Exkursionszuschuss
! Bitte beachtet, dass ab diesem Semester nur mehr sozial bedürftige Studierende förderberechtigt sind (für Mental-Health-Zuschuss, Sprachenzuschuss, Bücherzuschuss, usw.) ! Die neuen Richtlinien findet ihr hier
Please note that starting this semester, only students in financial need are eligible for financial aid (for mental health subsidies, language subsidies, book subsidies, etc.)! You can find the new guidelines here.
Was ist der Exkursionszuschuss?
Die Exkursionsförderung ist ein Zuschuss, welchen du beantragen kannst, wenn du im Rahmen einer Pflicht- oder Wahlpflicht-Lehrveranstaltung deines Studiums an einer Exkursion teilnehmen musst, zu denen eine Anreise über die Zone 101 hinaus notwendig ist. Die genauen Richtlinien findest du hier.
Was sind die Voraussetzungen für den Zuschuss?
Die Kriterien dafür sind:
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Du bist ordentlich Studierende*r an der Universität Graz.
- In deinem Curriculum sind Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltungen vorgesehen, für die eine Anreise über die Zone 101 hinaus notwendig ist.
- Die Exkursion ist entweder verpflichtend oder für wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen einer Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktorarbeit nachweislich erforderlich.
- Du kannst deine soziale Bedürftigkeit gemäß den Richtlinien (Nachweis über Einkommen und Ausgaben, Armutsgefährdungsschwelle bei 75 % nach Statistik Austria, etc.) belegen.
- Studierende, die auch an einer anderen Hochschule (KUG, Med Uni, TU Graz, PH Steiermark) hauptinskribiert sind, müssen zuerst dort einen Antrag stellen. Nur wenn dieser abgelehnt wird, ist ein Antrag an der ÖH Uni Graz möglich.
- Ein Rechtsanspruch auf den Exkursionszuschuss besteht nicht.
Wie beantrage ich den Zuschuss?
Der Antrag muss innerhalb der vorgegebenen Frist an soziales@oehunigraz.at gesendet werden. Bitte lege dafür folgende Unterlagen bei:
- Anmeldebestätigung aus Campus Online (UniGraz Online) und Nachweise über die Teilnahme an der LV vom/ von der LV-Leiter*in
- Belege für die soziale Bedürftigkeit im Sinne der Richtlinien
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Belege für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Originaltickets) und/oderBelege/Zahlungsnachweise für die durch die Exkursion entstehenden Kosten.
- Bei Fahrt mit PKW: Scan des Zulassungsscheins, Kilometeranzahl (laut Pendlerrechner)
- Kopie der Absolvierungsbestätigung für die Exkursion
- Einen aktuellen Meldezettel
Wie funktioniert die Auszahlung?
Bitte beachte, dass du den Antrag erst im darauffolgenden Semester, nachdem deine Exkursion stattgefunden hat, einreichen kannst, da dieser Zuschuss immer erst ein Semester im Nachhinein gewährt wird.
Wichtig ist außerdem, dass du alle deine Nachweise für etwaige Ausgaben Rechnungen, Zahlungsnachweise etc.), die während der Exkursion angefallen sind, bis zum Zeitpunkt deiner Antragstellung aufbewahrst und uns dann gesammelt zukommen lässt.
Im Fall einer Genehmigung werden dir nicht nur die Fahrtkosten, sondern alle notwendigen Ausgaben rückerstattet, sofern sie nicht die Richtsätze übersteigen.
Downloads
Richtlinien: Exkursionszuschuss_Richtlinien.pdf
Antragsformular: Exkursionszuschuss_Antrag.pdf
Hast du noch Fragen?
Wenn du genauere Informationen haben willst, melde dich gerne bei uns per Mail soziales@oehunigraz.at oder telefonisch, oder du schaust persönlich bei uns im Sozialreferat vorbei.
Dein Sozialreferat ÖH Uni Graz Team!

