Mensabeihilfe

Was ist die Mensabeihilfe?

Die Mensabeihilfe ist eine vom Land Steiermark finanzierte Beihilfe. Ein Ansuchen ist für Studierende, die für ein Studium an der Uni Graz Studienbeihilfe beziehen, möglich und erfolgt im Sozialreferat der ÖH Uni Graz. Da die finanziellen Mittel für die Mensabeihilfe vom Land Steiermark zur Verfügung gestellt werden, kann die ÖH über das Volumen nicht entscheiden.

Was sind die Voraussetzungen für den Zuschuss?

  1. Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Staatsbürgerschaft
  2. Hauptwohnsitz in der Steiermark, jedoch außerhalb von Graz bzw. Leoben, wenn an diesen Orten dem Studium nachgegangen wird
  3. Laufender Bezug von Studienbeihilfe für ein Studium an der Uni Graz

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Der Antrag muss innerhalb der vorgegebenen Frist an soziales@oehunigraz.at gesendet werden. Bitte lege dafür folgende Unterlagen bei:

  • Eine aktuelle Studienbestätigung der Uni Graz
  • Ein gültiger Studienbeihilfenbescheid (von einem an der Uni Graz betriebenem Studium)
  • Meldebestätigung (maximal 12 Monate alt)
  • Nachweis der sozialen Bedürftigkeit
HINWEIS: Für das Ausstellen einer Meldebestätigung fällt eine Gebühr in Höhe von 3 Euro an. Manche Behörden wollen zusätzlich eine Zeugnis- oder Antragsgebühr in Rechnung stellen, diese entfallen jedoch, wenn der Antrag mündlich gestellt wird und wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragstellerin/dem Antragsteller verschiedene Person oder Behörde gerichtet wird, Details siehe help.gv.at

Wie funktioniert die Auszahlung?

Die Mensabeihilfe beträgt pro Semester und pro Studierender/Studierendem € 320,00.

Übersteigt die Anzahl der förderbaren Ansuchen die verfügbaren Mittel, wird eine Reihung vorgenommen. Die Kriterien hierfür sind der Zeitpunkt an dem das vollständige Ansuchen im Sozialreferat eingegangen ist und eventuelle besondere soziale Bedürftigkeit (etwa Krankheit, Unterhaltsverpflichtung, u.a.).

Die Mensabeihilfe ist eine freiwillige Förderung durch das Land Steiermark, es besteht kein Rechtsanspruch. Alle Angaben vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch das Land Steiermark.

Nach Ende des Semesters werden die Anträge überprüft und die Antragssteller*innen darüber informiert, ob ihr Ansuchen genehmigt wurde.

Downloads

Antragsformular: Mensabeihilfe_Antrag

Hast du noch Fragen?

Wenn du genauere Informationen haben willst, melde dich gerne bei uns per Mail soziales@oehunigraz.at oder telefonisch, oder du schaust persönlich bei uns im Sozialreferat vorbei.

Dein Sozialreferat ÖH Uni Graz Team!

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Sozialtopf: Montag 11:30 bis 13:30 Uhr

Allgemeine Sozialreferatssprechstunde: Mittwoch 15:00 bis 17:00 Uhr

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Antragsfristen zu den Zuschüssen

Mental Health Zuschuss und Fahrtkosten & Exkursionszuschuss: 18. 03 24 bis 12. 05. 24

Bücherzuschuss und Mensabeihilfe: 18. 03. 24 bis 26. 04. 24

Sprachenzuschuss: 18.03.2024 bis 12.05.2024

Zuschuss zum Studienbeitrag: 01.03.2024 bis 26.05.2024 (Bearbeitung erfolgt durch das Referat für Bildungspolitik)

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