Kulturpass
Auch Studierende in finanziell schwierigen Situationen haben ein Interesse an Kunst und Kultur. Deshalb ist das Sozialreferat eine Partnerschaft mit der Initiative „Hunger auf Kunst & Kultur“ eingegangen. Studierende, die Unterstützung aus dem Sozialtopf der ÖH Uni Graz bekommen, haben auch Anspruch auf einen Kulturpass.
Informationsblatt zum „Kulturpass“
Was kann der Kulturpass?
Der Kulturpass der Aktion „Hunger auf Kunst & Kultur“ ermöglicht freien Eintritt in zahlreiche Kultureinrichtungen (z.B. Museen). In jenen Kultureinrichtungen, die über begrenzte Plätze verfügen (z.B. Sitzplätze im Theater), sind in der Regel Kontingente für Kulturpassbesitzer*innen vorgesehen. Der/die Kulturpassbesitzer*in kann bzw. muss diese rechtzeitig reservieren.
Wo gilt der Kulturpass?
Eine Übersicht über alle Einrichtungen in denen der Kulturpass gilt, findet ihr auf der Website der Aktion „Hunger auf Kunst & Kultur“
Wie lange gilt der Kulturpass?
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellungsdatum.
Woher bekomme ich den Kulturpass?
Nach erfolgreichem Ansuchen an den Sozialtopf der ÖH Uni Graz, kannst du dir deinen Kulturpass im Sozialreferat abholen.
Zur Homepage von „Hunger auf Kunst und Kultur“
Hast du noch Fragen?
Wenn du genauere Informationen haben willst, melde dich gerne bei uns per Mail soziales@oehunigraz.at oder telefonisch, oder du schaust persönlich bei uns im Sozialreferat vorbei.
Dein Sozialreferat ÖH Uni Graz Team!