Sozialtopf

Was ist der Sozialtopf?

Für Studierende die in finanzielle Notlagen geraten, hat die ÖH einen Sozialtopf eingerichtet, aus dem einmal im Semester eine Unterstützung bezogen werden kann. Als Minimalbetrag darf die Förderung grundsätzlich 50 Euro nicht unterschreiten, während der Maximalbetrag pro Semester 1500 Euro beträgt. Darüber hinaus bekommen Bezieher*innen sowie Mitglieder ihres Haushalts einmal pro Tag ein kostenloses, warmes Mittagessen bei Partnerbetrieben zur Verfügung gestellt (siehe Liste weiter unten).

Der Sozialtopf ist eine freiwillige Förderung durch die ÖH Uni Graz, daher besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung. Die genauen Richtlinien findest du hier.

Was sind die Voraussetzungen für den Zuschuss?

  • Du bist Mitglied der ÖH Uni Graz (=den ÖH-Beitrag eingezahlt).
  • Du bist zu einem ordentlichen Studium inskribiert.
  • Du hast einen günstigen Studienerfolg (mindestens 16 ECTS oder 8 Semesterstunden SWS innerhalb der beiden vorangegangenen Semester). Die Anzahl der ECTS halbiert sich bei Vorliegen bestimmter Umstände, z.B. Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.
  • Du bist sozial bedürftig

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Ansuchen können für das Wintersemester bis Monatsletzten im Februar und Ansuchen für das Sommersemester bis Monatsletzten im September gestellt werden.

  1. Besuche die Seite https://sozialtopf.oehunigraz.at/, dort kannst du deinen Antrag direkt & einfach online stellen ODER du schickst uns ein vollständig ausgefülltes Antrags-Formular mit allen vorgeschriebenen Unterlagen an sozialtopf@oehunigraz.at
  2. Dein Ansuchen wird innerhalb eines Monats bearbeitet (nicht in der lehrveranstaltungsfreien Zeit)

Antragsfrist

  1. Wintersemester: 1. Oktober bis 28. Februar
  2. Sommersemester: 1. März bis 30. September

Wie funktioniert die Auszahlung?

Wenn nach der Bearbeitung Fragen offen sind, oder Unterlagen fehlen, werden wir dich per E-Mail kontaktieren. Das verzögert die Entscheidung über das Ansuchen, und kann von dir durch Abgabe eines vollständigen Ansuchens vermieden werden. Erfolgt auf diese Nachfrage keine Reaktion, wird das Ansuchen wegen Unvollständigkeit abgelehnt.

Einmal im Monat (gegen Monatsende) wird über die Vergabe entschieden. Diese Entscheidung trifft der/die Sozialreferent*in in Absprache mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in nach Vorgabe der Richtlinien.

Danach wirst du über die Entscheidung informiert. Wenn du Unterstützung erhältst, erfährst du wie hoch der Betrag sein wird. Die Überweisung erfolgt bald danach. Wird dein Ansuchen abgelehnt, erfährst du warum und hast die Möglichkeit, ein Ansuchen auf Wiederbearbeitung zu stellen. Wir geben unser Bestes deinen Antrag so rasch wie möglich zu bearbeiten. Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen kann sich die Bearbeitungszeit der Anträge bis zu 2 Monate verzögern.

Weitere Vorteile für Beziehende des Sozialtopfs

Im Rahmen des Sozialtopfs kannst du dir nach dem genehmigten Antrag einmal im Monat eine Essenskarte für die Mensa, das Park’s Zinzendorfgasse und die Pasteria abholen. Diese Essenskarte berechtigt dich für 6 Monate an Werktagen (Montag bis Freitag) ein gratis Gericht zu konsumieren. Zusätzlich ist es notwendig, dass du dir deinen Mensastempel holst, falls nicht bereits für dieses Semester vorhanden. Die Essenskarte und den Mensastempel erhältst du beim Sekretariat der ÖH-Uni Graz. Für die Abholung ist es notwendig das du deine UNI-Graz-Card mitnimmst.

Infos zu den Partnerlokalen:

Studierende, die den Sozialtopf beziehen, haben außerdem die Möglichkeit folgende zwei Initiativen zu nutzen:

Downloads

Richtlinien: Sozialtopf_Richtlinien.pdf

Antragsformular: Sozialtopf.pdf

Hast du noch Fragen?

Wenn du genauere Informationen haben willst, melde dich gerne bei uns per Mail soziales@oehunigraz.at oder telefonisch, oder du schaust persönlich bei uns im Sozialreferat vorbei.

Dein Sozialreferat ÖH Uni Graz Team!

Sprechstunden

Sozialtopf: Montag 11:30 bis 13:30 Uhr

Allgemeine Sozialreferatssprechstunde: Mittwoch 15:00 bis 17:00 Uhr

In der vorlesungsfreien Zeit sind wir für euch per Mail erreichbar!
Kontaktiere uns auf soziales@oehunigraz.at!Folge uns auf unseren Social Media Kanälen!

                       

Antragsfristen zu den Zuschüssen

Mental Health Zuschuss und Fahrtkosten & Exkursionszuschuss: 18. 03 24 bis 12. 05. 24

Bücherzuschuss und Mensabeihilfe: 18. 03. 24 bis 26. 04. 24

Sprachenzuschuss: 18.03.2024 bis 12.05.2024

Zuschuss zum Studienbeitrag: 01.03.2024 bis 26.05.2024 (Bearbeitung erfolgt durch das Referat für Bildungspolitik)

Aktuelle Neuerungen

Mietrechtsberatung

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Hier sind die Sprechstundentage der Mietrechtsberatung, jeweils von 14:00 – 15:00 Uhr:

10. Jänner
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10. April
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10. Juli
14. August
11. September
09. Oktober
13. November
11. Dezember