Förderungen, Ermäßigungen, Unterstützungen

Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld

Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld unterstützt einkommensschwache Familien. Er beträgt rund 181 € monatlich und wird maximal für ein Jahr gewährt. Die Einkommensgrenze liegt für den beziehenden Elternteil bei 8.600 € jährlich, für den Partner oder die Partnerin bei 18.000 € jährlich. Ein Antrag wird bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt.

Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes

Das Land Steiermark übernimmt einen Teil der Betreuungskosten für Kinder bis 15 Jahre, wenn diese in einer bewilligten Einrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort, Tageseltern) betreut werden und keine sozial gestaffelten Elternbeiträge vorgesehen sind. Die Höhe der Unterstützung hängt vom Einkommen und der Anzahl der Kinder ab und reicht von wenigen Euro bis zu rund 60 € monatlich.

Kinderbetreuungshilfe des AMS

Eltern, die aufgrund einer Arbeitsaufnahme, einer Ausbildung oder geänderter Arbeitszeiten Betreuungskosten haben, können beim AMS Unterstützung beantragen.

  • Einkommensgrenze für Alleinerziehende: rund 2.300 € monatlich
  • Einkommensgrenze für Paare: rund 3.350 € monatlich

Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach Einkommen und Betreuungskosten und kann bis zu drei Jahre gewährt werden.

Familienhärteausgleich

In besonders schwierigen Lebenslagen können Familien eine einmalige finanzielle Hilfe erhalten, wenn ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.

Josef- Krainer- Hilfsfonds des Land Steiermark

Das Land Steiermark unterstützt Personen in unverschuldeten Notlagen mit einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Hilfeleistung. Anspruch haben österreichische Staatsbürgerinnen, EU-Bürgerinnen und Schweizer*innen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark.

Sozialfond der ÖH Graz

Studierende in einer finanziellen Notlage können beim Sozialfonds der ÖH Uni Graz Unterstützung beantragen. Dazu zählen eigene Fonds für Schwangerschaft, Kinder und Kinderbetreuung.

Verschiedene Sozialfonds der ÖH Bundesvertretung

Auch auf Bundesebene gibt es ÖH-Fonds wie den Kinderfonds, der bei Schwangerschaft und Kinderbetreuung unterstützt, oder den Kindergartenfonds, der außerhäusliche Betreuungskosten abfedert.

Studienunterstützung

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung kann in besonderen Härtefällen oder bei Auslandsaufenthalten eine Studienunterstützung gewähren. Ziel ist es, zusätzliche Kosten abzudecken, die nicht durch andere Beihilfen gedeckt sind.

Hast du noch Fragen?

Wenn du genauere Informationen benötigst, kannst du dich direkt an dein Finanzamt wenden – oder du kommst bei uns im Sozialreferat vorbei.

Dein Sozialreferat ÖH Uni Graz Team!

Sprechstunden

Allgemeine Sprechstunde:

Mittwoch 10:10 – 11:15 Uhr

Sprechstunde Sozialtopf:

Donnerstag 18:00 – 20:00 Uhr

ÖH Helpline:

Ab 16.10.25: Donnerstags 13:00- 16:00 nach Anmeldung auf https://www.oeh.ac.at/helpline/

Kontaktiere uns auf soziales@oehunigraz.at

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Antragsfristen zu den Zuschüssen

Mental Health Zuschuss & Fahrtkosten & Exkursionszuschuss: 13.10.2025-31.12.2025

Bücherzuschuss und Mensabeihilfe: 13.10.2025-31.12.2025

Sprachenzuschuss: 13.10.2025-31.12.2025

Aktuelle Neuerungen

Mietrechtsberatung

Du hast Fragen zu deinem Mietvertrag? Du bist dir nicht sicher, was du als Mieter*in beachten muss?

Hier sind die Sprechstundentage der Mietrechtsberatung, jeweils von 14:00 – 15:00 Uhr:

12.03.2025
09.04.2025
14.05.2025
11.06.2025
09.07.2025
10.09.2025
08.10.2025
12.11.2025
10.12.2025