Familienbeihilfe für das Kind

Voraussetzungen

Der Anspruch auf Familienbeihilfe wird gewährt, wenn sich der Lebensmittelpunkt in Österreich befindet und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Anspruch besteht für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die maximale Bezugsdauer für die Familienbeihilfe ist derzeit mit dem vollendeten 24. Lebensjahr festgelegt.

Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe

Bezugsberechtigt sind Österreichische StaatsbürgerInnen, EU/EWR-StaatsbürgerInnen & Schweizer StaatsbürgerInnen, Drittstaatsangehörige, die sich auf Grund eines auf Dauer ausgerichteten Aufenthaltstitels in Österreich aufhalten und anerkannte Flüchtlinge nach dem Asylgesetz.

Wo stelle ich den Antrag

Die Familienbeihilfe wird beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragt. Die Familienbeihilfe wird immer vorrangig an den haushaltsführenden Elternteil (Mutter) ausbezahlt. Es ist aber auch möglich, zu Gunsten des anderen Elternteiles mit einer schriftlichen Einwilligung darauf zu verzichten.

Notwendige Unterlagen für die Antragstellung:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldezettel des Kindes
  • Meldezettel der Antragstellerin/des Antragstellers

Ausländische Studierende

Studierende, die sich rein nur zu Studienzwecken in Österreich Österreich aufhalten und neben dem Studium keiner Erwerbstätigkeit nachgekommen sind, haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. In diesem Fall empfiehlt es sich Kontakt zum zuständigen Wohnfinanzamt aufzunehmen.
Finanzamt Graz-Stadt, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 14, 8010 Graz, Tel: 0316 881538 ‎

Höhe der Familienbeihilfe

Die Höhe der Familienbeihilfe ist abhängig vom Alter des Kindes.

Bis zum 3. Geburtstag Ab dem 3. Geburtstag* Ab dem 10. Geburtstag* Ab dem 19. Geburtstag*
1. Kind 105.40 € 112.70 € 130.90 € 152.70 €
2. Kind 118.20 € 125.50 € 143.70 € 165.50 €
3. Kind 140.40 € 147.70 € 165.90 € 187.70 €
ab dem 4. Kind 155.40 € 162.70 € 180.90 € 202.00 €

* Der Beitrag erhöht sich ab inklusive dem Monat, in dem das Kind den Geburtstag hat.

Ab 1.1.2016 erhöht sich die Familienbeihilfe um 1,9%!

Sonderzahlungen

Jedem steuerpflichtigen wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe alle zwei Monate der Kinderabsetzbetrag ausbezahlt. Dieser beträgt pro Kind und Monat 58,40 Euro.

Für Kinder mit Behinderung (min. 50%) oder einer voraussichtlichen dauernden Erwerbsuntätigkeit (Bescheinigung) erhöht sich die Familienbeihilfe um 138,30 Euro /Monat zusätzlich.

Für Kinder im schulpflichtigen Alter von 6-15 gibt es zusätzlich 100 Euro jährlich Schulstartgeld.

Sprechstunden

Allgemeine Sprechstunde: Montag 15 bis 17 Uhr

Sozialtopf: Dienstag 12 bis 14 Uhr

In der vorlesungsfreien Zeit sind wir für euch per Mail erreichbar!

Kontaktiere uns auf soziales@oehunigraz.at!Folge uns auf unseren Social Media Kanälen!

                       

Antragsfristen zu den Zuschüssen

Mental Health Zuschuss und Fahrtkosten & Exkursionszuschuss: 01.10.2024 bis 15.12.2024

Bücherzuschuss und Mensabeihilfe: 01.10.2024 bis 15.11.2024

Sprachenzuschuss: 01.10.2024 bis 15.12.2024

Zuschuss zum Studienbeitrag: 01.10.2024 bis 03.12.2024

Aktuelle Neuerungen

Mietrechtsberatung

Du hast Fragen zu deinem Mietvertrag? Du bist dir nicht sicher, was du als Mieter*in beachten muss?

Hier sind die Sprechstundentage der Mietrechtsberatung, jeweils von 14:00 – 15:00 Uhr:

10. Jänner
14. Februar
13. März
10. April
08. Mai
12. Juni
10. Juli
14. August
11. September
09. Oktober
13. November
11. Dezember