Exkursionszuschuss
Was ist der Exkursionszuschuss?
Die Exkursionsförderung ist ein Zuschuss, welchen du beantragen kannst, wenn du im Rahmen einer Pflicht- oder Wahlpflicht-Lehrveranstaltung deines Studiums an einer Exkursion teilnehmen musst, zu denen eine Anreise über die Zone 101 hinaus notwendig ist. Die genauen Richtlinien findest du hier.
Was sind die Voraussetzungen für den Zuschuss?
Die Kriterien dafür sind:
- Bezug einer Leistung aus dem Sozialtopf der ÖH Uni Graz in diesem oder im letzten Semester
- Bezug einer Leistung aus dem Sozialfonds der Bundesvertretung der ÖH in diesem oder im letzten Semester
- Bezug der Studienbeihilfe der AK Steiermark, oder eine vergleichbare Leistung einer anderen Länderkammer der AK in diesem oder im letzten Semester
- Bezug einer anderen Förderung, die auf eine besondere soziale Bedürftigkeit schließen lässt, beispielsweise der einmalige finanzielle Zuschuss für weibliche Studierende in aktuellen psychosozialen Notlagen der Universität Graz.
- Studierende, die noch keine der obenstehenden Förderungen bezogen haben, jedoch auf sonstige Art und Weise besondere soziale Bedürftigkeit nachweisen können
Wird der Topf aufgrund der eingegangen Anträge nach Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit nicht ausgeschöpft, sind auch jene Anträge zulässig, die keine soziale Bedürftigkeit nach den oben ausgewiesenen Kriterien nachweisen. Die Anträge werden nach dem “first-come-first-serve” Prinzip abgearbeitet.
Wie beantrage ich den Zuschuss?
Der Antrag muss innerhalb der vorgegebenen Frist an soziales@oehunigraz.at gesendet werden. Bitte lege dafür folgende Unterlagen bei:
- Anmeldebestätigung aus Campus Online (UniGraz Online) und Nachweise über die Teilnahme an der LV vom/ von der LV-Leiter*in
- Belege für die soziale Bedürftigkeit
- Belege für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Originaltickets) und/oder
Belege/Zahlungsnachweise für die durch die Exkursion entstehenden Kosten. - Bei Fahrt mit PKW: Scan des Zulassungsscheins, Kilometeranzahl (laut Pendlerrechner)
- Kopie der Absolvierungsbestätigung für die Exkursion
- Einen aktuellen Meldezettel
Wie funktioniert die Auszahlung?
Bitte beachte, dass du den Antrag erst im darauffolgenden Semester, nachdem deine Exkursion stattgefunden hat, einreichen kannst, da dieser Zuschuss immer erst ein Semester im Nachhinein gewährt wird.
Wichtig ist außerdem, dass du alle deine Nachweise für etwaige Ausgaben Rechnungen, Zahlungsnachweise etc.), die während der Exkursion angefallen sind, bis zum Zeitpunkt deiner Antragstellung aufbewahrst und uns dann gesammelt zukommen lässt.
Im Fall einer Genehmigung werden dir nicht nur die Fahrtkosten, sondern alle notwendigen Ausgaben rückerstattet, sofern sie nicht die Richtsätze übersteigen.
Downloads
Richtlinien: Exkursionszuschuss_Richtlinien.pdf
Antragsformular: Exkursionszuschuss_Antrag.pdf
Hast du noch Fragen?
Wenn du genauere Informationen haben willst, melde dich gerne bei uns per Mail soziales@oehunigraz.at oder telefonisch, oder du schaust persönlich bei uns im Sozialreferat vorbei.
Dein Sozialreferat ÖH Uni Graz Team!