Studienabschlussstipendium der Uni Graz für erwerbstätige Studierende
Die Universität Graz vergibt zur Förderung des Studienabschlusses ein Studienabschluss-Stipendium an erwerbstätige Studierende, die bereits studienbeitragspflichtig sind.
Alle Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktoratsstudierenden der Universität Graz, die unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind und die Voraussetzungen laut Verordnung erfüllen, können um ein Stipendium in Höhe von 500 Euro pro Semester ansuchen.
Voraussetzungen für die Antragstellung
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Eintritt der Studienbeitragspflicht (Überschreitung der Toleranzsemester)
- aufrechte Meldung zum Studium (Bezahlung von Studienbeitrag und ÖH-Beitrag)
- Erwerbstätigkeit (Nachweis des Einkommens)
- Studienfortschritt von mindestens zwei Drittel des jeweiligen Studiums
- Studienaktivität im Semester vor der Antragstellung
Außerordentliche Studierende sowie Mitbeleger*innen anderer Hochschulen sind nicht antragsberechtigt.
Einkommensgrenze
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein steuerpflichtiges Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze, jedoch höchstens bis zur doppelten Höhe der Geringfügigkeitsgrenze, nachgewiesen werden. Maßgeblich ist das Einkommen im Kalenderjahr vor der Antragstellung.
Mögliche Einkommensnachweise
- Einkommensteuerbescheid des Vorjahres
- Eidesstattliche Erklärung der/des Steuerberater*in bei Selbständigkeit
- Datenübermittlung aus FinanzOnline (Abfragen > Datenübermittlung)
- Jahreslohnzettel aus FinanzOnline
- Einheitswertbescheid bei Landwirt*innen
Bezugsdauer
Die maximale Bezugsdauer beträgt
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Diplomstudium: 4 Semester
- Bachelorstudium (6 oder 8 Semester): 4 Semester
- Masterstudium (4 oder 5 Semester): 2 Semester
- Doktoratsstudium (6 Semester): 4 Semester
Es erfolgt eine semesterweise Antragstellung.
Die Antragsfrist läuft im
- Wintersemester ab 1. Oktober bis zum 10. Dezember und
- im Sommersemester ab 4. März bis zum 10. Mai.
Nachzuweisen ist der Studienfortschritt im der Antragstellung vorangehenden Semester.
Pro Semester kann pro Studierende*r nur ein Antrag auf Ausbezahlung des Stipendiums für ein Studium gestellt werden.
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt im laufenden Semester, vorausgesetzt die/der Studierende ist zum Studium durch Bezahlung des Studien- sowie des Studierendenbeitrages korrekt gemeldet und erfüllt die sonstigen genannten Voraussetzungen.
Studienfortschritt
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Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen mindestens zwei Drittel der ECTS-Anrechnungspunkte absolviert sein:
- Bachelorstudium: mindestens 120 ECTS
- Diplomstudium: mindestens 160 ECTS
- Masterstudium: mindestens 80 ECTS
- Doktoratsstudium: alle im Curriculum vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen
- Zusätzlich muss im vorangegangenen Semester eine Studienaktivität von mindestens 8 ECTS nachgewiesen werden (nur Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen inkl. anerkannter Leistungen).
- Bei gemeinsam eingerichteten Studien können die ECTS auch an der Partneruniversität erbracht werden.
- Bei Diplom-, Master- und Doktoratsarbeiten muss die/der (Erst-)Betreuer*in den Fortschritt der wissenschaftlichen Arbeit bestätigen.
Hast du noch Fragen?
Wenn du genauere Informationen haben willst, empfehlen wir dir dich bei den Zuständigen des Bereichs für Studienbeitragsangelegenheiten per Mail oder telefonisch zu melden, oder du schaust bei uns im Sozialreferat vorbei.
Dein Sozialreferat ÖH Uni Graz Team!

