Studienbeitragserlass
Studierende mit Kind sind bis zum 7. Geburtstag des Kindes bzw. des allfälligen späteren Schuleintritts vom Studienbeitrag befreit, wenn sie die überwiegende Betreuung leisten.
Ebenso gilt die Befreiung für Schwangere, die mehr als zwei Monate im betreffenden Semester durch die Schwangerschaft am Studium gehindert wurden.
Der Antrag auf Erlass des Studienbeitrags ist vor Ende der Nachfrist des betreffenden Semesters an der zuständige Studien- und Prüfungsabteilung zu stellen.
Folgende Dokumente müssen als Nachweis beigelegt werden:
- Eine Bestätigung eines Facharztes bei Hinderung am Studium über mehr als zwei Monate durch eine Schwangerschaft
- Geburtsurkunde und Meldezettel des Kindes und des betreuenden Studierenden sowie eine eidesstattliche Erklärung der/des betreuenden Studierenden bei überwiegender Betreuung des Kindes
Sonderfall: Es ist auch möglich einen Erlass für nicht leibliche Kinder zu erhalten.
Antrag
Der Antrag ist bei der Studien und Prüfungsabteilung bis zum 31. Oktober (Wintersemester) bzw. 31. März (Sommersemester) zu stellen.
Zusätzliche Nachweise:
Bei Erlass Aufgrund Kinderbetreuung
Zusätzlich zum Antrag sind mitzubringen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel der/des Studierenden
- Meldezettel des Kindes (die angegebene Adresse des Kindes muss mit jener der/des Studierenden übereinstimmen)
- Eidesstattliche Erklärung der/des Studierenden, dass das Kind überwiegend von ihr oder ihm betreut wird
- Antragsformular mit eidesstattlicher Erklärung
Bei Erlass Aufgrund Schwangerschaft
Zusätzlich zum Antrag sind mitzubringen: