Sozialfonds

Was ist der Sozialfonds?

Für alle Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Unterstützung aus dem Sozialfonds der ÖH-Bundesvertretung zu erhalten. Du kannst ZUSÄTZLICH zu deinem Sozialtopfantrag bei der ÖH Uni Graz auch den Sozialfondsantrag bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschüler*innenschaft stellen:

Sozialfonds der ÖH-Bundesvertretung

Was sind die Voraussetzungen für den Antrag?

  • Soziale Bedürftigkeit (im Sinne der Sozialfondsrichtlinien)
  • Wohnsitz befindet sich nicht bei den Eltern
  • Kein Bezug der Studienbeihilfe
  • Ausreichender Studienerfolg

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Du kannst den Antrag entweder direkt bei ÖH-Bundesvertretung oder im Sozialreferat der ÖH Uni Graz abgeben. Wir leiten deinen Antrag gerne an die Bundesvertretung weiter!

Sozialfonds Antragsformular

English Version: Social Funds Form

HINWEIS: Es müssen alle erforderlichen Unterlagen (evtl. als Kopie) beigelegt sein, sonst wird der Antrag automatisch abgelehnt!

Hast du noch Fragen?

Wenn du genauere Informationen haben willst, melde dich gerne bei uns per Mail sozialtopf@oehunigraz.at oder telefonisch, oder du schaust persönlich bei uns im Sozialreferat vorbei.

Außerdem kannst du dich auch direkt an die ÖH-Bundesvertretung wenden:

Mail: sozialfonds@oeh.ac.at
Telefon: 01/310 888 022 oder 01/310 888 045
Telefonisch erreichbar: Dienstag (10:00 bis 12:00 Uhr) und Donnerstag (14:00 bis 16:00 Uhr)

Dein Sozialreferat ÖH Uni Graz Team!

Sprechstunden

Sozialtopf: Montag 11:30 bis 13:30 Uhr

Allgemeine Sozialreferatssprechstunde: Mittwoch 15:00 bis 17:00 Uhr

In der vorlesungsfreien Zeit sind wir für euch per Mail erreichbar!
Kontaktiere uns auf soziales@oehunigraz.at!Folge uns auf unseren Social Media Kanälen!

                       

Antragsfristen zu den Zuschüssen

Mental Health Zuschuss und Fahrtkosten & Exkursionszuschuss: 18. 03 24 bis 12. 05. 24

Bücherzuschuss und Mensabeihilfe: 18. 03. 24 bis 26. 04. 24

Sprachenzuschuss: 18.03.2024 bis 12.05.2024

Zuschuss zum Studienbeitrag: 01.03.2024 bis 26.05.2024 (Bearbeitung erfolgt durch das Referat für Bildungspolitik)

Aktuelle Neuerungen

Mietrechtsberatung

Du hast Fragen zu deinem Mietvertrag? Du bist dir nicht sicher, was du als Mieter*in beachten muss?

Hier sind die Sprechstundentage der Mietrechtsberatung, jeweils von 14:00 – 15:00 Uhr:

10. Jänner
14. Februar
13. März
10. April
08. Mai
12. Juni
10. Juli
14. August
11. September
09. Oktober
13. November
11. Dezember