Studienbeitrag
1) Ordentliche Studierende aus Österreich oder anderen EU-Staaten
ÖsterreicherInnen und EU-BürgerInnen
Ordentliche Studierende sind Studierende, die zu einem oder mehreren ordentlichen Studien zugelassen sind. Zu ordentlichen Studien zählen Diplomstudien, Bachelorstudien, Masterstudien sowie Doktoratsstudien (vgl. Universitätsgesetz 2002 § 63).
Grundsätzlich besteht eine generelle Studienbeitragspflicht für alle Studierenden an allen österreichischen Universitäten. Ausgenommen sind jene Studierenden, die befristet oder generell vom Studienbeitrag befreit sind.
Der Studienbeitrag beträgt derzeit € 363,36 pro Semester. Zusätzlich ist von allen Studierenden der ÖH-Beitrag zu entrichten, dieser liegt ab dem Wintersemester 2025/26 bei € 25,20. Der Studienbeitrag erhöht sich in der Nachfrist um 10 %.
Während der beitragsfreien Zeit sind Studierende aus Österreich, Studierende aus einem EU- oder EWR-Staat, Konventionsflüchtlinge sowie Drittstaatenangehörige mit einem anderen Aufenthaltstitel als „Studierender“ vom Studienbeitrag befreit. In dieser Zeit ist nur der ÖH-Beitrag in Höhe von € 25,20 pro Semester zu zahlen. Wird die beitragsfreie Zeit überschritten, so sind sowohl Studienbeitrag als auch ÖH-Beitrag zu entrichten.
Die beitragsfreie Zeit umfasst die vorgesehene Mindeststudiendauer des Curriculums plus zwei Toleranzsemester. Bei Diplomstudien gilt dies für jeden Studienabschnitt. Eine Übertragung von nicht verbrauchten Toleranzsemestern in einen weiteren Abschnitt ist rechtlich nicht vorgesehen.
2) Ordentliche Studierende aus anderen Ländern
Studierende aus Ländern, die in der Anlage 3 zur Studienbeitragsverordnung genannt sind, sind vom Studienbeitrag befreit und zahlen nur den ÖH-Beitrag in Höhe von € 25,20.
Studierende aus allen anderen Drittstaaten mit einem Aufenthaltstitel „Studierender“ haben einen Studienbeitrag in Höhe von € 726,72 sowie den ÖH-Beitrag von € 25,20 zu entrichten. Bei Bezahlung in der Nachfrist erfolgt keine Erhöhung.
Studierende aus Drittstaaten, die einen anderen Aufenthaltstitel besitzen als „Studierender“, werden gleich behandelt wie die Gruppe „ÖsterreicherInnen und EU-BürgerInnen“.
Studierende mit Aufenthaltstitel „Studierender“ können ebenfalls wie EU-/EWR-Studierende behandelt werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn sie ein Reifeprüfungszeugnis einer österreichischen Auslandsschule besitzen oder wenn sie seit mindestens fünf Jahren vor der erstmaligen Zulassung ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben (nachgewiesen durch aufrechte Meldung und Einkommen in Österreich).
3) Studierende aus Südosteuropa
Für Studierende aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Moldawien, Montenegro, Serbien, Türkei, Ukraine und Weißrussland, die über einen Aufenthaltstitel „Studierender“ verfügen, besteht die Möglichkeit eines Kostenersatzes. Das Rektorat hat beschlossen, den bereits bezahlten Studienbeitrag von € 726,72 für das jeweils vorangehende Semester zu refundieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Dazu zählen u. a. der Nachweis von mindestens 12 ECTS pro Semester oder die Bestätigung über den Fortschritt einer wissenschaftlichen Arbeit sowie das Einhalten der vorgesehenen Studiendauer plus Toleranzsemester. Der Antrag auf Rückerstattung kann für das Sommersemester ab 15. Mai bis 30. September gestellt werden, für das Wintersemester ab 15. Dezember bis 31. März. Anträge sind bei der Studien- und Prüfungsabteilung der Universität Graz einzubringen. Ein Rechtsanspruch auf die Refundierung besteht nicht.
4) Außerordentliche Studierende
Außerordentliche Studierende sind jene, die zu Universitätslehrgängen oder zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen zugelassen sind.
Sie bezahlen in der allgemeinen Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, einen Beitrag in Höhe von € 363,36 sowie den ÖH-Beitrag von € 25,20. In der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag nicht.
Studierende, die ausschließlich an einem Universitätslehrgang oder im Vorstudienlehrgang teilnehmen, sind vom Studienbeitrag befreit und bezahlen nur den jeweiligen Lehrgangsbeitrag und den ÖH-Beitrag.
5) ÖH-Beitrag
Der ÖH-Beitrag beträgt ab dem Wintersemester 2025/26 € 25,20 pro Semester. Dieser ist von allen ordentlichen und außerordentlichen Studierenden zu zahlen, auch dann, wenn eine Befreiung vom Studienbeitrag besteht.
Hast du noch Fragen?
Wenn du genauere Informationen haben willst, empfehlen wir dir einen Blick in die Sozialbroschüre der ÖH, oder du schaust bei uns im Sozialreferat vorbei.
Dein Sozialreferat ÖH Uni Graz Team!