Studienbeitragserlass

Studierende mit Kind sind bis zum 7. Geburtstag des Kindes bzw. des allfälligen späteren Schuleintritts vom Studienbeitrag befreit, wenn sie die überwiegende Betreuung leisten.
Ebenso gilt die Befreiung für Schwangere, die mehr als zwei Monate im betreffenden Semester durch die Schwangerschaft am Studium gehindert wurden.

Der Antrag auf Erlass des Studienbeitrags ist vor Ende der Nachfrist des betreffenden Semesters an der zuständige Studien- und Prüfungsabteilung zu stellen.

Folgende Dokumente müssen als Nachweis beigelegt werden:

  • Eine Bestätigung eines Facharztes bei Hinderung am Studium über mehr als zwei Monate durch eine Schwangerschaft
  • Geburtsurkunde und Meldezettel des Kindes und des betreuenden Studierenden sowie eine eidesstattliche Erklärung der/des betreuenden Studierenden bei überwiegender Betreuung des Kindes

Sonderfall: Es ist auch möglich einen Erlass für nicht leibliche Kinder zu erhalten.

Antrag

Der Antrag ist bei der Studien und Prüfungsabteilung bis zum 31. Oktober (Wintersemester) bzw. 31. März (Sommersemester) zu stellen.

Zusätzliche Nachweise:

Bei Erlass Aufgrund Kinderbetreuung

Zusätzlich zum Antrag sind mitzubringen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldezettel der/des Studierenden
  • Meldezettel des Kindes (die angegebene Adresse des Kindes muss mit jener der/des Studierenden übereinstimmen)
  • Eidesstattliche Erklärung der/des Studierenden, dass das Kind überwiegend von ihr oder ihm betreut wird
  • Antragsformular mit eidesstattlicher Erklärung

 

Bei Erlass Aufgrund Schwangerschaft

Zusätzlich zum Antrag sind mitzubringen:

Bestätigung eines Facharztes (Vordruck)

Sprechstunden

Allgemeine Sprechstunde:

Montag: 16:00-17:00 Uhr

Sprechstunde Sozialtopf:

Donnerstag: 12:00 – 14:00 Uhr

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Antragsfristen zu den Zuschüssen

Mental Health Zuschuss & Fahrtkosten & Exkursionszuschuss: 01.03.2025 bis 31.05.2025

Bücherzuschuss und Mensabeihilfe: 01.03.2025 bis 15.04.2025

Sprachenzuschuss: 01.03.2025 bis 31.05.2025

Aktuelle Neuerungen

Mietrechtsberatung

Du hast Fragen zu deinem Mietvertrag? Du bist dir nicht sicher, was du als Mieter*in beachten muss?

Hier sind die Sprechstundentage der Mietrechtsberatung, jeweils von 14:00 – 15:00 Uhr:

12.03.2025
09.04.2025
14.05.2025
11.06.2025
09.07.2025
13.08.2025
10.09.2025
08.10.2025
12.11.2025
10.12.2025