Sprachenzuschuss
Was ist der Sprachenzuschuss?
Für alle ordentlichen Studierenden der Karl-Franzens-Universität, welche im vorangegangenen Semester einen Semester- oder Intensivkurs des Zentrums für Sprache „treffpunkt sprachen“ positiv abgeschlossen haben, besteht nun die Möglichkeit hierfür einen Zuschuss in Höhe von 75€ zu beantragen. Die genauen Richtlinien findest du hier.
Was sind die Voraussetzungen für den Zuschuss?
Die Kriterien dafür sind:
- Abschluss eines Sprachkurses (Semester- oder Intensivkurs) im Zentrum für Sprache „treffpunkt sprachen“
- Das Vorweisen eines günstigen Studienerfolgs von mindestens 16 ECTS oder 8 Semesterwochenstunden SWS. Die Anzahl der ECTS halbiert sich bei Vorliegen bestimmter Umstände, z.B. Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.
Was bedeutet soziale Bedürftigkeit? (Stand 2026)
Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn deine finanzielle Situation eine Unterstützung erforderlich macht.
Diese kann in zwei Formen nachgewiesen werden:
1. Nachweis über den Bezug bestimmter Sozialleistungen
Soziale Bedürftigkeit gilt als gegeben, wenn du eine der folgenden Leistungen beziehst und dies entsprechend nachweisen kannst:
- Befreiung vom ORF-Beitrag (ORF-Beitragsbefreiung),
- Rezeptgebührenbefreiung,
- Wohnbeihilfe (Land oder Gemeinde),
- Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz, oder
- eine Unterstützung aus dem Sozialtopf der ÖH Uni Graz
In diesem Fall ist grundsätzlich keine gesonderte umfassende Einkommensprüfung erforderlich.
2. Nachweis über das Einkommen
Falls du keine der oben genannten Leistungen beziehst, kann soziale Bedürftigkeit durch eine Einkommensprüfung festgestellt werden.
Als Richtwert gilt derzeit (Stand 2026) ein monatliches Einkommen von 1.328,80 €. Dieser Betrag entspricht 80 % der aktuellen Armutsgefährdungsschwelle für Einpersonenhaushalte (1.661,00 €).
Dabei wird dein gesamtes Einkommen berücksichtigt – nicht nur regelmäßige Einnahmen. Das umfasst insbesondere:
- Erwerbseinkommen (auch geringfügige Beschäftigung)
- Unterhaltszahlungen
- Förderungen und Beihilfen
- einmalige Zahlungen (z. B. Sonderzahlungen, Bonuszahlungen)
- finanzielle Unterstützungen durch Dritte
- verwertbare Ersparnisse
Dem gegenübergestellt werden deine notwendigen Lebenshaltungskosten (z. B. Miete, Betriebskosten, Krankenversicherung, Studienkosten).
Maßgeblich ist immer die individuelle Situation laut jeweiliger Richtlinie. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Wie beantrage ich den Zuschuss?
Der Antrag muss innerhalb der vorgegebenen Frist an sprachen@oehunigraz.at gesendet werden. Bitte lege dafür folgende Unterlagen bei:
- Studierendenausweis (Uni Graz Card)
- aktuelles Studienblatt
- Studienerfolgsnachweis (oder Diplomzeugnis) und bei Unterschreitung der ECTS-Nachweisgrenze: Belege für geltend gemachte Gründe
- Nachweis über positive Absolvierung des Sprachkurses bei treffpunkt sprachen
- Soziale Bedürftigkeit im Sinne dieser Richtlinien
- Wenn bereits zuvor Kurse in derselben Sprache belegt worden sind (Bewiesen durch positiven Abschluss)
- Wenn der Kurs für ein geplantes Austauschprogramm benötigt wird (Bewiesen durch die Beilage des Letter of Acceptance der Gastuniversität oder durch die Nominierung)
Wie funktioniert die Auszahlung?
Bitte beachte, dass du den Antrag erst im darauffolgenden Semester, nachdem deine Sprachkurs stattgefunden hat, einreichen kannst, da dieser Zuschuss immer erst ein Semester im Nachhinein gewährt wird.
Downloads
Richtlinien: Sprachenzuschuss Richtlinien
Antragsformular: Sprachenzuschussantrag
Hast du noch Fragen?
Wenn du genauere Informationen haben willst, melde dich gerne bei uns per Mail soziales@oehunigraz.at oder telefonisch, oder du schaust persönlich bei uns im Sozialreferat vorbei.
Dein Sozialreferat ÖH Uni Graz Team!

