Fahrtkostenzuschuss für WiPäd und Lehramtsstudierende

Was ist der Fahrtkostenzuschuss?

Der Fahrtkostenzuschuss richtet sich an Studierende des Studiums für Wirtschaftspädagogik und Lehramtsstudierende, die in ihrem jeweiligen Curriculum Pflicht- bzw. Wahlpflichtveranstaltungen haben, zu denen eine Anreise über die Zone 101 hinaus notwendig ist. Die genauen Richtlinien findest du hier.

Was sind die Voraussetzungen für den Zuschuss?

Die Kriterien für den Fahrtkostenzuschuss sind:

  • Du bist Lehramtsstudent*in oder Student*in der Wirtschaftspädagogik am Standort Graz.
  • Du absolvierst im Rahmen deines Curriculums Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltungen, für die eine Anreise über die Zone 101 hinaus notwendig ist.
  • Du kannst deine soziale Bedürftigkeit gemäß den Richtlinien belegen.

Zusätzlich gilt:

  • Lehramtsstudierende, die an der Pädagogischen Hochschule Steiermark hauptinskribiert sind, müssen ihren Antrag zuerst dort stellen. Nur bei einer Ablehnung ist eine Antragstellung bei der ÖH Uni Graz möglich.
  • Ein Rechtsanspruch auf den Fahrtkostenzuschuss besteht nicht.

Was bedeutet soziale Bedürftigkeit? (Stand 2026)

Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn deine finanzielle Situation eine Unterstützung erforderlich macht.

Diese kann in zwei Formen nachgewiesen werden:

1. Nachweis über den Bezug bestimmter Sozialleistungen

Soziale Bedürftigkeit gilt als gegeben, wenn du eine der folgenden Leistungen beziehst und dies entsprechend nachweisen kannst:

  • Befreiung vom ORF-Beitrag (ORF-Beitragsbefreiung),
  • Rezeptgebührenbefreiung,
  • Wohnbeihilfe (Land oder Gemeinde),
  • Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz, oder
  • eine Unterstützung aus dem Sozialtopf der ÖH Uni Graz

In diesem Fall ist grundsätzlich keine gesonderte umfassende Einkommensprüfung erforderlich.

2. Nachweis über das Einkommen

Falls du keine der oben genannten Leistungen beziehst, kann soziale Bedürftigkeit durch eine Einkommensprüfung festgestellt werden.

Als Richtwert gilt derzeit (Stand 2026) ein monatliches Einkommen von 1.328,80 €. Dieser Betrag entspricht 80 % der aktuellen Armutsgefährdungsschwelle für Einpersonenhaushalte (1.661,00 €).

Dabei wird dein gesamtes Einkommen berücksichtigt – nicht nur regelmäßige Einnahmen. Das umfasst insbesondere:

  • Erwerbseinkommen (auch geringfügige Beschäftigung)
  • Unterhaltszahlungen
  • Förderungen und Beihilfen
  • einmalige Zahlungen (z. B. Sonderzahlungen, Bonuszahlungen)
  • finanzielle Unterstützungen durch Dritte
  • verwertbare Ersparnisse

Dem gegenübergestellt werden deine notwendigen Lebenshaltungskosten (z. B. Miete, Betriebskosten, Krankenversicherung, Studienkosten).

Maßgeblich ist immer die individuelle Situation laut jeweiliger Richtlinie. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Der Antrag muss innerhalb der vorgegebenen Frist an fahrtkostenzuschuss@oehunigraz.at gesendet werden. Bitte lege dafür folgende Unterlagen bei:

  • Belege für den Nachweis sozialer Bedürftigkeit im Sinne der Richtlinie
  • Kopie der Absolvierungsbestätigung für das Praktikum (inkl. Schulstempel) oder für WiPäd Studierende die positive Absolvierungsbestätigung der LV „Wirtschaftspädagogisches Schulpraktikum“
  • Kopie der Terminliste, die die Anwesenheit an der Praxisschule an den entsprechenden Tagen belegt oder für WiPäd Studierende eine eigens erstellte Studenliste zur Bestätigung der Anwesenheit
  • Belege für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Originaltickets) und/oder
  • bei Fahrt mit PKW: Scan des Zulassungsscheins, Kilometeranzahl (laut Pendlerrechner)
  • Einen aktuellen Meldezettel

Wie funktioniert die Auszahlung?

Bitte beachte, dass du den Antrag erst im darauffolgenden Semester, nachdem dein Praktikum stattgefunden hat, einreichen kannst, da dieser Zuschuss immer erst ein Semester im Nachhinein gewährt wird.

Wichtig ist, dass du alle deine Nachweise für etwaige Fahrtkosten (Tankrechnungen, Tickets, etc.), die während dem Praktikum angefallen sind, bis zum Zeitpunkt deiner Antragstellung aufbewahrst und uns dann gesammelt zukommen lässt.

Downloads

Richtlinien: Fahrtkostenzuschuss Richtlinien

Antragsformular: Fahrtkostenzuschussantrag

Hast du noch Fragen?

Wenn du genauere Informationen haben willst, melde dich gerne bei uns per Mail soziales@oehunigraz.at oder telefonisch, oder du schaust persönlich bei uns im Sozialreferat vorbei.

Dein Sozialreferat ÖH Uni Graz Team!

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Antragsfristen zu den Zuschüssen

Psychotherapiezuschuss, Bücherzuschuss, Sprachenzuschuss, Fahrtkosten- & Exkursionszuschuss sowie Mensabeihilfe: jährlich 01.03. bis 30.05. sowie 01.10. bis 31.12.

Beim Sozialtopf gibt es keine Antragsfristen, die Antragstellung läuft durchgehend.

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