Fragen und Antworten (FAQ)
Hier findest du häufig an uns gerichtete Fragen inklusive Antworten darauf:
- Ich möchte erstmals ein Studium (Bachelor-, Diplom- oder Masterstudium) an der Universität Graz beginnen, wie geht das?
- Ich möchte ein weiteres Studium (Bachelor-, Diplom- oder Masterstudium) an der Universität Graz inskribieren, wie geht das?
- Brauche ich spezielle Prüfungen (Zusatzprüfungen, Ergänzungsprüfungen, Zulassungsprüfungen Einstufungstests) um mein Studium an der Universität Graz beginnen zu können?
- Wie melde ich mich für aufnahmebeschränkte Studien an?
- Kann ich jederzeit mit einem (weiteren) Studium beginnen, oder ist das nur innerhalb von bestimmten Fristen möglich?
- Was ist die Mindeststudienleistung und bin ich davon betroffen?
- Was genau ist die STEOP und was bedeutet sie für mich?
- Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen bzw. wie viele Prüfungsantritte gibt es?
- Ich würde mich gerne persönlich beraten lassen, an wen kann ich mich wenden?
- Kann ich auch ohne Matura ein Studium beginnen oder wie kann ich die Matura nachholen?
- Ich möchte mein Studium für einige Zeit unterbrechen. Wie geht das und was muss ich beachten?
- Was ist das Reihungsverfahren und wie funktioniert es?
Ich möchte erstmals ein Studium (Bachelor-, Diplom- oder Masterstudium) an der Universität Graz beginnen, wie geht das?
An der Universität Graz ist es für Erstinskribierende notwendig, vor der Inskription die Daten elektronisch vorerfassen zu lassen und einen Inskriptionstermin zu wählen. Dies muss während der Frist zur Datenerfassung zur Zulassung erfolgen. Anschließend müssen sich Erstinskribierende während der Allgemeinen Zulassungsfrist persönlich für das Studium in der Studienabteilung anmelden.
Hier findest du den Link zur Datenerfassung sowie die jeweiligen Zulassungsfristen.
Nachdem die Daten elektronisch vorerfasst wurden, ist es notwendig, sich persönlich innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist in der Studienabteilung der Universität Graz zu inskribieren oder per Onlinebewerbung. Dazu müssen folgende Dokumente im Original mitgenommen bzw. hochgeladen werden.
Als letzten Schritt musst du den ÖH-Beitrag einzahlen. Dieser beträgt derzeit €25,20 und ist von ausnahmslos allen Studierenden zu entrichten. Du hast im Wintersemester bis zum 31. Oktober und im Sommersemester bis zum 31. März Zeit den ÖH-Beitrag einzuzahlen. Es gibt drei Möglichkeiten zur Bezahlung des ÖH-Beitrages. Entweder bei der persönlichen Einschreibung mittels Bankomat- oder Kreditkarte, mit Zahlschein, welchen du bei der Einschreibung erhältst oder direktes Online-Banking über deinen UniGrazOnline-Account unter der Applikation „Studienbeitragsstatus“.
Ich möchte ein weiteres Studium (Bachelor-, Diplom- oder Masterstudium) an der Universität Graz inskribieren, wie geht das?
Wenn du bereits an der Universität Graz gemeldet bist, dann kannst du auch ein weiteres Studium inskribieren. Die Inskription eines weiteren Bachelor-, Diplom- oder Masterstudiums ist innerhalb der Allgemeinen Zulassungsfrist möglich (ACHTUNG: Für die Aufnahme eines Masterstudiums gelten andere Fristen, weitere Informationen zu den Fristen findest du auch auf der Seite der Studienabteilung zu Abmeldung / Zusätzliches Studium / Ummeldung / Studienwechsel.
Brauche ich spezielle Prüfungen (Zusatzprüfungen, Ergänzungsprüfungen, Zulassungsprüfungen Einstufungstests) um mein Studium an der Universität Graz beginnen zu können?
Für einige Studienrichtungen an der Universität Graz müssen spezielle Prüfungen erbracht werden, dabei muss zwischen Zusatzprüfungen, Zulassungsprüfungen, Ergänzungsprüfungen und Spracheinstufungstests unterschieden werden.
Zusatzprüfungen
Für einige Studien benötigst du bestimmte Vorkenntnisse einiger Fächer, welche du entweder bereits zur Inskription vorweisen musst oder während des Studiums zusätzlich erlangen musst. Welche Studien das betrifft und ob du bereits vor Studienbeginn bestimmte Zusatzprüfungen benötigst, kannst du den nachfolgenden Tabellen entnehmen:
Wenn du dir auch jetzt noch nicht sicher bist, ob du eine Zusatzprüfung machen musst oder nicht, dann kannst du dich auch in der Studienabteilung der Universität Graz Informationen dazu einholen.
Zulassungsprüfungen
Für einige Studien an der Universität Graz ist eine Zulassungsprüfung notwendig, um das Studium beginnen zu können. Erst nachdem du die Bestätigung bekommen hast, dass du das Auswahlverfahren bestanden hast, kannst du dich für das Bachelor-, Diplom- oder Masterstudium deiner Wahl inskribieren.
Diese Studien sind:
- Bachelor Psychologie
- Master Psychologie (nur wenn man von einer anderen Uni kommt, hat man den Bachelor in Graz absolviert, dann gilt der Bachelor als Zulassungsprüfung)
- Bachelor Pharmazie
- Master Pharmazie (nur wenn man von einer anderen Uni kommt, hat man den Bachelor in Graz absolviert, dann gilt der Bachelor als Zulassungsprüfung)
- Bachelor Biologie
- Bachelor Molekularbiologie
- Diplomstudium Rechtswissenschaften
Sämtliche zu beachtende Termine findest du unter Termine und Fristen. Für Lehramtsstudien gibt es ebenfalls ein gesondertes Aufnahmeverfahren, Information und Fristen findest du hier.
Ergänzungsprüfungen
Wenn du an der Universität Graz das Bachelor- bzw. das Masterstudium Sport- und Bewegungswissenschaften oder das Lehramtsstudium Unterrichtsfach Bewegung und Sport (muss mit einem zweiten Unterrichtsfach kombiniert werden) studieren möchtest, musst du einen Nachweis deiner körperlich-motorischen Eignung in Form einer Ergänzungsprüfung erbringen. Nähere Informationen zu Anmeldung, Ablauf, Kriterien etc. findest du auf der Homepage des Instituts für Sportwissenschaft an der Universität Graz.
Spracheinstufungstests
Für einige Studienrichtungen wird ein bestimmtes sprachliches Eingangsniveau verlangt, welches nach deiner Inskription zu Semesterbeginn überprüft wird. Ob du dieses Eingangsniveau hast, wird in sogenannten Spracheinstufungstests überprüft. An der Universität Graz gibt es für die Studienrichtungen Romanistik, Slawistik, Transkulturelle Kommunikation sowie für die Unterrichtsfächer Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Slowenisch und Spanisch Einstufungstests. Auch für das Bachelorstudium Anglistik/Amerikanistik und das Unterrichtsfach Englisch muss ein Einstufungstest gemacht werden, der sogenannte „Placement Test“.
Solltest du beim Eingangstest zu Semesterbeginn das erforderliche Sprachniveau noch nicht erreichen, hast du in den meisten Sprachen die Möglichkeit, an zusätzlichen Vorbereitungskursen teilzunehmen. Das Bestehen des Eingangsniveaus ist wichtig, da es Voraussetzung für die Teilnahme an bestimmten Lehrveranstaltungen deines gewählten Studiums ist.
Wie melde ich mich für aufnahmebeschränkte Studien an?
Schritt 1: Die Online Registrierung
Du hast dein Wunschstudium gefunden? Dann musst du dich rechtzeitig vor dem Fristende dafür registrieren.
Schritt 2: Bezahlung des Kostenbeitrages
Für jedes Aufnahmeverfahren, das du absolvierst, ist ein Kostenbeitrag von €50,- an die Uni Graz zu entrichten. Der Kostenbeitrag wird nicht zurückerstattet, auch dann nicht, wenn es zu gar keinem Aufnahmetest kommt.
Schritt 3: Online-Self-Assessment Test
Bei diesem Test geht es darum herauszufinden, ob deine Erwartungen, Interessen und deine Selbsteinschätzung auch mit dem Studium deiner Wahl zusammenpassen. Informiere dich gerne hier.
Schritt 4: (keine) Aufnahmeprüfung
Ob es überhaupt zu einer Aufnahmeprüfung kommt, hängt von der Anzahl an angemeldeten Studierenden und den verfügbaren Studienplätzen ab.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
- Weniger Anmeldungen als vorhandene Studienplätze:
Es findet keine Aufnahmeprüfung statt, da alle einen Platz erhalten können, die sich beworben haben. - Mehr Anmeldungen als vorhandene Studienplätze:
Es findet eine Aufnahmeprüfung statt, da es mehr Studieninteressierte als verfügbare Plätze gibt.
Schritt 5: Inskription
Solltest du alle vorherigen Schritte erfüllt haben, und einen Studienplatz erhalten, dann bekommst du von der Universität Graz eine Zusage. Als letzten Schritt musst du dich in der Studien- und Prüfungsabteilung inskribieren. Beachte bitte, dass es auch für die Studieninskription eine Zulassungsfrist gibt. Die aktuellen Zulassungsfristen findest du hier.
Kann ich jederzeit mit einem (weiteren) Studium beginnen, oder ist das nur innerhalb von bestimmten Fristen möglich?
Es gibt bestimmte Fristen, die du einhalten musst, wenn du ein Studium an der Universität Graz beginnen möchtest.
Allgemeine Zulassungsfrist
Um ein Bachelor- oder ein Diplomstudium an der Universität Graz beginnen zu können, musst du dich innerhalb der Allgemeinen Zulassungsfrist inskribieren. Wenn du ein Masterstudium beginnen möchtest, kannst du dieses ebenfalls während der Allgemeinen Zulassungsfrist inskribieren, aber auch während der Nachfrist.
Nachfrist
Ausnahmefälle für die Zulassung zu einem Bachelor- oder einem Diplomstudium in der Nachfrist (also im Wintersemester bis zum 31. Oktober und im Sommersemester bis zum 31. März) laut Universitätsgesetz (UG 2002) unter § 61:
- Nichtbestehen eines Aufnahme- oder Zulassungsverfahrens oder der Studieneingangs- und Orientierungsphase in einem anderen Studium, sofern das Ergebnis für das Wintersemester erst nach dem 31. August, für das Sommersemester erst nach dem 31. Jänner vorliegt;
- Erlangung der allgemeinen Universitätsreife für das Wintersemester erst nach dem 31. August, für das Sommersemester erst nach dem 31. Jänner;
- bei Zivildienern, Präsenzdienern und Ausbildungsdienst Leistenden und bei Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres, sofern zum 31. August oder 31. Jänner der Dienst geleistet wurde oder eine Einberufung bestand und der Dienst später nicht angetreten oder vor Ende der Nachfrist abgebrochen oder unterbrochen wurde;
- Personen, die glaubhaft machen, dass die Vornahme der Zulassung innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist durch ein unvorhergesehen eingetretenes oder unabwendbares Ereignis verhindert wurde;
- nicht rechtzeitige Ausstellung einer Aufenthaltsberechtigung für Studierende gemäß § 64 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), sofern diese daran kein Verschulden trifft.
Innerhalb der Nachfrist ist es auch möglich, sich für ein Masterstudium in zu inskribieren.
Was ist die Mindeststudienleistung und bin ich davon betroffen?
Die Pflicht zur Erbringung einer Mindeststudienleistung betrifft jene Studierende, die ab dem Wintersemester 2022/23 ein Bachelor- und Diplomstudium neu beginnen oder ab diesem Zeitpunkt ihr Bachelor- oder Diplomstudium wechseln. Alle anderen Studierenden, die bereits inskribiert sind, unterliegen dieser Regelung nicht. Die Mindeststudienleistung ist dann in jeweils allen gemeldeten Studien zu erbringen, es wird nicht zwischen Haupt- und Nebenstudium unterschieden.
Du musst insgesamt mindestens 16 ECTS in den ersten vier Semestern erbringen. Das heißt, durchschnittlich müssen 4 ECTS pro Semester erbracht werden. Der Zeitpunkt der Erbringung ist jedoch irrelevant. Du kannst also z.B. auch in einem Semester die gesamten 16 ECTS erbringen oder auf die vier Semester aufteilen.
Wird die Mindeststudienleistung bis zum Ende des vierten Semesters (Stichtag ist im Wintersemester der 31. Oktober und im Sommersemester der 31. März) nicht erbracht, erlischt deine Zulassung zum Studium/zu den Studien. Eine neuerliche Zulassung zu diesem Studium ist an der Universität Graz nicht möglich. Das Studium/die Studien für die die Zulassung dann erlischt, kann/können an einer anderen Universität oder Hochschule fortgesetzt werden.
Studierende mit Beeinträchtigungen müssen keine Mindeststudienleistung erbringen.
Ausnahmen:
(1) vorübergehende körperliche, geistige oder psychische Funktionsbeeinträchtigungen oder
(2) vorübergehende Beeinträchtigung der Sinnesfunktion, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren.
„Vorübergehend“ sind Zeiträume von max. sechs Monaten. Längerdauernde Behinderungen sind mittels Behindertenpass oder sonstigen geeigneten Nachweisen zu belegen.
Was genau ist die STEOP und was bedeutet sie für mich?
Mit der Abkürzung STEOP wird die sogenannte Studieneingangs- und Orientierungsphase bezeichnet. Die Studieneingangs- und Orientierungsphase soll einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums geben und kann aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen bestehen. Insgesamt umfasst die Studieneingangs- und Orientierungsphase ein Semester. Die rechtlichen Grundlagen für die Studieneingangs- und Orientierungsphase sind im Universitätsgesetz (UG 2002, § 66) sowie im Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz (§ 13) verankert.
Was bedeutet das für dich?
An der Universität Graz ist die Studieneingangs- und Orientierungsphase bei jedem Diplom- und jedem Bachelorstudium positiv zu absolvieren, um einerseits weitere Lehrveranstaltungen des Studiums absolvieren zu können und andererseits nicht für das Studium an der Universität Graz gesperrt zu werden (dies passiert, wenn du bei deinem letzten Prüfungsantritt negativ beurteilt wirst). Außerdem gelten für Vorlesungsprüfungen innerhalb einer Studieneingangs- und Orientierungsphase andere Regelungen. Beispielsweise müssen bei Vorlesungsprüfungen innerhalb der Studieneingangs- und Orientierungsphase nur zwei Prüfungstermine pro Semester angeboten werden. Bei Vorlesungsprüfungen außerhalb einer Studieneingangs- und Orientierungsphase müssen drei Prüfungstermine pro Semester angeboten werden. Auch die Möglichkeit der Wiederholung von Prüfungen innerhalb der Studieneingangs- und Orientierungsphase ist speziell geregelt, nähere Informationen dazu findest du unter dem Punkt „Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen bzw. wie viele Prüfungsantritte gibt es?“.
Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst je nach Studienplan 8-20 ECTS-Punkte und besteht aus einer Orientierungslehrveranstaltung (OL) sowie weiteren einführenden Pflichtlehrveranstaltungen (welche Lehrveranstaltungen das sind kannst du in deinem Studienplan nachlesen). Vor dem erfolgreichen Abschließen der STEOP dürfen Prüfungen aus den Pflichtfächern, den gebundenen Wahlfächern sowie den freien Wahlfächern in einem Umfang von maximal 22 ECTS-Punkten absolviert werden.
Zwei Beispiele:
Im Studienplan für das Bachelorstudium Geographie (Studienplan 2023) umfasst die Studieneingangs- und Orientierungsphase 8 ECTS-Punkte. Das bedeutet, vor erfolgreichem Abschluss dürfen nur weitere 22 ECTS-Punkte den Bereichen Pflichtlehrveranstaltung, gebundene und freiwillige Wahlfächer absolviert werden = 8 ECTS Punkte STEOP und weitere 22 ECTS aus dem restlichen Curriculum.
Für Studierende des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung (Studienplan 2024) setzt sich die Studieneingangs- und Orientierungsphase aus Pflichtlehrveranstaltungen beider Unterrichtsfächer zusammen. Dies umfasst zwischen 8 und 16 ECTS-Punkte. Vor dem erfolgreichen Abschluss dürfen wiederum nur Lehrveranstaltungen (Pflichtfächer, gebundene und freiwillige Wahlfächer) in einem Umfang von 22 ECTS-Punkten absolviert werden.
Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen bzw. wie viele Prüfungsantritte gibt es?
Wie oft du zu einer Prüfung antreten darfst bzw. wie oft du eine Prüfung wiederholen darfst, wird rechtlich im Universitätsgesetz (UG 2002, § 77) sowie im Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen (§ 35) beschrieben.
An der Universität Graz dürfen Prüfungen drei Mal wiederholt werden, es gibt also vier Prüfungsantritte. Ab der zweiten Wiederholung (also dem dritten Antritt) kannst du einen Antrag auf eine kommissionelle Prüfung stellen, ab der dritten Wiederholung (also dem vierten Antritt) muss die Prüfung kommissionell abgehalten werden. Informiere dich über das Dekanat deiner Fakultät. Wenn du bei deinem vierten Antritt eines Pflichtfachs negativ beurteilt wirst, wirst du an der Universität Graz für dein angemeldetes Studium (auf welches sich die Prüfung bezieht) und alle anderen Studien, bei denen die Lehrveranstaltung ein Pflichtfach darstellt, dauerhaft gesperrt.
AUSNAHMEN:
- Prüfungen im Rahmen der STEOP: Wirst du beim vierten Antritt zu einer STEOP-Prüfung negativ beurteilt, verlierst du die Zulassung zum angemeldeten Studium.
- Prüfungen im Rahmen der Kooperationsstudien mit der Technischen Universität Graz (NAWI Graz):Studierst du ein Studium der NAWI Graz, so darfst du Prüfungen außerhalb der Studieneingangs- und Orientierungsphase vier Mal wiederholen, du hast also fünf Antritte.
Ich würde mich gerne persönlich beraten lassen, an wen kann ich mich wenden?
An der Österreichischen Hochschüler*innenschaft (ÖH) an der Universität Graz gibt es verschiedene Stellen, an die du dich mit deinen Fragen wenden kannst.
Bei speziellen Fragen zu deinem Studium (z.B. Studienablauf, Probleme mit Lehrenden, Lehrveranstaltungen, Prüfungen etc.) wende dich an die Studienvertretung deines Studiums. Wenn du Fragen hast, die dein Studium betreffen oder du zum Beispiel Probleme mit Lehrenden haben solltest, dann ist die jeweilige Studienvertretung die richtige Anlaufstelle. Die meisten Studienvertretungen haben während dem Semester fixe Sprechstunden, wo du einfach vorbeikommen kannst. Es besteht aber auch die Möglichkeit die Studienvertretungen per E-Mail zu kontaktieren.
Zusätzlich gibt es auf der ÖH unterschiedliche Referate, an die du dich mit anderen Fragestellungen und Problemen wenden kannst.
Außerdem hast du auch die Möglichkeit, dich kostenlos und anonym bei verschiedenen rechtlichen Bereichen, die das Studieren betreffen, beraten zu lassen. Informationen dazu findest du auf der Homepage der Rechtsberatung der Österreichischen Hochschüler*innenschaft (ÖH) an der Universität Graz.
Kann ich auch ohne Matura ein Studium beginnen oder wie kann ich die Matura nachholen?
Wenn du keine Matura hast aber trotzdem ein Studium beginnen möchtest, gibt es mehrere Möglichkeiten:
Nachholen der Matura bzw. Berufsreifeprüfung
Du hast die Möglichkeit, die Matura nachzuholen, beispielsweise an einem Abendgymnasium oder bei einer kostenpflichtigen Bildungsinstitution wie z.B. das WIFI Steiermark oder bfi Steiermark. Unter bestimmten Voraussetzungen hast du die Möglichkeit, eine Berufsreifeprüfung abzulegen, wodurch du die Berechtigung erwirbst, an einer Universität zu studieren. Die Voraussetzungen findest du im Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung. Weitere Informationen findest du auch auf der Homepage von erwachsenenbildung.at.
Studienberechtigungsprüfung
Du hast auch die Möglichkeit, eine Studienberechtigungsprüfung (SBP) abzulegen, wenn du keine Matura machen möchtest. Diese berechtigt dich allerdings nur für eine bestimmte Studienrichtung an der Universität Graz. Wenn du das Studium wechseln möchtest, musst du in der Regel eine weitere Studienberechtigungsprüfung ablegen.
Allgemeine Informationen zur Studienberechtigungsprüfung findest in unserem Leitfaden zur Studienberechtigungsprüfung direkt auf unserer Homepageseite „Info-Bereich“.
Ich möchte mein Studium für einige Zeit unterbrechen. Wie geht das und was muss ich beachten?
Beurlaubung
Eine Beurlaubung kann pro Anlassfall und Antrag maximal für die Dauer von zwei Semestern gestellt werden und gilt für alle offenen Studien an unserer Universität. Dabei läuft dein Studienplan weiter, nicht aber die Semesterzählung für die Studiengebühren und die Beihilfen. In beurlaubten Semestern zahlst du nur den ÖH-Beitrag. Während du beurlaubt bist, kannst du keine Prüfungen ablegen. Außerdem ist die Beurlaubung personenbezogen, das bedeutet, dass du dich nicht für einzelne Studien beurlauben lassen kannst. Die Beurlaubung beantragst du bei der Studienabteilung der Universität Graz.
Vorübergehender Studienabbruch
Du kannst dein Studium auch abbrechen und später wieder durch eine erneute Inskription aufnehmen. Du verlierst dabei zwar keine Prüfungen, du musst dir aber die abgelegten Prüfungen für dein neues Studium anrechnen lassen. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass du bei der Neuinskription in einen neuen Studienplan fällst. Das kann dann zur Folge haben, dass du neue Pflichtfächer in deinem Studienplan vorgeschrieben bekommst, welche du nicht aus deinen bereits abgelegten Prüfungen anrechnen lassen kannst (du kannst die Prüfungen aber jedenfalls als freie Wahlfächer verwenden).
Welche der beiden Möglichkeiten für dich in Frage kommt, musst du für dich persönlich entscheiden. Die Studienvertretung deines Studiums kann dir dabei helfen, herauszufinden, ob eine Änderung des Studienplans bevorsteht und welche Fächer dir nicht über Äquivalenzlisten angerechnet werden können. Diese Äquivalenzlisten legen fest, welche Prüfungen bei einem Studienplanwechsel in den neuen Plan mitgenommen werden können und sind in jedem Curriculum am Ende angehängt.
Was ist das Reihungsverfahren und wie funktioniert es?
Jedes Semester stellt sich für viele Student*innen die gleiche Frage: Bekomme ich einen Platz in den Lehrveranstaltungen, die ich besuchen will? Vor allem in den sogenannten Massenstudien mit einem großen Andrang auf Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmer*innenzahl (also praktisch all jene, die keine Vorlesungen sind), ist diese Frage von großer Bedeutung. Nach welchen Kriterien die begehrten Plätze vergeben werden, hängt vom jeweiligen Reihungsverfahren ab.
An der Universität Graz gibt es kein einheitliches Reihungsverfahren, sondern eine Vielzahl höchst unterschiedlicher Methoden, um festzustellen, welche Studierende einen der knappen Lehrveranstaltungsplätze erhalten und welche nicht. Je nach Fakultät oder mitunter auch je nach Institut gibt es verschiedene Verfahren, welche wir euch nachfolgend ein wenig näherbringen möchten und deren Vor- und Nachteile für uns Studierende durchleuchtet werden.
First-Come-First-Serve
Das einfachste Verfahren ist vermutlich „First-Come-First-Serve“ und entspricht dem alten deutschen Sprichwort „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Wie der Name schon sagt, geht es hierbei einzig und allein darum, sich möglichst früh anzumelden, um so einen sicheren Fixplatz zu ergattern. Dieses Verfahren führt zu großen Ungerechtigkeiten, etwa wenn Studierende zum ehestmöglichen Anmeldezeitpunkt verhindert sind, weil sie bspw. arbeiten müssen. Doch auch wesentlich banalere Gründe können eine erfolgreiche Anmeldung verhindern, etwa die Geschwindigkeit der Internetverbindung oder andere technische Hindernisse.
Losverfahren
Ein ähnlich einfaches System ist das Losverfahren. Einzig das Los, also das Glück des Studierenden, entscheidet darüber, ob man einen Platz in der Lehrveranstaltung hat oder ob man ein oder auch mehrere Semester warten muss, um einen Platz zu bekommen. Man kann zwar behaupten, dass dieses Verfahren gerecht ist, weil allen Studierenden die gleichen Chancen auf einen Platz zuteil wird, und anders als beim Lotto sind diese „Gewinnchancen“ auch durchaus realistisch hoch. Aber so manche empfinden dieses System subjektiv dennoch als sehr ungerecht, weil es nicht auf die spezifischen Umstände der Studierenden Rücksicht nehmen kann. Ein reines Losverfahren gibt es an der Universität Graz auch grundsätzlich nicht, allerdings wird dieses oftmals als Ergänzung zu anderen Reihungskriterien verwendet.
Prioritätensysteme ermöglichen den Studierenden eine stärkere Einflussnahme auf die Reihung und sorgen im Normalfall dafür, dass man zumindest in den Lehrveranstaltungen, die einem besonders wichtig sind, Plätze bekommt. Allerdings kann es hierbei zu unerwünschten Ergebnissen kommen, da es durchaus möglich ist, dass man mal zu viel, mal zu wenig Punkte setzt, im schlechtesten Falle keinen der begehrten Plätze zugewiesen bekommt und die gesetzten Punkte somit verfallen. Dieses an Börsenspekulationen erinnernde System war, wenig überraschend, in früheren Jahren an der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sehr beliebt, was man aber dankenswerterweise mittlerweile durch ein anderes mehrstufiges Verfahren ersetzt hat.
Reihungsverfahren mit mehreren Kriterien
Den höchsten Komplexitätsgrad weisen jene Systeme auf, die mehrere Kriterien kombinieren. Bei diesen werden die Studierenden beispielsweise nach individuellem Bedarf (z.B. Pflichtfach vor Wahlpflichtfach vor freies Wahlfach) oder bereits erbrachter Studienleistung (ECTS) gereiht, um dadurch ein rasches Vorankommen im Studium zu ermöglichen. Ein solches System kann je nach Kombination zu einer sinnvollen und relativ gerechten Reihung führen, kann in der Praxis jedoch trotzdem ein Problem darstellen, da es aufgrund der mitunter doch recht hohen Komplexität zu Intransparenzen führen kann. Vor allem, wenn die daraus resultierende eigene Wartelistenposition nicht einsehbar bzw. nicht unmittelbar einschätzbar ist. Zudem fehlt dabei auch die Möglichkeit, selbst Prioritäten zu setzen, wodurch spezielle Notlagen einzelner Studierender keine Berücksichtigung finden. An den meisten Fakultäten der Uni Graz findet ein derartiges mehrstufiges und mehr oder minder komplexes Reihungsverfahren Verwendung, so etwa an der SOWI-, GEWI-, NAWI und URBI-Fakultät.
Abschließend muss leider ganz nüchtern festgehalten werden, dass es ein völlig gerechtes Reihungssystem nicht geben kann, da jeder Selektionsmechanismus sowohl ein- als auch ausschließen muss, wenn Plätze begrenzt sind und der Andrang groß ist. Was es allerdings eines Tages sehr wohl geben kann, ist die Abschaffung jeglicher Reihungsverfahren, wenn durch eine ausreichende Hochschulfinanzierung für alle Studierwillige genügend Plätze geschaffen werden.
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