Förderungen, Ermäßigungen, Unterstützungen

Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld

Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld wurde für Geburten ab 1. Jänner 2010 von einem Kredit in eine echte Beihilfe umgewandelt, die nicht mehr zurückzuzahlen ist und zudem nur mehr wirklich einkommensschwachen Eltern zur Verfügung gestellt wird. Die Höhe der Beihilfe beträgt monatlich € 180,– für Alleinerziehende und Paare. Voraussetzungen dafür sind, dass eine Pauschalvariante bezogen wird und der beziehende Elternteil ein Jahreseinkommen unter € 6.400,– (Wert 2014) hat. Dieser Grenzbetrag entspricht bei nur unselbstständigen Einkünften etwa der Geringfügigkeitsgrenze (2012: € 376,26 monatlich). Die Zuverdienstgrenze für den/die Partner/in beträgt € 16.200,– im Jahr. Der Antrag dafür, ist beim selben Krankenversicherungsträger zu stellen, wie der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld.

Tipp:
Die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld kann maximal 1 Jahr bezogen werden. Bedenke dies bei der Antragstellung und beachte den zeitlichen Auslauf des Kinderbetreuungsgeldes.

Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes

Unterstützung zur Kinderbetreuung von Kinder zwischen 0 und 15 Jahren in einer bewilligten Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtung z.B. Kinderkrippe, Hort, Tagesmutter/-vater sowie auch für Kindergärten, alterserweiterte Gruppen und Kinderhäuser, sofern der/die ErhalterIn keine sozial gestaffelten Elternbeiträge anbietet. Die Höhe der Kinderbetreuungsbeihilfe richtet sich nach dem Familieneinkommen und der Zahl der unversorgten Kinder: € 2,18 bis maximal € 59,14 monatlich. Zu beantragen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Kinderbetreuungshilfe des AMS

Für Eltern, die im Rahmen der Arbeitsmarktförderung einen Job beginnen/eine Schulung besuchen und Kinder gleichzeitig in Betreuung geben; ebenso, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse trotz Berufstätigkeit stark verschlechtert haben oder wenn neue Arbeitszeiten eine andere Betreuungsform verlangen. Monatliches Familieneinkommen maximal € 2.300,- (Alleinerziehende) bzw. € 3.350,- (Ehe, Lebensgemeinschaft); zu betreuendes Kind ist jünger als 15 Jahre und lebt im gemeinsamen Haushalt. Unterschiedliche Höhe: abhängig von der Höhe des Familieneinkommens und den Betreuungskosten. Auszahlung über 6 Wochen, maximal aber 3 Jahre. Zu beantragen bei der zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS).

Familienhärteausgleich

Das ist eine Hilferstellung in Form einer Einmalzahlung für österreichische StaatsbürgerInnen in Notsituationen sofern Anspruch auf Familienhbeihilfe besteht. Zu beantragen beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.

Josef- Krainer- Hilfsfonds des Land Steiermark

Einmalige Überbrückungshilfe für unverschuldet in Not geratene österreichische StaatsbürgerInnen, BürgerInnen der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz mit Wohnsitz in der Steiermark. Individuell, je nach Notsituation; nicht rückzahlungspflichtig. Zu beantragen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Sozialfond der ÖH Graz

Für Studierende, die sich in einer besonderen Notlage befinden.
– Sozialtopf (Kinderfond, Kinderbetreuungsfond, usw.)
Sozialfond

Verschiedene Sozialfonds der ÖH Bundesvertretung

ÖH-Kinderfond: Hier werden finanzielle Unterstützungen an Studierende gewährt, die im Zuge einer Schwangerschaft, Entbindung oder Pflege und Erziehung ihres Kindes in eine Notlage geraten. Kindergartenfond: Dieser Fond dient zur außerhäuslichen Unterstützung des Kindes, d.h. Betreuung durch Tagesmutter, Tagesväter etc.

Studienunterstützung

Die/der Bundesminister/in für Wissenschaft und Forschung kann zum Ausgleich sozialer Härten oder besonders schwieriger Studienbedingungen oder zur Förderung von Auslandsstudien oder für besondere Studienleistungen Studienunterstützungen zuerkennen. Diese Studienunterstützungen sollen bei Vorliegen einer sozialen Notlage und eines günstigen Studienverlaufs studienbezogene Kosten ausgleichen, die durch andere Förderungsmaßnahmen (etwa Studienbeihilfen, Auslandsstipendien, Leistungs- und Förderungsstipendien) nicht abgedeckt werden können. Entsprechend begründete Ansuchen können jederzeit beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (Abt. III/6, Minoritenplatz 5, A-1014 Wien) eingebracht werden.

Einmaliger finanzieller Zuschuss für Studentinnen in aktuellen psychosozialen Notlagen der Uni Graz

„Diese Maßnahme soll Frauen in aktuellen psychosozialen Notlagen die Möglichkeit geben, sich um eine Unterstützung der Universität zu bewerben. Der Zuschuss, in der Höhe von EURO 380,- kann von Studentinnen der Universität Graz unabhängig von Staatsbürgerschaft, Alter, Studienrichtung und aktueller Studienleistung, beantragt werden.“ Beim Personalressort der Uni Graz zu beantragen (Vorsicht: Beantragungsfrist). Kann nur einmal pro Person und Studium beantragt werden.

INFORMATIONEN
ANTRAGSFORMULAR

Volkshilfe

Finanzielle Unterstützung im Alltag, wenn die Reparatur der Waschmaschine nicht tragbar ist, aber auch bei Katastrophen und Notsituationen.
ANTRAGSFORMULAR

Caritas Sozialberatung: 0316/8015 – 320/321/322

Sprechstunden

Allgemeine Sprechstunde: Montag 15 bis 17 Uhr

Sozialtopf: Dienstag 12 bis 14 Uhr

In der vorlesungsfreien Zeit sind wir für euch per Mail erreichbar!

Kontaktiere uns auf soziales@oehunigraz.at!Folge uns auf unseren Social Media Kanälen!

                       

Antragsfristen zu den Zuschüssen

Mental Health Zuschuss und Fahrtkosten & Exkursionszuschuss: 01.10.2024 bis 15.12.2024

Bücherzuschuss und Mensabeihilfe: 01.10.2024 bis 15.11.2024

Sprachenzuschuss: 01.10.2024 bis 15.12.2024

Zuschuss zum Studienbeitrag: 01.10.2024 bis 03.12.2024

Aktuelle Neuerungen

Mietrechtsberatung

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Hier sind die Sprechstundentage der Mietrechtsberatung, jeweils von 14:00 – 15:00 Uhr:

10. Jänner
14. Februar
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10. April
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14. August
11. September
09. Oktober
13. November
11. Dezember