Ausländische Studierende & Arbeit
Bitte wendet euch in dringenden Fällen auch ans Referat für ausländische Studierende: http://oehunigraz.at/foreignstudents
1) Mobilität innerhalb des EWR
Die Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht von EWR-Bürger*innen, Schweizer*innen und deren Angehörigen innerhalb der EU sind unionsweit einheitlich geregelt.
EWR-Bürger*innen und deren Angehörige können daher – im Vergleich zu Drittstaatsangehörigen – unter erleichterten Bedingungen nach Österreich einreisen und sich hier aufhalten. Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen erhalten sie eine Dokumentation ihres unionsrechtlichen Aufenthaltsrechtes (Anmeldebescheinigung, Aufenthaltskarte).
Konkret bedeutet dies Folgendes: Als EWR-Bürger*in bzw. Schweizer*in genießen Sie Visumsfreiheit und haben Sie das Recht auf Aufenthalt im Bundesgebiet für einen Zeitraum von drei Monaten.
Zum Aufenthalt für mehr als drei Monate sind EWR-Bürger*innen und Schweizer*innen unionsrechtlich berechtigt, wenn sie
- in Österreich Arbeitnehmer*innen oder Selbständige sind oder
- für sich oder ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, oder
- eine Ausbildung bei einer Schule oder Bildungseinrichtung absolvieren und für sich und ihre Familienangehörigen über eine ausreichende Krankenversicherung und ausreichende Existenzmittel verfügen.
2) Studierende und Studienabsolvent*innen aus Drittstaaten
Weitere Informationen findest du hier.
Nach erfolgreichem Studienabschluss in Österreich ist der Umstieg von einer Aufenthaltsbewilligung „Studierende“ auf eine „Rot-Weiß-Rot – Karte“ möglich. Studienabsolvent*innen können sich nach dem Studium mit einer entsprechenden Bestätigung der Aufenthaltsbehörde weitere sechs Monate zur Arbeitsuche in Österreich aufhalten.
2.1) Studienabsolvent*innen aus Drittstaaten
Drittstaatsangehörige, die
- ein Diplomstudium zumindest ab dem zweiten Studienabschnitt ´
oder
- ein Bachelorstudium, ein Masterstudium oder ein Doktoratsstudium
an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder akkreditierten Privatuniversität absolviert und erfolgreich abgeschlossen haben, dürfen sich nach Ablauf ihrer Aufenthaltsbewilligung weitere sechs Monate zur Arbeitsuche in Österreich aufhalten.
Rot-Weiß-Rot – Karte für Studienabsolvent*innen
Sofern Studienabsolvent*innen innerhalb dieser zwölf Monate ein ihrem Ausbildungsniveau entsprechendes Beschäftigungsangebot eines konkreten Unternehmens (Arbeitsvertrag) erhalten, können Sie eine Rot-Weiß-Rot – Karte ohne Arbeitsmarktprüfung beantragen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie erhalten das für inländische Studienabsolvent*innen (Berufseinsteiger*innen) ortsübliche monatliche Mindestbruttoentgelt und
- erfüllen die allgemeinen Voraussetzungen (ausgenommen ortsübliche Unterkunft und Unterhaltsmittel nach dem NAG).
Hinweis: Für Studienabsolvent*innen ist kein Punktesystem vorgesehen. Die Rot-Weiß-Rot – Karte berechtigt sie zur befristeten Niederlassung und zur Beschäftigung bei diesem konkreten Unternehmen.
Rot-Weiß-Rot – Karte plus für Studienabsolvent*innen
Studienabsolvent*innen mit einer Rot-Weiß-Rot – Karte können eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang beantragen, wenn sie innerhalb der letzten 24 Monate zumindest 21 Monate unter den für die Zulassung maßgeblichen Voraussetzungen beschäftigt waren.
Nähere Informationen zur Rot-Weiß-Rot – Karte plus findest du hier.
2.2) Weitere Informationen und nützliche Links
Formulare
Gesetze und Grundlagen
Links