Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag
Der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag ist eine steuerliche Entlastung für Personen mit mindestens einem Kind. Anspruch haben sowohl Alleinverdiener*innen als auch Alleinerzieher*innen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer gilt als Alleinverdiener*innen?
Als Alleinverdiener*in gelten Steuerpflichtige mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, die
- mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet, in einer eingetragenen Partnerschaft oder in Lebensgemeinschaft leben,
- nicht dauerhaft von ihrer Partnerin/ihrem Partner getrennt leben und
- deren Partner*in im Kalenderjahr nicht mehr als 6.000 Euro verdient.
Wer gilt als Alleinerzieher*in?
Als Alleinerzieher*in gelten Steuerpflichtige mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, die
- mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einer Partnerin/einem Partner leben und
- für ihr Kind oder ihre Kinder mehr als sechs Monate im Kalenderjahr den Kinderabsetzbetrag beziehen.
Höhe des Absetzbetrages (Stand 2025)
- Mit einem Kind: 494 Euro jährlich
- Mit zwei Kindern: 669 Euro jährlich
- Mit drei Kindern: 889 Euro jährlich
- Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 220 Euro jährlich
Antragstellung
Wenn keine Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder aus selbstständiger Tätigkeit veranlagt werden können, besteht die Möglichkeit, eine Rückerstattung des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrags zu beantragen. Dies erfolgt über das Formular L 1 beim zuständigen Finanzamt.
Hast du noch Fragen?
Wenn du genauere Informationen benötigst, kannst du dich direkt an dein Finanzamt wenden – oder du kommst bei uns im Sozialreferat vorbei.
Dein Sozialreferat ÖH Uni Graz Team!

