens 8 ECTS im der Antragstellung vorangehenden Semester nachgewiesen werden. Es werden nur (Wahl-)Pflichtlehrveranstaltungen inkl. Anerkennungen berücksichtigt; bei gemeinsam eingerichteten Studien können diese auch an der anderen Bildungseinrichtung erbracht worden sein.
  3. Bei Diplom-, Master- oder Doktoratsstudien muss die/der (Erst-)BetreuerIn den Fortschritt der wissenschaftlichen Arbeit bestätigen.

 

Antragsstellung

Sprechstunden

Während der Sommerferien finden unsere Sprechstunden nur nach Vereinbarung statt.

Unsere Sprechstunden finden in unserem Büro in der Schubertstraße 6 statt.
Wir freuen uns auf euren Besuch ☺️

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Antragsfristen zu den Zuschüssen

Sprachenzuschuss:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Studienbeitragszuschuss:

Mo 20.03.2023 – So 14.05.2023

Exkursionsförderung & Fahrtkostenzuschuss:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Bücherzuschuss:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Mensabeihilfe:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Mentale Gesundheit – Zuschuss zur Psychotherapie:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Sozialtopf: laufend

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