Exkursionszuschuss

Was ist der Exkursionszuschuss?

Die Exkursionsförderung ist ein Zuschuss, welchen du beantragen kannst, wenn du im Rahmen einer Pflicht- oder Wahlpflicht-Lehrveranstaltung deines Studiums an einer Exkursion teilnehmen musst, zu denen eine Anreise über die Zone 101 hinaus notwendig ist. Die genauen Richtlinien findest du hier.

Was sind die Voraussetzungen für den Zuschuss?

Die Kriterien dafür sind:

  • Du bist ordentlich Studierende*r an der Universität Graz.

  • In deinem Curriculum sind Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltungen vorgesehen, für die eine Anreise über die Zone 101 hinaus notwendig ist.
  • Die Exkursion ist entweder verpflichtend oder für wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen einer Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktorarbeit nachweislich erforderlich.
  • Du kannst deine soziale Bedürftigkeit gemäß den Richtlinien belegen.
Zusätzlich gilt:
  • Studierende, die auch an einer anderen Hochschule (KUG, Med Uni, TU Graz, PH Steiermark) hauptinskribiert sind, müssen zuerst dort einen Antrag stellen. Nur wenn dieser abgelehnt wird, ist ein Antrag an der ÖH Uni Graz möglich.
  • Ein Rechtsanspruch auf den Exkursionszuschuss besteht nicht.

Was bedeutet soziale Bedürftigkeit? (Stand 2026)

Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn deine finanzielle Situation eine Unterstützung erforderlich macht.

Diese kann in zwei Formen nachgewiesen werden:

1. Nachweis über den Bezug bestimmter Sozialleistungen

Soziale Bedürftigkeit gilt als gegeben, wenn du eine der folgenden Leistungen beziehst und dies entsprechend nachweisen kannst:

  • Befreiung vom ORF-Beitrag (ORF-Beitragsbefreiung),
  • Rezeptgebührenbefreiung,
  • Wohnbeihilfe (Land oder Gemeinde),
  • Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz, oder
  • eine Unterstützung aus dem Sozialtopf der ÖH Uni Graz

In diesem Fall ist grundsätzlich keine gesonderte umfassende Einkommensprüfung erforderlich.

2. Nachweis über das Einkommen

Falls du keine der oben genannten Leistungen beziehst, kann soziale Bedürftigkeit durch eine Einkommensprüfung festgestellt werden.

Als Richtwert gilt derzeit (Stand 2026) ein monatliches Einkommen von 1.328,80 €. Dieser Betrag entspricht 80 % der aktuellen Armutsgefährdungsschwelle für Einpersonenhaushalte (1.661,00 €).

Dabei wird dein gesamtes Einkommen berücksichtigt – nicht nur regelmäßige Einnahmen. Das umfasst insbesondere:

  • Erwerbseinkommen (auch geringfügige Beschäftigung)
  • Unterhaltszahlungen
  • Förderungen und Beihilfen
  • einmalige Zahlungen (z. B. Sonderzahlungen, Bonuszahlungen)
  • finanzielle Unterstützungen durch Dritte
  • verwertbare Ersparnisse

Dem gegenübergestellt werden deine notwendigen Lebenshaltungskosten (z. B. Miete, Betriebskosten, Krankenversicherung, Studienkosten).

Maßgeblich ist immer die individuelle Situation laut jeweiliger Richtlinie. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Der Antrag muss innerhalb der vorgegebenen Frist an soziales@oehunigraz.at gesendet werden. Bitte lege dafür folgende Unterlagen bei:

  • Anmeldebestätigung aus Campus Online (UniGraz Online) und Nachweise über die Teilnahme an der LV vom/ von der LV-Leiter*in
  • Belege für die soziale Bedürftigkeit im Sinne der Richtlinien
  • Belege für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Originaltickets) und/oder
    Belege/Zahlungsnachweise für die durch die Exkursion entstehenden Kosten.
  • Bei Fahrt mit PKW: Scan des Zulassungsscheins, Kilometeranzahl (laut Pendlerrechner)
  • Kopie der Absolvierungsbestätigung für die Exkursion
  • Einen aktuellen Meldezettel

Wie funktioniert die Auszahlung?

Bitte beachte, dass du den Antrag erst im darauffolgenden Semester, nachdem deine Exkursion stattgefunden hat, einreichen kannst, da dieser Zuschuss immer erst ein Semester im Nachhinein gewährt wird.

Wichtig ist außerdem, dass du alle deine Nachweise für etwaige Ausgaben Rechnungen, Zahlungsnachweise etc.), die während der Exkursion angefallen sind, bis zum Zeitpunkt deiner Antragstellung aufbewahrst und uns dann gesammelt zukommen lässt.

Im Fall einer Genehmigung werden dir nicht nur die Fahrtkosten, sondern alle notwendigen Ausgaben rückerstattet, sofern sie nicht die Richtsätze übersteigen.

Downloads

Richtlinien: Exkursionszuschuss Richtlinien

Antragsformular: Exkursionszuschussantrag

Hast du noch Fragen?

Wenn du genauere Informationen haben willst, melde dich gerne bei uns per Mail soziales@oehunigraz.at oder telefonisch, oder du schaust persönlich bei uns im Sozialreferat vorbei.

Dein Sozialreferat ÖH Uni Graz Team!

Sprechstunden

Allgemeine Sprechstunde:

Mittwochs: 12:00 – 13:00 Uhr

ÖH Helpline:

Ab 16.10.25: Donnerstags 09:00- 16:00 nach Anmeldung auf https://www.oeh.ac.at/helpline/

Während der Ferienzeiten finden keine Sprechstunden statt!

Kontaktiere uns auf soziales@oehunigraz.at

Folge uns auf unseren Social Media Kanälen!

                       

Antragsfristen zu den Zuschüssen

Psychotherapiezuschuss, Bücherzuschuss, Sprachenzuschuss, Fahrtkosten- & Exkursionszuschuss sowie Mensabeihilfe: jährlich 01.03. bis 30.05. sowie 01.10. bis 31.12.

Beim Sozialtopf gibt es keine Antragsfristen, die Antragstellung läuft durchgehend.

Aktuelle Neuerungen

Mietrechtsberatung

Du hast Fragen zu deinem Mietvertrag? Du bist dir nicht sicher, was du als Mieter*in beachten muss?

Hier sind die Sprechstundentage der Mietrechtsberatung, jeweils von 14:00 – 15:00 Uhr:

14. Jänner
11. Februar
11. März
8. April
13. Mai
10. Juni
8. Juli
12. August
9. September
14. Oktober
11. November
9. Dezember