AK – Förderungen

1) Studienbeihilfe der Arbeiterkammer

Die Arbeiterkammer Steiermark unterstützt Arbeitnehmer*innen und deren Kinder mit geringem Familieneinkommen durch eine Studienbeihilfe in Höhe von 250 Euro pro Schuljahr.
Anträge für das Wintersemester 2023/24 können ab 20. September 2023 angefordert bzw. eingereicht werden und müssen bis spätestens 15. Dezember 2023 (es gilt das Datum des Poststempels) in der AK eingelangt sein.

Stellen Sie zuerst den Antrag für die staatliche Studienbeihilfe. Sobald Sie den Bescheid über die Gewährung der staatlichen Studienbeihilfe erhalten haben, übermitteln Sie diesen mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular.

Weitere Infos findest du hier.

2) AK-Förderung wissenschaftlicher Arbeiten

Die Arbeiterkammer Steiermark fördert eingereichte und approbierte Bachelor-, Diplom-, Masterarbeiten und Dissertationen mit 150 bis 650 Euro. Sie müssen an einer österreichischen Hochschule, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule im Rahmen eines ordentlichen bzw. ordentlich konsekutiven Studiums von August 2022 bis Juli 2023 erstellt und bereits approbiert worden sein.
Das Thema muss für die Aufgaben der AK von Relevanz sein. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss den Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und eine österreichische Hochschule besucht haben. Er/sie selbst oder ein Elternteil muss Mitglied der Arbeiterkammer Steiermark sein. Die nächste Förderrunde startet am 1. Jänner 2024.

Weitere Infos findest du hier.

Mögliche Themenbereiche für die Förderung

  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Vereinbarkeit Beruf und Familie
  • Frauen und Gleichstellungsthemen
  • Gesundheit, Pflege und Betreuung
  • Konsumentenschutz und -erziehung, Verschuldung privater Haushalte
  • Erwachsenen- und Berufsbildung, Arbeitswelt und Schule, Bildungspolitik
  • Geschichte der Arbeit, der Arbeiterbewegung und ihrer Organisationen und Kultur
  • Arbeitswissenschaft, Ergonomie, Arbeitssicherheit, Arbeit & Gesundheit
  • Zusammenhänge zwischen Entwicklung, Arbeitsmarkt und Qualifikationsbedarf
  • Soziale Fragestellungen (Einkommensverteilung, Zugänge zum Arbeitsmarkt…)
  • Auswirkungen der neuen Informations- und Kommunikationstechniken auf die Arbeitssituation und den Arbeitsmarkt
  • Wirtschaftliche Fragestellungen mit Arbeitnehmer*innenbezug (wirtschaftliche Mitbestimmung, EU-Erweiterung, Kommunalwirtschaft, regionale Wirtschaft, Verkehr, PendlerInnen, Marktforschung etc.)

Kontakt:

AK-Steiermark
Abteilung Bildung, Jugend und Betriebssport
Hans-Resel-G. 8-14
8020 Graz

Mag. Thomas Hraba
Tel: 05/7799-2366

Tamara Schwarzl
Tel: 05/7799-2352
bildungsbeihilfen@akstmk.at

Hast du noch Fragen?

Wenn du genauere Informationen haben willst, empfehlen wir dir dich bei der AK Steiermark per Mail oder telefonisch zu melden, oder du schaust bei uns im Sozialreferat vorbei.

Dein Sozialreferat ÖH Uni Graz Team!

Sprechstunden

Sozialtopf: Montag 11:30 bis 13:30 Uhr

Allgemeine Sozialreferatssprechstunde: Mittwoch 15:00 bis 17:00 Uhr

In der vorlesungsfreien Zeit sind wir für euch per Mail erreichbar!
Kontaktiere uns auf soziales@oehunigraz.at!Folge uns auf unseren Social Media Kanälen!

                       

Antragsfristen zu den Zuschüssen

Mental Health Zuschuss und Fahrtkosten & Exkursionszuschuss: 18. 03 24 bis 12. 05. 24

Bücherzuschuss und Mensabeihilfe: 18. 03. 24 bis 26. 04. 24

Sprachenzuschuss: 18.03.2024 bis 12.05.2024

Zuschuss zum Studienbeitrag: 01.03.2024 bis 26.05.2024 (Bearbeitung erfolgt durch das Referat für Bildungspolitik)

Aktuelle Neuerungen

Mietrechtsberatung

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Hier sind die Sprechstundentage der Mietrechtsberatung, jeweils von 14:00 – 15:00 Uhr:

10. Jänner
14. Februar
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10. Juli
14. August
11. September
09. Oktober
13. November
11. Dezember