Kulturpass

Auch Studierende in finanziell schwierigen Situationen haben ein Interesse an Kunst und Kultur. Deshalb ist das Sozialreferat eine Partnerschaft mit der Initiative „Hunger auf Kunst & Kultur“ eingegangen. Studierende, die Unterstützung aus dem Sozialtopf der ÖH Uni Graz bekommen, haben auch Anspruch auf einen Kulturpass.

Informationsblatt zum „Kulturpass“

Was kann der Kulturpass?

Der Kulturpass der Aktion „Hunger auf Kunst & Kultur“ ermöglicht freien Eintritt in zahlreiche Kultureinrichtungen (z.B. Museen). In jenen Kultureinrichtungen, die über begrenzte Plätze verfügen (z.B. Sitzplätze im Theater), sind in der Regel Kontingente für Kulturpassbesitzer*innen vorgesehen. Der/die Kulturpassbesitzer*in kann bzw. muss diese rechtzeitig reservieren.

Wo gilt der Kulturpass?

Eine Übersicht über alle Einrichtungen in denen der Kulturpass gilt, findet ihr auf der Website der Aktion „Hunger auf Kunst & Kultur“

Wie lange gilt der Kulturpass?

Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellungsdatum.

Woher bekomme ich den Kulturpass?

Nach erfolgreichem Ansuchen an den Sozialtopf der ÖH Uni Graz, kannst du dir deinen Kulturpass im Sozialreferat abholen.

Zur Homepage von „Hunger auf Kunst und Kultur“

 

Hast du noch Fragen?

Wenn du genauere Informationen haben willst, melde dich gerne bei uns per Mail soziales@oehunigraz.at oder telefonisch, oder du schaust persönlich bei uns im Sozialreferat vorbei.

Dein Sozialreferat ÖH Uni Graz Team!

Sprechstunden

Allgemeine Sprechstunde: Montag 15 bis 17 Uhr

Sozialtopf: Dienstag 12 bis 14 Uhr

In der vorlesungsfreien Zeit sind wir für euch per Mail erreichbar!

Kontaktiere uns auf soziales@oehunigraz.at!Folge uns auf unseren Social Media Kanälen!

                       

Antragsfristen zu den Zuschüssen

Mental Health Zuschuss und Fahrtkosten & Exkursionszuschuss: 01.10.2024 bis 15.12.2024

Bücherzuschuss und Mensabeihilfe: 01.10.2024 bis 15.11.2024

Sprachenzuschuss: 01.10.2024 bis 15.12.2024

Zuschuss zum Studienbeitrag: 01.10.2024 bis 03.12.2024

Aktuelle Neuerungen

Mietrechtsberatung

Du hast Fragen zu deinem Mietvertrag? Du bist dir nicht sicher, was du als Mieter*in beachten muss?

Hier sind die Sprechstundentage der Mietrechtsberatung, jeweils von 14:00 – 15:00 Uhr:

10. Jänner
14. Februar
13. März
10. April
08. Mai
12. Juni
10. Juli
14. August
11. September
09. Oktober
13. November
11. Dezember