Auswirkungen auf die Studienbeihilfe
Für Studierende mit Kind(ern) gibt es bei der “allgemeinen” Studienbeihilfe einige “Vergünstigungen”.
Anspruchsverlängerung:
Eine Schwangerschaft während des Studiums erhöht die Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe um ein Semester. Für die Erziehung, Pflege und Betreuung bis zur Erreichung des sechsten Lebensjahres des Kindes um maximal zwei Semester pro Kind. Der Antrag dafür, muss bei der zuständigen Stipendienstelle in der regulären Anspruchsdauer gestellt werden. Voraussetzung dafür ist ein günstiger Studienerfolg am Ende des ersten Studienjahres!
Studienbeihilfe:
Die höchstmögliche Studienbeihilfe beträgt derzeit: 679,00 Euro monatlich. Für FamilienbeihilfenbezieherInnen 442,00 Euro monatlich. Mit Kind erhöht sich die Studienbeihilfe zusätzlich um 112 Euro monatlich.
Kinderabsetzbetrag:
Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag hat jede/jeder Steuerpflichtige, die/der Familienbeihilfe bezieht. Der Kinderabsetzbetrag beträgt 58,40 Euro pro Kind und Monat. Er wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt und ist nicht gesondert zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt auch bei keiner oder nur geringer Steuerleistung.
Erhöhung der Altersgrenze für Studierende mit Kind:
Die zulässige Altersgrenze (Studienbeginn vor dem vollendeten 30. Lebensjahr) erhöht sich für Studierende mit Kind um 5 Jahre.
Zuverdienstgrenze:
Die Zuverdienstgrenze liegt derzeit bei 15.000 Euro jährlich (Stand: 2020) und erhöht sich je nach Alter des Kindes jährlich um einen Betrag von 2.988 Euro- 5.172 Euro pro unterhaltsberechtigtem Kind. Kinderbetreuungsgeld und Wochengeld gelten zwar als Einkünfte, können aber gleichzeitig mit der Studienbeihilfe bezogen werden, wenn damit die Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
Kinderbetreuungskostenzuschuss:
Wenn du dich in der Studienabschlussphase befindest, d.h. dein Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium bis auf die Fertigstellung der Diplomarbeit/Masterarbeit und Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von höchstens zehn Semesterstunden bzw. 20 ECTS abgeschlossen hast, wird dir ein Studienzuschuss bis zum Studienabschluss gewährt. Dieser beträgt maximal 150,00 Euro monatlich pro Kind und wird längstens für 18 Monate gewährt. Der Antrag muss bei der zuständigen Stipendienstelle gestellt werden.
Sonderfall: Sind die Eltern verheiratet bzw. ist eine gemeinsame Obsorge des Kindes gerichtlich geregelt, können auch bei Vätern, die Studienbeihilfe beziehen, die Erziehungs- und Pflegezeiten berücksichtigt werden. In diesem Fall ist es auch dem Vater möglich, den Höchststudienbezug und den Erhöhungszuschlag zu beantragen.
TIPP: Stelle auf alle Fälle einen Antrag, mehr als ein Absage kann nicht passieren! Auch Personen die sich auf die Studienberechtigungsprüfung vorbereiten haben die Möglichkeit Studienbeihilfe zu beziehen.