Kinderbetreuung
Der Studienerfolg ist abhängig von der Betreuungsmöglichkeit des Kindes!
Vormerkungswoche für Krippen und Kindergärten ist in der Regel die erste Märzwoche. Es empfiehlt sich allerdings, da die Vormerkung nur bei drei Einrichtungen gestattet ist, diese vorher zu besuchen. Städtische Kinderkrippen/gärten unterliegen einer Prioritätenliste, bei der Studierende im hinteren Bereich gereiht werden. Bei den Universitätskinderbetreuungseinrichtungen werden Universitätsangestellte bevorzugt.
Anlaufstellen
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Betreuung für Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren.
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Betreuung für Kinder im Alter von 0 – 12 Jahren.
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Beachte die Links sowie diverse Aushänge bei universitätsnahen Lebensmittelhändlern.
Tipp:
Die Zweigstelle für Kinderbetreuungsplätze ist die Kinderdrehscheibe!
(Kinderdrehscheibe: Brandhofgasse 13, 8010 Graz Tel. 0316/37 40 44)
Weitere Informationen in der ÖH-Wiki
Zuschüsse
- Kinderbetreuungskostenzuschuss während Berufpraktika in europäischen Unternehmen
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Für Studierende, die sich in der Studienabschlussphase befinden, sozial förderungswürdig sind und Kinder zu betreuen haben, gibt es die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Kosten der Kinderbetreuung zu erhalten. Diese Förderung kann nur einmalig beantragt werden! Kann bei der Stipendienstelle auch rückwirkend beantragt werden.