ORF-Beitragsbefreiung/
Rezeptgebührenbefreiung
1) ORF-Beitragsbefreiung
Seit 1. Jänner 2024 wird die frühere GIS-Gebühr durch den neuen ORF-Beitrag ersetzt, der pro Haushalt eingehoben wird. Dieser beträgt derzeit 15,30 Euro pro Monat, zuzüglich einer je nach Bundesland variierenden Landesabgabe von etwa 3,10 bis 4,70 Euro (Stand 2025).
Wer kann sich befreien lassen?
Personen, die eine der folgenden Leistungen beziehen, können auf Antrag vom ORF-Beitrag befreit werden:
-
Studienbeihilfe
- Pflegegeld
- Arbeitslosengeld, Mindestsicherung
- Beihilfen nach dem Studienförderungsgesetz, Arbeitsmarktservicegesetz, Arbeitsmarktförderungsgesetz
- Sozialhilfe oder vergleichbare Leistungen bei sozialer Hilfsbedürftigkeit
- Pension
- Lehrlinge
- Gehörlose oder stark hörbehinderte Personen
Einkommensgrenze:
Das monatliche Haushalts-Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen darf nicht überschreiten:
- 1-Personen-Haushalt: 1.426,87 €
- 2-Personen-Haushalt: 2.251,03 €
- Jede weitere Person: + 220,16 € pro Monat
Übersteigen diese Grenzen, können abzugsfähige Ausgaben geltend gemacht werden – etwa Mietkosten, außergewöhnliche Belastungen oder Kosten für 24-Stunden-Betreuung.
Wenn die Befreiung einmal bewilligt wurde, gilt sie für den gesamten Haushalt. Ergänzende Leistungen wie Zuschüsse zum Telefon oder Strom können separat beantragt werden.
2) Rezeptgebührenbefreiung
Studierende können unter bestimmten Bedingungen von der Rezeptgebühr sowie vom e-card Service-Entgelt befreit werden.
Automatische Befreiung ohne Antrag gilt für:
- Ausgleichszulagenbezieher*innen
- Zivildiener*innen
- Sozialhilfeempfänger*innen (krankenversichert darüber)
- Asylwerber*innen
- Personen mit anzeigepflichtigen Erkrankungen (für entsprechende Medikamente)
- Teilnehmende am Freiwilligen Sozial- oder Umweltschutzjahr
Befreiung auf Antrag bei sozialer Schutzbedürftigkeit:
Gilt, wenn das monatliche Nettoeinkommen folgende Richtwerte nicht übersteigt:
- Alleinstehende: 1.110,26 €
- Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 1.276,80 €
- Paare/Lebensgemeinschaften: 1.751,56 €
- Paare mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 2.014,29 €
- Zuschlag pro Kind im Haushalt: 171,31 €
Das Einkommen des Lebenspartners oder Ehepartners wird vollständig berücksichtigt, das sonstiger im Haushalt lebender Personen zu 12,5 %.
Deckelung:
Wenn im laufenden Kalenderjahr bereits 2 % des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren aufgewendet wurden (z. B. bei 37 oder mehr Rezepte), entfällt der Rest automatisch – bis Jahresende. Vorab muss jedoch mindestens der Gegenwert von 37 Rezeptgebühren (á 7,55 € im Jahr 2025) entrichtet worden sein.
Zuständig ist die eigene Krankenversicherung (z. B. ÖGK, SVS etc.).
Hast du noch Fragen?
Für detaillierte Infos oder Unterstützung bei der Antragstellung:
- ORF-Beitrag: Wende dich an die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS)
- Rezeptgebührenbefreiung: Wende dich an deine Krankenversicherungsträgerin/deinen Krankenversicherungsträger
- Für persönliche Beratung kannst du dich jederzeit an das Sozialreferat der ÖH Uni Graz wenden.
Dein Sozialreferat ÖH Uni Graz Team