Studienbeitragszuschuss bei übermäßiger Erwerbstätigkeit

Das Referat für Bildungspolitik ist hierfür zuständig, bitte bei Fragen an das Bipol wenden und auch die Anträge ans Bipol (mailto:bipol@oehunigraz.at) schicken.

Was ist der Studienbeitragszuschuss bei übermäßiger Erwerbstätigkeit?

Der Zuschuss wurde von der ÖH Uni Graz für Studierende der Karl-Franzens-Universität Graz geschaffen, um Studierende, die übermäßig erwerbstätig sind und in die Studienbeitragspflicht fallen, finanziell zu entlasten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich daher nach der Höhe des jeweils eingezahlten Studienbeitrags (iHv 363,36 bzw 726,72€). Die genauen Richtlinien findest du hier.

Was sind die Voraussetzungen für den Zuschuss?

Die Kriterien dafür sind:

  • Du bist Mitglied der ÖH Uni Graz (=den ÖH-Beitrag eingezahlt).
  • Du bist zu einem ordentlichen Studium an der Karl-Franzens-Universität Graz inskribiert (keine Beurlaubung)
  • Du hast einen günstigen Studienerfolg (mindestens 16 ECTS oder 8 Semesterstunden SWS innerhalb der beiden vorangegangenen Semester). Die Anzahl der ECTS halbiert sich bei Vorliegen bestimmter Umstände, z.B. Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.
  • Es dürfen keine sonstigen Rückerstattungsgründe für den Studienbeitrag nach § 92 UG oder iS der diesbezüglichen Verordnungen des Rektorates der KF Uni Graz vorliegen (zB Auslandssemester, Bezug von Studienbeihilfe, längere Krankheit, Schwangerschaft, Behinderung von mehr als 50%).
  • Es wurde noch kein Master- oder Diplomstudium abgeschlossen.
  • Es darf kein Studienabschluss-Stipendium für erwerbstätige Studierende der Univerisät Graz bezogen werden.
  • Studienbeitragspflicht im laufenden Semester
  • übermäßige Erwerbstätigkeit im Ausmaß von 10.000€ Jahreseinkommen im Kalenderjahr vor Semesterbeginn oder in den beiden vorangegangenen Semestern

Was bedeutet übermäßige Erwerbstätigkeit?

Studierende gelten in 2 Fällen als übermäßig erwerbstätig:

  • wenn er*sie im Kalenderjahr vor dem Semesterbeginn des geltend gemachten Semesters ein Jahreseinkommen in Höhe von mindestens 10.000€ erzielt hat

oder

  • wenn er*sie in den beiden vorangegangenen Semestern vor Beginn des geltend gemachten Semester ein Jahreseinkommen in Höhe von mindestens 10.000€ erzielt hat.

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Der Antrag muss innerhalb der vorgegebenen Frist an zuschuss@oehunigraz.at gesendet oder beim Sekretariat der ÖH Uni Graz eingereicht werden. Bitte lege dafür folgende Unterlagen bei:

  • Nachweis über übermäßige Erwerbstätigkeit durch Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen oder Arbeitsverträge
  • Nachweis des Mindeststudienerfolgs oder freiwilliger Nachweis über Unterschreiten des Mindeststudienerfolgs (siehe „Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?“)
  • Fortsetzungsbestätigung aus dem laufenden Semester.
  • Nachweis der sozialen Bedürftigkeit

Achtung: Hierbei ist auf Vollständigkeit zu achten. Unvollständige Anträge können innerhalb von zwei Wochen vervollständigt werden (es erfolgt eine Benachrichtigung über die Unvollständigkeit), ansonsten wird der Antrag abgewiesen.

Wie funktioniert die Auszahlung?

Das Budget für den Zuschuss ist beschränkt. Die Vergabe erfolgt daher zum einen nach Reihung bezüglich sozialer Bedürftigkeit und zum anderen nach dem first-come-first-serve-Prinzips. Studierende, die im Antrag den Nachweis der sozialen Bedürftigkeit erbringen, werden somit bevorzugt berücksichtigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vergabe des Zuschusses.

Downloads

Richtlinien: Studienbeitragszuschuss_Erwebstätigkeit_Richtlinien.pdf

Antragsformular: Studienbeitragszuschuss_Erwebstätigkeit_Antrag.pdf

Hast du noch Fragen?

Wenn du genauere Informationen haben willst, melde dich gerne bei uns per Mail zuschuss@oehunigraz.at oder telefonisch, oder du schaust persönlich bei uns im BiPol vorbei.

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Antragsfristen zu den Zuschüssen

Mental Health Zuschuss und Fahrtkosten & Exkursionszuschuss: 18. 03 24 bis 12. 05. 24

Bücherzuschuss und Mensabeihilfe: 18. 03. 24 bis 26. 04. 24

Sprachenzuschuss: 18.03.2024 bis 12.05.2024

Zuschuss zum Studienbeitrag: 01.03.2024 bis 26.05.2024 (Bearbeitung erfolgt durch das Referat für Bildungspolitik)

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