Bücherzuschuss

Was ist der Bücherzuschuss?

Für alle Studierenden der Karl-Franzens-Universität Graz besteht nun die Möglichkeit einen Antrag auf den Bücherzuschuss zu stellen. Ziel dieser Unterstützung ist es, Studierende bei der Beschaffung von studienrelevanter Literatur finanziell zu unterstützen und damit Ausgaben, die für ein erfolgreiches Studieren notwendig sind, zu reduzieren. Die genauen Richtlinien findest du hier.

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Der Antrag muss innerhalb der vorgegebenen Frist an books@oehunigraz.at gesendet werden. Bitte lege dafür folgende Unterlagen bei:

  • Studierendenausweis (Uni Graz Card)
  • aktuelles Studienblatt
  • Studienerfolgsnachweis (oder Diplomzeugnis) oder Bestätigung über Abschlussarbeit
  • Bei Unterschreitung der ECTS-Nachweisgrenze: Belege für geltend gemachte Gründe
  • Nachweis der sozialen Bedürftigkeit im Sinne der Richtlinien

HINWEIS: Die Beantragung des Bücherzuschusses ist für Erstsemestrige nur unter dem Vorbehalt möglich, dass bis Ende des Semesters ein Leistungsnachweis nachgereicht wird.

Was bedeutet soziale Bedürftigkeit? (Stand 2026)

Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn deine finanzielle Situation eine Unterstützung erforderlich macht.

Diese kann in zwei Formen nachgewiesen werden:

1. Nachweis über den Bezug bestimmter Sozialleistungen

Soziale Bedürftigkeit gilt als gegeben, wenn du eine der folgenden Leistungen beziehst und dies entsprechend nachweisen kannst:

  • Befreiung vom ORF-Beitrag (ORF-Beitragsbefreiung),
  • Rezeptgebührenbefreiung,
  • Wohnbeihilfe (Land oder Gemeinde),
  • Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz, oder
  • eine Unterstützung aus dem Sozialtopf der ÖH Uni Graz

In diesem Fall ist grundsätzlich keine gesonderte umfassende Einkommensprüfung erforderlich.

2. Nachweis über das Einkommen

Falls du keine der oben genannten Leistungen beziehst, kann soziale Bedürftigkeit durch eine Einkommensprüfung festgestellt werden.

Als Richtwert gilt derzeit (Stand 2026) ein monatliches Einkommen von 1.328,80 €. Dieser Betrag entspricht 80 % der aktuellen Armutsgefährdungsschwelle für Einpersonenhaushalte (1.661,00 €).

Dabei wird dein gesamtes Einkommen berücksichtigt – nicht nur regelmäßige Einnahmen. Das umfasst insbesondere:

  • Erwerbseinkommen (auch geringfügige Beschäftigung)
  • Unterhaltszahlungen
  • Förderungen und Beihilfen
  • einmalige Zahlungen (z. B. Sonderzahlungen, Bonuszahlungen)
  • finanzielle Unterstützungen durch Dritte
  • verwertbare Ersparnisse

Dem gegenübergestellt werden deine notwendigen Lebenshaltungskosten (z. B. Miete, Betriebskosten, Krankenversicherung, Studienkosten).

Maßgeblich ist immer die individuelle Situation laut jeweiliger Richtlinie. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Wie funktioniert die Auszahlung?

Im Falle sozialer Bedürftigkeit bekommst du einen Gutschein im Wert von 100 Euro für einen Buchladen mit studienrelevanter Literatur. Ansonsten beläuft sich der Wert des Gutscheines bei genehmigtem Antrag auf 50 Euro.

Downloads

Richtlinien: Bücherzuschuss Richtlinien

Antragsformular: Bücherzuschussantrag

Hast du noch Fragen?

Wenn du genauere Informationen haben willst, melde dich gerne bei uns per Mail soziales@oehunigraz.at oder telefonisch, oder du schaust persönlich bei uns im Sozialreferat vorbei.

Dein Sozialreferat ÖH Uni Graz Team!

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Antragsfristen zu den Zuschüssen

Psychotherapiezuschuss, Bücherzuschuss, Sprachenzuschuss, Fahrtkosten- & Exkursionszuschuss sowie Mensabeihilfe: jährlich 01.03. bis 30.05. sowie 01.10. bis 31.12.

Beim Sozialtopf gibt es keine Antragsfristen, die Antragstellung läuft durchgehend.

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