AK – Förderungen

1) Studienbeihilfe der Arbeiterkammer

Die Arbeiterkammer Steiermark unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitneh-merinnen und deren Kinder mit geringem Familieneinkommen durch eine Studienbeihilfe in Höhe von 250 Euro pro Schuljahr.
Anträge für das Studienjahr 2016/17 können ab 15. Oktober 2016 angefordert bzw. eingereicht werden und müssen bis spätestens 31. März 2017 (es gilt das Datum des Poststempels) in der AK eingelangt sein.

Stellen Sie zuerst den Antrag für die staatliche StudienbeihilfeSobald Sie den Bescheid über die Gewährung der staatlichen Studienbeihilfe erhalten haben, übermitteln Sie diesen mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular.

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2) AK-Förderung wissenschaftlicher Arbeiten

Die Arbeiterkammer Steiermark fördert eingereichte und approbierte Bachelor-, Diplom-, Masterarbeiten und Dissertationen mit 150 bis 650 Euro. Sie müssen an einer österreichischen Hochschule, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule im Rahmen eines ordentlichen bzw. ordentlich konsekutiven Studiums von August 2016 bis Juli 2017 erstellt und bereits approbiert worden sein.
Das Thema muss für die Aufgaben der AK von Relevanz sein. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss den Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und eine österreichische Hochschule besucht haben. Er/sie selbst oder ein Elternteil muss Mitglied der Arbeiterkammer Steiermark sein. Die neue Einreichefrist beginnt am 1.1.2017.

Mögliche Themenbereiche für die Förderung

  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Vereinbarkeit Beruf und Familie
  • Frauen und Gleichstellungsthemen
  • Gesundheit, Pflege und Betreuung
  • Konsumentenschutz und -erziehung, Verschuldung privater Haushalte
  • Erwachsenen- und Berufsbildung, Arbeitswelt und Schule, Bildungspolitik
  • Geschichte der Arbeit, der Arbeiterbewegung und ihrer Organisationen und Kultur
  • Arbeitswissenschaft, Ergonomie, Arbeitssicherheit, Arbeit & Gesundheit
  • Zusammenhänge zwischen Entwicklung, Arbeitsmarkt und Qualifikationsbedarf
  • Soziale Fragestellungen (Einkommensverteilung, Zugänge zum Arbeitsmarkt…)
  • Auswirkungen der neuen Informations- und Kommunikationstechniken auf die Arbeitssituation und den Arbeitsmarkt
  • Wirtschaftliche Fragestellungen mit ArbeitnehmerInnenbezug (wirtschaftliche Mitbestimmung, EU-Erweiterung, Kommunalwirtschaft, regionale Wirtschaft, Verkehr, PendlerInnen, Marktforschung etc.)

Kontakt:

Mag. Thomas Hraba
Tel: 05/7799-2366

Tamara Schwarzl
Tel: 05/7799-2352
bildungsbeihilfen@akstmk.at

Sprechstunden

Während der Sommerferien finden unsere Sprechstunden nur nach Vereinbarung statt.

Unsere Sprechstunden finden in unserem Büro in der Schubertstraße 6 statt.
Wir freuen uns auf euren Besuch ☺️

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Antragsfristen zu den Zuschüssen

Sprachenzuschuss:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Studienbeitragszuschuss:

Mo 20.03.2023 – So 14.05.2023

Exkursionsförderung & Fahrtkostenzuschuss:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Bücherzuschuss:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Mensabeihilfe:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Mentale Gesundheit – Zuschuss zur Psychotherapie:

Mo 20.03.2023 – So 16.04.2023

Sozialtopf: laufend

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