Pflegetätigkeit

Studierende, die neben ihrem Studium Angehörige pflegen oder betreuen, stehen häufig vor besonderen zeitlichen, finanziellen und emotionalen Herausforderungen. Dies gilt sowohl für Studierende, die ausschließlich studieren, als auch für jene, die zusätzlich einer Erwerbstätigkeit nachgehen und Studium, Arbeit sowie Pflegeverantwortung miteinander vereinbaren müssen.

Im Studienalltag können Studierende mit Pflegeverantwortung häufig individuelle Lösungen in Anspruch nehmen. Einheitliche Regelungen zu Fehlzeiten, Fristverlängerungen oder Anwesenheitspflicht bestehen jedoch meist nicht, da diese von der zuständigen Lehrveranstaltungsleitung anhängig sind. Durch eine offene Kommunikation über die persönliche Situation sowie gegeben falls durch die Vorlage von Nachweisen, könnten Studierende von den Fehlzeiten freigestellt werden bzw. für Abgaben mehr Zeit bekommen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung vom Studium aufgrund von Pflege oder Betreuungsverpflichtungen naher Angehöriger. Der Antrag auf Beurlaubung muss innerhalb der vorgebenden Fristen vor Beginn des jeweiligen Semesters über UNIGRAZonline eingereicht und durch entsprechende Nachweise belegt werden. Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium, der Bibliothekszugang und die Verpflichtung zur Einzahlung des ÖH – Beitrag aufrecht. Nicht zulässig während des gesamten beurlaubten Semesters ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, das Ablegen von Prüfungen, die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten und die Eintragung von Anerkennungen.

Zusätzlich bestehen finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten wie Studienbeihilfe, Sozialfonds oder der Sozialtopf der ÖH Uni Graz. Diese können insbesondere bei finanziellen Belastungen durch Pflegeverantwortung unterstützend wirken. Darüber hinaus gibt es auch Beratungs-und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige sowie psychosoziale Unterstützungsangebote für sogenannte “Young Carers“. Auch Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Pflegegeld der betreuten Person stehen, können eine wichtige Unterstützung darstellen. Dazu gehören beispielsweise Zuschüsse zur Ersatzpflege, Entlastungsangebote, Pflegekurse oder Beratungsleistungen.

Studierende, die neben dem Studium berufstätig sind, können zusätzlich von arbeitsrechtlichen Unterstützungsmaßnahmen profitieren. Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen Möglichkeiten der Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit sowie der Bezug von Pflegekarenzgeld. Diese Maßnahmen sollen die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege erleichtern und können je nach individueller Situation eine wichtige Entlastung darstellen.

Da jede Pflegesituation individuell ist, empfiehlt es sich, frühzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen. Das Sozialreferat der ÖH Uni Graz unterstützt dabei, passende Anlaufstellen zu finden, und über bestehende Unterstützungsangebote zu informieren.

Sprechstunden

Allgemeine Sprechstunde:

Mittwochs: 12:00 – 13:00 Uhr

ÖH Helpline:

Ab 16.10.25: Donnerstags 09:00- 16:00 nach Anmeldung auf https://www.oeh.ac.at/helpline/

Während der Ferienzeiten finden keine Sprechstunden statt!

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Antragsfristen zu den Zuschüssen

Psychotherapiezuschuss, Bücherzuschuss, Sprachenzuschuss, Fahrtkosten- & Exkursionszuschuss sowie Mensabeihilfe: jährlich 01.03. bis 31.05. sowie 01.10. bis 31.12.

Beim Sozialtopf gibt es keine Antragsfristen, die Antragstellung läuft durchgehend.

Aktuelle Neuerungen

Mietrechtsberatung

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Hier sind die Sprechstundentage der Mietrechtsberatung, jeweils von 14:00 – 15:00 Uhr:

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