Studienbeitragserlass für Studierende

mit Kind

Studierende, die ein Kind überwiegend betreuen, sind bis zum Ende des Semesters, in dem das Kind das 7. Lebensjahr vollendet oder in die Schule eintritt, vom Studienbeitrag befreit. Die Befreiung gilt für alle ordentlichen Studien.

Auch für Schwangere besteht eine Möglichkeit: Wenn die Schwangerschaft die Studierende mehr als zwei Monate innerhalb eines Semesters wesentlich am Studium hindert, kann für dieses Semester eine Befreiung vom Studienbeitrag beantragt werden.

Antragstellung

Der Antrag auf Erlass des Studienbeitrages muss jeweils innerhalb der Nachfrist des betreffenden Semesters gestellt werden – das heißt bis spätestens 31. Oktober für das Wintersemester und bis spätestens 31. März für das Sommersemester. Zuständig ist die Studien- und Prüfungsabteilung der Universität Graz.

Nachweise bei Kinderbetreuung

Für die Befreiung aufgrund der überwiegenden Betreuung eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldezettel des Kindes (die Adresse muss mit jener der/des Studierenden übereinstimmen)
  • Meldezettel der/des Studierenden
  • eine eidesstattliche Erklärung, dass die überwiegende Betreuung durch die/den Studierende*n erfolgt

Nachweise bei Schwangerschaft

Für die Befreiung aufgrund einer Schwangerschaft ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen, dass die Schwangerschaft die Studierende mehr als zwei Monate im betreffenden Semester am Studium gehindert hat. Hierfür gibt es ein eigenes Formular (ärztlicher Vordruck).

Sonderfälle

Auch für nicht leibliche Kinder (z. B. Stiefkinder), die im gemeinsamen Haushalt leben und überwiegend betreut werden, ist ein Studienbeitragserlass möglich.

Sprechstunden

Allgemeine Sprechstunde:

Mittwoch 10:15 – 11:15 Uhr

Sprechstunde Sozialtopf:

Donnerstag 18:00 – 20:00 Uhr

ÖH Helpline:

Ab 16.10.25: Donnerstags 13:00- 16:00 nach Anmeldung auf https://www.oeh.ac.at/helpline/

Kontaktiere uns auf soziales@oehunigraz.at

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Antragsfristen zu den Zuschüssen

Mental Health Zuschuss & Fahrtkosten & Exkursionszuschuss: 13.10.2025-31.12.2025

Bücherzuschuss und Mensabeihilfe: 13.10.2025-31.12.2025

Sprachenzuschuss: 13.10.2025-31.12.2025

Aktuelle Neuerungen

Mietrechtsberatung

Du hast Fragen zu deinem Mietvertrag? Du bist dir nicht sicher, was du als Mieter*in beachten muss?

Hier sind die Sprechstundentage der Mietrechtsberatung, jeweils von 14:00 – 15:00 Uhr:

08.10.2025
12.11.2025
10.12.2025