Häufige Begriffe

Damit du weißt wovon man spricht.

  • Befristete Arbeitsverhältnisse: Diese Verträge enden mit Ablauf der festgelegten Frist. Wenn die/der Arbeitgeber mit Dir mehrere befristete Arbeitsverhältnisse abschließt, handelt es sich um sogenannte Kettenarbeitsverträge. Sollten diese nicht sachlich begründet werden können, sind diese unzulässig.
  • Arbeitszeit: Ist die Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit (Pause wird nicht mitgerechnet)
  • Überstunden: Es können nicht mehr als 10 Überstunden pro Woche geleistet werden. Sie müssen mit mindestens 50%-igen Zuschlag vergütet werden. Du kannst auch Zeitausgleich im Ausmaß von 1:1,5 nehmen. Führe am besten eine Liste mit der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit und der Überstunden.
  • Pausen: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden steht dir eine Pause von einer halben Stunde zu. (Diese muss von der/dem Arbeitgeber/In nicht bezahlt werden) Nach der geleisteten Arbeitszeit hast du ein Anrecht auf mindestens 11 Stunden Ruhezeit.
  • Probezeit: Während dieser Zeit kann der Vertrag von deiner Seite und der des/der Arbeitgeber/In ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden (nicht länger als ein Monat)
  • Kündigung: Unbefristete Arbeitsverhältnisse können gekündigt werden, jedoch muss man sich an die Kündigungsfristen halten. Es gibt für Dich die Möglichkeit der Kündigungsanfechtung (wenn das Motiv der Kündigung verpönt ist).
  • Entlassung/Austritt: Die Entlassung/Austritt sind zulässig, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für Arbeitnehmer/In oder Arbeitgeber/In unzumutbar ist.
  • First Generation Student: In erster Generation Studierende sind die Ersten aus ihrem direkten Umfeld, welche diesen Bildungsweg einschlagen.

Kontakt:

Arbeitsrechtliche Beratung: Donnerstag 10-11 Uhr, Schubertstraße 6, 1.OG

E-Mail: arbeit@oehunigraz.at

Adresse:

Schubertstraße 6, 8010 Graz

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