Fragen und Antworten (FAQ)

Hier findest du häufig an uns gerichtete Fragen und die Antworten darauf.

Ich möchte erstmals ein Studium (Bachelor-, Diplom- oder Masterstudium) an der Universität Graz beginnen, wie geht das?

An der Universität Graz ist es für Erstinskribierende notwendig, vor der Inskription die Daten elektronisch vorerfassen zu lassen und einen Inskriptionstermin zu wählen. Dieses muss während der Frist zur Datenerfassung zur Zulassung erfolgen. Anschließend müssen sich Erstinskribierende während der Allgemeinen Zulassungsfrist persönlich für das Studium in der Studienabteilung (Hauptgebäude, Universitätsplatz 3a ) anmelden.

Hier findest du den Link zur Datenerfassung: Link

Die Frist für die Datenerfassung zur Zulassung und die Allgemeine Zulassungsfrist sind auf der Homepage der Universität Graz veröffentlicht: Link

Weitere Informationen zu der Allgemeinen Zulassungsfrist und zu Ausnahmeregelungen findest du auch unter dem Punkt „Kann ich jederzeit mit einem (weiteren) Studium beginnen, oder ist das nur innerhalb von bestimmten Fristen möglich?“.

Nachdem die Daten elektronisch vorerfasst worden sind und ein Inskriptionstermin gewählt worden ist, ist es notwendig, sich persönlich innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist in der Studienabteilung der Universität Graz zu inskribieren. Dazu müssen folgende Dokumente im Original mitgenommen werden:

  • Reifeprüfungszeugnis + Abschlusszeugnis der letzten Schulstufe + Stundentafel
  • Reisepass oder Personalausweis (falls beides nicht vorhanden: Führerschein + Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • Sozialversicherungsnummer (Versicherungskärtchen, e-card oder Krankenschein)
  • Nachweis der Matrikelnummer (nur für Personen, die schon einmal an einer Universität inskribiert waren)
  • Nachweis der Abmeldung samt Abgangsbescheinigung von einer anderen Universität (nur notwendig, wenn man für das gleiche Studium zuvor an einer anderen Universität inskribiert war) oder Nachweis der Meldung der Fortsetzung an einer anderen Universität (betrifft nur bereits Studierende)
  • Bei einem bereits abgeschlossenem Studium den Verleihungsbescheid
  • Bearbeitungsnummer/Identifikationsnummer

Als letzten Schritt musst du den ÖH Beitrag einzahlen. Dieser beträgt derzeit € 21,20 und ist von ausnahmslos allen Studierenden zu entrichten. Du hast im Wintersemester bis zum 31. Oktober und im Sommersemester bis zum 31. März Zeit den ÖH Beitrag einzuzahlen. Es gibt zwei Möglichkeiten zur Bezahlung des ÖH-Beitrages. Entweder bei der persönlichen Einschreibung mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder mit Zahlschein, welchen du bei der Einschreibung erhältst.

ACHTUNG ZUSÄTZLICHE PRÜFUNGEN:

Für manche Studien sind zusätzliche Prüfungen für die Inskription erforderlich, nähere Informationen dazu findest du unter dem Punkt „Brauche ich spezielle Prüfungen (Aufnahmetests, Ergänzungsprüfungen, Einstufungsprüfungen), um mein Studium an der Universität beginnen zu können?“

ACHTUNG AUFNAHME EINES MASTERSTUDIUMS:

Du kannst nicht mit jedem abgeschlossenen Bachelorstudium ein Masterstudium beginnen. Ob du mit deinem abgeschlossenen Bachelorstudium zur Aufnahme des von dir gewünschten Masterstudiums berechtigt bist, muss oft erst festgestellt werden, ob eine Gleichwertigkeit gegeben ist. Um das abzuklären, wende dich bitte an die Studienabteilung der Universität Graz (Universitätsplatz 3a) studienabteilung@uni-graz.at

Ich möchte ein weiteres Studium (Bachelor-, Diplom- oder Masterstudium) an der Universität Graz inskribieren, wie geht das?

Wenn du bereits an der Universität gemeldet bist, dann kannst du auch ein weiteres Studium inskribieren, hier wird erklärt, wie das geht. Falls du noch nie an der Universität Graz gemeldet warst, lies bitte unter dem Punkt „Ich möchte ein Studium an der Universität Graz beginnen, wie geht das?“ nach, was für dich wichtig ist.

Inskription eines weiteren Bachelor-, Diplom- oder Masterstudiums

Wenn du bereits an der Universität Graz gemeldet bist und ein weiteres Studium inskribieren möchtest, ist das innerhalb der Allgemeinen Zulassungsfrist möglich (ACHTUNG: Für die Aufnahme eines Masterstudiums gelten andere Fristen, weitere Informationen zu den Fristen findest du auch unter dem Punkt „Kann ich jederzeit mit einem (weiteren) Studium beginnen, oder ist das nur innerhalb von bestimmten Fristen möglich?“).

Dazu musst du einfach nur während der Allgemeinen Zulassungsfrist mit deiner UniGrazCard in die Studienabteilung gehen und bekannt geben, welches weitere Studium du inskribieren möchtest.

ACHTUNG ZUSÄTZLICHE PRÜFUNGEN:

Für manche Studien sind zusätzliche Prüfungen für die Inskription erforderlich, nähere Informationen dazu findest du unter dem Punkt „Brauche ich spezielle Prüfungen (Aufnahmetests, Ergänzungsprüfungen, Einstufungsprüfungen), um mein Studium an der Universität beginnen zu können?“

ACHTUNG AUFNAHME EINES MASTERSTUDIUMS:

Du kannst nicht mit jedem abgeschlossenen Bachelorstudium ein Masterstudium beginnen. Ob du mit deinem abgeschlossenen Bachelorstudium zur Aufnahme des von dir gewünschten Masterstudiums berechtigt bist, muss oft erst festgestellt werden. Dazu wird überprüft, ob eine Gleichwertigkeit gegeben ist. Um das abzuklären, wende dich bitte an die Studienabteilung der Universität Graz(Universitätsplatz 3a) studienabteilung@uni-graz.at.

Brauche ich spezielle Prüfungen (Zusatzprüfungen, Ergänzungsprüfungen, Zulassungsprüfungen Einstufungstests) um mein Studium an der Universität beginnen zu können?

Für einige Studienrichtungen an der Universität Graz müssen spezielle Prüfungen erbracht werden, dabei muss zwischen Zusatzprüfungen, Zulassungsprüfungen, Ergänzungsprüfungen und Spracheinstufungstests unterschieden werden.

Zusatzprüfungen:

Für einige Studien benötigst du bestimmte Vorkenntnisse einiger Fächer, welche du entweder bereits zur Inskription vorweisen musst oder während des Studiums zusätzlich erlangen musst. Welche Studien das betrifft und ob du bereits vor Studienbeginn bestimmte Zusatzprüfungen benötigst, kannst du den nachfolgenden Tabellen entnehmen:

ACHTUNG ENTFALL DER ZUSATZPRÜFUNGEN:

Wenn du an einer höheren Schule eine ausreichende Anzahl an Wochenstunden in den Unterrichtsfächern positiv absolviert hast, musst du keine Zusatzprüfung ablegen. Nachlesen kannst du das in der Universitätsberechtigungsverordnung (UBVO 1998, in der geltenden Fassung von 2019.

Wenn du dir auch jetzt noch nicht sicher bist, ob du eine Zusatzprüfung machen musst oder nicht, dann kannst du dich auch in der Studienabteilung der Universität Graz (StPA, Hauptgebäude, Universitätsplatz 3/1. Stock) studienabteilung@uni-graz.at

Zulassungsprüfungen:

Für einige Studien an der Universität Graz ist eine Zulassungsprüfung notwendig, um das Studium beginnen zu können.

Erst nachdem du die Bestätigung bekommen hast, dass du das Auswahlverfahren bestanden hast, kannst du dich für das Bachelor-, Diplom- oder Masterstudium inskribieren.

Diese Studien sind:

  • BA Psychologie
  • MA Psychologie (nur wenn man von einer anderen Uni kommt, hat man den BA in Graz gemacht dann gilt der BA als Zulassungsprüfung)
  • BA Pharmazie
  • MA Pharmazie (nur wenn man von einer anderen Uni kommt, hat man den BA in Graz gemacht dann gilt der BA als Zulassungsprüfung)
  • BA Betriebswirtschaft
  • BA Economics (Volkswirtschaftslehre)
  • BA Umweltsystemwissenschaften Betriebswirtschaft, Volkswirtschaftslehre und Geographie
  • BA Transkulturelle Kommunikation
  • BA  Erziehungs- und Bildungswissenschaft
  • BA Biologie
  • BA Molekularbiologie
  • Rechtswissenschaften

Sämtliche zu beachtende Termine findest du unter Termine und Fristen

Für Lehramtsstudien gibt es ebenfalls ein gesondertes Aufnahmeverfahren, Information und Fristen findest du hier.

Ergänzungsprüfungen:

Wenn du an der Universität Graz das Bachelor- bzw. das Masterstudium Sport- und Bewegungswissenschaften oder das Lehramtsstudium Unterrichtsfach Bewegung und Sport (muss mit einem zweiten Unterrichtsfach kombiniert werden) studieren möchtest, musst du einen Nachweis deiner körperlich-motorischen Eignung in Form einer Ergänzungsprüfung erbringen. Nähere Informationen zu Anmeldung, Ablauf, Kriterien etc. findest du auf der Homepage des Instituts für Sportwissenschaft an der Universität Graz: Link

Erst nachdem du die Ergänzungsprüfung erfolgreich abgelegt hast, kannst du dich für das Bachelor- bzw. das Masterstudium Sport- und Bewegungswissenschaften oder das Lehramtsstudium Unterrichtsfach Bewegung und Sport inskribieren.

Spracheinstufungstests:

Für einige Studienrichtungen wird ein bestimmtes sprachliches Eingangsniveau verlangt, welches nach deiner Inskription zu Semesterbeginn überprüft wird. Ob du dieses Eingangsniveau hast, wird in sogenannten Spracheinstufungstests überprüft. An der Universität Graz gibt es für die Studienrichtungen Romanistik, Slawistik, Transkulturelle Kommunikation sowie für die Unterrichtsfächer Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Slowenisch und Spanisch Einstufungstests. Auch für das Bachelorstudium Anglistik/Amerikanistik und das Unterrichtsfach Englisch muss ein Einstufungstest gemacht werden, der sogenannte „Placement Test“.

Wenn du bei dem Test zu Semesterbeginn das Eingangsniveau nicht erreichen solltest, gibt es bei den meisten Sprachen die Möglichkeit, zusätzliche Vorbereitungskurse zu besuchen. Das Erreichen des Eingangsniveaus ist Voraussetzung dafür, dass du bestimmte Lehrveranstaltungen des von dir gewählten Studiums absolvieren darfst.

Genauere Informationen dazu bekommst du auf der Homepage der Universität Graz.

Kann ich jederzeit mit einem (weiteren) Studium beginnen, oder ist das nur innerhalb von bestimmten Fristen möglich?

Es gibt bestimmte Fristen, die du einhalten musst, wenn du ein Studium an der Universität Graz beginnen möchtest. Die Fristen findest du auf der Homepage der Universität Graz: Link

Datenerfassung zur Zulassung

Innerhalb dieser Frist musst du deine Daten vorerfassen lassen und einen Inskriptionstermin während der Allgemeinen Zulassungsfrist in der Studien- und Prüfungsabteilung wählen, um ein Bachelor- oder ein Diplomstudium an der Universität Graz beginnen zu können.

Nähere Informationen zur Datenerfassung zur Zulassung findest du auf der Homepage der Studienabteilung der Universität Graz (Universitätsplatz 3a).

Weitere Informationen zum Studieneinstieg findest du unter den Punkten „Ich möchte erstmals ein Studium (Bachelor-, Diplom- oder Masterstudium) an der Universität Graz beginnen, wie geht das?“ und „Ich möchte ein weiteres Studium (Bachelor-, Diplom- oder Masterstudium) an der Universität Graz inskribieren, wie geht das?

Für einige Studien werden zudem spezielle Prüfungen benötigt, nähere Informationen dazu findest du unter „Brauche ich spezielle Prüfungen (Zusatzprüfungen, Ergänzungsprüfungen, Zulassungsprüfungen Einstufungstests) um mein Studium an der Universität beginnen zu können?

Allgemeine Zulassungsfrist

Um ein Bachelor- oder ein Diplomstudium an der Universität Graz beginnen zu können, musst du dich innerhalb der Allgemeinen Zulassungsfrist in der Studienabteilung der Universität Graz (Universitätsplatz 3a) inskribieren. Wenn du ein Masterstudium beginnen möchtest, kannst du dieses ebenfalls während der Allgemeinen Zulassungsfrist inskribieren, aber auch während der Nachfrist.

Zudem gibt es einige Regelungen bezüglich einer Inskription außerhalb der Allgemeinen Zulassungsfrist, welche du unter dem Punkt „ACHTUNG: Inskription außerhalb der Allgemeinen Zulassungsfrist (und Nachfrist)“ nachlesen kannst.

ACHTUNG: Um das Bachelorstudium Sport- und Bewegungswissenschaften, Betriebswirtschaft, Economics, Umweltsystemwissenschaften (BWL, VWL, Geographie), Transkulturelle Kommunikation, Erziehungs- und Bildungswissenschaft, Biologie und Molekularbiologie; das Diplomstudium Rechtswissenschaften; das Lehramtsstudium Unterrichtsfach Bewegung und Sport sowie um das Bachelor- und Masterstudium Psychologie und Pharmazie zu beginnen, musst du zuerst eine Ergänzungsprüfung bzw. eine Zulassungsprüfung absolvieren. Da du dich erst nach diesen Prüfungen inskribieren kannst, ist die Inskription dieser Studien auch innerhalb der Nachfrist möglich.

Nachfrist

Ausnahmefälle für die Zulassung zu einem Bachelor- oder einem Diplomstudium in der Nachfrist (also im Wintersemester bis zum 31. Oktober und im Sommersemester bis zum 31. März):

  1. Nichtbestehen eines Aufnahme- oder Zulassungsverfahrens oder der Studieneingangs- und Orientierungsphase in einem anderen Studium, sofern das Ergebnis für das Wintersemester erst nach dem 31. August, für das Sommersemester erst nach dem 31. Jänner vorliegt;
  2. Erlangung der allgemeinen Universitätsreife für das Wintersemester erst nach dem 31. August, für das Sommersemester erst nach dem 31. Jänner;
  3. bei Zivildienern, Präsenzdienern und Ausbildungsdienst Leistenden und bei Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres, sofern zum 31. August oder 31. Jänner der Dienst geleistet wurde oder eine Einberufung bestand und der Dienst später nicht angetreten oder vor Ende der Nachfrist abgebrochen oder unterbrochen wurde;
  4. Personen, die glaubhaft machen, dass die Vornahme der Zulassung innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist durch ein unvorhergesehen eingetretenes oder unabwendbares Ereignis verhindert wurde
  5. nicht rechtzeitige Ausstellung einer Aufenthaltsberechtigung für Studierende gemäß § 64 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), sofern diese daran kein Verschulden trifft

Nachlesen kannst du diese Regelungen im Universitätsgesetz (UG 2002) unter § 61.

Innerhalb der Nachfrist ist es auch möglich, sich für ein Masterstudium in der Studienabteilung der Universität Graz (Universitätsplatz 3a) zu inskribieren.

ACHTUNG: Die Möglichkeit, einen konsekutiven Master außerhalb der Zulassungsfristen zu eröffnen, ist nicht gegeben! Du kannst dich in diesen bis zur Nachfrist (Wintersemester bis zum 31. Oktober und Sommersemester bis zum 31. März) einschreiben.

Nachlesen kannst du das auch auf der Homepage der Studienabteilung der Universität Graz.

Was ist die Mindeststudienleistung und bin ich davon betroffen?

Die Pflicht zur Erbringung einer Mindeststudienleistung betrifft jene Studierende, die ab dem Wintersemester 2022/23 ein Bachelor- und Diplomstudiun neu beginnen oder ab diesem Zeitpunkt ihr Bachelor- oder Diplomstudium wechseln. Alle anderen Studierenden, die bereits inskribiert sind, unterliegen dieser Regelung nicht.

Die Mindeststudienleistung ist dann in jeweils allen gemeldeten Studien zu erbringen, es wird nicht zwischen Haupt- und Nebenstudium unterschieden.

Du musst insgesamt mindestens 16 ECTS in den ersten vier Semestern erbringen. Das heißt, durchschnittlich müssen 4 ECTS pro Semester erbracht werden. Der Zeitpunkt der Erbringung ist jedoch irrelevant. Du kannst also z.B. auch in einem Semester die gesamten 16 ECTS erbringen oder diese anders auf die vier Semester aufteilen.

Wird die Mindeststudienleistung bis zum Ende des vierten Semesters (Stichtag ist im Wintersemester der 31. Oktober und im Sommersemester der 31. März) nicht erbracht, erlischt deine Zulassung zum Studium/zu den Studien. Eine neuerliche Zulassung zu diesem Studium ist an der Universität Graz nicht möglich. Es kann aber an einer anderen Universität oder Hochschule fortgesetzt werden.

Studierende mit Behinderungen müssen keine Mindeststudienleistung erbringen. Ausnahmen:

(1) vorübergehende körperliche, geistige oder psychische Funktionsbeeinträchtigungen oder

(2) vorübergehende Beeinträchtigung der Sinnesfunktion, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren.

“Vorübergehend” sind Zeiträume von max. sechs Monaten.

Längerdauernde Behinderungen sind mittels Behindertenpass oder sonstigen geeigneten Nachweisen zu belegen.

Was genau ist die STEOP und was bedeutet sie für mich?

Mit der Abkürzung STEOP wird die sogenannte Studieneingangs- und Orientierungsphase bezeichnet. Die Studieneingangs- und Orientierungsphase soll einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums geben und kann aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen bestehen. Insgesamt umfasst die Studieneingangs- und Orientierungsphase ein Semester. Die rechtlichen Grundlagen für die Studieneingangs- und Orientierungsphase sind das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002, § 66; Link ) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz, Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmung (Link).

Was bedeutet das für dich:

An der Karl-Franzens-Universität Graz (KFU Graz) ist die Studieneingangs- und Orientierungsphase bei jedem Diplom- und jedem Bachelorstudium positiv zu absolvieren, um einerseits weitere Lehrveranstaltungen des Studiums absolvieren zu können und andererseits nicht für das Studium an der KFU Graz gesperrt zu werden (dieses passiert, wenn du bei dem letzten Prüfungsantritt negativ beurteilt wirst). Außerdem gelten für Vorlesungsprüfungen innerhalb einer Studieneingangs- und Orientierungsphase andere Regelungen. Beispielsweise müssen bei Vorlesungsprüfungen von Vorlesungen innerhalb der Studieneingangs- und Orientierungsphase nur zwei Prüfungstermine pro Semester angeboten werden (bei Vorlesungsprüfungen außerhalb einer Studieneingangs- und Orientierungsphase müssen drei Prüfungstermine pro Semester angeboten werden). Auch die Möglichkeit der Wiederholung von Prüfungen innerhalb der Studieneingangs- und Orientierungsphase ist speziell geregelt, nähere Informationen dazu findest du unter dem Punkt „Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen bzw. wie viele Prüfungsantritte gibt es?“.

Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst je nach Studienplan 8-20 ECTS Punkte und besteht aus einer Orientierungslehrveranstaltung (OL) sowie weiteren einführenden Pflichtlehrveranstaltungen (welche Lehrveranstaltungen das sind kannst du in deinem Studienplan nachlesen). Vor dem erfolgreichen Abschließen der STEOP dürfen Prüfungen aus den Pflichtfächern, den gebundenen Wahlfächern sowie den freien Wahlfächern in einem Umfang von maximal 22 ECTS Punkten absolviert werden.

Zwei Beispiele:

Im Studienplan für das Bachelorstudium Geographie (Studienplan 2017) umfasst die Studieneingangs- und Orientierungsphase 9 ECTS Punkte. Das bedeutet, vor erfolgreichem Abschluss dürfen nur weitere 22 ECTS Punkte den Bereichen Pflichtlehrveranstaltung, gebundene und freiwillige Wahlfächer absolviert werden (d.h. 9 ECTS Punkte STEOP und weitere 22 ECTS aus dem restlichen Curriculum).

Für Studierende des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung (Studienplan 2021) setzt sich die Studieneingangs- und Orientierungsphase aus Pflichtlehrveranstaltungen beider Unterrichtsfächer zusammen und umfasst zwischen 8 und 16 ECTS Punkte. Vor dem erfolgreichen Abschluss dürfen wiederum nur Lehrveranstaltungen (Pflichtfächer, gebundene und freiwillige Wahlfächer) in einem Umfang von 22 ECTS Punkten absolviert werden.

ACHTUNG: Die Cooling-Off Phase entfällt mit der Novelle des Universitätsgesetzes! Das heißt, dass bei einer negativen Beurteilung des letzten Antritts einer STEOP Prüfung das Studium an derselben Universität nicht mehr fortgesetzt werden kann. Die Möglichkeit auf einen erneuten Antritt nach einem Jahr Wartezeit gibt es somit nicht mehr. Diese Regelung gilt nur für Studierende, die ab dem WS 2022/23 ein neues Studium beginnen.

Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen bzw. wie viele Prüfungsantritte gibt es?

Wie oft du zu einer Prüfung antreten darfst bzw. wie oft du eine Prüfung wiederholen darfst, wird rechtlich im Universitätsgesetz 2002 (§ 77 UG, Link) und in der Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz, Satzungsteil Studienrechliche Bestimmung (Link) geregelt.

An der Universität Graz dürfen Prüfungen generell drei Mal wiederholt werden, es gibt also vier Prüfungsantritte. Ab der zweiten Wiederholung (also dem dritten Antritt) kannst du einen Antrag auf eine kommissionelle Prüfung stellen, ab der dritten Wiederholung (also dem vierten Antritt) muss die Prüfung kommissionell abgehalten werden. Die Anmeldung zu einer kommissionellen Prüfung erfolgt über das Dekanat deiner Fakultät (Link). Wenn du bei deinem vierten Antritt eines Pflichtfachs negativ beurteilt wirst, wirst du an der Karl-Franzens-Universität Graz für dein angemeldetes Studium (auf welches sich die Prüfung bezieht) und alle anderen Studien, bei denen die Lehrveranstaltung ein Pflichtfach darstellt, dauerhaft gesperrt.

AUSNAHMEN:

Prüfungen im Rahmen der STEOP: Wirst du beim vierten Antritt zu einer STEOP-Prüfung negativ beurteilt, verlierst du die Zulassung zum angemeldeten Studium.

ACHTUNG: Die Cooling-Off Phase entfällt mit der Novelle des Universitätsgesetzes! Das heißt, dass bei einer negativen Beurteilung des letzten Antritts einer STEOP Prüfung das Studium an derselben Universität nicht mehr fortgesetzt werden kann. Die Möglichkeit auf einen erneuten Antritt nach einem Jahr Wartezeit gibt es somit nicht mehr. Diese Regelung gilt nur für Studierende, die ab dem WS 2022/23 ein neues Studium beginnen.

Prüfungen im Rahmen der Kooperationsstudien mit der Technischen Universität Graz (NAWI Graz): Studierst du ein Studium der NAWI Graz, so darfst du Prüfungen außerhalb der Studieneingangs- und Orientierungsphase vier Mal wiederholen, du hast also fünf Antritte.

Ich würde mich gerne persönlich beraten lassen, an wen kann ich mich wenden?

An der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) an der Universität Graz gibt es verschiedene Stellen, an die du dich mit deinen Fragen wenden kannst.

Spezielle Fragen zu deinem Studium (z.B. Studienablauf, Probleme mit Lehrenden, Lehrveranstaltungen, Prüfungen etc.): Studienvertretungen
Wenn du Fragen hast, die dein Studium betreffen oder du zum Beispiel Probleme mit Lehrenden haben solltest, dann ist die jeweilige Studienvertretung die richtige Ansprechpartnerin. Die meisten Studienvertretungen haben während dem Semester fixe Sprechstunden, wo du einfach vorbeikommen kannst. Du kannst sie aber auch per E-Mail kontaktieren. Die Sprechstundenzeiten beziehungsweise bzw. die E-Mail Adressen findest du auf der Homepage der ÖH: Link

Zusätzlich gibt es auf der ÖH unterschiedliche Referate, an die du dich mit anderen Fragestellungen und Problemen wenden kannst., unter folgendem Link kommst du zu den Homepages der Referate: Link

Sozialreferat:

Das Sozialreferat ist dein Ansprechpartner bei Fragen zu Finanziellem (z.B. Beihilfen), Wohnen, Arbeiten und einiges mehr. Auf der Homepage des Sozialreferats findest du viele Informationen zu diesen Themen, aber auch, wann Sprechstunden abgehalten werden.

Referat für Bildung und Politik:
Wenn du allgemeine Fragen zum Studieren haben solltest (z.B. Studienberechtigungsprüfung, Prüfungsantritte, Beurlaubung, Studienwechsel etc.) kannst du dich an die Beratungsadresse des Referats für Bildung und Politik wenden oder in die Sprechstunde kommen.

Informationen zu folgenden weiteren Referaten und deren Zuständigkeitsbereichen findest du ebenfalls auf der Homepage der ÖH:

Referat für wirtschaftliche Angelegenheiten
Referat für feministische Politik
Referat für ausländische Studierende
Arbeitsreferat
Alternativreferat
Referat für Öffentlichkeitsarbeit
Referat für Menschen mit Behinderung
Referat für Generationenfragen
Queer-Referat
Kulturreferat
Sportreferat
Referat für Internationales (Austausch)
Organisationsreferat

Rechtsberatung:

Außerdem hast du auch die Möglichkeit, dich kostenlos und anonym bei verschiedenen rechtlichen Bereichen, die das Studieren betreffen, beraten zu lassen.
Informationen findest du auf der Homepage der Rechtsberatung der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) an der Universität Graz:

Kann ich auch ohne Matura ein Studium beginnen oder wie kann ich die Matura nachholen?

Wenn du keine Matura hast aber trotzdem ein Studium beginnen möchtest, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Nachholen der Matura

Du hast die Möglichkeit, die Matura nachzuholen, beispielsweise an einem Abendgymnasium oder bei einer kostenpflichtigen Einrichtung.

Berufsreifeprüfung

Unter bestimmten Voraussetzungen hast du die Möglichkeit, eine Berufsreifeprüfung abzulegen, wodurch du die Berechtigung erwirbst, an einer Universität zu studieren. Die Voraussetzungen findest du im Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung: Link

Weitere Informationen findest du auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur: Link

Studienberechtigungsprüfung

Wenn du keine Matura machen möchtest, hast du die Möglichkeit, eine Studienberechtigungsprüfung (SBP) abzulegen. Diese berechtigt dich allerdings nur für eine bestimmte Studienrichtung an der Universität Graz. Wenn du das Studium wechseln möchtest, musst du in der Regel eine weitere Studienberechtigungsprüfung ablegen.

Allgemeine Informationen zur Studienberechtigungsprüfung findest du auf der Homepage der Studienabteilung der Universität Graz. Dort findest du auch die konkrete E-Mail Adresse, um dich mit einer Ansprechperson bei weiteren Fragen in Kontakt zu setzen. Wenn du dich für eine Studienberechtigungsprüfung an der Universität Graz entschieden hast, findest du den Ablauf aller nötigen Schritte ebenfalls auf der Homepage: Link.

Ich möchte mein Studium für einige Zeit unterbrechen. Wie geht das und was muss ich beachten?

Wenn du dein Studium unterbrechen möchtest, gibt es zwei Möglichkeiten:

Beurlaubung

Eine Beurlaubung kann pro Anlassfall und Antrag maximal für die Dauer von zwei Semestern gestellt werden und gilt für alle offenen Studien an unserer Universität.  Dabei läuft dein Studienplan weiter, nicht aber die Semesterzählung für die Studiengebühren und die Beihilfen. In beurlaubten Semestern zahlst du nur den ÖH-Beitrag. Während du beurlaubt bist, kannst du keine Prüfungen ablegen. Außerdem ist die Beurlaubung personenbezogen, das bedeutet, dass du dich nicht für einzelne Studien beurlauben lassen kannst. Die Beurlaubung kannst du bei der Studienabteilung beantragen, weitere Informationen und die nötigen Formulare findest du hier: Studienabteilung.

Achtung: Bitte beachtet die Fristen! (Wintersemester 2022/23 vom 11.Juli bis zum 30.September) In besonderen Fällen ist eine Beurlaubung während des Semesters möglich.

Nähere Informationen zur Beurlaubung findest du hier: Link

Vorübergehender Studienabbruch

Du kannst dein Studium auch abbrechen und später wieder durch eine erneute Inskription aufnehmen. Du verlierst dabei zwar keine Prüfungen, du musst dir aber die abgelegten Prüfungen für dein neues Studium anrechnen lassen. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass du bei der Neuinskription in einen neuen Studienplan fällst. Das kann dann zur Folge haben, dass du neue Pflichtfächer in deinem Studienplan vorgeschrieben bekommst, welche du nicht aus deinen bereits abgelegten Prüfungen anrechnen lassen kannst (du kannst die Prüfungen aber jedenfalls als freie Wahlfächer verwenden).

Welche der beiden Möglichkeiten für dich in Frage kommt, musst du für dich persönlich entscheiden. Deine Studienvertretung kann dir dabei helfen, herauszufinden, ob eine Änderung des Studienplans bevorsteht und welche Fächer dir nicht über Äquivalenzlisten angerechnet werden können. Diese Äquivalenzlisten legen fest, welche Prüfungen bei einem Studienplanwechsel in den neuen Plan mitgenommen werden können und sind in jedem Curriculum angehängt.

Kontakt

Referat für Bildungspolitik
Schubertstrasse 6/ 1. Stock
8010 Graz

Tel.: +43 316 380 2906
Mail 1: beratung@oehunigraz.at
Mail 2: bipol@oehunigraz.at

Sprechstunden in den Sommerferien:

 

Je nach Vereinbarung über unsere Beratungsemail vor Ort oder online über Discord.