Fahrtkostenzuschuss für WiPäd und Lehramtsstudierende
Ab diesem Semester gelten neue Richtlinien für die Zuschüsse der ÖH Uni Graz (z. B. Mental-Health-Zuschuss, Sprachenzuschuss, Bücherzuschuss). Förderberechtigt sindausschließlich Studierende, die als sozial bedürftig gelten.
Das bedeutet konkret:
- Das durchschnittliche monatliche Einkommen darf 1.245,00 € nicht überschreiten.
- Notwendige Ausgaben müssen einen Großteil des Einkommens beanspruchen.
- Es gibt neue Antragsformulare, die verpflichtend zu verwenden sind.
Die vollständigen Bestimmungen sowie die neuen Formulare findest du hier. Bitte informiere dich vor Antragstellung, ob du die Voraussetzungen erfüllst.
Starting this semester, new guidelines apply to the subsidies provided by the ÖH Uni Graz (e.g., Mental Health Subsidy, Language Subsidy, Book Subsidy). Only students who are considered financially needy are eligible.
In practice, this means:
- Your average monthly income must not exceed €1,245.00.
- Essential expenses must cover the majority of your income.
- There are new application forms, which must be used.
You can find the complete regulations and the new forms here. Please make sure to check whether you meet the requirements before applying.
Was ist der Fahrtkostenzuschuss?
Der Fahrtkostenzuschuss richtet sich an Studierende des Studiums für Wirtschaftspädagogik und Lehramtsstudierende, die in ihrem jeweiligen Curriculum Pflicht- bzw. Wahlpflichtveranstaltungen haben, zu denen eine Anreise über die Zone 101 hinaus notwendig ist. Die genauen Richtlinien findest du hier.
Was sind die Voraussetzungen für den Zuschuss?
Die Kriterien für den Fahrtkostenzuschuss sind:
- Du bist Lehramtsstudent*in oder Student*in der Wirtschaftspädagogik am Standort Graz.
- Du absolvierst im Rahmen deines Curriculums Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltungen, für die eine Anreise über die Zone 101 hinaus notwendig ist.
- Du kannst deine soziale Bedürftigkeit gemäß den Richtlinien (Nachweis über Einkommen und Ausgaben, Armutsgefährdungsschwelle bei 75 % nach Statistik Austria, etc.) belegen.
Zusätzlich gilt:
- Lehramtsstudierende, die an der Pädagogischen Hochschule Steiermark hauptinskribiert sind, müssen ihren Antrag zuerst dort stellen. Nur bei einer Ablehnung ist eine Antragstellung bei der ÖH Uni Graz möglich.
- Ein Rechtsanspruch auf den Fahrtkostenzuschuss besteht nicht.
Wie beantrage ich den Zuschuss?
Der Antrag muss innerhalb der vorgegebenen Frist an fahrtkostenzuschuss@oehunigraz.at gesendet werden. Bitte lege dafür folgende Unterlagen bei:
- Belege für den Nachweis sozialer Bedürftigkeit im Sinne der Richtlinie
- Kopie der Absolvierungsbestätigung für das Praktikum (inkl. Schulstempel) oder für WiPäd Studierende die positive Absolvierungsbestätigung der LV „Wirtschaftspädagogisches Schulpraktikum“
- Kopie der Terminliste, die die Anwesenheit an der Praxisschule an den entsprechenden Tagen belegt oder für WiPäd Studierende eine eigens erstellte Studenliste zur Bestätigung der Anwesenheit
- Belege für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Originaltickets) und/oder
- bei Fahrt mit PKW: Scan des Zulassungsscheins, Kilometeranzahl (laut Pendlerrechner)
- Einen aktuellen Meldezettel
Wie funktioniert die Auszahlung?
Bitte beachte, dass du den Antrag erst im darauffolgenden Semester, nachdem dein Praktikum stattgefunden hat, einreichen kannst, da dieser Zuschuss immer erst ein Semester im Nachhinein gewährt wird.
Wichtig ist, dass du alle deine Nachweise für etwaige Fahrtkosten (Tankrechnungen, Tickets, etc.), die während dem Praktikum angefallen sind, bis zum Zeitpunkt deiner Antragstellung aufbewahrst und uns dann gesammelt zukommen lässt.
Downloads
Richtlinien: Fahrtkostenzuschuss_Richtlinien.pdf
Antragsformular: Fahrtkostenzuschuss_Antrag.pdf
Hast du noch Fragen?
Wenn du genauere Informationen haben willst, melde dich gerne bei uns per Mail soziales@oehunigraz.at oder telefonisch, oder du schaust persönlich bei uns im Sozialreferat vorbei.
Dein Sozialreferat ÖH Uni Graz Team!

