Sozialtopf
Wir bitten Studierende darum zuerst den Sozialfonds der Bundesvertretung anzusuchen bevor der Sozialtopf beansprucht wird! Weitere Informationen gibt es hier: Sozialfonds
Was ist der Sozialtopf?
Für Studierende die in finanzielle Notlagen geraten, hat die ÖH einen Sozialtopf eingerichtet, aus dem einmal im Semester eine Unterstützung bezogen werden kann. Als Minimalbetrag darf die Förderung grundsätzlich 50 Euro nicht unterschreiten, während der Maximalbetrag pro Semester 750,- Euro beträgt.
Der Sozialtopf ist eine freiwillige Förderung durch die ÖH Uni Graz, daher besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung. Die genauen Richtlinien findest du hier.
Was sind die Voraussetzungen für den Zuschuss?
- Du bist Mitglied der ÖH Uni Graz (=den ÖH-Beitrag eingezahlt).
- Du bist zu einem ordentlichen Studium inskribiert.
- Du hast einen günstigen Studienerfolg (mindestens 16 ECTS oder 8 Semesterstunden SWS innerhalb der beiden vorangegangenen Semester). Die Anzahl der ECTS halbiert sich bei Vorliegen bestimmter Umstände, z.B. Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.
- Du bist sozial bedürftig
Wie beantrage ich den Zuschuss?
Ansuchen können für das Wintersemester bis Monatsletzten im Februar und Ansuchen für das Sommersemester bis Monatsletzten im September gestellt werden.
- Besuche die Seite https://sozialtopf.oehunigraz.at/, dort kannst du deinen Antrag direkt & einfach online stellen ODER du schickst uns ein vollständig ausgefülltes Antrags-Formular mit allen vorgeschriebenen Unterlagen an sozialtopf@oehunigraz.at
- Dein Ansuchen wird innerhalb eines Monats bearbeitet (nicht in der lehrveranstaltungsfreien Zeit)
Antragsfrist
- Wintersemester: 1. Oktober bis 28. Februar
- Sommersemester: 1. März bis 30. September
Wie funktioniert die Auszahlung?
Wenn nach der Bearbeitung Fragen offen sind, oder Unterlagen fehlen, werden wir dich per E-Mail kontaktieren. Das verzögert die Entscheidung über das Ansuchen, und kann von dir durch Abgabe eines vollständigen Ansuchens vermieden werden. Erfolgt auf diese Nachfrage keine Reaktion, wird das Ansuchen wegen Unvollständigkeit abgelehnt.
Einmal im Monat (gegen Monatsende) wird über die Vergabe entschieden. Diese Entscheidung trifft der/die Sozialreferent*in in Absprache mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in nach Vorgabe der Richtlinien.
Danach wirst du über die Entscheidung informiert. Wenn du Unterstützung erhältst, erfährst du wie hoch der Betrag sein wird. Die Überweisung erfolgt bald danach. Wird dein Ansuchen abgelehnt, erfährst du warum und hast die Möglichkeit, ein Ansuchen auf Wiederbearbeitung zu stellen. Wir geben unser Bestes deinen Antrag so rasch wie möglich zu bearbeiten. Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen kann sich die Bearbeitungszeit der Anträge bis zu 2 Monate verzögern.
Weitere Vorteile für Beziehende des Sozialtopfs
Studierende, die den Sozialtopf beziehen, haben außerdem die Möglichkeit folgende zwei Initiativen zu nutzen:
Downloads
Richtlinien: Sozialtopf_Richtlinien.pdf
Antragsformular: Sozialtopf.pdf
Hast du noch Fragen?
Wenn du genauere Informationen haben willst, melde dich gerne bei uns per Mail soziales@oehunigraz.at oder telefonisch, oder du schaust persönlich bei uns im Sozialreferat vorbei.
Dein Sozialreferat ÖH Uni Graz Team!