Inskription

Die wichtigsten Fakten zur Inskription

Schritt 1: Datenerfassung

Die Datenerfassung ist nur eine Voranmeldung und ersetzt NICHT die persönliche Einschreibung (Schritt 2) in der Studienabteilung.

Link zur Datenerfassung: https://online.uni-graz.at/kfu_online/studentenvoranmeldung.startseite

Videoanleitung zur Datenerfassung: https://static.uni-graz.at/fileadmin/Studienabteilung/20190219_datenerfassung_vres.mp4

Schritt 2: persönliche Einschreibung

Die persönliche Einschreibung in der Studienabteilung findet während der allgemeinen Zulassungsfrist (Jänner bis Februar oder Juli bis September) bzw. in begründeten Ausnahmefällen in der Nachfrist (Februar bis Juni oder September bis November) statt.

Wo finde ich die Studienabteilung?
Man findet die Abteilung auf der Ostseite der Universitätsbibliothek, im so genannten Domenig-Bau. Der Zugang ist über den Außenbereich gegenüber dem RESOWI-Zentrum oder über den neuen Eingang zur Bibliothek (zwischen Hauptgebäude und Universitätsbibliothek) und über die Garderobe A, möglich.

Was muss ich mitbringen?
Folgende Dokumente sind im Original und vollständig vorzulegen:

  • Reifeprüfungszeugnis + Abschlusszeugnis der letzten Schulstufe + Stundentafel
  • Reisepass ODER Personalausweis
    (falls beides nicht vorhanden: Führerschein + Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • e-card
  • bei Übertritt von einer anderen Universität oder Pädagogischen Hochschule:
    • Nachweis der Matrikelnummer (z.B. Studienblatt, Studierendenausweis)
    • Abgangsbescheinigung, falls das selbe Studium fortgesetzt wird
  • Bearbeitungsnummer/Identifikationsnummer

Schritt 3: ÖH-Beitrag

Bezahlung des vorgeschriebenen Studien- bzw. ÖH-Beitrages.

Diese erfolgt entweder bei der persönlichen Einschreibung mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder nachträglich mit Zahlschein, welchen man bei der Einschreibung erhält.

Wozu dient der ÖH Beitrag?
Der ÖH-Beitrag muss jedes Semester eingezahlt werden und ermöglicht damit der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) eine unabhängige Vertretung der Studierenden.

Abzugrenzen ist der ÖH Beitrag vom Studienbeitrag, welcher erst nach der Mindeststudienzeit + Toleranzsemester bezahlt werden muss.
Vom ÖH Beitrag ausgenommen sind außerordentliche Studierende für den Besuch von einzelnen Lehrveranstaltungen, TeilnehmerInnen von Universitäts- und/oder Vorbereitungslehrgängen und internationale Studierende (nicht EU/EWR-Staatsbürger) für diese Personengruppen gelten andere Beträge.

 

Termine und Firsten:

https://studienabteilung.uni-graz.at/de/termine-fristen/

Kontakt zur Studienabteilung: 

E-Mail: studienabteilung@uni-graz.at

Kontakt:

Arbeitsrechtliche Beratung: Donnerstag 10-11 Uhr, Schubertstraße 6, 1.OG

E-Mail: arbeit@oehunigraz.at

Adresse:

Schubertstraße 6, 8010 Graz

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