Studienbeitragserlass

Studierende mit Kind sind bis zum 7. Geburtstag des Kindes bzw. des allfälligen späteren Schuleintritts vom Studienbeitrag befreit, wenn sie die überwiegende Betreuung leisten.
Ebenso gilt die Befreiung für Schwangere, die mehr als zwei Monate im betreffenden Semester durch die Schwangerschaft am Studium gehindert wurden.

Der Antrag auf Erlass des Studienbeitrags ist vor Ende der Nachfrist des betreffenden Semesters an der zuständige Studien- und Prüfungsabteilung zu stellen.

Folgende Dokumente müssen als Nachweis beigelegt werden:

  • Eine Bestätigung eines Facharztes bei Hinderung am Studium über mehr als zwei Monate durch eine Schwangerschaft
  • Geburtsurkunde und Meldezettel des Kindes und des betreuenden Studierenden sowie eine eidesstattliche Erklärung der/des betreuenden Studierenden bei überwiegender Betreuung des Kindes

Sonderfall: Es ist auch möglich einen Erlass für nicht leibliche Kinder zu erhalten.

Antrag

Der Antrag ist bei der Studien und Prüfungsabteilung bis zum 31. Oktober (Wintersemester) bzw. 31. März (Sommersemester) zu stellen.

Zusätzliche Nachweise:

Bei Erlass Aufgrund Kinderbetreuung

Zusätzlich zum Antrag sind mitzubringen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldezettel der/des Studierenden
  • Meldezettel des Kindes (die angegebene Adresse des Kindes muss mit jener der/des Studierenden übereinstimmen)
  • Eidesstattliche Erklärung der/des Studierenden, dass das Kind überwiegend von ihr oder ihm betreut wird
  • Antragsformular mit eidesstattlicher Erklärung

 

Bei Erlass Aufgrund Schwangerschaft

Zusätzlich zum Antrag sind mitzubringen:

Bestätigung eines Facharztes (Vordruck)

Sprechstunden

Sozialtopf: Montag 11:30 bis 13:30 Uhr

Allgemeine Sozialreferatssprechstunde: Mittwoch 15:00 bis 17:00 Uhr

In der vorlesungsfreien Zeit sind wir für euch per Mail erreichbar!
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Antragsfristen zu den Zuschüssen

Mental Health Zuschuss und Fahrtkosten & Exkursionszuschuss: 18. 03 24 bis 12. 05. 24

Bücherzuschuss und Mensabeihilfe: 18. 03. 24 bis 26. 04. 24

Sprachenzuschuss: 18.03.2024 bis 12.05.2024

Zuschuss zum Studienbeitrag: 01.03.2024 bis 26.05.2024 (Bearbeitung erfolgt durch das Referat für Bildungspolitik)

Aktuelle Neuerungen

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Hier sind die Sprechstundentage der Mietrechtsberatung, jeweils von 14:00 – 15:00 Uhr:

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11. September
09. Oktober
13. November
11. Dezember