Fahrtkostenzuschuss für WiPäd und Lehramtsstudierende

Was ist der Fahrtkostenzuschuss?

Der Fahrtkostenzuschuss richtet sich an Studierende des Studiums für Wirtschaftspädagogik und Lehramtsstudierende, die in ihrem jeweiligen Curriculum Pflicht- bzw. Wahlpflichtveranstaltungen haben, zu denen eine Anreise über die Zone 101 hinaus notwendig ist. Die genauen Richtlinien findest du hier.

Was sind die Voraussetzungen für den Zuschuss?

Die Kriterien dafür sind:

  • Bezug einer Leistung aus dem Sozialtopf der ÖH Uni Graz in diesem oder im letzten Semester
  • Bezug einer Leistung aus dem Sozialfonds der Bundesvertretung der ÖH in diesem oder im letzten Semester
  • Bezug der Studienbeihilfe der AK Steiermark, oder eine vergleichbare Leistung einer anderen Länderkammer der AK in diesem oder im letzten Semester
  • Bezug einer anderen Förderung, die auf eine besondere soziale Bedürftigkeit schließen lässt, beispielsweise der einmalige finanzielle Zuschuss für weibliche Studierende in aktuellen psychosozialen Notlagen der Universität Graz.
  • Studierende, die noch keine der obenstehenden Förderungen bezogen haben, jedoch auf sonstige Art und Weise besondere soziale Bedürftigkeit nachweisen können

Wird der Topf aufgrund der eingegangen Anträge nach Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit nicht ausgeschöpft, sind auch jene Anträge zulässig, die keine soziale Bedürftigkeit nach den oben ausgewiesenen Kriterien nachweisen. Die Anträge werden nach dem “first-come-first-serve” Prinzip abgearbeitet.

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Der Antrag muss innerhalb der vorgegebenen Frist an fahrtkostenzuschuss@oehunigraz.at gesendet werden. Bitte lege dafür folgende Unterlagen bei:

  • Belege für den Nachweis sozialer Bedürftigkeit
  • Kopie der Absolvierungsbestätigung für das Praktikum (inkl. Schulstempel) oder für WiPäd Studierende die positive Absolvierungsbestätigung der LV “Wirtschaftspädagogisches Schulpraktikum”
  • Kopie der Terminliste, die die Anwesenheit an der Praxisschule an den entsprechenden Tagen belegt oder für WiPäd Studierende eine eigens erstellte Studenliste zur Bestätigung der Anwesenheit
  • Belege für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Originaltickets) und/oder
  • bei Fahrt mit PKW: Scan des Zulassungsscheins, Kilometeranzahl (laut Pendlerrechner)
  • Einen aktuellen Meldezettel

Wie funktioniert die Auszahlung?

Bitte beachte, dass du den Antrag erst im darauffolgenden Semester, nachdem dein Praktikum stattgefunden hat, einreichen kannst, da dieser Zuschuss immer erst ein Semester im Nachhinein gewährt wird.

Wichtig ist, dass du alle deine Nachweise für etwaige Fahrtkosten (Tankrechnungen, Tickets, etc.), die während dem Praktikum angefallen sind, bis zum Zeitpunkt deiner Antragstellung aufbewahrst und uns dann gesammelt zukommen lässt.

Downloads

Richtlinien: Fahrtkostenzuschuss_Richtlinien.pdf

Antragsformular: Fahrtkostenzuschuss_Antrag.pdf

Hast du noch Fragen?

Wenn du genauere Informationen haben willst, melde dich gerne bei uns per Mail soziales@oehunigraz.at oder telefonisch, oder du schaust persönlich bei uns im Sozialreferat vorbei.

Dein Sozialreferat ÖH Uni Graz Team!

Sprechstunden

Sozialtopf: Montag 11:30 bis 13:30 Uhr

Allgemeine Sozialreferatssprechstunde: Mittwoch 15:00 bis 17:00 Uhr

In der vorlesungsfreien Zeit sind wir für euch per Mail erreichbar!
Kontaktiere uns auf soziales@oehunigraz.at!Folge uns auf unseren Social Media Kanälen!

                       

Antragsfristen zu den Zuschüssen

Mental Health Zuschuss und Fahrtkosten & Exkursionszuschuss: 18. 03 24 bis 12. 05. 24

Bücherzuschuss und Mensabeihilfe: 18. 03. 24 bis 26. 04. 24

Sprachenzuschuss: 18.03.2024 bis 12.05.2024

Zuschuss zum Studienbeitrag: 01.03.2024 bis 26.05.2024 (Bearbeitung erfolgt durch das Referat für Bildungspolitik)

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