Sonderprojekttopf
Für die Antragstellung sind folgende Richtlinien und Fristen zu beachten:
- SoPro Richtlinien
- Der Antrag muss fristgerecht, dies bedeutet mindestens 72 Stunden vor Sitzungsbeginn, im Sekretariat der ÖH Uni Graz einlangen. Erst dann kann dieser bei der kommenden Sitzung behandelt werden.
- In der Sitzung des SoPro können nur Sonderprojekte behandelt werden, die noch nicht stattgefunden haben.
- Eine Sitzung findet spätestens 4 Wochen nach dem Einlangen des ersten Antrags statt. Das bedeutet, dass der Antrag mindestens 4 Wochen vor Projektbeginn im Sekretariat abgegeben werden sollte, damit dieser sicher behandelt wird. Anträge, die später eingereicht werden, können nur behandelt werden, wenn die Sitzung des Sonderprojektausschusses vor dem Projektbeginn stattfindet.
- Projekte, die im Rahmen einer Lehrveranstaltung stattfinden, können nicht gefördert werden.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die/den VorsitzendeN des Sonderprojektausschusses.
Wenn das Projekt gefördert wird sind folgende Punkte zu beachten:
- Die Gebarungsordnung der ÖH Uni Graz. Sie regelt den Ablauf von Zahlungsabläufen mit der ÖH Uni Graz.
- Die SoPro Richtlinien
- Sobald die Rechnungen über die zugesagte Fördersumme vorhanden sind, sind diese mittels dem Kostenrückerstattungsformular im Sekretariat der ÖH Uni Graz einzureichen. Dem Formular sind die Originalrechnungen beizulegen, nur im begründeten Notfall dürfen auch Ersatzbelege eingereicht und verwendet werden. Die Finanzreferentin/der Finanzreferent kann die Auszahlung verweigern, wenn gegen Gebarungsgrundsätze verstoßen wird. Wichtig ist, dass auf dem Formular vermerkt wird, dass es sich hierbei um eine Förderung durch den Sonderprojekttopf handelt.
- Wenn das Projekt erst nach dem 30.06. abgeschlossen wird ist dies rechtzeitig der ÖH Uni Graz bekannt zu geben, damit eine dementsprechende Rückstellung im Jahresabschluss der ÖH Uni Graz gebildet werden kann. Sollte diese Rückmeldung nicht geschehen verfällt der Anspruch auf die Förderung.
Für Rückfragen zur Abwicklung beziehungsweise Kostenrückerstattung wenden Sie sich bitte an das Referat für wirtschaftliche Angelegenheiten.
Um ein Sonderprojekt einreichen zu können, müssen Sie das SoPro Antragsformular ausfüllen.
- Außerdem möchten wir Sie nochmals auf den §4. Absatz 5 der SoPro Richtlinien hinweisen. Hier stehen alle Punkte, die der Sonderprojektantrag enthalten sollte.
- Wenn im Formular für einzelne Angaben kein Platz sein sollte bitten wir Sie, die Angaben oder Unterlagen einfach dem Antrag beizulegen.
- Der ausgefüllte Sonderprojektantrag ist im Sekretariat der ÖH Uni Graz (Schubertstraße 6, 8010 Graz) abzugeben.
- Ein SoPro Ausschuss findet immer spätestens 4 Wochen nach Eingang des ersten Antrag statt. In der Sitzung werden alle Anträge, die spätestens 72 Stunden vor der Sitzung im Sekretariat eingelangt sind, behandelt.
- In einer Sitzung des Ausschusses für Sonderprojekte können nur Projekte behandelt werden die zum Zeitpunkt der 1. Behandlung in einer Sitzung noch nicht stattgefunden haben. Diese Regelung tritt nur außer Kraft, wenn ein Antrag länger als 4 Wochen eingereicht wurde und noch nicht eingeladen wurde.
§4 Absatz 5 SoPro Richtlinien:
Der Antrag für ein Sonderprojekt muss folgende Punkte enthalten:
a. Allgemeine Daten und Vorstellung des Antragstellers / der Antragstellerin bzw. der
ausführenden Organisation
i. Name der Antragsstellerin / des Antragsstellers
ii. Adresse der Antragsstellerin / des Antragsstellers
iii. Kontaktadresse und Telefonnummer der Antragsstellerin / des Antragsstellers
iv. Studienrichtung und Universität (soweit möglich) der Antragsstellerin / des Antragsstellers
v. Kurze persönliche Vorstellung der Projektsverantwortlichen
vi. Name und Anschrift der ausführenden Organisation
vii. Ziele und Tätigkeitsbereich der ausführenden Organisation
viii. Bisherige Projekt und Aktionen der ausführenden Organisation
b. Allgemeine Daten zum Sonderprojekt
i. Name
ii. Beteiligte Personen, Organisationen und Projektpartner
iii. Veranstaltungsdatum und Ort
iv. Gegenstand des Projektes
v. Methoden der Durchführung
vi. Angesprochener Personenkreis
vii. Kostenstelle (nur für Organe der ÖH Uni Graz und deren Referate)
c. Anlass der Durchführung
d. Darstellung der Projektziele
e. Studierendenrelevanz
f. Ergebnisse
i. Welche Erwartungen stehen hinter dem Projekt?
ii. Einschätzungen der Beteiligung der angesprochenen Personen?
iii. Konsequenzen und Reaktionen auf das Sonderprojekt?
iv. Sind Folgeaktivitäten zu erwarten?
g. Durchführung und genauer Zeitplan des Sonderprojektes
i. Arbeitskonzept
ii. Projektphasen
iii. Geplante Werbemaßnahmen (Flyer, Plakate, Broschüren etc.)
h. Finanzierungsplan
i. Genaue Gesamtkostenaufstellung mit allen Detailkosten des Projekts (Personalkosten, Sachaufwand, etc.)
ii. Genaue Einnahmenaufstellung unter Bezeichnung der Einnahmen
iii. (Förderungen, Erträge, Werbe- & Sponsoringeinnahmen, etc. insbesondere beantragte bzw. bereits zugesagte Subventionen und Förderungen)
iv. Höhe der vom SOPRO-Ausschuss der ÖH Uni Graz beantragten Förderungshöhe
i. Veröffentlichung der Ergebnisse
i. Wenn ja, in welcher Form, Reaktionen, Pressespiegel
j. Haftungserklärung
i. die verantwortliche Person haftet mit einer Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben
Wichtige Formulare:
Projektantragsformular:
2023-Projektantrag
Kostenrückerstattungsantrag:
2023-Kostenrueckerstattung
Antrag für Accounts und Bürozugang:
Antrag für Accounts und Bürozugang
Antrag auf Ersatz von ECTS-Anrechnungspunkten:
Antrag Anerkennung ECTS oeh