Kinderbetreuung
Der Studienerfolg ist abhängig von der Betreuungsmöglichkeit des Kindes!
Vormerkungswoche für Krippen und Kindergärten ist in der Regel die erste Märzwoche. Es empfiehlt sich allerdings, da die Vormerkung nur bei drei Einrichtungen gestattet ist, diese vorher zu besuchen. Städtische Kinderkrippen/gärten unterliegen einer Prioritätenliste, bei der Studierende im hinteren Bereich gereiht werden. Bei den Universitätskinderbetreuungseinrichtungen werden Universitätsangestellte bevorzugt.
Anlaufstellen
- ÖH-Kindergarten der Uni Graz:
Betreuung für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren für Studierende aller Grazer Unis. - ÖH-Kinderkrippe der Uni Graz:
Kleinkindbetreuung von 0 – 3 Jahren. - M.A.M.A:
Flexible stundenweise Betreuung. Kein Mindestalter vorgeschrieben! Befindet sich unmittelbar neben der Vorklinik, also noch am Campus! Für größere Kinder werden Kurse angeboten! Förderung von der ÖH: Wenn du einen 10 Stunden-Block beim ÖH-Sekretariat kaufst, zahlst du statt 115 Euro nur 60 Euro. - Universitätskindergarten Gaudeamus Graz:
Betreuung für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren. - Uni WIKI Kinderkrippe:
Betreuung für Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren. - TU WIKI Kinderkrippe:
Betreuung für Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren. - TU flexible Kinderbetreuung:
Betreuung für Kinder im Alter von 0 – 12 Jahren. - Tagesmütter / Tagesväter sowie BabysitterInnen:
Beachte die Links sowie diverse Aushänge bei universitätsnahen Lebensmittelhändlern.
Tipp:
Die Zweigstelle für Kinderbetreuungsplätze ist die Kinderdrehscheibe!
(Kinderdrehscheibe: Brandhofgasse 13, 8010 Graz Tel. 0316/37 40 44)
Weitere Informationen in der ÖH-Wiki
Zuschüsse
- Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes
INFORMATIONSBLATT – ANTRAGSFORMULAR - Kinderbetreuungsfond der Bundes-ÖH (Sozialfond)
ANTRAGSFORMULAR - Kinderbetreuungskostenzuschuss während Berufpraktika in europäischen Unternehmen
- Kinderbetreuungskostenzuschuss in der Studienendphase:
Für Studierende, die sich in der Studienabschlussphase befinden, sozial förderungswürdig sind und Kinder zu betreuen haben, gibt es die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Kosten der Kinderbetreuung zu erhalten. Diese Förderung kann nur einmalig beantragt werden! Kann bei der Stipendienstelle auch rückwirkend beantragt werden.