Studienbeihilfe
Wenn Eltern oder auch die Studierenden selbst aufgrund der Einkommenssituation nicht in der Lage sind, aus eigenen Mitteln die mit einem Studium verbunden Kosten zu tragen, greift das Studienförderungsgesetz ein. Das Sozialreferat der ÖH Uni Graz empfiehlt allen Studierenden einen Antrag auf Studienbeihilfe zu stellen. Für den Fall, dass du gar keine Studienbeihilfe bewilligt bekommst, erfährst du im Bescheid, wie hoch die Unterhaltsleistung deiner Eltern theoretisch wäre. Das kann auch hilfreich sein.
Bitte wende dich für alle Anliegen rund um die Studienbeihilfe direkt an die zuständige Behörde: Homepage der Studienbeihilfenbehörde