Sprachenzuschuss

Was ist der Sprachenzuschuss?

Für alle ordentlichen Studierenden der Karl-Franzens-Universität, welche im vorangegangenen Semester einen Semester- oder Intensivkurs des Zentrums für Sprache „treffpunkt sprachen“ positiv abgeschlossen haben, besteht nun die Möglichkeit hierfür einen Zuschuss in Höhe von 75€ zu beantragen. Die genauen Richtlinien findest du hier.

Was sind die Voraussetzungen für den Zuschuss?

Die Kriterien dafür sind:

  • Abschluss eines Sprachkurses (Semester- oder Intensivkurs) im Zentrum für Sprache “treffpunkt sprachen”
  • Das Vorweisen eines günstigen Studienerfolgs von mindestens 16 ECTS oder 8 Semesterwochenstunden SWS. Die Anzahl der ECTS halbiert sich bei Vorliegen bestimmter Umstände, z.B. Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.
  • Der Kurs darf nicht im Rahmen eines Austauschprogramms absolviert worden sein.

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Der Antrag muss innerhalb der vorgegebenen Frist an sprachen@oehunigraz.at gesendet werden. Bitte lege dafür folgende Unterlagen bei:

  • Studierendenausweis (Uni Graz Card)
  • aktuelles Studienblatt
  • Studienerfolgsnachweis (oder Diplomzeugnis) und bei Unterschreitung der ECTS-Nachweisgrenze: Belege für geltend gemachte Gründe
  • Nachweis über positive Absolvierung des Sprachkurses bei treffpunkt sprachen

Grundsätzlich wird dieser Zuschuss nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip vergeben. Folgende Begebenheiten führen jedoch zu einer Vorreihung:

  • Soziale Bedürftigkeit
  • Wenn bereits zuvor Kurse in derselben Sprache belegt worden sind (Bewiesen durch positiven Abschluss)
  • Wenn der Kurs für ein geplantes Austauschprogramm benötigt wird (Bewiesen durch die Beilage des Letter of Acceptance der Gastuniversität oder durch die Nominierung)

Wie funktioniert die Auszahlung?

Bitte beachte, dass du den Antrag erst im darauffolgenden Semester, nachdem deine Sprachkurs stattgefunden hat, einreichen kannst, da dieser Zuschuss immer erst ein Semester im Nachhinein gewährt wird.

Downloads

Richtlinien: Sprachenzuschuss_Richtlinien.pdf

Antragsformular: Sprachenzuschuss_Antrag.pdf

Hast du noch Fragen?

Wenn du genauere Informationen haben willst, melde dich gerne bei uns per Mail soziales@oehunigraz.at oder telefonisch, oder du schaust persönlich bei uns im Sozialreferat vorbei.

Dein Sozialreferat ÖH Uni Graz Team!

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Antragsfristen zu den Zuschüssen

Mental Health Zuschuss und Fahrtkosten & Exkursionszuschuss: 18. 03 24 bis 12. 05. 24

Bücherzuschuss und Mensabeihilfe: 18. 03. 24 bis 26. 04. 24

Sprachenzuschuss: 18.03.2024 bis 12.05.2024

Zuschuss zum Studienbeitrag: 01.03.2024 bis 26.05.2024 (Bearbeitung erfolgt durch das Referat für Bildungspolitik)

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